730/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2002
entschliessungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen
und GenossInnen
betreffend ein Maßnahmenpaket für den österreichischen Film
Der
österreichische Film hatte in den letzten Jahren große Erfolge zu
verzeichnen. Diese
Erfolge wären - darüber waren sich die Experten der parlamentarischen
Enquete zur Zukunft
des
österreichischen Films einig - ohne Unterstützung der
öffentlichen Hand nicht möglich
gewesen.
Erfolg braucht Finanzierung und ein Blick durch Europa zeigt, dass die
Filmindustrie
nirgendwo ohne konsequente staatliche Filmforderung funktioniert.
In
Österreich beträgt die gesamte Förderung des Bundes für den
Bereich Film, Kino, Video
gemessen
an den Kulturausgaben des Bundes nur etwa 2% (Angaben Kulturstatistik Austria).
Auch im
internationalen Vergleich gesehen ist die staatliche Filmforderung in
Österreich
extrem
niedrig.
Der ORF ist - auch
das hat die parlamentarische Enquete gezeigt - ein unverzichtbarer
Partner
für die Filmwirtschaft. Die Rahmenbedingungen im Bereich der
Auftragsproduktion
wurden
aber durch das neue ORF-Gesetz (Streichung der
Gebührenbefreiungsrefundierung,
Erwerbsbeschränkungen für ORF bei Werbeeinnahmen) erschwert.
Der
Beitrag der einzelnen Länder zur Filmforderung variiert von der Höhe
her beträchtlich.
Eine
Sonderrolle nimmt in diesem Zusammenhang der Filmfonds-Wien ein, der mit einem
Jahresbudget von 8 Mio. Euro mittlerweile höher dotiert ist als das
Österreichische
Filminstitut.
Um den Erfolgen des
österreichischen Films und der österreichischen Filmwirtschaft
Rechnung
zu tragen, wäre ein Maßnahmenpaket wichtig, das neben einem
stärkeren
Engagement
des Bundes und der Schaffung von steuerlichen Anreizen für Investitionen
in
Filmproduktionen auch die Länder und den ORF als Partner miteinbezieht.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird ersucht, ein Maßnahmenpaket für den
österreichischen Film zu
beschließen,
das folgende Eckpunkte umfasst:
Verstärkte Förderung des eigenproduzierten Films
• Anhebung des Budgets des Österreichischen
Filminstituts auf ein im EU-Vergleich
entsprechendes Niveau. Ausgangsbasis sollte ein Budget von 200 Mio. ATS /14,53
Mio.
Euro
sein.
• Durchführen einer Rubbelaktion für den österreichischen Film, um zusätzliche
Finanzmittel zur Verfügung zu stellen (Modell der Rubbelaktion für den Denkmalschutz).
• Mittelfristig sollte die Einführung
einer zweckgebundenen Verwertungsabgabe auf
Kinokarten nach französischem Beispiel („taxe speciale
additionelle") überlegt werden;
Programmkinos
sollten von der Abgabe ausgenommen sein; die Einnahmen könnten für
die
Filmförderung, ev. auch für die Kinoforderung verwendet werden.
Verstärkte Einbeziehung der Länder
• Parallel zum stärkeren finanziellen
Engagement des Bundes soll mit den Ländern eine
politische
Vereinbarung über eine Erhöhung der Filmförderung getroffen
werden. Künftig
soll ein
Teil der finanziellen Mittel, die aus der über die ORF-Gebühr
eingehobenen
Landesabgabe
zur Verfügung stehen, für die Filmförderung verwendet werden
(Vereinbarung über eine entsprechende Zweckwidmung in den jeweiligen
Landesgesetzen).
ORF-bezogene Maßnahmen
• Wiederherstellung der
Gebührenbefreiungsrefundierung; Zweckwidmung der Mittel für
spezifisch
österreichische Fiction-Programme sowie Dokumentationen.
• Aufhebung der Werbebeschränkungen, die im neuen ORF-Gesetz verankert wurden.
Im
Gegenzug sollte die österreichische Bundesregierung mit dem ORF eine
Vereinbarung
über
folgende Punkte treffen:
• Sicherstellung des ORF-Budgets in der
Höhe von etwa 1 Milliarde ATS / 72,76 Mio. Euro
für
fiktionale und dokumentarische Auftragsproduktionen unabhängiger
österreichischer
Produzenten
mit angemessenen Wachsrumsraten
• Erhöhung des Budgets des
Film/Femseh-Abkommens auf 150 Mio. ATS/10,9 Mio. Euro
jährlich (derzeit 60 Mio. ATS), mit dem der ORF die Förderung des
österreichischen
Kinofilms
unterstützt.
• Jährliche Veröffentlichungen des
ORF über die Anzahl und Art der in Auftrag gegebenen
Produktionen,
die Auftragnehmer und das für den einzelnen Auftrag verwendete Budget
(als Teil eins jährlich erscheinenden Filmberichts).
Zusätzliche Maßnahmen
• Schaffung eines Beteiligungsfonds im Bereich
der Filmwirtschaft (angelehnt an das
Modell
der Förderung für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften); das
Modell sollte
durch
eine Kapitalgarantie der FGG gegenüber den Anlegern abgestützt
werden.
• Steuerliche Anreize für Investitionen in Filmproduktionen
z.B.
Wiedereinführung der Verlustausgleichsmöglichkeiten bei
Filmproduktion und
Aufhebung der Wartetastenregelung für das unkörperliche
Wirtschaftsgut Film im
Einkommenssteuergesetz.
Jährlicher Filmwirtschaftsbericht
• Erstellung eines jährlichen
Filmwirtschaftsberichts durch den Bundeskanzler im
Zusammenwirken mit dem Wirtschaftsminister: Der im Filmförderungsgesetz
vorgesehene
jährliche Evaluierungsbericht über die geförderten Filme soll
auf alle
filmwirtschaftlich
relevanten Daten, die eine Marktanalyse ermöglichen, ausgeweitet
werden. In diesen Bericht sollen auch die für die Filmwirtschaft
relevanten Daten der
Fernsehveranstalter
miteinbezogen werden. Der Bericht soll dem Nationalrat zur
Behandlung
zugeleitet werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen