3223/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.02.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3253/J-NR/2001 betreffend Maßnahmen zur Schließung
öffentlicher Einrichtungen (Postämter, Nebenverkehrslinien), die die Abgeordneten Dr. Kräuter und
GenossInnen am 19. Dezember 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Fragen 1 und 3:


Welche österreichischen Nebenbahnen, geordnet nach konkret bezeichneten Strecken bzw.
Streckenabschnitten, wurden seit 1.1.2001 bzw. werden bis zum Jahresende 2002 eingestellt und
aus welchen Gründen erfolg(t)en diese Maßnahmen?

Inwieweit sind die Ausschreibungen der Schieneninfrastruktur-Gesellschaft hinsichtlich Interessenten
für den Betrieb von Nebenbahnen fortgeschritten und welche Ersatzbetreiber konnten bisher ermittelt
werden?

Antwort:

Auf Grundlage des § 29 Eisenbahngesetz 1957 i.d.g.F. habe ich am 15. März 2001 eine öffentliche
Interessentensuche durch die Schienen-infrastrukturfinanzierungsgesellschaft m.b.H. für folgende
Strecken veranlasst, welche bis zum 23. Mai 2001 befristet war:

Weitersfeld - Drosendorf (Niederösterreich)

Göpfritz - Raabs (Niederösterreich)

Siebenbrunn-Leopoldsdorf - Engelhartstetten (Niederösterreich)

Ernstbrunn - Mistelbach (Niederösterreich)

Poysdorf - Dobermannsdorf (Niederösterreich)

Gmünd - Groß Gerungs (Niederösterreich)

Gmünd - Litschau (Niederösterreich)

Freiland - Türnitz (Niederösterreich)

Wietersdorf - Hüttenberg (Kärnten)

St. Paul - Lavamünd (Kärnten)

Mürzzuschlag - Neuberg Ort (Steiermark)

Rohr - Bad Hall (Oberösterreich).

Bezüglich der Strecke Siebenbrunn-Leopoldsdorf - Engelhartstetten (Niederösterreich) habe ich
den österreichischen Bundesbahnen die verkehrspolitische Weisung erteilt, den Personenverkehr
auf dieser Strecke weiterzubetreiben, weil eine aufrechte Verkehrsdienstebestellung des Landes
Niederösterreich vorlag.


Bezüglich der Strecke Gmünd - Groß Gerungs darf ich mitteilen, dass von den österreichischen
Bundesbahnen noch kein Einstellungsantrag gemäß § 29 Eisenbahngesetz i.d.g.F. gestellt worden
ist und es für mich derzeit keinen Grund gibt, warum von den österreichischen Bundesbahnen
z. B. an Wochenenden und an Feiertagen ein Regelpersonenverkehr nicht stattfinden kann. Ich
habe das auch in entsprechender Form den ÖBB mitgeteilt, da das Land Niederösterreich den
Saison-Wochenendverkehr weiterbestellt.

Für alle 12 Nebenbahnstrecken wurden bei der SCHIG mbH Interessensbekundungen
eingebracht, die das Interesse an einer Übernahme der Strecke als öffentliche Eisenbahn
dokumentieren. Die Eignung der Interessenten wurde auf Basis der in den Informationsunterlagen
angegebenen Eignungskriterien durch die SCHIG mbH anhand der übermittelten Unterlagen
überprüft. Derzeit wird durch die SCHIG eine internationale Ausschreibung für die oben
angeführten Nebenbahnstrecken mit Ausnahme Rohr - Bad Hall (Oberösterreich) vorbereitet, die
bis Ende Februar 2002 erfolgen soll. Für Rohr - Bad Hall gibt es einen Interessenten für die
Weiterführung als Anschlussbahn.

Des weiteren darf ich mitteilen, dass die NÖVOG für das Land Niederösterreich überlegt, eine
Ausschreibung der Verkehrsdienste für die Nebenbahnstrecken Ybbstalbahn und Mariazellerbahn
durchzuführen. Bei erfolgreicher Ausschreibung bleiben die österreichischen Bundesbahnen
Infrastrukturbetreiber.

Frage 2:

In welcher Form wird bzw. wurde dafür ein Ersatzverkehr eingerichtet, geordnet nach eingestellter
Nebenbahn und Ersatzmaßnahmen?

