3155/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.02.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Gerhard Reheis, Genossinnen und Genossen, Nr. 3173/J vom

4.12.01, wie folgt:

Zu Frage 1:

Auf Grund der vorliegenden Aufzeichnungen (Originalakten 1994-99 befinden sich im
Parlament) werden folgenden Beträge bekannt gegeben:

Basisförderung:

 

 

 

1994-1998:   je 3.000.000,-

 

(BMUJF/BMJF)

 

1999:             3.500.000,-

 

(BMUJF)

 

2000:             3.000.000,-

 

(BMSG)

 

2001 :             5.980.000,-

 

(BMSG)

 

Mietrefundierung:

 

 

 

1997: 223.706,40

 

 

 

1998: 559.246,00

 

 

 

Rahmenwerkverträge:

 

 

 

1996:            2.917.300,-

 

(BMUJF/BMJF)

 

1997:            3.072.300,-

 

(BMUJF)

 

1998:             3.072.300,-

 

(BMUJF)

 

1999:             3.072.300,-

 

(BMUJF)

 

2000:            3.471.170,-

 

(BMSG)

 

2001:            3.591.170,-

 

(BMSG)

 


Über die Jahre 1994 bis 2001 erfolgten nachstehende auf Studien/Projekte
bezogene Zahlungen. Die Laufzeit und die Vertragsform ist angeführt.

Alle abgeschlossenen Projekte und Basisförderung und Rahmenwerkverträge bis
zum Jahr 2000 sind abgerechnet.

Titel der Studie/Modellprojekt

 

F/
WV1)

 

Laufzeit

 

Gesamtkosten

 

Pilotstudie Öffentlichkeitsarbeit

 

WV

 

1 994-95

 

1 379 600.-

 

Pilotstudie Daten- und Infonetzwerk

 

WV

 

1994-95

 

879 000,-

 

Kinderbetreuung in Osterreich

 

WV

 

1 994-95

 

362.400,-

 

Telearbeit

 

WV

 

1994-96

 

999.600,-

 

Arbeitskreis Eltern-Schüler-Lehrer

 

WV

 

1994-98

 

1.191.432,-

 

Beratung und Psychotherapie

 

WV

 

1995-97

 

786 000,-

 

Multidisziplinäres Familienbarometer

 

WV

 

1995-97

 

2.354.000.-

 

Europäischer Fachkongress

 

F

 

1996

 

200.000,-

 

Studie “Schätze heben"

 

WV

 

1996

 

363.000,-

 

Familiensimulationsmodell - FAMSIM

 

F

 

1996-97

 

346.000,-

 

Erzähl mir nichts vom Storch-Broschüre
Aufklärungsbuch

 

WV

 

1 996-97

 

183.030,-

 

Pubertät - Herausforderung für Eltern und
Jugendliche

 

WV

 

1 996-97

 

682.866,-

 

Familienministerkonferenz

 

WV

 

1996-97

 

561.900,-

 

Machbarkeitsstudie “Kinderbetreuungsscheck"*)

 

WV

 

1997-99

 

2.002.300,-

 

Love Talks - Osterreich

 

WV

 

1999-01

 

792.392,-

 

Love Talks - Afrika

 

WV

 

1999-00

 

525,525,-

 

Koordination und Teil 1: 4. Familienbericht 1999

 

WV

 

1 997-00

 

1.599.000,-

 

Gewaltbericht

 

WV

 

1998-01

 

750.000,-

 

Seniorenbericht

 

WV

 

1998-99

 

2 331 660,-

 

Modellprojekt Vorruhestand

 

WV

 

2000

 

382.815,-

 

Sozialanalyse Senioren für Sozialbericht

 

WV

 

2000

 

50.435,-

 

Kleinkindbeihilfe

 

WV

 

1 998-99

 

100.314,44

 

Familienkompetenzen

 

WV

 

2000-01

 

140.000,-

 

Evaluierung Kinderbetreuungsscheck Öblarn
(Zahlungen an Eltern in Höhe von ATS
3.739.311,-)

 

WV

 

2000-02

 

4.132.704,-

 

Themenkreis Kinderbetreuungsgeld

 

WV

 

2001

 

241.110,-

 

Kinderbetreuungsgeld-Evaluation
1
. Rate 2001: 1.357.1 60,- bezahlt

 

F

 

2001 -03

 

3.360.200,-

 

Fachfortbildung Sexualität

 

F

 

2001

 

57.000,-

 

 

 

1) F = Förderung; WV = Werkvertrag

 


Zu Frage 2:

Die zur Förderung bzw. Beauftragung eingereichten Projekte waren folgendermaßen
kalkuliert: Mit einem Mischsatz berechnete Gehaltskosten/Personenmonate und
projektspezifischer Sachaufwand in der Höhe von ca. 4-5 %. Die Basisförderung
wurde insofern angerechnet, als die berechneten Kosten pro Personenmonat keine
Overheadkosten inkludierten.

Zu Frage 3:

Siehe Beantwortung von Frage 1. Wurde eine Mehrleistung vom Auftraggeber
gewünscht oder begründete Mehrkosten nachgewiesen, so wurden diese in der
Abrechnung anerkannt.

Zu Frage 4:

Siehe Beantwortung von Frage 1 und 2.

