76/A XXI.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend PensionistInnenabsetzbetrag

 

Der derzeit existierende PensionistInnenabsetzbetrag in Höhe von ÖS 5.500,- wird

automatisch berücksichtigt, d.h. unabhängig von der Höhe des Pensionseinkommens. Damit

profitieren zwar PensionsbezieherInnen deren Pension in Summe über der höchstmöglichen

ASVG - Pension liegt auch von diesem Absetzbetrag nicht jedoch BezieherInnen ganz kleiner

Pensionen, da die Regelung keinen Negativsteuer - Charakter hat. Daher bedeutet diese

Regelung eine eindeutige Bevorzugung der Besserverdienenden und eine krasse

Benachteiligung der KleinstpensionsbezieherInnen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Parlament innerhalb der nächsten 3 Monate

einen entsprechenden Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Berücksichtigung des

PensionistInnenabsetzbetrages nur bis zur jeweiligen maximalen Höhe der ASVG - Pension

zuläßt.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.