3155/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.02.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Gerhard Reheis, Genossinnen und Genossen, Nr. 3173/J vom
4.12.01, wie folgt:
Zu Frage 1:
Auf Grund der vorliegenden Aufzeichnungen
(Originalakten 1994-99 befinden sich im
Parlament) werden folgenden Beträge bekannt gegeben:
Basisförderung:
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|
1994-1998: je 3.000.000,-
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(BMUJF/BMJF)
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1999: 3.500.000,-
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(BMUJF)
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2000: 3.000.000,-
|
(BMSG)
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2001 : 5.980.000,-
|
(BMSG)
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Mietrefundierung:
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1997: 223.706,40
|
|
1998: 559.246,00
|
|
Rahmenwerkverträge:
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1996: 2.917.300,-
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(BMUJF/BMJF)
|
1997: 3.072.300,-
|
(BMUJF)
|
1998: 3.072.300,-
|
(BMUJF)
|
1999: 3.072.300,-
|
(BMUJF)
|
2000: 3.471.170,-
|
(BMSG)
|
2001: 3.591.170,-
|
(BMSG)
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Über die Jahre 1994 bis 2001
erfolgten nachstehende auf Studien/Projekte
bezogene Zahlungen. Die Laufzeit und die Vertragsform ist angeführt.
Alle abgeschlossenen Projekte und
Basisförderung und Rahmenwerkverträge bis
zum Jahr 2000 sind
abgerechnet.
Titel der Studie/Modellprojekt
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F/
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Laufzeit
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Gesamtkosten
|
Pilotstudie Öffentlichkeitsarbeit
|
WV
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1 994-95
|
1 379 600.-
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Pilotstudie Daten- und Infonetzwerk
|
WV
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1994-95
|
879 000,-
|
Kinderbetreuung in Osterreich
|
WV
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1 994-95
|
362.400,-
|
Telearbeit
|
WV
|
1994-96
|
999.600,-
|
Arbeitskreis Eltern-Schüler-Lehrer
|
WV
|
1994-98
|
1.191.432,-
|
Beratung und Psychotherapie
|
WV
|
1995-97
|
786 000,-
|
Multidisziplinäres Familienbarometer
|
WV
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1995-97
|
2.354.000.-
|
Europäischer Fachkongress
|
F
|
1996
|
200.000,-
|
Studie “Schätze heben"
|
WV
|
1996
|
363.000,-
|
Familiensimulationsmodell - FAMSIM
|
F
|
1996-97
|
346.000,-
|
Erzähl mir nichts vom Storch-Broschüre
|
WV
|
1 996-97
|
183.030,-
|
Pubertät - Herausforderung für Eltern und
|
WV
|
1 996-97
|
682.866,-
|
Familienministerkonferenz
|
WV
|
1996-97
|
561.900,-
|
Machbarkeitsstudie “Kinderbetreuungsscheck"*)
|
WV
|
1997-99
|
2.002.300,-
|
Love Talks - Osterreich
|
WV
|
1999-01
|
792.392,-
|
Love Talks - Afrika
|
WV
|
1999-00
|
525,525,-
|
Koordination und Teil 1: 4. Familienbericht 1999
|
WV
|
1 997-00
|
1.599.000,-
|
Gewaltbericht
|
WV
|
1998-01
|
750.000,-
|
Seniorenbericht
|
WV
|
1998-99
|
2 331 660,-
|
Modellprojekt Vorruhestand
|
WV
|
2000
|
382.815,-
|
Sozialanalyse Senioren für Sozialbericht
|
WV
|
2000
|
50.435,-
|
Kleinkindbeihilfe
|
WV
|
1 998-99
|
100.314,44
|
Familienkompetenzen
|
WV
|
2000-01
|
140.000,-
|
Evaluierung Kinderbetreuungsscheck Öblarn
|
WV
|
2000-02
|
4.132.704,-
|
Themenkreis Kinderbetreuungsgeld
|
WV
|
2001
|
241.110,-
|
Kinderbetreuungsgeld-Evaluation
|
F
|
2001 -03
|
3.360.200,-
|
Fachfortbildung Sexualität
|
F
|
2001
|
57.000,-
|
1) F = Förderung; WV = Werkvertrag
Zu Frage 2:
Die zur Förderung bzw. Beauftragung
eingereichten Projekte waren folgendermaßen
kalkuliert: Mit einem Mischsatz berechnete Gehaltskosten/Personenmonate und
projektspezifischer Sachaufwand in der Höhe von ca. 4-5 %. Die
Basisförderung
wurde insofern angerechnet, als die berechneten Kosten pro Personenmonat keine
Overheadkosten inkludierten.
Zu Frage 3:
Siehe Beantwortung von Frage 1. Wurde eine
Mehrleistung vom Auftraggeber
gewünscht oder begründete Mehrkosten nachgewiesen, so wurden diese in
der
Abrechnung
anerkannt.
Zu Frage 4:
Siehe Beantwortung von Frage 1 und 2.
