76/A XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend PensionistInnenabsetzbetrag
Der derzeit existierende PensionistInnenabsetzbetrag in Höhe von ÖS 5.500,- wird
automatisch berücksichtigt, d.h. unabhängig von der Höhe des Pensionseinkommens. Damit
profitieren zwar PensionsbezieherInnen deren Pension in Summe über der höchstmöglichen
ASVG - Pension liegt auch von diesem Absetzbetrag nicht jedoch BezieherInnen ganz kleiner
Pensionen, da die Regelung keinen Negativsteuer - Charakter hat. Daher bedeutet diese
Regelung eine eindeutige Bevorzugung der Besserverdienenden und eine krasse
Benachteiligung der KleinstpensionsbezieherInnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Parlament innerhalb der nächsten 3 Monate
einen entsprechenden Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Berücksichtigung des
PensionistInnenabsetzbetrages nur bis zur jeweiligen maximalen Höhe der ASVG - Pension
zuläßt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.