78/AE XXI.GP
des Abgeordneten Dipl. - Ing. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Änderung des AMA - Gesetzes
Die Agrarmarkt Austria (AMA), als Nachfolgeorganisation der alten Marktordnungs -
fonds (Milchwirtschafts - , Getreidewirtschafts - , Mühlenfond, Vieh - und Fleisch -
kommission) 1992 ins Leben gerufen, hat in ihrem Aufgabenbereich gemäß § 3
derzeit folgende Agenden:
1) Zentrale Markt - und Preisberichterstattung über in - und ausländische Märkte
2) Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien
3) Förderung des Agrarmarketings
4) Abwicklung der Förderungsverwaltung bezüglicher agrarischer Produkte
Diese Aufgabenstellungen sind auf Grund des immer dynamischeren Wandels im
Lebensmittelsektor laufend an die Markterfordernisse anzupassen. Um die
Zukunftschancen für die österreichische Lebensmittelbranche und Landwirtschaft
sicherzustellen, sind gesonderte und verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um
bestehende Wachstumschancen für biologische Lebensmittel voll auszuschöpfen.
Auch im Hinblick auf die Abwicklung von Förderungen und die Vergabe von
Markenzeichen sind weiterreichende Konzepte und ökologische Zielsetzungen
verstärkt einzubinden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft werden aufgefordert, folgende Voraussetzungen zu schaffen, damit
die Marktchancen des biologischen Landbaus im Rahmen der Möglichkeiten des
AMA - Gesetzes entsprechend umgesetzt werden können:
- Einrichtung einer eigenen Fachabteilung "Biolandbau“ im Bereich der Agrarmarkt
Austria unter Einbindung des AMA - Biobeirates und der Interessensorganisationen
der biologischen Landwirtschaft
- Gesonderte Erfassung bzw. Ausweisung der Marketingbeiträge von Produkten
biologisch - wirtschaftender Betriebe und Sicherung der ausschließlichen und
vollständigen
Zuführung dieser Beiträge für die Bewerbung von Biolebensmitteln
- Ausbau eines einheitlichen AMA - Biostandards auf den Bereich der
Rohstoffverarbeitung in Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelhandel und den
österreichischen Bioorganisationen sowie Sicherung der personellen und
organisatorischen Ausstattung der Abwicklungsstelle für die Vergabe des AMA -
Biozeichens und ausreichende nationale und internationale Bewerbung desselben
Ferner werden die Bundesregierung beziehungsweise der Bundesminister für Land -
und Forstwirtschaft aufgefordert folgende Verbesserungen im Bereich der
Markenentwicklung und Förderabwicklung umgehend in Angriff zu nehmen:
- Aufwertung des AMA - Gütezeichens als österreichisches Herkunftszeichen durch
Bezugnahme auf tierschutzrechtliche und weitere qualitätsrelevante Aspekte
(Gentechnikfreiheit, nicht hormonbehandelt usw.) in den Richtlinien
- Schaffung einer unabhängigen Beschwerde - und Schiedskommission innerhalb
der Agrarmarkt Austria, um Härtefälle aus dem Bereich der Förderungsabwicklung
einer objektiven Überprüfung zuzuführen
- Sicherung einer ausreichenden Schulung der Kontrollorgane durch
Weiterbildungsmaßnahmen und Evaluierung der Arbeit der Kontrollore durch die
Beschwerde - und Schiedskommission in Form eines jährlichen Kontrollberichtes.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.