3292/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

 

 


DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend “Geschenkannahme durch Re-
gierungsmitglieder (II)", gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3 und 8:

Wie bereits bei der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage zur
Zahl 3054/J-NR/2001 ausgeführt, habe ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Bun-
desminister für Justiz bei Besuchen im Inland- und Ausland fallweise Ehrengeschen-
ke und Aufmerksamkeiten von geringem Wert übergeben erhalten. Es handelte sich
dabei etwa um juristische Literatur, landeskundliche Bücher, Tonträger sowie lan-
destypische Handwerkserzeugnisse. Den Wert dieser Gegenstände kann ich nicht
beziffern. Aufzeichnungen hierüber werden nicht geführt.

Wie mir die Mitarbeiter im Bundesministerium für Justiz bestätigt haben, entspricht
dies auch der Vorgehensweise meiner Amtsvorgänger.

Zu 4:

Ich habe weder Zuwendungen oder Vergütungen von Reisekosten erhalten noch
wurde mir von dritter Seite ein Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt. Ich gehe davon
aus, dass diese Frage die Abholung vom Flughafen im Rahmen von Staatsbesuchen
im In- und Ausland durch den Gastgeber nicht umfasst.


Zu 5 bis 7:

Mir wurden bisher in meiner Funktion als Bundesminister für Justiz keine Geschenke
angeboten, die in ihrem Wert oder in anderer Weise das übliche Ausmaß überschrit-
ten haben. Sollte ich jemals solche angeboten erhalten, würde ich diese nicht an-
nehmen.

Zu 9:

Die Mitarbeiter in meinem Kabinett unterliegen alle den Bestimmungen des Beam-
ten- oder Vertragsbedienstetenrechtes.