3204/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.02.2002
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Evelin Lichtenberger, Gerhard Reheis,
Kolleginnen
und Kollegen haben am 13. Dezember 2001 unter
der ZI. 3224/J-NR/2001 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Umsetzung der einstimmigen
Nationalratsentschließung vom 1. März 2001 zur Ratifizierung der
Protokolle der
Alpenkonvention
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist die baldige
Ratifikation und
Umsetzung der 9 Protokolle zur Alpenkonvention ein wichtiges Anliegen;
dementsprechend sind Mitarbeiter des Ministeriums maßgeblich und in enger
Kooperation
mit den anderen zuständigen Dienststellen an den Arbeiten im Rahmen der
Alpenkonvention und des Nationalen Komitees zur Umsetzung der Alpenkonvention
beteiligt. Dies betrifft u.a. die Vorbereitung der Erläuterungen zu den
Protokollen, die
Aufgaben als Depositär der Alpenkonvention und die Durchführung von
Verhandlungen im
Rahmen der Alpenkonvention, wie etwa - um ein rezentes Beispiel zu nennen - die
Verhandlungen zur Errichtung des Sekretariates der Alpenkonvention.
Gemäß
der zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und
Wasserwirtschaft und dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten
abgestimmten Vorgangsweise wird das Verkehrsprotokoll - ebenso wie die anderen
Protokolle zur Alpenkonvention - im Ratifikationsverfahren im Rahmen eines
Gesamtpakets behandelt.
Die
endgültige Fertigstellung der authentischen Fassungen der neun Protokolle
in allen
vier Amtssprachen der Alpenkonvention, insbesondere die sprachliche
Harmonisierung,
erforderte nach der letzten Alpenkonferenz noch eine intensive Bearbeitung;
hier wirkte
sich
verzögernd aus, dass der italienische Vorsitz diese Fragen monatelang
nicht aufgriff,
obwohl die Finalisierung von Texten nur im Einvernehmen mit allen
Vertragsparteien der
Alpenkonvention vorgenommen werden konnte.
Aufgrund
der intensiven Bemühungen auch des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten konnten diese Arbeiten, ebenso wie die umfangreichen Arbeiten
am
Entwurf der Erläuterungen zu den neun
Protokollen und an den sonstigen für den
Ministerratsbeschluss erforderlichen
Unterlagen, abgeschlossen werden. Diese
Dokumente wurden nach einer Vorbegutachtung im Rahmen des Nationalen Komitees
zur
Umsetzung der Alpenkonvention mit Frist 28. Jänner 2002 zur Begutachtung
ausgesandt.
Zur
Frage der innerstaatlichen Umsetzung der Protokolle wird auf die Beantwortung
der
parlamentarischen Anfrage Nr. 3223/J durch den Bundesminister für Land-
und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen.
Zu Frage 2:
Die
im Einklang mit allen Vertragsparteien der Alpenkonvention vorzunehmende
notwendige Anpassung und Harmonisierung der Protokolltexte war so aufwendig,
dass
die Fertigstellung und Notifikation der authentischen Texte in allen
Sprachfassungen
durch das als Depositär füngierende Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten
erst im Juli 2001 möglich war.
Gemäß
den vorliegenden Informationen befinden sich die Ratifikationsprozesse in den
anderen Vertragsstaaten in vergleichbaren
Stadien.
Zu Frage 3:
Auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
Zu Frage 4:
Das
gesamte, textlich umfangreiche und inhaltlich komplexe Konvolut der für
die
Ratifikation der neun Protokolle notwendigen Unterlagen in vier authentischen
Sprachen
befindet sich derzeit nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens im Stadium der
Endakkordierung. Es kann daher mit einer baldigen Einleitung des
parlamentarischen
Genehmigungsverfahrens
gerechnet werden.