Antwort:

Für die Einrichtung von notwendig werdenden Ersatzverkehren sind die Bundesländer gefordert,
mit den Verbundorganisationen oder anderen Dritten entsprechende Verträge zu schließen.

Fragen 4 und 5:

Welche verkehrspolitischen Bedingungen für die Privatisierung der Post-Autobus-AG gelten für Sie
als unverzichtbar und in welcher Form wurden von Ihrer Seite diese Bedingungen dem
Bundesminister für Finanzen mitgeteilt?

Können Sie ausschließen, dass nach Privatisierung der Post- Autobus-AG ausschließlich
gemeinwirtschaftlich durchführbare Kurse eingestellt werden und welche Maßnahmen werden seitens
des BMVIT zur Sicherstellung dieses Linienverkehrs durchgeführt?

Antwort:

Durch die Privatisierung der Post-Autobus-AG darf die Grundversorgung der Bevölkerung mit
Verkehrsdiensteleistungen nicht in Frage gestellt sein. Dazu sind sowohl der Bund, die Länder als
auch die Gemeinden im Zuge der Bestellung von Leistungen gefragt, welche gemäß ÖPNRV-G
1999 wie folgt definiert sind: "Gemeinwirtschaftliche Verkehrsdienste sind solche, deren Kosten
nicht allein aus Tariferlösen gedeckt werden können und zur Aufrechterhaltung dieses
Verkehrsdienstes eines Finanzierungsbeitrages durch Bund, Länder und Gemeinden oder durch
Dritte bedürfen."


Die Privatisierung der Post-Autobus-AG soll jedoch auch zum Anlass genommen werden, durch
die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer nun die Gesellschaft Post-Autobus
AG ihre Dienste anbietet, das Angebot an Verkehrsdiensteleistungen nach Effizienzkriterien hin zu
überprüfen und bei Vorliegen von Ineffizienzen z. B. bei Vorliegen von Parallelverkehren, diese
abzustellen, wie dies auch im ÖPNRV-G 1999 wie folgt verlangt wird: "Verkehrspolitisch nicht
notwendige Parallelführungen von Kraftfahrlinien untereinander oder von Schienenbahnen und
Kraftfahrlinien sind zu vermeiden. Anstelle eines solchen Parallelverkehrs ist eine verbesserte
Zubringung oder Bedienung anderer Bereiche, insbesondere von durch öffentliche Verkehrsmittel
nicht oder nur unzureichend bedienten Gebieten, in Betracht zu ziehen."

Fragen 6 und 7:

Worin liegen die Gründe für die Säumnis bei der Erlassung einer Postuniversaldienstverordnung?
Für welchen Zeitpunkt ist deren Erlassung geplant?

Antwort:

Über meine Initiative hat die österreichische Post AG Gespräche mit den Vertretern der Länder
und Gemeinden betreffend die Versorgung mit Postdienstleistungen geführt. Nach Abschluss
dieser Konsultationen wurde die Post-Universaldienstverordnung von mir am 31.1.2002
unterschrieben und wird mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Frage 8:

Wie lauten (Kurzfassungen) die bis 20. Februar 2001 abgegebenen Stellungnahmen aller
Landesregierungen zu dem mit 24. November 2000 versandten Entwurf einer Post-
Universaldienstverordnung?

Antwort:

Zum Entwurf der Universaldienstverordnung vom 24. November 2000 sind Stellungnahmen der
Landesregierungen von Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Wien
eingelangt. Die Kurzfassungen lauten wie folgt:

Die Landesregierung von Kärnten lehnt den Entwurf ab, weil für Kärnten nachteilige Folgen zu
erwarten sind. Postämter weisen eine zentralörtliche und zentrumsbildende Funktion auf. Die
Bedeutung von Postämtern kann im ländlichen Raum durch alternative Formen der Erbringung von
Postdienstleistungen nicht substituiert werden.

Niederösterreich lehnt den Entwurf ab, weil eine negative Auswirkung auf die Lebensqualität der
Bevölkerung im ländlichen Raum befürchtet wird.

Oberösterreich lehnt aus den gleichen Gründen wie Niederösterreich den Entwurf ab und
befürchtet, dass besonders für ältere Menschen die Lebensqualität vermindert wird.

Salzburg verweist darauf, dass die Bewohner im ländlichen Raum schlechter gestellt werden als
im städtischen Bereich und lehnt den Entwurf daher ab.

Vorarlberg spricht sich ebenfalls gegen den Entwurf aus, da generell die Nahversorgung im
ländlichen Raum gefährdet erscheint.


