724/AE XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Sicherung des größtmöglichen Einbezugs von Bevölkerung und
Wirtschaft im ländlichen Raum in die Versorgung mit innovativen Telekomdiensten

Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft nicht nur der Ballungsgebiete,
sondern ebenso des ländlichen Raumes mit innovativen und für die
regionalwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit wichtigen

Telekommunikationsprodukten und -diensten, wie etwa Breitband, ist ein Ziel auf
Ebene der Europäischen Union. Unionsweit soll nach dem Aktionsplan eEurope bis
2005 die flächendeckende Versorgung erreicht sein. Dieser Zeitplan wurde vor
kurzem erneut in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Sevilla
bekräftigt. Eine ambitionierte Vorgangsweise Österreichs in dieser Frage würde
zugleich akkordierten Zielen zur räumlichen und wirtschaftlichen Entwicklung
entsprechen, wie sie etwa im österreichischen Raumentwicklungskonzept 2001
festgelegt sind. Um das Ziel flächendeckender Versorgung zu erreichen, wäre eine
maßvolle und nach den Festlegungen im EU-Telekom-Richtlinienpaket in die
Kompetenz Österreichs fallende Prüfung der Ausweitung des Universaldienstes in
diese Richtung sinnvoll. Zugleich wäre die verstärkte und gezielte Nutzung teilweise
bereits derzeit bestehender Finanzierungslinien, wie etwa im Rahmen der EU-
Struktur- und Regionalförderung, sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten
dieser Stärkung des ländlichen Raums vorrangig zu prüfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie wird aufgefordert, im Rahmen der Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft im
ländlichen Raum mit innovativen und für die regionalwirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit wichtigen Telekommunikationsdiensten, wie etwa Breitband,
sicherzustellen und die dazu nötigen rechtlichen und finanziellen Maßnahmen zu
prüfen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.