3321/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.03.2002
Mag. Herbert Haupt
Ich
beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Pirklhuber,
Freundinnen
und
Freunde, Nr. 3343/J, wie folgt:
Fragen 1. 2. 5 bis 13,17,24 und 25:
Diesbezüglich
verweise ich auf die Antwort des Herrn Bundesministers für Land- und
Forstwirt-
schaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft zur gleichlautenden Anfrage 3342/J.
Frage 3:
Die
Saatgut-Gentechnik-Verordnung einschließlich ihrer Grenzwertregelung wird
im Wirkungsbe-
reich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft vollzo-
gen.
Dies entspricht der Zuständigkeitsverteilung gemäß dem
Bundesministeriengesetz, der zufolge
der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
für Angelegenhei-
ten des
geschäftlichen Verkehrs mit Saatgut bzw. für das
“Saatgutwesen" zuständig ist. Für Angele-
genheiten
des Inverkehrbringens von landwirtschaftlichen Produkten, die GVO sind oder
solche
enthalten,
ist eine Residualkompetenz des Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generatio-
nen auf
Grundlage des Gentechnikgesetzes bzw. des Lebensmittelgesetzes gegeben.
Frage 4:
Die
genannten Verordnungen beginnend in der Zeit meiner Amtsvorgängerin Mag.
Barbara
Prammer sind in Kraft, allerdings auf geringfügige unabsichtliche gentechnische
Verunreinigungen
von konventionellen Saatgutsorten nicht anwendbar. Für solche
Verunreinigungen gilt generell (d.h.
für
alle GVO, egal ob nach EU-Recht zugelassen oder nicht zugelassen) die
Grenzwertregelung des
§
3 Abs. l der Saatgut-Gentechnik-Verordnung.
Frage 14:
Die
neue, horizontal wirkende Freisetzungsrichtlinie 2001/18, die mit 17. Oktober
2002 anwendbar
sein
wird, sieht für GVO, deren Inverkehrbringen in Europa beantragt wird,
erforderlichenfalls die
Hinterlegung
solcher Standardmuster bei den Behörden vor, bei denen das
Inverkehrbringen bean-
tragt
wird. Diese Standards sollen auch von der Gemeinsamen EU-Forschungsstelle in
ISPRA, die
mit der
Ausarbeitung und Validierung harmonisierter Analysemethoden gemeinsam mit
nationalen
Referenzlaboratorien betraut ist, zentral erfasst werden. Analoge Bestimmungen
sind auch in den
neuen Vorschlägen der EU-Kommission betreffend die Zulassung von GVO, die
für die Verwen-
dung
von Lebens- oder Futtermitteln bestimmt sind, vorgesehen.
Fragen 15 und 16:
Zur Frage des
Monitorings von Saatgut und der Produktion von “gentechnikfreiem"
Saatgut verwei-
se ich
ebenfalls auf die Antwort des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
zur Anfrage 3342/J. Darüber hinaus habe ich im Jahr 2001 einen
langfristigen
Auftrag an das Umweltbundesamt zum Monitoring in Frage kommender Anbaugebiete
(Mais,
Raps) vergeben. Ich trete auch für Maßnahmen ein, die die Errichtung
von gentechnikfreien Anbau-
gebieten zum Ziele haben; in diesem Zusammenhang verweise ich auf ein laufendes
Projekt mit
dem
Land Oberösterreich, das die möglichen Szenarien für die
Einrichtung “GVO-freier Gebiete"
aufzeigen
soll.
Fragen 18 und 19:
Haftungsfragen sind
solche des Zivilrechts und fallen demnach nicht in den Wirkungsbereich mei-
nes
Ressorts.
Frage 20:
Insgesamt
haben 526 Landwirte, die möglicherweise von den gentechnischen
Verunreinigungen be-
troffen
waren, vom Angebot des Bundes auf Entschädigung für ihre
eingeackerten Maisfelder
Gebrauch
gemacht und entsprechende Entschädigungen erhalten.
Frage 21:
Die Entschädigungszahlungen
betrugen ATS 23.000/ha abzüglich der Kulturflächenprämie von
ATS
4.568,56. Insgesamt wurden fast 2,67 Mio Euro an Entschädigungen von
meinem Ressort ent-
weder
direkt an die Landwirte ausbezahlt (Burgenland und Steiermark) bzw. den in
Vorlage getrete-
nen
Ländern refundiert. Die geografische Verteilung der
Entschädigungsleistungen ist der nachste-
henden
Tabelle zu entnehmen.
Bundesland
Anzahl d. betr.
|
Gesamtfläche
|
Gesamtsumme d.
Entschädi-
|
|
Niederösterreich
|
224
|
1.024,98
|
1,372.966,53
|
Oberösterreich
|
188
|
626,6172
|
839.854,59
|
Steiermark
|
69
|
156,39
|
209.478,92
|
Kärnten
|
22
|
118,99
|
159.116,66
|
Burgenland
|
20
|
74,4758
|
99.757,73
|
Vorarlberg
|
2
|
2,62
|
3.509,40
|
Salzburg
|
1
|
3,14
|
4.205,92
|
Die Entschädigungsaktion
umfasste die Sorten PR39D81 und Monalisa. Bezüglich eines Regresses
an die
betroffene Firma wurde mittlerweile die Finanzprokuratur eingeschaltet.
Frage 22:
Derartige Informationen liegen meinem Ressort nicht vor.
Frage 23;
Entsprechende
Forschungsarbeiten werden insbesondere auf europäischer Ebene im Rahmen
der
Gemeinsamen
Forschungsstelle ISPRA durchgeführt. Neue Erkenntnisse werden primär
in die
Beratungs- und Entscheidungsgremien der EU eingebracht, da es sich hier um ein
harmonisiertes
Rechtsgebiet
handelt.
Im übrigen
verweise ich auf die Antwort des Herrn Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft zur Anfrage 3342/J.