3146/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01.02.2002

 

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Kollegen
vom 13. Dezember 2001, Nr. 3212/J, betreffend Vorruhestandsmodell, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 5.:

Wie ich bereits bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3022/J, vom
31. Oktober 2001 zum Ausdruck gebracht habe, wird die Umsetzung des Vorruhestands-
modells im Zusammenhang mit der Festlegung des neuen Organisationsmodells in meinem
Ressort und der Neuausrichtung der Finanzverwaltung - unter Beachtung sozialer und
arbeitstechnischer Kriterien - erfolgen.

Es müssen daher zuerst die Strukturmaßnahmen festgesetzt werden, um abhängig davon,
bis Ende des Jahres 2002, die entsprechenden Angebote unterbreiten zu können, wobei es
sich um einen stufenweisen, fortlaufenden Prozess handelt. In diesem Zusammenhang
möchte ich außerdem darauf hinweisen, dass derzeit z.B. auch nicht bekannt ist, wie viele
Bedienstete in diesem Zeitraum eventuell freiwillig in den Ruhestand treten oder das Ressort
aus anderen Gründen verlassen werden.


Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die Fragen derzeit nicht konkret beantworten
kann, möchte in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass mit Stand Ende
Jänner 2002 in meinem Ressort (Zentralleitung) bisher drei entsprechende Angebote unter-
breitet und eines davon angenommen wurde.

Zu 6.:

Da für die Festlegung der mit dem Vorruhestandsmodell in Zusammenhang stehenden
Maßnahmen keine primäre Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen gegeben ist,
erscheint es mir im Hinblick auf das in § 90 Geschäftsordnungsgesetz determinierten Frage-
rechts problematisch, dazu eine persönlich wertende Stellungnahme abzugeben. Ich er-
suche daher auch diesbezüglich um Verständnis, dass ich die Frage nicht beantworte.