2956/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2001

 

 


BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Ulli Sima und
GenossInnen, Nr. 3016/J, wie folgt:

Fragen l bis 4:

Zahlen über den Verkauf von Maissaatgut und die geernteten Mengen von

Maispflanzen stehen meinem Ressort nicht zur Verfügung.

Gemäß den Untersuchungen des für die Saatgutverkehrskontrolle zuständigen

Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft wurden in

konventionellen Maissorten einer Saatgutfirma Verunreinigungen mit den

gentechnisch veränderten Maislinien MON 810 und Bt-11 gefunden, die zum

Großteil unter und zum geringeren Teil geringfügig über dem derzeit als

analytisch praktikablen Wert von 0,1 % gelegen sind. Die in Verkehr gebrachten

Sorten waren Ribera, PR39D81, Monalisa, X1007B und X0978E.


Fragen S bis 8:

Insgesamt wurden ca. 2.100 ha Maisfläche eingeackert. Diese Flächen verteilten sich wie

folgt:

Burgenland:                                                                                                                                                                           76      ha

Kärnten:                                                                                                                                                                                117      ha

Niederösterreich:                                                                                                                                                                1.027     ha

Oberösterreich:                                                                                                                                                                   720      ha

Steiermark:                                                                                                                                                                            156,4   ha

Salzburg:                                                                                                                                                                                   3,14 ha

Vorarlberg:                                                                                                                                                                                 2,38 ha

Insgesamt waren davon 524 Landwirte betroffen.

Frage 9:

Diese Aktion war von der freiwilligen Mitwirkung der Landwirte sowie der betroffenen Lan-
desregierungen und Landwirtschaftskammern abhängig. Dieser Umstand konnte ein Grund für
Unterschiedlichkeiten in den einzelnen Bundesländern gewesen sein.

Frage 10:

Gemäß den mir vorliegenden Informationen waren Biobauern von der vorliegenden Problema-
tik praktisch nicht betroffen. Dies erhellt auch eine vom Land Oberösterreich durchgeführte
Untersuchung, wobei in 101 Biobetrieben mit einer Gesamtanbaufläche von 326,1 ha bei kei-
ner einzigen der 101 gezogenen Proben ein Hinweis auf eine gentechnische Verunreinigung
im verwendeten Saat- und Erntegut festzustellen war.

Fragen 11 bis 14:

Den betroffenen Landwirten wird eine Entschädigung von ATS 23.000,- (inklusive der Kul-
turpflanzen-Flächenzahlung pro Hektar) gewährt. Diese Entschädigungen werden zum größe-
ren Teil aus Budgetmitteln meines Ressorts, zum kleineren Teil (KPF-Prämie) aus Mitteln der
Landwirtschaftsförderung (AMA) bereitgestellt.


Frage 15:

Die Beseitigungsmaßnahmen wurden von meinem Ressort mit den betroffenen Landesregie-
rungen und Landwirtschaftskammern koordiniert.

Fragen 16 und 17:

Es ging und geht hier nicht darum, “illegale Freisetzungen" zu verhindern (Freisetzen bedeutet
das absichtliche Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt), son-
dern darum, dass die betroffenen Saatgutfirmen in Zukunft ausnahmslos dazu veranlasst wer-
den, mit aller gebotenen Sorgfalt darauf zu achten, dass nicht gentechnisch kontaminiertes
Saatgut in Verkehr gebracht wird. Die erforderlichen Maßnahmen zur Förderung des Aufbaus
einer “gentechnikfreien" heimischen Saatgutvermehrung werden von dem für Angelegenhei-
ten des Saatgutwesens in erster Linie sachlich zuständigen Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. dem Bundesamt und Forschungszentrum
für Landwirtschaft getroffen.

Fragen 18 und 20:

Fragen der Vollziehung des Saatgutrechts fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

Frage 19:

Ein Regressweg ist geplant.

Frage 21:

Gemäß den mir vorliegenden Informationen wurde ein diesbezügliches gerichtliches Verfah-
ren gegen eine Saatgutfirma eingeleitet.

Frage 22:

Es wurde ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdacht eines Vergehens gemäß § 109 Abs.

3 Z 29 des Gentechnikgesetzes eingeleitet.

Fragen 23 bis 30:

Entsprechende Untersuchungen und Probenahmen werden vom Bundesamt und Forschungs-
zentrum für Landwirtschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verstärkt durchgeführt, um im Rahmen der vorbeugen-
den Saatgutkontrolle zu vermeiden, dass Saatgut kontaminiert mit gentechnisch veränderten


Bestandteilen, in Zukunft in Verkehr gelangt.

Fragen 31 bis 37:

Ich halte gemeinsam mit Herrn Bundesminister Mag. Molterer die Einfuhrung von Grenzwer-
ten auf einem möglichst niedrigen Niveau für notwendig, um auf diesem Gebiet Rechtssicher-
heit zu schaffen. Da es sich dabei nur um unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare Ver-
unreinigungen im Saatgut handeln darf, ist eine durchgehende Kontamination der Lebens- und
Futtermittel auszuschließen.

Was den Biolandbau betrifft, so sollte dieser Grenzwert so nahe wie möglich an der sogenann-
ten “Nulltoleranz" liegen, um dem Konsumenten wie dem Landwirt eine entsprechende
Wahlmöglichkeit zu bieten. Im übrigen wird diese - vom Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft zu erlassende - Verordnung voraussicht-
lich nur so lange gelten, bis eine entsprechende EU-Regelung an ihre Stelle tritt.

Fragen 38 und 40:

Diese Fragen werden in den für Saatgut zuständigen Gremien der Europäischen Kommission
und des Rates behandelt. Österreich ist in diesen Gremien durch Beamte des Bundesministeri-
ums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. des Bundesamtes und
Forschungszentrums für Landwirtschaft vertreten.

Die von der Kommission angekündigte “Novel Seed Verordnung" wird in den gesamten
Gremien unter Mitwirkung der Saatgut-Experten der Landwirtschaftsministerien der Mitglied-
staaten vorbereitet. Ich bin der Meinung, dass insbesondere für Saatgutkontaminationen die
niedrigsten Grenzwerte wie möglich festgelegt werden sollten.

Frage 39:

Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung betreffend gentechnisch veränderte Le-
bens- und Futtermittel stellt eine bemerkenswerte Initiative dar, ein rigoroses Zulassungsver-
fahren für Lebens- und Futtermittel, die aus GVO hergestellt werden, einzuführen und eine
umfassende lückenlose Kennzeichnung dieser Produkte im Sinne der Wahlfreiheit des Kon-
sumenten zu gewährleisten. Mit diesem System wird meines Wissens das weltweit strengste
Regelwerk errichtet, was unter dem Aspekt der WTO-Regeln bereits Anlass zu internationaler
Besorgnis bietet.


Ich begrüße diese Initiative. Verbesserungen sollten aus meiner Sicht aber noch in einigen Be-
reichen angestrebt werden. Dies betrifft etwa das Erfordernis niedrigerer Grenzwerte, die Fra-
ge einer nationalen Schutzklausel und die Sicherstellung einer umfassenden Umwelrverträg-
lichkeitsprüfung für gentechnisch veränderte Pflanzen, die für die Lebensmittel- oder Futter-
mittelgewinnung angebaut werden.