2020/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27-04-2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2077/J - NR/2001 betreffend Leistungsprämien an

der Akademie der bildenden Künste, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf und Kollegen am

5. März 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. und 2.:

 

Unter den Beziehern der Leistungsprämie waren keine Personen, die nicht zur Akademie der bil -

denden Künste Wien gehören.

 

Ad 3.:

 

Zwei Vertragsbedienstete (v3) und eine Person (v4) haben sowohl eine Leistungsprämie als auch

eine Belohnung erhalten.

 

Ad 4.:

 

Die Zuerkennung der Leistungsprämie erfolgte nach den im Leitfaden des Bundesministeriums

für öffentliche Leistung und Sport für die konkrete Durchführung der Vergabe von Leistungs -

prämien empfohlenen Kriterien.

Ad 5. und 6.:

 

Nein, es wurden keine Leistungsprämien aus dem Topf für das nichtwissenschaftliche Personal

an Vizerektoren, die dem wissenschaftlichen Personal zuzurechnen sind, ausgeschüttet. Die Vize -

rektoren der Akademie der bildenden Künste wurden erst am 2. Februar 2001 vom Universitäts -

kollegium gewählt.