3378/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.04.2002
BM für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Josef CAP und GenossInnen haben am
13. Februar 2002 unter der Nr. 3395/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die in dieser
Anfrage-Beantwortung angegebenen Beträge sind jeweils in jener
Währung
angeführt, in der sie tatsächlich ausbezahlt worden sind,
nämlich in ATS (bei Zahlungen
bis
inkl. 31.12.2001) bzw. in Euro (bei Zahlungen ab 01.01.2002).
Ad personeller Nahbereich der Ministerin:
Da die Fragen 1 bis 26 hinsichtlich des
Zeitraumes vom 4. Februar 2000 bis 31.
Dezember 2000 - teilweise auch bis zum 21. Mai 2001 - bereits für die
Anfrage Nr. 2334/J-
NR/2001 beantwortet wurden, beschränken sich die nachstehenden Ausführungen
auf
gegenüber diesem Stand
eingetretene Änderungen bzw. notwendige Ergänzungen.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Auch zwischen dem 21. Mai 2001 und dem 15.
März 2002 sind im Kabinett der
Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten neben den erforderlichen Sekretariats-
und Kanzleikräften nach wie vor folgende fünf MitarbeiterInnen
beschäftigt gewesen:
Dr. Wolfgang LOIBL, Funktionsgruppe A1/7,
Beamter gemäß BOG 1979 seit 01.06.1967,
als Leiter (seit 01. Oktober
1991);
Dr. Ulrike TILLY, Funktionsgruppe A1/6,
Beamtin gemäß BOG 1979 seit 01.09.1986, als
Stellvertretende Leiterin (seit 13. April 2000);
Dr. Eva ZIEGLER, Funktionsgruppe A1/6, Beamtin gemäß BOG 1979 seit 01.05.1993,
Referentin (seit 17. April 2001);
Dr. Andreas LIEBMANN-HOLZMANN, Funktionsgruppe A1/6, Beamter gemäß BOG 1979
seit 01.07.1999, Referent (seit 06. März 2000) und
Mag. Arthur WINKLER - HERMADEN, Vertragsbediensteter v1/A gemäß
VBG 1948 seit 01.06.2000, Referent (seit 1. Juni 2000).
Alle vorgenannten MitarbeiterInnen
gehören dem höheren auswärtigen Dienst
(Verwendungsgruppe A 1 des Allgemeinen Verwaltungsdienstes gemäß BOG
1979 bzw.
Entlohnungsgruppe v1 des Verwaltungsdienstes gemäß VBG 1948) an.
Nach wie vor erfolgte die Ermittlung ihres
Gehaltsanspruchs auf der Grundlage der gemäß
§ 137 BOG 1979 bzw. § 65 Abs. 4 VBG 1948 vorgenommenen
Arbeitsplatzbewertung und
beruht auch derzeit ihre Besoldung auf den einschlägigen Bestimmungen des
Gehaltsgesetzes 1956 bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Die Höhe
ihrer
Bezüge entspricht weiterhin den jeweils für ihr
Bundesdienstverhältnis relevanten
Ansätzen des gesetzlich auf sie anzuwendenden Schemas.
Zu den Fragen 4,10 und 11:
Bis auf den einen Vertragsbediensteten
beziehen alle oben namentlich angeführten
Mitarbeiterinnen auch derzeit eine A 1/6 - Funktionszulage nach § 30
Gehaltsgesetz 1956
bzw. dessen Leiter ein A 1/7 - Fixgehalt nach § 31 leg. cit, wodurch auch
alle zeitlichen
Mehrleistungen dieser Bediensteten abgegolten sind. Für den erwähnten
Vertrags-
bediensteten fallen im Monat durchschnittlich ca. 48 Überstunden an,
welche ihm gemäß
§ 16 Gehaltsgesetz 1956 in Verbindung mit § 22 Abs. 1
Vertragsbedienstetengesetz 1948
neben dem laufenden Monatsentgelt separat abzugelten sind.
Zu Frage 5:
Auch im Zeitraum vom 21. Mai 2001 bis 15.
März 2002 wurde kein Sondervertrag
gemäß § 36
Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Auch im Zeitraum vom 21. Mai 2001 bis 15.
März 2002 wurde kein Arbeitsleihvertrag
abgeschlossen, weil alle
MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst stehen; daher erfolgen
keine Refundierungen für Arbeitsleihkosten.
