3230/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.02.2002

BM für Landesverteidigung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am
21. Dezember 2001 unter der Nr. 3264/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Abfangjägerbeschaffung, Gegengeschäfte, Ausschreibung" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4:


Der gesamte Kompensationsbereich inklusive der Ausarbeitung von konkreten
Gegengeschäftsunterlagen, die der Angebotseinholung beigeschlossen wurden, wird durch
das dafür zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wahrgenommen.
Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich daher auf die Ausführungen des Bundesministers
für Wirtschaft und Arbeit in Beantwortung der Anfrage Nr. 3265/J.

Zu 5:

Das “eigentliche Produkt" sowie die Kosten der Beschaffung sind selbstverständlich
zentrale Entscheidungskriterien, während die Kompensationsgeschäfte erst bei sonstiger
(militärischer) Gleichwertigkeit der Angebote von entscheidender Relevanz sind.


Zu 6:

Für den Ankauf der Abfangjäger wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen ein Sonderfinanzierungsplan erstellt werden.

Zu 7:
Nein.
Zu 8:

Da die in meinem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Vergabeverfahren rechtskonform
durchgeführt und zudem laufend durch interne und externe Kontrollinstanzen überprüft
werden, besteht derzeit kein Anlass für weitere Maßnahmen.

Zu 9:

Wenngleich die Frage keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung betrifft, halte ich fest, dass die einzigen mir bekannten Vorgänge, die
mit Verrechnungen einhergehen dürften, Inserate betreffen, die durch praktisch alle Anbieter
in einer Reihe von Tages- und Fachzeitschriften plaziert wurden. Dass Gelder im Sinne der
Fragestellung an meine Partei bzw. an Vorfeldorganisationen geflossen sind, schliesse ich
jedenfalls aus.