3204/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.02.2002

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten


Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Evelin Lichtenberger, Gerhard Reheis, Kolleginnen
und Kollegen haben am 13. Dezember 2001 unter der ZI. 3224/J-NR/2001 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung der einstimmigen
Nationalratsentschließung vom 1. März 2001 zur Ratifizierung der Protokolle der
Alpenkonvention gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist die baldige Ratifikation und
Umsetzung der 9 Protokolle zur Alpenkonvention ein wichtiges Anliegen;
dementsprechend sind Mitarbeiter des Ministeriums maßgeblich und in enger Kooperation
mit den anderen zuständigen Dienststellen an den Arbeiten im Rahmen der
Alpenkonvention und des Nationalen Komitees zur Umsetzung der Alpenkonvention
beteiligt. Dies betrifft u.a. die Vorbereitung der Erläuterungen zu den Protokollen, die
Aufgaben als Depositär der Alpenkonvention und die Durchführung von Verhandlungen im
Rahmen der Alpenkonvention, wie etwa - um ein rezentes Beispiel zu nennen - die
Verhandlungen zur Errichtung des Sekretariates der Alpenkonvention.

Gemäß der zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft und dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
abgestimmten Vorgangsweise wird das Verkehrsprotokoll - ebenso wie die anderen
Protokolle zur Alpenkonvention - im Ratifikationsverfahren im Rahmen eines
Gesamtpakets behandelt.

Die endgültige Fertigstellung der authentischen Fassungen der neun Protokolle in allen
vier Amtssprachen der Alpenkonvention, insbesondere die sprachliche Harmonisierung,
erforderte nach der letzten Alpenkonferenz noch eine intensive Bearbeitung; hier wirkte


sich verzögernd aus, dass der italienische Vorsitz diese Fragen monatelang nicht aufgriff,
obwohl die Finalisierung von Texten nur im Einvernehmen mit allen Vertragsparteien der
Alpenkonvention vorgenommen werden konnte.

Aufgrund der intensiven Bemühungen auch des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten konnten diese Arbeiten, ebenso wie die umfangreichen Arbeiten am
Entwurf der Erläuterungen zu den neun Protokollen und an den sonstigen für den
Ministerratsbeschluss erforderlichen Unterlagen, abgeschlossen werden. Diese
Dokumente wurden nach einer Vorbegutachtung im Rahmen des Nationalen Komitees zur
Umsetzung der Alpenkonvention mit Frist 28. Jänner 2002 zur Begutachtung ausgesandt.

Zur Frage der innerstaatlichen Umsetzung der Protokolle wird auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 3223/J durch den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen.

Zu Frage 2:

Die im Einklang mit allen Vertragsparteien der Alpenkonvention vorzunehmende
notwendige Anpassung und Harmonisierung der Protokolltexte war so aufwendig, dass
die Fertigstellung und Notifikation der authentischen Texte in allen Sprachfassungen
durch das als Depositär füngierende Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
erst im Juli 2001 möglich war.

Gemäß den vorliegenden Informationen befinden sich die Ratifikationsprozesse in den
anderen Vertragsstaaten in vergleichbaren Stadien.

Zu Frage 3:

Auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

Zu Frage 4:

Das gesamte, textlich umfangreiche und inhaltlich komplexe Konvolut der für die
Ratifikation der neun Protokolle notwendigen Unterlagen in vier authentischen Sprachen
befindet sich derzeit nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens im Stadium der
Endakkordierung. Es kann daher mit einer baldigen Einleitung des parlamentarischen
Genehmigungsverfahrens gerechnet werden.


