3301/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.03.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE  SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und Genossen, Nr. 3372/J, wie folgt:

Zu 1 und 3:

Der Brief wurde nur an jene Anspruchsberechtigten (Anzahl/Stückzahl: 433.131)
gesandt, die die Familienbeihilfe im Rahmen der automationsunterstützten
Auszahlung durch die Finanzverwaltung im Dezember 2001 bereits im Voraus für
den Jänner 2002 ausgezahlt erhielten.

Zu 2:

Der Brief enthielt folgenden Wortlaut:


Bundesministerium für

soziale Sicherheit und Generationen

A-1010 Wien, Stubenring 1  Wien, im November 2001

An

xxxxxxx

xxxxxxx
xxxxxxx

Sehr geehrte Familienbeihilfenbezieherin!

Mit 1. Jänner 2002 wird die gemeinsame europäische Währung Euro als allgemeines
Zahlungsmittel in Kraft treten. Im Zuge der Euro-Umstellung hat das Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen die Familienbeihilfe und das Bundesministerium
für Finanzen den Kinderabsetzbetrag leicht angehoben.

Durch die zweimonatliche Vorauszahlung werden Sie daher bereits im Dezember 2001
einen etwas höheren Betrag
erhalten als bisher. Denn mit der Dezemberauszahlung
erhalten Sie bereits Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Jänner 2002, welche
durch die Euro-Umstellung aufgerundet werden. Ab Feber 2002 wird sich noch einmal
ein etwas höherer Betrag ergeben, weil ab diesem Zeitpunkt für zwei Monate nur
mehr die aufgerundeten €-Beträge für Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
zum Tragen kommen.

Dies ist eine Information des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen

Zu 4:

Die Herstellungskosten haben 16.206,04 € und die Versandkosten haben
183.644,25 € betragen.


Zu 5 bis 7:

Die Kosten für das Informationsschreiben wurden vom Bundesministerium für
Finanzen getragen. Hiezu ist festzuhalten, dass aus Mitteln des Ausgleichsfonds für
Familienbeihilfen dem Bund (Bundesminister für Finanzen) ein Pauschalbetrag zu
zahlen ist, der für den Verwaltungsaufwand bei Vollziehung des
Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 durch die Finanzverwaltung zu verwenden
ist; die Kosten für die Erstellung des Informationsschreibens waren hievon
mitumfasst.

Zu 8 und 9:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die automationsunterstützte Auszahlung der
Familienbeihilfe durch die Finanzverwaltung jeweils zweimonatlich erfolgt, wobei im
ersten Monat die Familienbeihilfe sowohl für den ersten als auch für den zweiten
Monat - also im Voraus - angewiesen wird. Erhielt jemand im Dezember 2001 die
Familienbeihilfe, stand für Dezember der “alte" Schilling-Betrag, für Jänner 2002
jedoch bereits der “neue" Euro-Betrag zu. Im Rahmen der Dezemberauszahlung, die
noch in Schilling erfolgte, musste daher der Euro-Betrag für Jänner - der etwas
erhöht wurde - in Schilling zurückgerechnet werden. Dadurch ergaben sich
unterschiedliche Schillingbeträge, die ein Informationsbedürfnis verursachten.

Langjährige Erfahrungen haben nämlich gezeigt, dass bei allfälligen - wenn auch nur
geringfügigen - Abweichungen vom/n gewohnten Auszahlungsrhythmus/modalitäten
bei der Familienbeihilfe auf Grund der großen Anzahl der Anspruchsberechtigten im
vorliegenden Massenverfahren mit sehr vielen Rückfragen bei den
Finanzämtern/Finanzlandesdirektionen, beim Bundesministerium für Finanzen oder
beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zu rechnen ist.

Die als technisch-organisatorisch gedachte Information sollte diese Mehrbelastung
der Verwaltung, die auch einen finanziellen Mehraufwand nach sich gezogen hätte,
hintanhalten und war daher - insbesondere auch im Hinblick auf die Tatsache, dass
der Zeitpunkt der Versendung noch einige Zeit vor der eigentlichen Euro-Umstellung
gelegen ist - in dieser Form gerechtfertigt.