2093/AB XXI.GP

 

Eingelangt am:11.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2095/J - NR/2OOI, betreffend Erhaltung der

Mariazellerbahn, die die Abgeordneten Heinzl und Genossinnen am 12. März 2001 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Können Sie garantieren, dass der langfristige fahrplanmäßige Betrieb der

Mariazellerbahn gesichert ist?

 

Antwort:

Der langfristige fahrplanmäßige Betrieb der Mariazellerbahn bedingt, dass das Land

Niederösterreich mit einem Verkehrsanbieter einen Verkehrsdienstevertrag für diese

Strecke abschließt. Der Bund würde in diesem Fall den gleichen Beitrag leisten, wie

bei den Österreichischen Bundesbahnen.

 

Das Land Niederösterreich ist derzeit im Wege der NÖVOG bemüht, über eine

Ausschreibung einen Nachfolgebetreiber für die Mariazellerbahn zu finden. Die

Österreichischen Bundesbahnen unterstützen diese Intentionen durch Aufrecht -

erhaltung des Personenverkehrs vorerst bis 31. Dezember 2001.

 

Fragen 2 und 3 und 5:

Sind Sie bereit, 100 % der Infrastrukturkosten der Mariazellerbahn durch den Bund

bereitzustellen?

Können Sie den Erhalt, Ausbau und die Modernisierung der lnfrastwktur der

Mariazellerbahn unter allen denkbaren rechtlichen Konstruktionen garantieren?

In der Beantwortung der Anfrage 109/J der 21. Gesetzgebungsperiode haben Sie

ausgeführt, dass bei erfolgreicher Ausschreibung für den Erhalt der

Schieneninfrastruktur Bundesunterstützung gewährt wird. Können Sie diese Zusage

langfristig absichern?

 

Antwort:

Die Kosten für die Erhaltung der Infrastrukturkosten sind grundsätzlich zu reduzieren

und werden in Zukunft mit 80 % vom Bund und mit 20 % vom Land Niederösterreich

zu finanzieren sein, wobei das Land seinen Beitrag in Form von Sachleistungen

einbringen soll.

Alle anderen Maßnahmen sind im Einzelfall zwischen dem Bund und dem Land

Niederösterreich zu vereinbaren. Der Bund geht dabei von einer Kostenteilung von

50 % Bund und 50 % Land Niederösterreich aus.

 

Frage 4:

Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Güterverkehr im Pillachtal wieder

von der Straße auf die Schiene zu verlagern?

 

Antwort:

Maßnahmen, um den Güterverkehr im Pielachtal von der Straße auf die Schiene

rückzuverlagern, sind Angelegenheit des zukünftigen Eisenbahnverkehrsunter -

nehmens auf dieser Strecke. Die in dieser Angelegenheit bestehenden Förderungen

würden auch hier wie für alle anderen Betreiber gewährt werden.