1707/AB XXI.GP

Eingelangt am: 6.3.2001

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter KOSTELKA und Genossen haben

am 18. Jänner 2001 unter der Nr. 1744/J - NR/2000 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Ministerbüros und Belohnungen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Am 1. Jänner 2001 waren im im Kabinett neben Sekretariats -  und Kanzleikräften

beschäftigt:

 

 

                                               Dr. Wolfgang Loibl,

                                               Dr. Ulrike Tilly,

                                               Mag. Christina Kokkinakis,

                                               Dr. Andreas Liebmann - Holzmann und

                                               Mag. Arthur Winkler - Hermaden.

 

Diese MitarbeiterInnen gehören alle dem höheren auswärtigen Dienst (Verwendungs -

gruppe A 1 des Allgemeinen Verwaltungsdienstes gemäß BDG 1979 bzw. Entlohnungs -

gruppe v1 des Verwaltungsdienstes gemäß VBG 1948) an.

 

Zu Frage 2:

Diese Mitarbeiterinnen waren am 01. Jänner jeweils mit der Wahrnehmung folgender

Aufgabenbereiche betraut:

Dr. Wolfgang Loibl:                                           Leitung des Kabinetts der Bundesministerin;

                                                                              allgemeine Koordination; Ministerrats -

                                                                              Angelegenheiten; Verwaltungs -  und

                                                                              Personalangelegenheiten

 

Dr. Ulrike Tilly:                                                    EU, Wirtschaft, Kultur;

 

Mag. Christina Kokkinakis:                              Politische Sektion, Völkerrecht;

 

Dr. Andreas Liebmann - Holzmann:                EZA, Parlament;

 

Mag. Arthur Winkler-Hermaden:                    Rechts -  und Konsularangelegenheiten.

 

Zu den Fragen 3 und 5:

 

Es wurden keine Arbeitsleihverträge abgeschlossen, weil alle Kabinetts - MitarbeiterInnen

im öffentlichen Dienst stehen; daher erfolgen auch keine Refundierungen für

Arbeitsleihkosten.

 

Zu Frage 4:

Diese fünf MitarbeiterInnen sind wie folgt eingestuft:

 

1 Mitarbeiter in                                    A 1/7

3 MitarbeiterInnen in                         A 1/6

1 Mitarbeiterin                                     v 1/3

 

Diese Einstufungen entsprechen der Wertigkeit des jeweiligen Arbeitsplatzes gemäß

§ 137 BOG 1979 bzw. gemäß § 65 VBG 1948.

 

Zu Frage 6:

Vier MitarbeiterInnen beziehen ein Fixgehalt nach § 31 Gehaltsgesetz bzw. eine

Funktionszulage nach § 30 Abs. 4 leg. cit., wodurch auch alle zeitlichen und

mengenmäßigen Mehrleistungen abgegolten sind. Einzeln angeordnete und neben dem

laufenden Monatsentgelt separat abzugeltende Überstunden fallen daher nur für einen

Mitarbeiter an, worüber aufgrund des Datenschutzes keine detaillierteren Angaben

möglich sind.

Zu Frage 7:

Ab dem 4. Februar 2000 bis Ende des Jahres 2000 sind insgesamt öS 9.808.892,-- als

Brutto - Personalaufwand (einschließlich u.a. der Dienstgeberbeiträge) für alle

Mitarbeiterinnen (einschließlich Sekretariats -  und Kanzleikräfte) des Kabinetts

aufgelaufen.

 

Zu Frage 8:

 

Im Jahre 2000 haben 14 MitarbeiterInnen eine Belohnung erhalten, deren Gesamtsumme

brutto öS 198.960.- betrug.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Im Jahre 2000 übte kein/e MitarbeiterIn eine bezahlte Nebentätigkeit (§ 37 BDG 1979)

aus.

 

Zu Frage 11:

 

Im Jahre 2000 sind insgesamt 93 Reisetage für Auslandsreisen angefallen.

 

Zu Frage 12:

 

Die Gesamtkosten betrugen öS 1.239.706,70.

 

Zu Frage 13:

 

Am 1. Jänner 2001 bestanden 7 Sektionen mit folgenden Einstufungen:

 

Sektion I                               A 1/9

Sektion II                              A 1/9

Sektion III                             A 1/9

Sektion IV                             A 1/8

Sektion V                              Sondervertrag auf Basis A 1/8

Sektion VI                             A 1/9

Sektion VII                           A 1/8

 

Diese Einstufungen entsprechen der Wertigkeit des jeweiligen Arbeitsplatzes gemäß

§ 137 BDG 1979 bzw. gemäß § 65 VBG 1948.

 

Zu Frage 14:

 

Im Jahre 2000 haben zwei SektionsleiterInnen eine Belohnung von jeweils öS 2.500,--

erhalten.

 

Zu Frage 15:

Im Jahre 2000 sind insgesamt 377 Reisetage für Auslandsreisen angefallen.

 

Zu Frage 16:

 

Die Gesamtkosten betrugen öS 2.537.228,50.

 

Zu Frage 17:

 

Im Jahre 2000 übten fünf Leitungsfunktionäre insgesamt elf Nebentätigkeiten (§ 37 BDG

1979) aus.

 

Zu Frage 18:

 

Als Entgelt erhielten sie pro Kopf durchschnittlich brutto öS 26.848,-.

 

Zur Frage 19:

Im Jahre 2000 verrechneten insgesamt 44 Mitarbeiterinnen mehr als 240 Überstunden

pro Kopf.

 

Zur Frage 20:

 

Für diese 44 Mitarbeiterinnen sind im Jahre 2000, wo die Republik Österreich den OSZE -

Vorsitz wahrgenommen hat, insgesamt 22.431 Überstunden angefallen.