Wien lehnt den Entwurf nicht grundsätzlich ab, aber es wurden Stellungnahmen zur Terminologie
wie z.B. zum Passus betreffend Einwohnerzahl (10.000) abgegeben.

Frage 9:

Wurden vor Formulierung des § 1 des Entwurfes der Post-Universaldienstverordnung Daten über
die Erreichbarkeit von Postgeschäftsstellen im bundesweiten Durchschnitt erhoben und wieviele
Postgeschäftsstellen sind durch diese Definition der flächendeckenden Versorgung von der
Schließung bedroht?

Antwort:

Aufgrund der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens wurde von der ursprünglichen
Formulierung des § 1 abgegangen.

Fragen 10 und 11:

Von welchen Gemeinden wurden an Sie Petitionen zur Verhinderung von Postamtsschließungen
herangetragen, geordnet nach Postämtern?

Mit welchen Bürgermeistern, geordnet nach Namen und Gemeinde, führten Sie Gespräche über
die Neustrukturierung der Postdienste?

Antwort:

Durch die Post-Universaldienstverordnung werden die Dienstleistungen des Universaldienstes
näher bestimmt werden. Die Festlegung von Standorten einzelner Postämter oder die Schließung
von Postämtern im Detail ist nicht Gegenstand dieser Verordnung.

Klare Forderung von mir an die Post AG war, dass der ländliche Raum bei den Maßnahmen
besondere Berücksichtigung finden muss und eine abgestimmte Vorgangsweise der Post AG mit
den Gemeinden und Landeshauptleuten sicherzustellen ist.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch die Post-Universaldienstverordnung gewährleistet.

In den operativen Bereich der Post AG - und dazu zählt die Struktur des Vertriebsnetzes eines
Unternehmens, als Anzahl und Ausstattung der Postämter - kann und werde ich nicht direkt
eingreifen.

Frage 12:

Inwieweit ist das Land Kärnten von dieser noch zu erlassenden Post-Universaldienstverordnung
betroffen und welchen exakten Inhalt hat der 1998 zwischen dem damaligen Postgeneraldirektor
Johannes Ditz und dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Christoph Zernatto
abgeschlossene Vertrag, der unter anderem auch eine Regelung für Postamtsschließungen,
enthält?

Antwort:

Die Post-Universaldienstverordnung wird bundesweit gelten.

Weiters ist die österreichische Post AG seit 1. Mai 1996 eine Aktiengesellschaft, die den
Regelungen des Aktiengesetzes unterliegt; die Frage nach einem allfälligen Vertrag - zwischen
dem Land Kärnten und der österreichischen Post AG - betrifft daher keinen Akt der Vollziehung
nach Art. 52 B-VG und kann daher von mir nicht beantwortet werden.


Frage 13:

Inwieweit sind die Arbeiten an einem Generalverkehrsplan (Bundesverkehrswegeplan) fortgeschritten,
wann soll dieses Konzept präsentiert werden und worin liegen die Gründe für die mehrjährigen
Arbeiten an diesem Generalverkehrsplan?

Antwort:

Der Generalverkehrsplan ist fertig und wurde in seinen Grundzügen im Rahmen des
Infrasturkturreformdialoges der Bundesregierung am 25. Jänner dieses Jahres präsentiert. Die
Veröffentlichung des gesamten Generalverkehrsplans erfolgt kurzfristig, spätestens aber Ende
Februar 2002.

Ich habe vor knapp einem Jahr die Ausarbeitung des Generalverkehrsplans veranlasst. Das Projekt
startete am 28. März 2001, wurde also in nicht einmal 10 Monaten fertiggestellt.

Frage 14:

Inwieweit sind die Maßnahmen der Mitglieder der Bundesregierung (von der Einstellung von
Nebenbahnen über die Schließung von Gendarmerieposten und Bezirksgerichten sowie über die
Einstellung der Postdienste bis hin zum Investitionsstopp in den Gemeinden durch die öffentliche
Hand und in Folge durch Private) untereinander koordiniert und wurden Erhebungen über die
Auswirkungen dieser infrastrukturellen Veränderungen auf die Lebens- und Wirtschaftssituation im
ländlichen Raum angestellt und wenn ja, in welcher Form?

Antwort:

Diese Angelegenheit fällt in den Kompetenzbereich des Herrn Bundeskanzlers.