2956/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2001
BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich
beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Ulli Sima und
GenossInnen, Nr. 3016/J, wie folgt:
Fragen l bis 4:
Zahlen über den Verkauf von Maissaatgut und die geernteten Mengen von
Maispflanzen stehen meinem Ressort nicht zur Verfügung.
Gemäß den Untersuchungen des für die Saatgutverkehrskontrolle zuständigen
Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft wurden in
konventionellen Maissorten einer Saatgutfirma Verunreinigungen mit den
gentechnisch veränderten Maislinien MON 810 und Bt-11 gefunden, die zum
Großteil unter und zum geringeren Teil geringfügig über dem derzeit als
analytisch praktikablen Wert von 0,1 % gelegen sind. Die in Verkehr gebrachten
Sorten waren Ribera, PR39D81, Monalisa, X1007B und X0978E.
Fragen S bis 8:
Insgesamt wurden ca. 2.100 ha Maisfläche eingeackert. Diese Flächen verteilten sich wie
folgt:
Burgenland: 76 ha
Kärnten: 117 ha
Niederösterreich: 1.027 ha
Oberösterreich: 720 ha
Steiermark: 156,4 ha
Salzburg: 3,14 ha
Vorarlberg: 2,38 ha
Insgesamt waren davon 524 Landwirte betroffen.
Frage 9:
Diese Aktion
war von der freiwilligen Mitwirkung der Landwirte sowie der betroffenen Lan-
desregierungen
und Landwirtschaftskammern abhängig. Dieser Umstand konnte ein Grund
für
Unterschiedlichkeiten
in den einzelnen Bundesländern gewesen sein.
Frage 10:
Gemäß
den mir vorliegenden Informationen waren Biobauern von der vorliegenden
Problema-
tik
praktisch nicht betroffen. Dies erhellt auch eine vom Land Oberösterreich
durchgeführte
Untersuchung,
wobei in 101 Biobetrieben mit einer Gesamtanbaufläche von 326,1 ha bei
kei-
ner
einzigen der 101 gezogenen Proben ein Hinweis auf eine gentechnische Verunreinigung
im verwendeten Saat- und Erntegut festzustellen war.
Fragen 11 bis 14:
Den betroffenen
Landwirten wird eine Entschädigung von ATS 23.000,- (inklusive der Kul-
turpflanzen-Flächenzahlung
pro Hektar) gewährt. Diese Entschädigungen werden zum größe-
ren
Teil aus Budgetmitteln meines Ressorts, zum kleineren Teil (KPF-Prämie)
aus Mitteln der
Landwirtschaftsförderung
(AMA) bereitgestellt.
Frage 15:
Die
Beseitigungsmaßnahmen wurden von meinem Ressort mit den betroffenen Landesregie-
rungen
und Landwirtschaftskammern koordiniert.
Fragen 16 und 17:
Es ging und
geht hier nicht darum, “illegale Freisetzungen" zu verhindern
(Freisetzen bedeutet
das
absichtliche Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in die
Umwelt), son-
dern
darum, dass die betroffenen Saatgutfirmen in Zukunft ausnahmslos dazu
veranlasst wer-
den,
mit aller gebotenen Sorgfalt darauf zu achten, dass nicht gentechnisch
kontaminiertes
Saatgut
in Verkehr gebracht wird. Die erforderlichen Maßnahmen zur Förderung
des Aufbaus
einer “gentechnikfreien" heimischen Saatgutvermehrung werden von dem
für Angelegenhei-
ten
des Saatgutwesens in erster Linie sachlich zuständigen Bundesminister
für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. dem Bundesamt und Forschungszentrum
für
Landwirtschaft getroffen.
Fragen 18 und 20:
Fragen der Vollziehung des Saatgutrechts fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Frage 19:
Ein Regressweg ist geplant.
Frage 21:
Gemäß den
mir vorliegenden Informationen wurde ein diesbezügliches gerichtliches
Verfah-
ren
gegen eine Saatgutfirma eingeleitet.
Frage 22:
Es wurde ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdacht eines Vergehens gemäß § 109 Abs.
3 Z 29 des Gentechnikgesetzes eingeleitet.
Fragen 23 bis 30:
Entsprechende
Untersuchungen und Probenahmen werden vom Bundesamt und Forschungs-
zentrum
für Landwirtschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirt-
schaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft verstärkt durchgeführt, um im Rahmen der
vorbeugen-
den
Saatgutkontrolle zu vermeiden, dass Saatgut kontaminiert mit gentechnisch
veränderten
Bestandteilen, in Zukunft in Verkehr gelangt.
Fragen 31 bis 37:
Ich halte
gemeinsam mit Herrn Bundesminister Mag. Molterer die Einfuhrung von Grenzwer-
ten
auf einem möglichst niedrigen Niveau für notwendig, um auf diesem
Gebiet Rechtssicher-
heit
zu schaffen. Da es sich dabei nur um unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare
Ver-
unreinigungen
im Saatgut handeln darf, ist eine durchgehende Kontamination der Lebens- und
Futtermittel
auszuschließen.
Was
den Biolandbau betrifft, so sollte dieser Grenzwert so nahe wie möglich an
der sogenann-
ten
“Nulltoleranz" liegen, um dem Konsumenten wie dem Landwirt eine
entsprechende
Wahlmöglichkeit
zu bieten. Im übrigen wird diese - vom Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umweltschutz und
Wasserwirtschaft zu erlassende - Verordnung voraussicht-
lich nur so lange gelten, bis eine entsprechende EU-Regelung an ihre Stelle
tritt.
Fragen 38 und 40:
Diese Fragen werden
in den für Saatgut zuständigen Gremien der Europäischen
Kommission
und
des Rates behandelt. Österreich ist in diesen Gremien durch Beamte des
Bundesministeri-
ums
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. des
Bundesamtes und
Forschungszentrums
für Landwirtschaft vertreten.
Die von der
Kommission angekündigte “Novel Seed Verordnung" wird in den
gesamten
Gremien unter
Mitwirkung der Saatgut-Experten der Landwirtschaftsministerien der Mitglied-
staaten vorbereitet. Ich bin der Meinung,
dass insbesondere für Saatgutkontaminationen die
niedrigsten Grenzwerte wie
möglich festgelegt werden sollten.
Frage 39:
Der Vorschlag
der Kommission für eine Verordnung betreffend gentechnisch veränderte
Le-
bens- und Futtermittel stellt eine bemerkenswerte Initiative dar, ein rigoroses
Zulassungsver-
fahren für Lebens- und Futtermittel, die aus GVO hergestellt werden,
einzuführen und eine
umfassende
lückenlose Kennzeichnung dieser Produkte im Sinne der Wahlfreiheit des
Kon-
sumenten zu gewährleisten. Mit diesem System wird meines Wissens das
weltweit strengste
Regelwerk
errichtet, was unter dem Aspekt der WTO-Regeln bereits Anlass zu
internationaler
Besorgnis
bietet.
Ich
begrüße diese Initiative. Verbesserungen sollten aus meiner Sicht
aber noch in einigen Be-
reichen angestrebt werden. Dies betrifft etwa das Erfordernis niedrigerer
Grenzwerte, die Fra-
ge einer nationalen Schutzklausel und die Sicherstellung einer umfassenden
Umwelrverträg-
lichkeitsprüfung
für gentechnisch veränderte Pflanzen, die für die Lebensmittel-
oder Futter-
mittelgewinnung
angebaut werden.