3373/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.04.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia HAIDLMAYR,
Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend “Barrierefreie
Gestaltung der
Webangebote", gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Das
Bundesministerium für Justiz betreibt unter den Adressen www.justiz.gv.at.
www.bmj.gv.at und www.justiz.at eine öffentliche Informationsseite im Internet. Sie
bietet dem Bürger
grundlegende und leicht verständliche Informationen aus dem
Justizressort. Neben einer
Vorstellung der Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der
Bewährungshilfe und der Justizanstalten informieren wir auf der Website
über
aktuelle administrative und legislative Projekte des Ministeriums,
veröffentlichen
unsere Begutachtungsentwürfe (samt Erläuterungen und Textgegenüberstellungen)
und bieten zahlreiche
Broschüren zum Download an. Dazu kommen weitere
Serviceeinrichtungen, wie die populäre Gerichtsdatenbank mit detaillierten
Daten
des jeweils örtlich zuständigen Gerichtes oder die elektronischen
Gerichtsformulare.
Über www.edikte.justiz.gv.at stellt die Justiz dem Bürger die kostenlose
Einsichtnahme in die
Ediktsdatei zur Verfügung. Derzeit werden in der Ediktsdatei
alle Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren, Veröffentlichungen im
Zusammenhang mit gerichtlichen Versteigerungen von
Liegenschaften (mit Bildern,
Plänen und Kurzfassungen der Schätzungsgutachten) sowie
Ediktalzustellungen
und Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte ausschließlich und
rechtsverbindlich kundgemacht; die Ediktsdatei ersetzt für die genannten
Bereiche
die herkömmliche Gerichtstafel, aber auch die bisherigen
Veröffentlichungen in den
Printmedien. Dadurch stehen dem Publikum nunmehr wichtige Informationen
höchst
aktuell und bequem zur Verfügung. In den Insolvenzvorschriften wurde zum
Beispiel
festgelegt, dass die Wirkungen einer Insolvenzeröffnung am Tag nach der
Veröffentlichung in dieser Insolvenzdatei eintreten. Der tägliche
Zugriff von ca. 7.000
Internet-Usern unterstreicht die Bedeutung dieser Informationsmöglichkeiten.
Zu 2, 8 und 9:
Mit der Beschlussfassung des Aktionsplans eEurope 2002 im
Juni 2002, haben sich
die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter anderem verpflichtet,
die
Leitlinien im Rahmen der Web Accessibility Initiative (WAI) für öffentliche
Webseiten
bis Ende 2001 zu übernehmen. Diese Richtlinien enthalten Maßnahmen,
um den
Zugang zu Websites für
Behinderte (besonders Sehbehinderte) zu erleichtern. An
diesen Richtlinien
orientieren sich seit Anfang des Jahres 2002 sämtliche Aufträge
für die Website Justiz. Unabhängig davon war das Bundesministerium
für Justiz
immer bestrebt, einen möglichst einfachen Zugang für alle Nutzer
unseres
Webangebots
zu gewährleisten.
Die
Website des Bundesministeriums für Justiz ist so gestaltet, dass sich
Internet-
User möglichst rasch auf den Seiten zurecht finden. Eine Suchmaschine
ermöglicht
eine Wortsuche in allen html-Texten der Website, eine übersichtliche
Navigation
erlaubt es, sich auf der Seite schnell zu orientieren. Das aufgeräumte
Layout ist
speicherplatzschonend gestaltet, damit auch Internet User mit langsamer
Internet-
Anbindung keine langen Wartezeiten beim Download hinnehmen müssen. Die
Programmierung orientiert sich an Browsern vom Entwicklungsstandard MS Internet
Explorer 4.0, damit auch ältere und weniger gebräuchliche Browser
voll unterstützt
werden. Aus diesem Grund werden auch keine Frames auf unserer Website
eingesetzt.
Mit einem im März 2001 durchgeführten Redesign
unserer Website wurde die
Programmierung der Website auf eine möglichst hohe Zugänglichkeit hin
optimiert.
