3371/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.04.2002

BM für Justiz

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter PILZ, Kolleginnen und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Richter und Telefonüberwachung" ge-
richtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Die Antworten zu den Fragen 1, 2, 3, 4, 7 und 8 basieren auf jenen Daten, die von
den staatsanwaltschaftlichen Behörden ermittelt wurden. Von der Staatsanwaltschaft
Wien konnten aus technischen Gründen keine Zahlen zur Verfügung gestellt wer-
den. Die von den Staatsanwaltschaften Salzburg und Feldkirch übermittelten Daten
beziehen sich auf die Anzahl der bezughabenden Gerichtsverfahren und nicht auf
die Anzahl der im Einzelnen ergangenen Beschlüsse.

Weiters weise ich darauf hin, dass bei den ausgewiesenen Daten nicht zwischen in-
haltlichen Gesprächsüberwachungen und Rufdatenrückerfassungen differenziert
werden konnte.

Zu1:

Es wurden insgesamt 738 Beschlüsse gefasst.

Zu 2:

601 Beschlüsse betrafen (auch) Mobiltelefone.

Zu 3:

81 Beschlüsse betrafen Sendebereiche für Mobiltelefone.


Zu 4:

140 Beschlüsse wurden bei "Gefahr im Verzug" gefasst.

Zu 5 und 6:

Nach den Bestimmungen der StPO über die Überwachung eines Fernmeldeverkehrs
(§§ 149a bis 149c und 149m sowie 414a StPO) darf eine Telefonüberwachung aus-
schließlich zur Aufklärung einer bereits begangenen gerichtlich strafbaren Handlung
oder zur Ausforschung des Aufenthaltsortes des flüchtigen oder abwesenden Be-
schuldigten angeordnet werden. Das Tatbestandsmerkmal der Gefahr im Verzug ist
somit ausschließlich darauf zu beziehen, ob eine Beratung und Beschlussfassung in
einem Drei-Richter-Senat (Ratskammer) abgewartet werden kann, ohne den Erfolg
der Ermittlungsmaßnahme zu gefährden.

Zu 7:

598 Beschlüsse beruhten nicht auf "Gefahr im Verzug". Hiebei handelt es sich um
die (zum Teil hochgerechnete) Differenz aus den zu den Fragen 1. und 4. ausgewie-
senen Daten.

Zu 8:

Es wurden 16 Anträge der staatsanwaltschaftlichen Behörden von den Gerichten
(zum Teil) abgewiesen. Die Anzahl jener Anregungen der Sicherheitsbehörden, die
die staatsanwaltschaftlichen Behörden nicht aufgegriffen haben, konnten nicht erho-
ben werden.

Zu 9 und 10:

Derartige Klagen wurden an mein Ressort noch nicht herangetragen. Die Bereitstel-
lung der notwendigen Richterplanstellen sowie die Verteilung der Arbeitskapazität
auf die einzelnen Gerichte bzw. richterlichen Sparten erfolgt in der Justiz auf Grund
modernster Instrumente des Personalcontrolling.