3196/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.02.2002
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wimmer, Genossinnen und Genossen haben
am
12. Dezember 2001 unter
der Nr. 3196/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Umstrukturierung der Heeresgebäudeverwaltung Salzkammergut"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Mit der Bundesministeriumsgesetz-Novelle 2000, BGB1. I Nr. 16/2000, wurden die bis da-
hin vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
wahrgenommenen Agen-
den des militärischen Hochbaues und die
Verwaltung militärischer Liegenschaften dem
Bundesministerium für
Landesverteidigung übertragen. Die auch dadurch notwendige Um-
strukturierung der
Heeresbauverwaltungen ist derzeit noch im Gange.
Zu 1:
Es ist richtig, dass im Rahmen der Reorganisation der
Heeresbauverwaltungen unter ande-
rem die Heeresgebäudeaufsicht Tamsweg der
Heeresgebäudeverwaltung St. Johann im
Pongau unterstellt wird. Diese Änderung war unter anderem auf Grund der
territorialen
Verwaltungsorganisation notwendig. Für
das betroffene Personal der Heeresgebäudever-
waltung Salzkammergut hat dies
jedoch keine unmittelbare Auswirkung, da die bautechni-
sche Fachaufsicht über die
Heeresgebäudeaufsicht Tamsweg bis auf weiteres durch die Hee-
resgebäudeverwaltung Salzkammergut wahrgenommen wird.
Zu 2:
Diese
Möglichkeit wird derzeit durch die zuständigen Abteilungen im
Bundesministerium
für Landesverteidigung geprüft.
Zu 3 und 4:
Da das Bundesministerium für Landesverteidigung
nach dem Bundesministeriengesetz 1986
nur für die Verwaltung derjenigen Bauten,
Anlagen und Liegenschaften zuständig ist, die
dem ho. Bundesministerium, der
Heeresverwaltung oder dem Bundesheer dienen, wäre eine
Baubetreuung der HTBLA Hallstatt bzw.
der Betreuungsstelle Thalham des Bundesministe-
riums für Inneres durch die Heeresgebäudeverwaltung
Salzkammergut auf der Basis der
geltenden Rechtslage problematisch. Im
Übrigen ist auch keine der genannten Einrichtungen
bzw. die Bundesimmobiliengesellschaft bisher mit einem diesbezüglichen
Ersuchen an mein
Ressort herangetreten.
Zu 5:
Es ist richtig, dass die neue Organisationsstruktur der
derzeitigen Heeresgebäudeverwaltung
Salzkammergut eine erhebliche Reduzierung des Personalstandes vorsieht. Diese
Reduzie-
rung soll sukzessive
durch Nichtnachbesetzung der betroffenen Arbeitsplätze erreicht wer-
den. Danach werden die bautechnischen Angelegenheiten durch den Leiter der derzeitigen
Heeresgebäudeverwaltung
Salzkammergut und die Rechnungswesen sowie IT-
Angelegenheiten durch
den Leiter Dienstbetrieb bzw. Sachbearbeiter Fahrbetrieb wahrge-
nommen werden.
Zu 6 und 7:
Die Reorganisation der Heeresbauverwaltungen erfolgt in
einer für die betroffenen Bedien-
steten sozial
verträglichen Weise und unter Bedachtnahme auf das Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz, BGBl. I Nr. 138/1997, zuletzt geändert durch BGB1. I Nr. 155/2001. Über
weitere Details kann ich
aber zum derzeitigen Zeitpunkt keine Angaben machen.