3232/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.02.2002
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig,
Freundinnen und Freunde
haben am 21. Dezember 2001 unter der Nr. 3257/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend Künstlerinnensozialversicherung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
An den Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF, bzw. über die SVA an den KSVF)
wurden 5.294 Anträge (Stand 17.1.2001) gestellt.
Zu Frage 2:
In den Kurien wurden behandelt:
Stand: 17.01.2002
Allgemeine Kurie
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Sitzungen
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Anträge
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Ablehnungen
|
darst. Kunst
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5
|
171
|
6
|
Literatur
|
2
|
37
|
6
|
Musik
|
6
|
132
|
43
|
21
|
457
|
82
|
|
Berufskurie
|
2
|
18
|
7
|
Zu den Fragen 3 und 5:
Insgesamt wurde 3.554 Anträgen bescheidmäßig stattgegeben.
Zu Frage 4:
Von den einzelnen Kurien wurden insgesamt 386 positive Gutachten erstattet.
positive Gutachten
Allgemeine
Kurie 17
bild. Kunst 73
darst. Kunst 165
Literatur 31
Musik
89
375
Berufungskurie 11
Zu Frage 6:
Der
KSVF erläßt gemäß § 20 K-SVFG Bescheide, in denen
der Anspruch dem Grun-
de nach festgestellt wird. Die Höhe der Gutschriften der vorläufigen
Beitragszuschüs-
se gemäß § 16 Abs. 2 K-SVFG wird sich aus der Jahresabrechnung
der SVA erge-
ben. Die SVA hat (Stand 11.12.2001) Zuschüsse in der Höhe von 34,7
Mio S ver-
bucht. Der KSVF hat Akontierungen an die SVA
in der Höhe von 25 Mio S (Stand
31.12.2001) geleistet.
Zu Frage 7:
Von den
gewerblichen Betreibern von Kabelrundfunkanlagen werden für die Quartale
l - IV/2001 insgesamt 40,6 Mio S abgeführt werden (die Abgaben für l
V/2001 werden
zum Teil erst im Jahr 2002 fällig). Bis zum 31.12.2001 wurden 36,4 Mio S
abgeführt.
Zu Frage 8:
Von
den Vermietern/Verkäufern von Satellitenreceivern und -decodern werden
für
die Quartale l - IV/2001 (ein Teil der Abgaben für IM/2001 war erst im
Jänner 2002,
die Abgaben für IV/2001 werden erst Ende Februar 2002 fällig) 23,7
Mio S abgeführt
werden. Bis zum 31.12.2001 wurden 15,1 Mio S
abgeführt.
Zu Frage 9:
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Budget 2001 /ATS
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1 . § 1 Abs. 1 Z 2 Kunstförderungsbeitragsgesetz
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40,106.400
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2. § 1 Abs. 1 Z 3 Kunstförderungsbeitragsgesetz
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21,144.000
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3. Budgetmittel gemäß Bundesfinanzgesetz
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35,000.000
|
4. Rückzahlungen von Zuschüssen
|
12.000
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5. Sonstige Rückflüsse und Zinserträgnisse
|
620.000
|
6. Sonstige Einnahmen
|
2.400
|
Einnahmen insgesamt
|
96,884.800
|
Die
tatsächlichen Aufwendungen und Erträge werden erst nach Erstellung
des Jah-
resabschlusses und Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer feststehen
(die Abgaben
nach § 2 Kunstförderungsbeitragsgesetz für das IV. Quartal
2001 sind erst Ende Fe-
bruar 2002 fällig).
Zu Frage 10:
Die exakten
Personalkosten für das Jahr 2001 werden erst nach Erstellung des
Jahresabschlusses und Prüfung durch einen
Wirtschaftsprüfer feststehen. Sie betru-
gen rund 1,8 Mio S.
Zu Frage 11:
Für den KSVF waren bis 30.6.2001 drei Mitarbeiterinnen und vom 1.7.2001 bis zum
31.12.2001 vier Mitarbeiterinnen tätig.
Zu Frage 12:
Die
genauen Verwaltungskosten für das Jahr 2001 werden erst nach Erstellung
des
Jahresabschlusses und Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer
feststehen. Sie
betrugen rund 4,1 Mio S.
Zu Frage 13:
Ein
Verfahren von der Antragstellung an den KSVF bis zur bescheidmäßigen
Erledi-
gung dauert je nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen und dem
Erfordernis,
ein Gutachten der Künstlerkommission einzuholen, derzeit zwischen einer
Woche
und drei Monaten.
Zu Frage 14:
Abgesehen davon,
daß diese Frage keinen Gegenstand meiner Vollziehung betrifft -
auf die Entscheidungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds hat der
Bundeskanz-
ler keinen Einfluß -, ist doch darauf hinzuweisen, daß der LVG
Aufgaben der sozialen
Versorgung von Schriftstellern gesetzlich übertragen sind. Das IG-Netz
hingegen
stellt eine Interessengemeinschaft innerhalb eines privaten Vereins ohne
gesetzli-
chen Auftrag dar.