Zu Frage 5:
Seitens
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden die
Arbeiten zur
Ratifikation der neun Protokolle der Alpenkonvention in enger Zusammenarbeit
mit den
anderen zuständigen Stellen betrieben. Dies betrifft u.a. die intensive
Mitarbeit an der
Erarbeitung und Fertigstellung des umfangreichen Dokumentenkonvoluts und an den
Verhandlungen im Rahmen der Alpenkonvention. Die Alpenkonvention berührt
als
bereichsübergreifendes Nachhaltigkeitsinstrument für eine Region eine
Fülle von
Zuständigkeiten anderer Ministerien und insbesondere der Bundesländer
und erfordert so
die intensive Kooperation der zuständigen Behörden, aber auch die
konsequente
Zusammenarbeit unter den
Vertragsparteien.
Zu Frage 6:
Nach
Abschluss des Begutachtungsverfahrens und nach Vornahme der aufgrund dessen
noch erforderlichen Anpassungen der Erläuternden Bemerkungen wird das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Einvernehmen mit
dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft in Bälde
einen Vortrag an den Ministerrat zur Einleitung des parlamentarischen
Genehmigungsverfahrens für die Ratifikation der neun Protokolle durch
Österreich
einbringen.
Zu Frage 7:
In
diesem Zusammenhang ist zunächst anzumerken, dass die Europäische
Kommission
über das alleinige Vorschlagsrecht hinsichtlich der Unterzeichnung bzw.
Ratifikation der
Protokolle zur Alpenkonvention durch die Europäische Gemeinschaft
verfügt. Die
Europäische Kommission hat am 16. Jänner des Vorjahres dem Rat den
Vorschlag
unterbreitet, die Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls zu genehmigen, hat
allerdings
keine Vorschläge zur Unterzeichnung der anderen Protokolle zur
Alpenkonvention
vorgelegt. Die österreichischen Vertreter in den betreffenden EU-Gremien
haben den
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Unterzeichnung des
Verkehrsprotokoll
natürlich unterstützt; bislang ist dazu allerdings noch kein
Ratsbeschluss erfolgt.
Des weiteren
haben die österreichischen Vertreter in den relevanten Gremien der
Europäischen Union und der Alpenkonvention seit geraumer Zeit
beständig auf einen
stärkeren Einsatz der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der
Alpenkonvention gedrängt. Es ist ein Erfolg dieses Drängens, dass
sich nunmehr auch die
anderen Vertragsparteien der Alpenkonvention verstärkt darum bemühen.
Österreich
hat aber auch anlässlich der Vorbereitungskonferenz der UN-ECE für
den
Weltnachhaltigkeitsgipfel in Johannesburg mit Nachdruck auf die Besonderheit
und große
Bedeutung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle als regionales Instrument
für die
nachhaltige Entwicklung sowie auf die Notwendigkeit intensiverer Anstrengungen
aller
Vertragsparteien für eine rasche Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer
Protokolle
hingewiesen. Dieses Anliegen stand auch im Zentrum der österreichischen
Stellungnahme anlässlich der Eröffnung des internationalen Jahres der
Berge am 12.
Dezember des Vorjahres am Sitz der Vereinten Nationen in New York.
Selbstverständlich
wird Österreich auch in Zukunft bei jeder sich bietenden Gelegenheit
für ein verstärktes Engagement der Europäischen Gemeinschaft
eintreten.
Zu Frage 8:
Mitarbeiter des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sind an den
diesbezüglichen Verhandlungen im Rahmen der Alpenkonvention
maßgeblich beteiligt
und unterstützen das Bemühen des italienischen Vorsitzes, rechtzeitig
für die 7.
Alpenkonferenz im November d.J. die Voraussetzungen für die Errichtung des
Ständigen
Sekretariats der Alpenkonvention zu schaffen. Dazu zählen insbesondere die
Lösung
einer Reihe völkerrechtlicher Fragen, etwa hinsichtlich des Status des
Sekretariates und
seiner Mitarbeiter, und die entsprechende Verankerung eines angemessenen
Verteilungsschlüssels für die anfallenden Kosten.
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat gemeinsam mit
dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
am 18.
Dezember 2001 einen Ministerratsvortrag hinsichtlich der Bewerbung der
Landeshauptstadt Innsbruck für den Sitz des Ständigen Sekretariates
eingebracht, der
von der Bundesregierung zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Damit hat die
Bewerbung Innsbrucks auch die notwendige politische Unterstützung seitens
des Bundes
erfahren.