3321/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.03.2002

Mag. Herbert Haupt

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen
und Freunde, Nr. 3343/J, wie folgt:

Fragen 1. 2. 5 bis 13,17,24 und 25:

Diesbezüglich verweise ich auf die Antwort des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur gleichlautenden Anfrage 3342/J.

Frage 3:

Die Saatgut-Gentechnik-Verordnung einschließlich ihrer Grenzwertregelung wird im Wirkungsbe-
reich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vollzo-
gen. Dies entspricht der Zuständigkeitsverteilung gemäß dem Bundesministeriengesetz, der zufolge
der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für Angelegenhei-
ten des geschäftlichen Verkehrs mit Saatgut bzw. für das “Saatgutwesen" zuständig ist. Für Angele-
genheiten des Inverkehrbringens von landwirtschaftlichen Produkten, die GVO sind oder solche
enthalten, ist eine Residualkompetenz des Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generatio-
nen auf Grundlage des Gentechnikgesetzes bzw. des Lebensmittelgesetzes gegeben.


Frage 4:

Die genannten Verordnungen beginnend in der Zeit meiner Amtsvorgängerin Mag. Barbara
Prammer sind in Kraft, allerdings auf geringfügige unabsichtliche gentechnische Verunreinigungen
von konventionellen Saatgutsorten nicht anwendbar. Für solche Verunreinigungen gilt generell (d.h.
für alle GVO, egal ob nach EU-Recht zugelassen oder nicht zugelassen) die Grenzwertregelung des
§ 3 Abs. l der Saatgut-Gentechnik-Verordnung.

Frage 14:

Die neue, horizontal wirkende Freisetzungsrichtlinie 2001/18, die mit 17. Oktober 2002 anwendbar
sein wird, sieht für GVO, deren Inverkehrbringen in Europa beantragt wird, erforderlichenfalls die
Hinterlegung solcher Standardmuster bei den Behörden vor, bei denen das Inverkehrbringen bean-
tragt wird. Diese Standards sollen auch von der Gemeinsamen EU-Forschungsstelle in ISPRA, die
mit der Ausarbeitung und Validierung harmonisierter Analysemethoden gemeinsam mit nationalen
Referenzlaboratorien betraut ist, zentral erfasst werden. Analoge Bestimmungen sind auch in den
neuen Vorschlägen der EU-Kommission betreffend die Zulassung von GVO, die für die Verwen-
dung von Lebens- oder Futtermitteln bestimmt sind, vorgesehen.

Fragen 15 und 16:

Zur Frage des Monitorings von Saatgut und der Produktion von “gentechnikfreiem" Saatgut verwei-
se ich ebenfalls auf die Antwort des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft zur Anfrage 3342/J. Darüber hinaus habe ich im Jahr 2001 einen langfristigen
Auftrag an das Umweltbundesamt zum Monitoring in Frage kommender Anbaugebiete (Mais,
Raps) vergeben. Ich trete auch für Maßnahmen ein, die die Errichtung von gentechnikfreien Anbau-
gebieten zum Ziele haben; in diesem Zusammenhang verweise ich auf ein laufendes Projekt mit
dem Land Oberösterreich, das die möglichen Szenarien für die Einrichtung “GVO-freier Gebiete"
aufzeigen soll.

Fragen 18 und 19:

Haftungsfragen sind solche des Zivilrechts und fallen demnach nicht in den Wirkungsbereich mei-
nes Ressorts.


Frage 20:

Insgesamt haben 526 Landwirte, die möglicherweise von den gentechnischen Verunreinigungen be-
troffen waren, vom Angebot des Bundes auf Entschädigung für ihre eingeackerten Maisfelder
Gebrauch gemacht und entsprechende Entschädigungen erhalten.

Frage 21:

Die Entschädigungszahlungen betrugen ATS 23.000/ha abzüglich der Kulturflächenprämie von
ATS 4.568,56. Insgesamt wurden fast 2,67 Mio Euro an Entschädigungen von meinem Ressort ent-
weder direkt an die Landwirte ausbezahlt (Burgenland und Steiermark) bzw. den in Vorlage getrete-
nen Ländern refundiert. Die geografische Verteilung der Entschädigungsleistungen ist der nachste-
henden Tabelle zu entnehmen.

Bundesland            Anzahl d. betr.
                                  
Landwirte

 

 

Gesamtfläche
in Hektar

 

Gesamtsumme d. Entschädi-
g
ungszahlungen in EURO umgerechnet

 

 

 

Niederösterreich

 

 

 

224

 

 

 

1.024,98

 

 

 

1,372.966,53

 

Oberösterreich

 

188

 

626,6172

 

839.854,59

 

Steiermark

 

69

 

156,39

 

209.478,92

 

Kärnten

 

22

 

118,99

 

159.116,66

 

Burgenland

 

20

 

74,4758

 

99.757,73

 

Vorarlberg

 

2

 

2,62

 

3.509,40

 

Salzburg

 

1

 

3,14

 

4.205,92

 

Die Entschädigungsaktion umfasste die Sorten PR39D81 und Monalisa. Bezüglich eines Regresses
an die betroffene Firma wurde mittlerweile die Finanzprokuratur eingeschaltet.

Frage 22:

Derartige Informationen liegen meinem Ressort nicht vor.

Frage 23;

Entsprechende Forschungsarbeiten werden insbesondere auf europäischer Ebene im Rahmen der
Gemeinsamen Forschungsstelle ISPRA durchgeführt. Neue Erkenntnisse werden primär in die
Beratungs- und Entscheidungsgremien der EU eingebracht, da es sich hier um ein harmonisiertes
Rechtsgebiet handelt.


Im übrigen verweise ich auf die Antwort des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft zur Anfrage 3342/J.