Zu Frage 5:

Die Berichte “Familien-,,, “Senioren-,, und “Gewaltbericht", die Studie
“Kleinkindbeihilfe" und das Projekt “Familienkompetenzen" wurden auf Grund von
Ausschreibungsergebnissen vergeben; für die Machbarkeitsstudie Kinderbetreuungs-
scheck lag ein einstimmiger Beschluss des familienpolitischen Beirates vor; der
“Länderbericht Pubertät..." wurde auf Empfehlung der die Familienministerkonferenz
vorbereitenden Arbeitsgruppe vergeben, bei der “Familienministerkonferenz", der
Studie “Themenkreis Kinderbetreuungsgeld" und der “Sozialanalyse Senioren für
Sozialbericht" ist die Initiative vom Ressort ausgegangen. Für die anderen unter
Frage 1 genannten Arbeiten wurden vom ÖIF die Anträge im Ressort eingebracht
(dazu wurden interne und/oder externe Begutachtungen eingeholt).

Zu Frage 6:

Die Berichte Familienbericht: Koordination und Teil 1, der Seniorenbericht und der
Gewaltbericht, die Studie “Kleinkindbeihilfe" und das Projekt “Familienkompetenzen".

Zu Frage 7:

Im Kostenvergleich liegt das ÖIF im unteren Bereich und die Personalkosten liegen
innerhalb des Gehaltsschemas des Bundes (Universitäten). Weiters ist das ÖIF die
einzige interdisziplinäre Familienforschungseinrichtung in Osterreich.

Zu Frage 8:

Laut Angaben des ÖIF betrug 1994 der Drittmittelanteil ca. 5 %, 2001 ca. 51 %.
Damit ist das Ziel erreicht.


Zu Frage 9:

Es ist mir ein Anliegen, dass Familienforschung kontinuierlich betrieben und auch
Grundlagenforschung geleistet werden kann. Derartige nicht unmittelbar anwen-
dungsbezogene Forschung kann am besten über eine Basisförderung finanziert
werden. Dies entspricht auch der Argumentation des Rechnungshofes.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Regierungserklärung zum Kapitel
Wissenschaft und Forschung, der u.a. auch der Forcierung der Forschung eine
prioritäre Stellung eingeräumt wurde.

Zu Frage 10:

Die Kombination von Globalförderung und Werkaufträgen wurde dem Bundes-
ministerium für Finanzen am 5. Mai 1994 schriftlich bekannt gegeben. Zur
Einvernehmensherstellung darf auf die Stellungnahme zum Rechnungshofbericht
unter 8.3 verwiesen werden.

Der Bericht des Rechnungshofes ist erst im März 2000 erschienen, und in Folge
eben dieses Berichtes wurde unverzüglich der Anregung des Rechnungshofes mit
der Vorlage der neugestalteten Rahmenwerkverträge im Juli 2000 Rechnung
getragen wurde. Auf Grund des Zeitablaufes konnte dies nicht eher erfolgen.

Zu Frage 11:

Die Änderungen werden den in den Anregungen des Rechnungshofes enthaltenen
Zielsetzungen gerecht:

1) eine Überprüfbarkeit der Einlösung der im § 1 vereinbarten Leistungen
sicherzustellen.

2) Das Interesse des Ressorts an den genannten Leistungen zu verdeutlichen, in-
dem ein jährlicher Konkretisierungsmodus für diese Leistungen festgeschrieben
wird.

3) Als Kalkulationsgrundlage für dieses kontinuierliche “Bereit halten von Wissen-
schafterkapazität" die Kosten pro eingesetzten Personenmonaten und die Anzahl
der zur Verfügung zu stellenden Personenmonate zu definieren, mit denen ein
maximaler Ertrag zu erzielen ist.

4) Das BMF mitzubefassen.

Zu Frage 12:

Die über die Rahmenwerkverträge zu erbringenden Leistungen sind im Leistungs-
katalog der Werkverträge beschrieben. Sie werden in der jährlichen
Arbeitsprogrammvereinbarung konkretisiert und in den jährlichen Tätigkeitsberichten
und Belegexemplaren der Publikationen nachgewiesen.

Zu Frage 13:

Die Gehälter aller Mitarbeiterinnen liegen innerhalb des Gehaltsschemas des
öffentlichen Dienstes, wenn zutreffend, im Universitätsschema.

Seit dem Jahr 2000 orientiert sich die Prüfung der Personalkostenkalkulation an den
Personalkosten des Bundes It. Erlass des BMF vom 15.6.99 veröffentlicht im Amts-
blatt für Finanzverwaltung Nr. 113/1999.


Zu Frage 14:

Es ist erforderlich, dass familienpolitische Entscheidungen von großer finanzieller
Tragweite (familienpolitische Leistungen werden in der Höhe von 60 bis 300 Mrd. S,
je nach Zuordnung, beziffert) eine wissenschaftliche Basis haben, deren Machbarkeit
geprüft und deren Auswirkungen abgeschätzt werden.

Seit Jahrzehnten stellt wissenschaftliche Politikberatung in anderen Ressorts,
insbesondere im BMF (jährliche Budgetmittel für WIFO und IHS über 40 Mio S)
eine Selbstverständlichkeit dar.

Zu Frage 15:

Die Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten gehört nicht zum Aufgabenbereich
der Dienststellen. Daher bedienen sich die Dienststellen des Bundes
wissenschaftlicher Einrichtungen. Hinsichtlich des Gehaltsschemas siehe
Beantwortung von Frage 13.

Frage 16 und 17:

Das sind autonome Entscheidungen der Organe des gemeinnützigen Vereins und
unterliegen nicht meiner Zuständigkeit.

Frage 18:
Nein.