So sind etwa Text und Layout streng voneinander getrennt - eine wesentliche
Voraussetzung
für das gute Funktionieren von Screenreadem für Blinde. Die
Website bietet Benutzern textbasierter Browser (wie beispielsweise Braille-
Lesegeräten) eine gute Navigierbarkeit, ohne dass dafür eine eigens
gestaltete
Version erforderlich ist.
Unser Engagement wurde etwa vom Verein für
Internet-Benutzer Österreichs
(vibe.at) anerkannt; die Website des BMJ wurde Mitte Februar 2002 - gemeinsam
mit der Webpräsenz des Bundesministeriums für Inneres - in einem
,Benutzbarkeitstest' aller österreichischer Ministerien-Websites zum
Testsieger
gekürt. Dabei wurde untersucht, wie gut die .Homepages' der
öffentlichen Hand die
Grundvoraussetzungen für eine Benutzung durch alle Bürgerinnen und
Bürger
erfüllen. Es wurde vor allem auf die Bedürfnisse blinder und
sehbehinderter
Menschen sowie auf sicherheitsbewusste Browsereinstellungen Rücksicht
genommen. In der Umsetzung der WAI-Richtlinie wurde der Website des BMJ
Spitzenreiterstellung attestiert;
(der Testbericht ist unter
http://www.vibe.at/aktionen/200202/access.html abrufbar).
Auf dem Erreichten ruhen wir uns selbstverständlich
nicht aus. Daher würde im
Februar 2002 einem externen Unternehmen den Auftrag erteilt, die Website des
BMJ WAI-Richtlinien-konform zu gestalten. Die vom BMJ beauftragte Firma
arbeitete
eng mit behinderten Menschen zusammen, um die Anpassungen auf unserer
Website auch praxistauglich und wirklich behindertengerecht durchzuführen.
Es
wurde dabei ganz besonders auf die speziellen Bedürfnisse von blinden und
motorisch behinderten Menschen eingegangen. Die Umsetzungsarbeiten dazu sind
Ende März abgeschlossen worden. Derzeit wird im Rahmen der Werksabnahme
die
vollständige Umsetzung der Richtlinien des WAI geprüft. Auch dazu
nehmen wir die
Hilfe von blinden Menschen in Anspruch, um - unabhängig von der
Erfüllung von
Richtlinien - die konkrete Praxistauglichkeit unserer Website für
behinderte
Menschen zu
gewährleisten.
Auch
in der Website www.edikte.iustiz.gv.at konnten weitestgehend die WAI-
Richtlinien
Prioritätsstufe 1.0 (Priority 1) umgesetzt werden, soweit es technisch -
im
Hinblick auf den Datenbankcharakter der Website - möglich war. Auch bei
diesem
Webangebot wurde seit dessen Einrichtung besonderes Augenmerk auf
Benutzerfreundlichkeit gerichtet. Beim weiteren Ausbau dieser Website wird so
wie
bisher darauf
geachtet, im Rahmen des technisch Machbaren die Vorgaben der WAI
zu erfüllen.
Zu 3 und 4:
Die bestehenden Angebote werden weiter ausgebaut.
Zu 5 und 6:
Die
in meiner Antwort zu Frage 2) angesprochenen Arbeiten zur Umsetzung der
WAI-Richtlinien bis Ende März 2002 haben einen finanziellen Aufwand von
4.800
Euro (exkl. 20% USt) erfordert.
Zu 7:
Die Website
Justiz wird natürlich permanent den konkreten Bedürfnissen unserer
Besucher angepasst, die - unter anderem - die Möglichkeit haben ihre
Wünsche und
Anregungen über ein E-Mail Formular an das Ministerium zu
übermitteln. Dabei ist
der Umstand besonders erfreulich, dass nahezu ausnahmslos positives Feedback
zur Website bei uns einlangt. Das bestärkt mich am eingeschlagenen Weg
festzuhalten und motiviert, das Angebot weiter
zu verbessern und auszubauen. Da
wir - im Rahmen des technisch Machbaren - die WAI-Richtlinienkonformität
noch in
diesem Jahr erreichen werden, sind zu diesem Zeitpunkt keine konkreten
Maßnahmen für das Jahr 2003 in Planung.