3196/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.02.2002

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wimmer, Genossinnen und Genossen haben am
12. Dezember 2001 unter der Nr. 3196/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Umstrukturierung der Heeresgebäudeverwaltung Salzkammergut" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Mit der Bundesministeriumsgesetz-Novelle 2000, BGB1. I Nr. 16/2000, wurden die bis da-
hin vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wahrgenommenen Agen-
den des militärischen Hochbaues und die Verwaltung militärischer Liegenschaften dem
Bundesministerium für Landesverteidigung übertragen. Die auch dadurch notwendige Um-
strukturierung der Heeresbauverwaltungen ist derzeit noch im Gange.

Zu 1:

Es ist richtig, dass im Rahmen der Reorganisation der Heeresbauverwaltungen unter ande-
rem die Heeresgebäudeaufsicht Tamsweg der Heeresgebäudeverwaltung St. Johann im
Pongau unterstellt wird. Diese Änderung war unter anderem auf Grund der territorialen
Verwaltungsorganisation notwendig. Für das betroffene Personal der Heeresgebäudever-
waltung Salzkammergut hat dies jedoch keine unmittelbare Auswirkung, da die bautechni-
sche Fachaufsicht über die Heeresgebäudeaufsicht Tamsweg bis auf weiteres durch die Hee-
resgebäudeverwaltung Salzkammergut wahrgenommen wird.


Zu 2:

Diese Möglichkeit wird derzeit durch die zuständigen Abteilungen im Bundesministerium
für Landesverteidigung geprüft.

Zu 3 und 4:

Da das Bundesministerium für Landesverteidigung nach dem Bundesministeriengesetz 1986
nur für die Verwaltung derjenigen Bauten, Anlagen und Liegenschaften zuständig ist, die
dem ho. Bundesministerium, der Heeresverwaltung oder dem Bundesheer dienen, wäre eine
Baubetreuung der HTBLA Hallstatt bzw. der Betreuungsstelle Thalham des Bundesministe-
riums für Inneres durch die Heeresgebäudeverwaltung Salzkammergut auf der Basis der
geltenden Rechtslage problematisch. Im Übrigen ist auch keine der genannten Einrichtungen
bzw. die Bundesimmobiliengesellschaft bisher mit einem diesbezüglichen Ersuchen an mein
Ressort herangetreten.

Zu 5:

Es ist richtig, dass die neue Organisationsstruktur der derzeitigen Heeresgebäudeverwaltung
Salzkammergut eine erhebliche Reduzierung des Personalstandes vorsieht. Diese Reduzie-
rung soll sukzessive durch Nichtnachbesetzung der betroffenen Arbeitsplätze erreicht wer-
den. Danach werden die bautechnischen Angelegenheiten durch den Leiter der derzeitigen
Heeresgebäudeverwaltung Salzkammergut und die Rechnungswesen sowie IT-
Angelegenheiten durch den Leiter Dienstbetrieb bzw. Sachbearbeiter Fahrbetrieb wahrge-
nommen werden.

Zu 6 und 7:

Die Reorganisation der Heeresbauverwaltungen erfolgt in einer für die betroffenen Bedien-
steten sozial verträglichen Weise und unter Bedachtnahme auf das Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz, BGBl. I Nr. 138/1997, zuletzt geändert durch BGB1. I Nr. 155/2001. Über
weitere Details kann ich aber zum derzeitigen Zeitpunkt keine Angaben machen.