2088/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen
Nr. 2102/J, vom 12. März 2001 betreffend KabinettsmitarbeiterInnen, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Personalkosten für die Mitarbeiter/innen meines Büros
a) betrugen für den Zeitraum vom 1. April 2000 ( = Inkrafttreten der Bundesministerien -
gesetz - Novelle 2000) bis 31. Dezember 2000 rund S 6,31 Mio.;
b) werden für das Jahr 2001 rund S 10 Mio. betragen;
c) werden für das Jahr 2002 mit rund S 10,15 Mio. angenommen.
Die vermeintliche Steigerung von 2000 bis 2001 begründet sich im Wesentlichen darin, dass
für das Jahr 2000 Kosten nur für neun Monate zu berücksichtigen waren und nicht alle
Mitarbeiter/innen bereits am 1. April 2000 ihre Tätigkeit in meinem Büro aufgenommen
hatten.
Bei der angeführten Summe für das Jahr 2002 handelt es sich um einen Schätzwert. Eine
konkrete Berechnung ist nicht möglich, da die Höhe der zu erwartenden Gehaltserhöhungen
für die aufgrund von
Arbeitsleihverträgen beschäftigten Mitarbeiter/innen nicht
vorhersehbar
ist und auch allfällige Änderungen bei den Mehrleistungen oder auch Personalwechsel nicht
ausgeschlossen werden können.
Zu 2. und 3.:
Diese Fragen sind mit „ja“ zu beantworten.
Zu 4. und 5.:
Bundesweit gibt es sehr unterschiedliche Gehaltsansätze für Sektionsleiter (abhängig unter
anderem von der Arbeitsplatzbewertung, dem Gehaltsschema, dem Dienst - und Lebens -
alter). Für diesen Vergleich wurde daher der Gehaltsdurchschnitt aller Sektionsleiter in
meinem Ressort herangezogen.
Dieser Durchschnittsbezug wird von keinen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen meines Büros
erreicht.