Zu Frage 5:

Seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden die Arbeiten zur
Ratifikation der neun Protokolle der Alpenkonvention in enger Zusammenarbeit mit den
anderen zuständigen Stellen betrieben. Dies betrifft u.a. die intensive Mitarbeit an der
Erarbeitung und Fertigstellung des umfangreichen Dokumentenkonvoluts und an den
Verhandlungen im Rahmen der Alpenkonvention. Die Alpenkonvention berührt als
bereichsübergreifendes Nachhaltigkeitsinstrument für eine Region eine Fülle von
Zuständigkeiten anderer Ministerien und insbesondere der Bundesländer und erfordert so
die intensive Kooperation der zuständigen Behörden, aber auch die konsequente
Zusammenarbeit unter den Vertragsparteien.

Zu Frage 6:

Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens und nach Vornahme der aufgrund dessen
noch erforderlichen Anpassungen der Erläuternden Bemerkungen wird das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Bälde
einen Vortrag an den Ministerrat zur Einleitung des parlamentarischen
Genehmigungsverfahrens für die Ratifikation der neun Protokolle durch Österreich
einbringen.

Zu Frage 7:

In diesem Zusammenhang ist zunächst anzumerken, dass die Europäische Kommission
über das alleinige Vorschlagsrecht hinsichtlich der Unterzeichnung bzw. Ratifikation der
Protokolle zur Alpenkonvention durch die Europäische Gemeinschaft verfügt. Die
Europäische Kommission hat am 16. Jänner des Vorjahres dem Rat den Vorschlag
unterbreitet, die Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls zu genehmigen, hat allerdings
keine Vorschläge zur Unterzeichnung der anderen Protokolle zur Alpenkonvention
vorgelegt. Die österreichischen Vertreter in den betreffenden EU-Gremien haben den
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Unterzeichnung des Verkehrsprotokoll
natürlich unterstützt; bislang ist dazu allerdings noch kein Ratsbeschluss erfolgt.

Des weiteren haben die österreichischen Vertreter in den relevanten Gremien der
Europäischen Union und der Alpenkonvention seit geraumer Zeit beständig auf einen
stärkeren Einsatz der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der
Alpenkonvention gedrängt. Es ist ein Erfolg dieses Drängens, dass sich nunmehr auch die
anderen Vertragsparteien der Alpenkonvention verstärkt darum bemühen.


Österreich hat aber auch anlässlich der Vorbereitungskonferenz der UN-ECE für den
Weltnachhaltigkeitsgipfel in Johannesburg mit Nachdruck auf die Besonderheit und große
Bedeutung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle als regionales Instrument für die
nachhaltige Entwicklung sowie auf die Notwendigkeit intensiverer Anstrengungen aller
Vertragsparteien für eine rasche Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle
hingewiesen. Dieses Anliegen stand auch im Zentrum der österreichischen
Stellungnahme anlässlich der Eröffnung des internationalen Jahres der Berge am 12.
Dezember des Vorjahres am Sitz der Vereinten Nationen in New York.

Selbstverständlich wird Österreich auch in Zukunft bei jeder sich bietenden Gelegenheit
für ein verstärktes Engagement der Europäischen Gemeinschaft eintreten.

Zu Frage 8:

Mitarbeiter des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sind an den
diesbezüglichen Verhandlungen im Rahmen der Alpenkonvention maßgeblich beteiligt
und unterstützen das Bemühen des italienischen Vorsitzes, rechtzeitig für die 7.
Alpenkonferenz im November d.J. die Voraussetzungen für die Errichtung des Ständigen
Sekretariats der Alpenkonvention zu schaffen. Dazu zählen insbesondere die Lösung
einer Reihe völkerrechtlicher Fragen, etwa hinsichtlich des Status des Sekretariates und
seiner Mitarbeiter, und die entsprechende Verankerung eines angemessenen
Verteilungsschlüssels für die anfallenden Kosten.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft am 18.
Dezember 2001 einen Ministerratsvortrag hinsichtlich der Bewerbung der
Landeshauptstadt Innsbruck für den Sitz des Ständigen Sekretariates eingebracht, der
von der Bundesregierung zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Damit hat die
Bewerbung Innsbrucks auch die notwendige politische Unterstützung seitens des Bundes
erfahren.