3301/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.03.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Dr. Ilse Mertel und Genossen, Nr. 3372/J, wie folgt:
Zu 1 und 3:
Der Brief wurde nur an jene
Anspruchsberechtigten (Anzahl/Stückzahl: 433.131)
gesandt, die die Familienbeihilfe im Rahmen der automationsunterstützten
Auszahlung durch die
Finanzverwaltung im Dezember 2001 bereits im Voraus für
den Jänner 2002
ausgezahlt erhielten.
Zu 2:
Der Brief enthielt folgenden Wortlaut:
Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen
A-1010 Wien, Stubenring 1 Wien, im November 2001
An
xxxxxxx
xxxxxxx
xxxxxxx
Sehr geehrte Familienbeihilfenbezieherin!
Mit 1. Jänner 2002 wird die
gemeinsame europäische Währung Euro als allgemeines
Zahlungsmittel in Kraft treten. Im Zuge der Euro-Umstellung hat das
Bundesministerium
für soziale Sicherheit
und Generationen die Familienbeihilfe und das Bundesministerium
für Finanzen den Kinderabsetzbetrag leicht angehoben.
Durch die zweimonatliche Vorauszahlung
werden Sie daher bereits im Dezember 2001
einen etwas höheren Betrag erhalten als bisher. Denn mit der
Dezemberauszahlung
erhalten Sie bereits Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den
Jänner 2002, welche
durch die Euro-Umstellung aufgerundet werden. Ab Feber 2002 wird sich
noch einmal
ein etwas höherer Betrag ergeben, weil ab diesem Zeitpunkt für
zwei Monate nur
mehr die aufgerundeten €-Beträge für Familienbeihilfe und
Kinderabsetzbetrag
zum Tragen kommen.
Dies
ist eine Information des
Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen
Zu 4:
Die Herstellungskosten haben
16.206,04 € und die Versandkosten haben
183.644,25
€ betragen.
Zu 5 bis 7:
Die Kosten für das
Informationsschreiben wurden vom Bundesministerium für
Finanzen getragen. Hiezu ist festzuhalten, dass aus Mitteln des Ausgleichsfonds
für
Familienbeihilfen dem Bund (Bundesminister für Finanzen) ein
Pauschalbetrag zu
zahlen ist, der für den Verwaltungsaufwand bei Vollziehung des
Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 durch die Finanzverwaltung zu verwenden
ist; die Kosten für die Erstellung des Informationsschreibens waren hievon
mitumfasst.
Zu 8 und 9:
Grundsätzlich ist
festzuhalten, dass die automationsunterstützte Auszahlung der
Familienbeihilfe durch die Finanzverwaltung jeweils zweimonatlich erfolgt,
wobei im
ersten Monat die Familienbeihilfe sowohl für den ersten als auch für
den zweiten
Monat - also im Voraus - angewiesen wird. Erhielt jemand im Dezember 2001 die
Familienbeihilfe, stand für Dezember der “alte"
Schilling-Betrag, für Jänner 2002
jedoch bereits der “neue" Euro-Betrag zu. Im Rahmen der
Dezemberauszahlung, die
noch in Schilling erfolgte, musste daher der Euro-Betrag für Jänner -
der etwas
erhöht wurde - in Schilling zurückgerechnet werden. Dadurch ergaben
sich
unterschiedliche Schillingbeträge, die ein Informationsbedürfnis
verursachten.
Langjährige Erfahrungen haben
nämlich gezeigt, dass bei allfälligen - wenn auch nur
geringfügigen - Abweichungen vom/n gewohnten
Auszahlungsrhythmus/modalitäten
bei der Familienbeihilfe auf Grund der großen Anzahl der
Anspruchsberechtigten im
vorliegenden Massenverfahren mit sehr vielen Rückfragen bei den
Finanzämtern/Finanzlandesdirektionen, beim Bundesministerium für
Finanzen oder
beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zu rechnen
ist.
Die als technisch-organisatorisch gedachte
Information sollte diese Mehrbelastung
der Verwaltung, die auch einen finanziellen Mehraufwand nach sich gezogen
hätte,
hintanhalten und war daher - insbesondere auch im Hinblick auf die Tatsache,
dass
der Zeitpunkt der Versendung noch einige Zeit vor der eigentlichen
Euro-Umstellung
gelegen ist - in dieser Form gerechtfertigt.