716/AE XXI.GP

Eingelangt am: 13.06.2002

ENTSCHLIESSUNG S ANTRAG

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

betreffend die "E-Commerce-Gesetz - ECG- Rechtlich unzulässige Firmen-

Homepages"

Durch das E-Commerce-Gesetz - ECG werden sämtliche Dienste der
Informationsgesellschaft erfasst. Darunter fällt jede kommerzielle Homepage, egal
ob zu Präsentationszwecken oder um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen.

Bis zu 8.000 österreichische Unternehmen bieten Online Waren und Dienste an
(oder wollen dies im Laufe der nächsten 12 Monate tun).

Zahlreiche Web-Sites (Online-Shops) entsprechen aber nicht den gesetzlichen
Vorgaben des ECG, dies wurde bei zahlreichen Überprüfungen herausgefunden,
so die Unternehmensberatung Deloitte & Touche Ende Jänner. Erst 6 % aller
heimischen Web-Sites würden dem Gesetz entsprechen.

Das ECG sieht für Verstöße natürlich auch Verwaltungsstrafen vor, nämlich bis €
3.000,- . Web-Shops müssen E-Commerce-tauglich gestaltet werden, unterbleibt
dies, können diese auf Unterlassung nach dem UWG geklagt werden.

Auch die ARGE-Daten hat zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (zB ECG-
Check BASIC). Auch diese kamen zu ähnlichen Ergebnissen. Mit Ende der ersten
Auswertungsrunde waren 1.200 Webshops dem E-Commerce-Check der ARGE
Daten unterzogen. Mit großteils ernüchternden Ergebnissen. Besonders im
Bereich der Information zum Vertragsrücktritt versagen die meisten Shops. 64%
verabsäumen es auch heute noch die Konsumenten über die Möglichkeit zu
informieren, von einem Onlinegeschäft binnen 7 Tagen ohne Angabe von
Gründen vollständig zurücktreten zu können (inklusive Rückerstattung der
bisherigen Ausgaben).

So wurden dabei auch 217 Weinproduzenten und Händler dem ECG-Check
BASIC unterzogen. Die meisten Weinvermarkter hatten Probleme bei den
Lieferkosten, die sie entweder überhaupt nicht oder sehr unklar ausgewiesen
hatten. Ein weiteres Problem lag bei der Bekanntgabe der Online-
Rücktrittsbedingungen (7 Tage), die ebenfalls in der Mehrzahl der Fälle fehlten.

Im Rahmen des E-Commerce-Projektes ECG-Check BASIC wurden von der
ARGE-Daten in den letzten Monaten auch EDV- und Computershops (inkl.
Softwareanbieter) analysiert. ARGE-Daten spricht davon, dass auch die
vermeintlichen Spezialisten der IT-Branche mit der Erfüllung der rechtlichen
Mindeststandards kämpfen. Von den 66 geprüften E-Commerce-Anbietern
erfüllten bloß zwei(!) vollständig die rechtlichen Mindestanforderungen.
Schockierend ist für ARGE-Daten, dass gerade eine Branche, der Leadfunktion
für die E-Commerce - Zukunft zukommt, selbst ungeeignete Lösungen benutzt.

Eine Regionalauswertung von 1.200 analysierten Web-Shops brachte
überraschendes zu Tage. Österreichweit entsprechen bloss 19% der Shops


den Vorgaben des e-commerce-Gesetzes, des Konsumentenschutzes und des
Datenschutzes, 72% sind als mangelhaft einzustufen, 7% als völlig
untauglich.

Die vertrauenswürdigen Online-Shops sind jedoch regional unterschiedlich verteilt. Die
meisten vertrauenswürdigen Online-Shops finden sich in Steiermark (27%), Salzburg
(23%) und Kärnten (23%), die wenigsten in Burgenland (16%), Wien (17%) und
Niederösterreich (18%).

Damit bestehen erhebliche Bedenken an der Vertrauenswürdigkeit vieler
Shopangebote. Werden die notwendigen e-commerce-Richtlinien
eingehalten? Sind die Konsumentendaten sicher? Werden die
Konsumentenschutzrechte eingehalten? Wie sieht es mit dem Rücktrittsrecht
aus? Wie mit der Datenweitergabe?

Unseriöse Anbieter versuchen mit irreführenden Angeboten schnelles Geld

zu machen, zum Schaden seriöser Betreiber. Konsumenten werden verunsichert.

Viele Konsumentinnen scheuen daher ganz allgemein noch den Online-Einkauf.

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert:

1.  die Bezirksverwaltungsbehörden mit Erlass anzuweisen, in deren jeweiligem
Wirkungsbereich das EGG zu vollziehen, dabei die Einhaltung der
Bestimmungen des EGG zu kontrollieren, sowie wenn notwendig die
entsprechenden verwaltungsstrafrechtlichen Maßnahmen zu setzen.

2.  Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und der ARGE-Daten eine
Informationskampagne, zur Einhaltung der Bestimmungen des E-Commerce
Gesetzes (EGG) für Unternehmen, vorzubereiten,

3.  den Verein für Konsumenteninformation (VKI) zu beauftragen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (elektronischer Klauselkatalog) der Web-Shops in
Österreich einer Kontrolle zu unterziehen, im Bedarfsfall abzumahnen bzw.
Unterlassungsklagen zu führen.

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss