75/A XXI.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ersatzlose Streichung der Krankenscheingebühr

 

 

 

Bereits im Jahr 1966 wurde bei den Patientinnen eine Krankenscheingebühr

eingehoben, jedoch wegen ihrer ausfallenden Steuerungswirkung wieder

abgeschafft. Seit der Wiedereinführung der Krankenscheingebühr wird erneut

festgestellt, daß die Krankenscheingebühr einen „unwirtschaftlichen“

Verwaltungsaufwand“ für Kassen und Unternehmen darstellt, und auch die

PatientInnensteuerungsfunktion nicht erfüllt werden kann.

 

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat diesbezüglich den Bundesgesetzgeber

bereits in eine Resolution aufgefordert, die Krankenscheingebühr ersatzlos zu

streichen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem

Nationalrat mit der nächsten ASVG - Novelle auch den Entfall der

Krankenscheingebühr vorzuschlagen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.