725/AE XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Stiftung Leopold und Kunstrückgabe

In der Privatstiftung Leopold befinden sich Objekte, die mutmaßlich während der NS-Zeit
ihren Eigentümerinnen unrechtmäßig entzogen worden sind. Obwohl die Stiftung
Leopold ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde, gibt es derzeit keine
rechtliche Möglichkeit, den Stiftungsvorstand zur Restitution „arisierter" Kunstwerke zu
veranlassen. Laut Stiftungsvertrag zahlt die Republik Österreich an den Stifter Leopold
in jährlichen Raten einen Betrag von insgesamt 160 Mio. Euro. Dies geschieht auf Basis
des Bundesgesetzes betreffend die Finanzierung des Erwerbs der "Sammlung Leopold"
BGBI.Nr. 621/1994 unter der Voraussetzung, dass sichergestellt wird, dass die
Sammlung Leopold zur Gänze in das Eigentum der zu errichtenden gemeinnützigen
Privatstiftung übergeht. Das bedeutet, Grundannahme des Ermächtigungsgesetzes ist,
dass die in die Privatstiftung Leopold eingebrachten Kunstgegenstände bezüglich ihrer
Provenienz als unbedenklich einzustufen sind und damit der Eigentumsübertrag
gewährleistet ist. In den vergangenen Jahren sind nun bekanntermaßen einige Fälle von
Bildern mit bedenklicher Provenienz bekannt geworden (z.B. Schiele, Egger-Lienz). Es
ist daher davon auszugehen, dass sich die Geschäftsgrundlage für die Auszahlung
geändert hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, alle
erforderlichen rechtlichen Schritte zu setzen, damit die Zahlungen zum Erwerb der
Sammlung Leopold bis zur Restitution aller nicht rechtmäßig im Besitz der Stiftung
Leopold befindlichen Objekte ausgesetzt werden können. Andernfalls soll die
Gesamtzahlung der Republik für den Erwerb der Sammlung für die Stiftung um den
Wert der betroffenen Objekte vermindert werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.