3146/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01.02.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Kollegen
vom 13. Dezember 2001, Nr. 3212/J, betreffend Vorruhestandsmodell, beehre ich
mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Wie ich bereits bei der Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 3022/J, vom
31. Oktober 2001 zum Ausdruck gebracht habe, wird die Umsetzung des
Vorruhestands-
modells im Zusammenhang mit der Festlegung des neuen Organisationsmodells in
meinem
Ressort und der Neuausrichtung der Finanzverwaltung - unter Beachtung sozialer
und
arbeitstechnischer Kriterien
- erfolgen.
Es müssen daher zuerst
die Strukturmaßnahmen festgesetzt werden, um abhängig davon,
bis Ende des Jahres 2002, die entsprechenden Angebote unterbreiten zu
können, wobei es
sich um einen stufenweisen,
fortlaufenden Prozess handelt. In diesem Zusammenhang
möchte ich außerdem darauf hinweisen, dass derzeit z.B. auch nicht
bekannt ist, wie viele
Bedienstete in diesem Zeitraum eventuell freiwillig in den Ruhestand treten
oder das Ressort
aus anderen Gründen
verlassen werden.
Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich die Fragen derzeit nicht konkret beantworten
kann, möchte in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass mit Stand
Ende
Jänner 2002 in meinem Ressort (Zentralleitung) bisher drei entsprechende
Angebote unter-
breitet und eines davon angenommen wurde.
Zu 6.:
Da für die Festlegung der mit dem
Vorruhestandsmodell in Zusammenhang stehenden
Maßnahmen keine primäre Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Finanzen gegeben ist,
erscheint es mir im Hinblick auf das in § 90 Geschäftsordnungsgesetz
determinierten Frage-
rechts problematisch, dazu eine persönlich wertende Stellungnahme
abzugeben. Ich er-
suche daher auch diesbezüglich um Verständnis, dass ich die Frage
nicht beantworte.