3373/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.04.2002

BM für Justiz

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia HAIDLMAYR, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend “Barrierefreie Gestaltung der

Webangebote", gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Das Bundesministerium für Justiz betreibt unter den Adressen www.justiz.gv.at.
www.bmj.gv.at
und www.justiz.at eine öffentliche Informationsseite im Internet. Sie
bietet dem Bürger grundlegende und leicht verständliche Informationen aus dem
Justizressort. Neben einer Vorstellung der Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der
Bewährungshilfe und der Justizanstalten informieren wir auf der Website über
aktuelle administrative und legislative Projekte des Ministeriums, veröffentlichen
unsere Begutachtungsentwürfe (samt Erläuterungen und Textgegenüberstellungen)
und bieten zahlreiche Broschüren zum Download an. Dazu kommen weitere
Serviceeinrichtungen, wie die populäre Gerichtsdatenbank mit detaillierten Daten
des jeweils örtlich zuständigen Gerichtes oder die elektronischen Gerichtsformulare.

Über www.edikte.justiz.gv.at stellt die Justiz dem Bürger die kostenlose
Einsichtnahme in die Ediktsdatei zur Verfügung. Derzeit werden in der Ediktsdatei
alle Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren, Veröffentlichungen im


Zusammenhang mit gerichtlichen Versteigerungen von Liegenschaften (mit Bildern,
Plänen und Kurzfassungen der Schätzungsgutachten) sowie Ediktalzustellungen
und Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte ausschließlich und
rechtsverbindlich kundgemacht; die Ediktsdatei ersetzt für die genannten Bereiche
die herkömmliche Gerichtstafel, aber auch die bisherigen Veröffentlichungen in den
Printmedien. Dadurch stehen dem Publikum nunmehr wichtige Informationen höchst
aktuell und bequem zur Verfügung. In den Insolvenzvorschriften wurde zum Beispiel
festgelegt, dass die Wirkungen einer Insolvenzeröffnung am Tag nach der
Veröffentlichung in dieser Insolvenzdatei eintreten. Der tägliche Zugriff von ca. 7.000
Internet-Usern unterstreicht die Bedeutung dieser Informationsmöglichkeiten.

Zu 2, 8 und 9:

Mit der Beschlussfassung des Aktionsplans eEurope 2002 im Juni 2002, haben sich
die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter anderem verpflichtet, die
Leitlinien im Rahmen der Web Accessibility Initiative (WAI) für öffentliche Webseiten
bis Ende 2001 zu übernehmen. Diese Richtlinien enthalten Maßnahmen, um den
Zugang zu Websites für Behinderte (besonders Sehbehinderte) zu erleichtern. An
diesen Richtlinien orientieren sich seit Anfang des Jahres 2002 sämtliche Aufträge
für die Website Justiz. Unabhängig davon war das Bundesministerium für Justiz
immer bestrebt, einen möglichst einfachen Zugang für alle Nutzer unseres
Webangebots zu gewährleisten.

Die Website des Bundesministeriums für Justiz ist so gestaltet, dass sich Internet-
User möglichst rasch auf den Seiten zurecht finden. Eine Suchmaschine ermöglicht
eine Wortsuche in allen html-Texten der Website, eine übersichtliche Navigation
erlaubt es, sich auf der Seite schnell zu orientieren. Das aufgeräumte Layout ist
speicherplatzschonend gestaltet, damit auch Internet User mit langsamer Internet-
Anbindung keine langen Wartezeiten beim Download hinnehmen müssen. Die
Programmierung orientiert sich an Browsern vom Entwicklungsstandard MS Internet
Explorer 4.0, damit auch ältere und weniger gebräuchliche Browser voll unterstützt
werden. Aus diesem Grund werden auch keine Frames auf unserer Website
eingesetzt.

