168/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 217/J betreffend „Schnelles
Rechnen“ - HPCN, welche die Abgeordneten DI Schöggl, Dr. Graf, Dr. Grollitsch, Dr.
Breitenfeld - Paphazy und Schender am 17. Dezember 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 5 der Anfrage:
Das Wirtschaftsministerium hat keine Studie in Auftrag gegeben, sondern eine nationale
Begleitaktion des Dachverbandes der kooperativen Forschungseinrichtungen (ACR) für High
Performance Computing und Networking finanziell unterstützt. ACR hat sich bei einer
Ausschreibung der Europäischen Kommission als Koordinator und österreichischer
Technologietransfer - Knoten beworben und den Zuschlag erhalten. Primäres Ziel dieser
Begleitaktion war daher, zusätzliche HPCN - Projekte in der österreichischen Wirtschaft zu
initiieren und hierfür Förderungen (im Rahmen von ESPRIT) zu generieren. Ein weiterer
wesentlicher Teil war andererseits die
Erhebung des Informationsstandes, der Bedarfslage
und Erwartungen der österreichischen Wirtschaft in Bezug auf diese Technologieansätze. Des
weiteren wurden im Rahmen dieser Begleitaktion Business - Pläne für eine Informationsstelle
bzw. ein Informationsbüro für HPCN - Technologien erstellt.
Im Rahmen der nationalen Begleitaktion hat ACR auch verschiedene Möglichkeiten
aufgezeigt, wie dieses Informationsdefizit beseitigt werden kann. Die Vorschläge umfassen
ein breites Spektrum, das von der Einrichtung einer Informationsstelle über aktive
Dienstleistungen von Technologieanbietern bis zur Installierung eines Hochleistungszentrums
reichen. Aus Sicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten könnte die
Etablierung eines Informationsbüros bei einer bestehenden Institution ein erster Schritt sein,
um neue Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich zu geben.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Ich möchte auf den allgemeinen Förderungsschwerpunkt ,,Technologietransfer" im Rahmen
des Innovations - und Technologiefonds hinweisen. Innerhalb dieses
Förderungsschwerpunktes sind jegliche Aktivitäten unterstützbar, die darauf abzielen, neue
Technologien für Unternehmen nutz - und anwendbar zu machen.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Ich darf auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr
verweisen.