3230/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.02.2002
BM für Landesverteidigung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am
21. Dezember 2001 unter der Nr. 3264/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Abfangjägerbeschaffung, Gegengeschäfte, Ausschreibung"
gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Der gesamte Kompensationsbereich inklusive der Ausarbeitung von
konkreten
Gegengeschäftsunterlagen,
die der Angebotseinholung beigeschlossen wurden, wird durch
das dafür
zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wahrgenommen.
Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich daher auf die Ausführungen des
Bundesministers
für Wirtschaft und
Arbeit in Beantwortung der Anfrage Nr. 3265/J.
Zu 5:
Das
“eigentliche Produkt" sowie die Kosten der Beschaffung sind
selbstverständlich
zentrale Entscheidungskriterien,
während die Kompensationsgeschäfte erst bei sonstiger
(militärischer) Gleichwertigkeit
der Angebote von entscheidender Relevanz sind.
Zu 6:
Für
den Ankauf der Abfangjäger wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für
Finanzen ein Sonderfinanzierungsplan
erstellt werden.
Zu 7:
Nein.
Zu 8:
Da die in meinem Zuständigkeitsbereich
durchgeführten Vergabeverfahren rechtskonform
durchgeführt und
zudem laufend durch interne und externe Kontrollinstanzen überprüft
werden, besteht derzeit
kein Anlass für weitere Maßnahmen.
Zu 9:
Wenngleich die Frage keinen Gegenstand der Vollziehung des
Bundesministeriums für
Landesverteidigung
betrifft, halte ich fest, dass die einzigen mir bekannten Vorgänge, die
mit Verrechnungen
einhergehen dürften, Inserate betreffen, die durch praktisch alle Anbieter
in einer Reihe von Tages-
und Fachzeitschriften plaziert wurden. Dass Gelder im Sinne der
Fragestellung an meine
Partei bzw. an Vorfeldorganisationen geflossen sind, schliesse ich
jedenfalls aus.