Mit einem im März 2001 durchgeführten Redesign unserer Website wurde die
Programmierung der Website auf eine möglichst hohe Zugänglichkeit hin optimiert.
So sind etwa Text und Layout streng voneinander getrennt - eine wesentliche


Voraussetzung für das gute Funktionieren von Screenreadem für Blinde. Die
Website bietet Benutzern textbasierter Browser (wie beispielsweise Braille-
Lesegeräten) eine gute Navigierbarkeit, ohne dass dafür eine eigens gestaltete
Version erforderlich ist.

Unser Engagement wurde etwa vom Verein für Internet-Benutzer Österreichs
(vibe.at) anerkannt; die Website des BMJ wurde Mitte Februar 2002 - gemeinsam
mit der Webpräsenz des Bundesministeriums für Inneres - in einem
,Benutzbarkeitstest' aller österreichischer Ministerien-Websites zum Testsieger
gekürt. Dabei wurde untersucht, wie gut die .Homepages' der öffentlichen Hand die
Grundvoraussetzungen für eine Benutzung durch alle Bürgerinnen und Bürger
erfüllen. Es wurde vor allem auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter
Menschen sowie auf sicherheitsbewusste Browsereinstellungen Rücksicht
genommen. In der Umsetzung der WAI-Richtlinie wurde der Website des BMJ
Spitzenreiterstellung         attestiert; (der Testbericht ist unter
http://www.vibe.at/aktionen/200202/access.html abrufbar).

Auf dem Erreichten ruhen wir uns selbstverständlich nicht aus. Daher würde im
Februar 2002 einem externen Unternehmen den Auftrag erteilt, die Website des
BMJ WAI-Richtlinien-konform zu gestalten. Die vom BMJ beauftragte Firma arbeitete
eng mit behinderten Menschen zusammen, um die Anpassungen auf unserer
Website auch praxistauglich und wirklich behindertengerecht durchzuführen. Es
wurde dabei ganz besonders auf die speziellen Bedürfnisse von blinden und
motorisch behinderten Menschen eingegangen. Die Umsetzungsarbeiten dazu sind
Ende März abgeschlossen worden. Derzeit wird im Rahmen der Werksabnahme die
vollständige Umsetzung der Richtlinien des WAI geprüft. Auch dazu nehmen wir die
Hilfe von blinden Menschen in Anspruch, um - unabhängig von der Erfüllung von
Richtlinien - die konkrete Praxistauglichkeit unserer Website für behinderte
Menschen zu gewährleisten.

Auch in der Website www.edikte.iustiz.gv.at konnten weitestgehend die WAI-
Richtlinien Prioritätsstufe 1.0 (Priority 1) umgesetzt werden, soweit es technisch - im
Hinblick auf den Datenbankcharakter der Website - möglich war. Auch bei diesem
Webangebot wurde seit dessen Einrichtung besonderes Augenmerk auf
Benutzerfreundlichkeit gerichtet. Beim weiteren Ausbau dieser Website wird so wie


bisher darauf geachtet, im Rahmen des technisch Machbaren die Vorgaben der WAI
zu erfüllen.

Zu 3 und 4:

Die bestehenden Angebote werden weiter ausgebaut.

Zu 5 und 6:

Die in meiner Antwort zu Frage 2) angesprochenen Arbeiten zur Umsetzung der
WAI-Richtlinien bis Ende März 2002 haben einen finanziellen Aufwand von 4.800
Euro (exkl. 20% USt) erfordert.

Zu 7:

Die Website Justiz wird natürlich permanent den konkreten Bedürfnissen unserer
Besucher angepasst, die - unter anderem - die Möglichkeit haben ihre Wünsche und
Anregungen über ein E-Mail Formular an das Ministerium zu übermitteln. Dabei ist
der Umstand besonders erfreulich, dass nahezu ausnahmslos positives Feedback
zur Website bei uns einlangt. Das bestärkt mich am eingeschlagenen Weg
festzuhalten und motiviert, das Angebot weiter zu verbessern und auszubauen. Da
wir - im Rahmen des technisch Machbaren - die WAI-Richtlinienkonformität noch in
diesem Jahr erreichen werden, sind zu diesem Zeitpunkt keine konkreten
Maßnahmen für das Jahr 2003 in Planung.