Zu Frage 5:
Die Berichte “Familien-,,,
“Senioren-,, und “Gewaltbericht", die Studie
“Kleinkindbeihilfe"
und das Projekt “Familienkompetenzen" wurden auf Grund von
Ausschreibungsergebnissen vergeben; für die Machbarkeitsstudie
Kinderbetreuungs-
scheck lag ein einstimmiger Beschluss des familienpolitischen Beirates vor; der
“Länderbericht Pubertät..." wurde auf Empfehlung der die
Familienministerkonferenz
vorbereitenden Arbeitsgruppe vergeben, bei der
“Familienministerkonferenz", der
Studie “Themenkreis Kinderbetreuungsgeld" und der “Sozialanalyse
Senioren für
Sozialbericht" ist die Initiative vom Ressort ausgegangen. Für die
anderen unter
Frage 1 genannten Arbeiten
wurden vom ÖIF die Anträge im Ressort eingebracht
(dazu wurden interne und/oder externe Begutachtungen eingeholt).
Zu Frage 6:
Die Berichte Familienbericht: Koordination und Teil 1, der
Seniorenbericht und der
Gewaltbericht, die Studie “Kleinkindbeihilfe" und das Projekt
“Familienkompetenzen".
Zu Frage 7:
Im Kostenvergleich liegt das ÖIF im unteren Bereich
und die Personalkosten liegen
innerhalb des Gehaltsschemas des Bundes (Universitäten). Weiters ist das
ÖIF die
einzige
interdisziplinäre Familienforschungseinrichtung in Osterreich.
Zu Frage 8:
Laut Angaben des ÖIF betrug 1994 der
Drittmittelanteil ca. 5 %, 2001 ca. 51 %.
Damit ist das Ziel erreicht.
Zu Frage 9:
Es ist mir ein Anliegen, dass
Familienforschung kontinuierlich betrieben und auch
Grundlagenforschung geleistet werden kann. Derartige nicht unmittelbar anwen-
dungsbezogene Forschung kann am besten über eine Basisförderung
finanziert
werden. Dies entspricht auch der Argumentation des Rechnungshofes.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Regierungserklärung zum
Kapitel
Wissenschaft und Forschung, der u.a. auch der Forcierung der Forschung eine
prioritäre Stellung
eingeräumt wurde.
Zu Frage 10:
Die Kombination von Globalförderung
und Werkaufträgen wurde dem Bundes-
ministerium für Finanzen am 5. Mai 1994 schriftlich bekannt gegeben. Zur
Einvernehmensherstellung darf auf die Stellungnahme zum Rechnungshofbericht
unter 8.3 verwiesen werden.
Der Bericht des Rechnungshofes ist erst im
März 2000 erschienen, und in Folge
eben dieses Berichtes wurde unverzüglich der Anregung des Rechnungshofes
mit
der Vorlage der neugestalteten Rahmenwerkverträge im Juli 2000 Rechnung
getragen wurde. Auf Grund des Zeitablaufes konnte dies nicht eher erfolgen.
Zu Frage 11:
Die Änderungen werden den in den
Anregungen des Rechnungshofes enthaltenen
Zielsetzungen
gerecht:
1) eine
Überprüfbarkeit der Einlösung der im § 1 vereinbarten
Leistungen
sicherzustellen.
2) Das Interesse des Ressorts an den
genannten Leistungen zu verdeutlichen, in-
dem ein jährlicher Konkretisierungsmodus für diese Leistungen
festgeschrieben
wird.
3) Als
Kalkulationsgrundlage für dieses kontinuierliche “Bereit halten von
Wissen-
schafterkapazität" die Kosten pro eingesetzten Personenmonaten und
die Anzahl
der zur Verfügung zu stellenden Personenmonate zu definieren, mit denen
ein
maximaler Ertrag zu erzielen ist.
4) Das BMF mitzubefassen.
Zu Frage 12:
Die über die
Rahmenwerkverträge zu erbringenden Leistungen sind im Leistungs-
katalog der Werkverträge beschrieben. Sie werden in der jährlichen
Arbeitsprogrammvereinbarung konkretisiert und in den jährlichen
Tätigkeitsberichten
und Belegexemplaren der Publikationen nachgewiesen.
Zu Frage 13:
Die Gehälter aller Mitarbeiterinnen
liegen innerhalb des Gehaltsschemas des
öffentlichen
Dienstes, wenn zutreffend, im Universitätsschema.
Seit dem Jahr 2000 orientiert sich die
Prüfung der Personalkostenkalkulation an den
Personalkosten des Bundes It. Erlass des BMF vom 15.6.99 veröffentlicht im
Amts-
blatt für Finanzverwaltung Nr. 113/1999.
Zu Frage 14:
Es ist erforderlich, dass familienpolitische Entscheidungen
von großer finanzieller
Tragweite (familienpolitische Leistungen
werden in der Höhe von 60 bis 300 Mrd. S,
je nach Zuordnung, beziffert) eine wissenschaftliche Basis haben, deren
Machbarkeit
geprüft und deren Auswirkungen abgeschätzt werden.
Seit Jahrzehnten stellt wissenschaftliche Politikberatung
in anderen Ressorts,
insbesondere im BMF (jährliche
Budgetmittel für WIFO und IHS über 40 Mio S)
eine
Selbstverständlichkeit dar.
Zu Frage 15:
Die Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten
gehört nicht zum Aufgabenbereich
der Dienststellen. Daher bedienen sich die Dienststellen des Bundes
wissenschaftlicher Einrichtungen. Hinsichtlich des Gehaltsschemas siehe
Beantwortung von Frage 13.
Frage 16 und 17:
Das sind autonome Entscheidungen der Organe
des gemeinnützigen Vereins und
unterliegen nicht meiner Zuständigkeit.
Frage 18:
Nein.