730/A (E) XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2002

entschliessungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen

und GenossInnen

betreffend ein Maßnahmenpaket für den österreichischen Film

Der österreichische Film hatte in den letzten Jahren große Erfolge zu verzeichnen. Diese
Erfolge wären - darüber waren sich die Experten der parlamentarischen Enquete zur Zukunft
des österreichischen Films einig - ohne Unterstützung der öffentlichen Hand nicht möglich
gewesen. Erfolg braucht Finanzierung und ein Blick durch Europa zeigt, dass die
Filmindustrie nirgendwo ohne konsequente staatliche Filmforderung funktioniert.

In Österreich beträgt die gesamte Förderung des Bundes für den Bereich Film, Kino, Video
gemessen an den Kulturausgaben des Bundes nur etwa 2% (Angaben Kulturstatistik Austria).
Auch im internationalen Vergleich gesehen ist die staatliche Filmforderung in Österreich
extrem niedrig.

Der ORF ist - auch das hat die parlamentarische Enquete gezeigt - ein unverzichtbarer
Partner für die Filmwirtschaft. Die Rahmenbedingungen im Bereich der Auftragsproduktion
wurden aber durch das neue ORF-Gesetz (Streichung der Gebührenbefreiungsrefundierung,
Erwerbsbeschränkungen für ORF bei Werbeeinnahmen) erschwert.

Der Beitrag der einzelnen Länder zur Filmforderung variiert von der Höhe her beträchtlich.
Eine Sonderrolle nimmt in diesem Zusammenhang der Filmfonds-Wien ein, der mit einem
Jahresbudget von 8 Mio. Euro mittlerweile höher dotiert ist als das Österreichische
Filminstitut.

Um den Erfolgen des österreichischen Films und der österreichischen Filmwirtschaft
Rechnung zu tragen, wäre ein Maßnahmenpaket wichtig, das neben einem stärkeren
Engagement des Bundes und der Schaffung von steuerlichen Anreizen für Investitionen in
Filmproduktionen auch die Länder und den ORF als Partner miteinbezieht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, ein Maßnahmenpaket für den österreichischen Film zu
beschließen, das folgende Eckpunkte umfasst:

Verstärkte Förderung des eigenproduzierten Films

•    Anhebung des Budgets des Österreichischen Filminstituts auf ein im EU-Vergleich
entsprechendes Niveau. Ausgangsbasis sollte ein Budget von 200 Mio. ATS /14,53 Mio.
Euro sein.

•    Durchführen einer Rubbelaktion für den österreichischen Film, um zusätzliche

Finanzmittel zur Verfügung zu stellen (Modell der Rubbelaktion für den Denkmalschutz).

•    Mittelfristig sollte die Einführung einer zweckgebundenen Verwertungsabgabe auf
Kinokarten nach französischem Beispiel („taxe speciale additionelle") überlegt werden;
Programmkinos sollten von der Abgabe ausgenommen sein; die Einnahmen könnten für
die Filmförderung, ev. auch für die Kinoforderung verwendet werden.

Verstärkte Einbeziehung der Länder

•    Parallel zum stärkeren finanziellen Engagement des Bundes soll mit den Ländern eine
politische Vereinbarung über eine Erhöhung der Filmförderung getroffen werden. Künftig
soll ein Teil der finanziellen Mittel, die aus der über die ORF-Gebühr eingehobenen
Landesabgabe zur Verfügung stehen, für die Filmförderung verwendet werden
(Vereinbarung über eine entsprechende Zweckwidmung in den jeweiligen
Landesgesetzen).

ORF-bezogene Maßnahmen

•    Wiederherstellung der Gebührenbefreiungsrefundierung; Zweckwidmung der Mittel für
spezifisch österreichische Fiction-Programme sowie Dokumentationen.

•    Aufhebung der Werbebeschränkungen, die im neuen ORF-Gesetz verankert wurden.


Im Gegenzug sollte die österreichische Bundesregierung mit dem ORF eine Vereinbarung
über folgende Punkte treffen:

•    Sicherstellung des ORF-Budgets in der Höhe von etwa 1 Milliarde ATS / 72,76 Mio. Euro
für fiktionale und dokumentarische Auftragsproduktionen unabhängiger österreichischer
Produzenten mit angemessenen Wachsrumsraten

•    Erhöhung des Budgets des Film/Femseh-Abkommens auf 150 Mio. ATS/10,9 Mio. Euro
jährlich (derzeit 60 Mio. ATS), mit dem der ORF die Förderung des österreichischen
Kinofilms unterstützt.

•    Jährliche Veröffentlichungen des ORF über die Anzahl und Art der in Auftrag gegebenen
Produktionen, die Auftragnehmer und das für den einzelnen Auftrag verwendete Budget
(als Teil eins jährlich erscheinenden Filmberichts).

Zusätzliche Maßnahmen

•    Schaffung eines Beteiligungsfonds im Bereich der Filmwirtschaft (angelehnt an das
Modell der Förderung für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften); das Modell sollte
durch eine Kapitalgarantie der FGG gegenüber den Anlegern abgestützt werden.

•    Steuerliche Anreize für Investitionen in Filmproduktionen

z.B. Wiedereinführung der Verlustausgleichsmöglichkeiten bei Filmproduktion und
Aufhebung der Wartetastenregelung für das unkörperliche Wirtschaftsgut Film im
Einkommenssteuergesetz.

Jährlicher Filmwirtschaftsbericht

•    Erstellung eines jährlichen Filmwirtschaftsberichts durch den Bundeskanzler im
Zusammenwirken mit dem Wirtschaftsminister: Der im Filmförderungsgesetz
vorgesehene jährliche Evaluierungsbericht über die geförderten Filme soll auf alle
filmwirtschaftlich relevanten Daten, die eine Marktanalyse ermöglichen, ausgeweitet
werden. In diesen Bericht sollen auch die für die Filmwirtschaft relevanten Daten der
Fernsehveranstalter miteinbezogen werden. Der Bericht soll dem Nationalrat zur
Behandlung zugeleitet werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen