78/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dipl. - Ing. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Änderung des AMA - Gesetzes

 

 

Die Agrarmarkt Austria (AMA), als Nachfolgeorganisation der alten Marktordnungs -

fonds (Milchwirtschafts - , Getreidewirtschafts - , Mühlenfond, Vieh -  und Fleisch -

kommission) 1992 ins Leben gerufen, hat in ihrem Aufgabenbereich gemäß § 3

derzeit folgende Agenden:

 

1) Zentrale Markt -  und Preisberichterstattung über in -  und ausländische Märkte

2) Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien

3) Förderung des Agrarmarketings

4) Abwicklung der Förderungsverwaltung bezüglicher agrarischer Produkte

 

Diese Aufgabenstellungen sind auf Grund des immer dynamischeren Wandels im

Lebensmittelsektor laufend an die Markterfordernisse anzupassen. Um die

Zukunftschancen für die österreichische Lebensmittelbranche und Landwirtschaft

sicherzustellen, sind gesonderte und verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um

bestehende Wachstumschancen für biologische Lebensmittel voll auszuschöpfen.

 

Auch im Hinblick auf die Abwicklung von Förderungen und die Vergabe von

Markenzeichen sind weiterreichende Konzepte und ökologische Zielsetzungen

verstärkt einzubinden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land -  und

Forstwirtschaft werden aufgefordert, folgende Voraussetzungen zu schaffen, damit

die Marktchancen des biologischen Landbaus im Rahmen der Möglichkeiten des

AMA - Gesetzes entsprechend umgesetzt werden können:

 

-   Einrichtung einer eigenen Fachabteilung "Biolandbau“ im Bereich der Agrarmarkt

    Austria unter Einbindung des AMA - Biobeirates und der Interessensorganisationen

    der biologischen Landwirtschaft

 

-   Gesonderte Erfassung bzw. Ausweisung der Marketingbeiträge von Produkten

    biologisch - wirtschaftender Betriebe und Sicherung der ausschließlichen und

    vollständigen Zuführung dieser Beiträge für die Bewerbung von Biolebensmitteln

-   Ausbau eines einheitlichen AMA - Biostandards auf den Bereich der

     Rohstoffverarbeitung in Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelhandel und den

     österreichischen Bioorganisationen sowie Sicherung der personellen und

     organisatorischen Ausstattung der Abwicklungsstelle für die Vergabe des AMA -

     Biozeichens und ausreichende nationale und internationale Bewerbung desselben              

 

Ferner werden die Bundesregierung beziehungsweise der Bundesminister für Land -

und Forstwirtschaft aufgefordert folgende Verbesserungen im Bereich der

Markenentwicklung und Förderabwicklung umgehend in Angriff zu nehmen:

 

-   Aufwertung des AMA - Gütezeichens als österreichisches Herkunftszeichen durch

    Bezugnahme auf tierschutzrechtliche und weitere qualitätsrelevante Aspekte

    (Gentechnikfreiheit, nicht hormonbehandelt usw.) in den Richtlinien

 

-  Schaffung einer unabhängigen Beschwerde -  und Schiedskommission innerhalb

   der Agrarmarkt Austria, um Härtefälle aus dem Bereich der Förderungsabwicklung

   einer objektiven Überprüfung zuzuführen

 

-  Sicherung einer ausreichenden Schulung der Kontrollorgane durch

   Weiterbildungsmaßnahmen und Evaluierung der Arbeit der Kontrollore durch die

   Beschwerde -  und Schiedskommission in Form eines jährlichen Kontrollberichtes.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land -  und

Forstwirtschaft vorgeschlagen.