Zu Frage 9:
Auch im Zeitraum vom 21. Mai 2001 bis 15.
März 2002 war keine bzw. keiner der
MitarbeiterInnen mit
Führungsaufgaben in anderen Organisationseinheiten betraut.
Zu Frage 12:
Im Jahre 2001 haben alle
Kabinetts-Mitarbeiterlnnen (einschließlich der Schreib- und
Kanzleikräfte, d. h. 27
Personen) zusammen Belohnungen von insgesamt ATS 242.137,--
brutto erhalten, deren
monatliche Bruttohöhe zwischen ATS 100,-- und ATS 1.220,-- lag.
Zu Frage 13:
Auch im Zeitraum vom 21. Mai 2001 bis 15.
März 2002 war keine bzw. keiner der
MitarbeiterInnen mit
entgeltlichen Aufsichtsratsfunktionen oder mit anderen entgeltlichen
Nebentätigkeiten (§
37 BOG 1979) betraut.
Zu Frage 14:
Von den 7 Sektionsleiter-Funktionen des
Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten wurde seit dem 04.02.2000 gemäß Ausschreibungsgesetz
1989 die des
Leiters der Sektion l “Zentrale Angelegenheiten" per 10. Jänner
2002 mit Dr. Johannes
KYRLE neu besetzt, der gemäß § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes
über Aufgaben und
Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBI. l Nr. 129/1999, in
Personalunion
auch die Funktion des Generalsekretärs für auswärtige
Angelegenheiten wahrnimmt.
Zu Frage 15:
Die Mitglieder waren
- Dr. Christian PROSL, Leiter der Sektion IV, als vom Dienstgeber bestellter Vorsitzender,
- Dr. Peter
NIESNER, Leiter der Sektion VI, als zweites
vom Dienstgeber bestelltes
Mitglied,
- Dr.
Frieda LUGGAUER-GOLLNER, Leiterin der Abteilung V.4, als vom Zentralausschuss
der Personalvertretung nominiertes Mitglied, und
- Dr.
Johann DEMEL, Leiter der Abteilung III.3,
als von der Gewerkschaft öffentlicher
Dienst nominiertes Mitglied.
Zu Frage 16:
Seitens der zuständigen
Begutachtungskommission war Dr. Johannes KYRLE
gemeinsam mit Dr. Wolfgang LOIBL als im höchsten Ausmaß für die
ausgeschriebene
Funktion geeignet beurteilt und in der Reihung der BewerberInnen ex aequo an
die erste
Stelle gesetzt worden.
Zu Frage 17:
Keine.
Zu Frage 18: .
Dr. Johannes KYRLE gebührt
gemäß § 31 Gehaltsgesetz 1956 ein Fixgehalt, durch das
ex lege auch alle zeitlichen Mehrleistungen abgegolten sind; er erhält
keine separate
Abgeltung seiner zeitlichen Mehrdienstleistungen (Überstunden).
Zu Frage 19:
Im Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 2001 und dem
Einlangen der gegenständlichen
Anfrage wurden weder Belohnungen noch Prämien an eine/n der
SektionsleiterInnen
im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten vergeben.
Zu Frage 20:
Keine.
Zu den Fragen 21 und 22:
Das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten hat schon vor dem 04. Februar
2000 den langjährigen Stellvertretenden Leiter der Sektion V, Dr. Gerhard
RAINER, in
den Aufsichtsrat der Österreich Institut GmbH entsandt, der auch
nach seinem per 31.
Dezember 2001 erfolgten Übertritt in den Ruhestand die Funktion des
Aufsichtsrats-
präsidenten dieser zu 100 % im Eigentum des Bundes stehenden Gesellschaft
mit
beschränkter Haftung bekleidet. Hierfür erwachsen dem Bund heuer
monatlich Kosten
von
€ 60,65 brutto.
Zu Frage 23:
Für den bisher abgerechneten Zeitraum
vom 1. Jänner 2001 bis 30. November 2001
verrechneten ressortweit insgesamt 28 MitarbeiterInnen mehr als 240
Überstunden pro
Kopf, und zwar zusammen 11955 Überstunden.
Zu Frage 24:
Am 15. Februar 2002 waren die
nachgenannten MitarbeiterInnen gemäß § 39a Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. gemäß § 6b
Vertragsbedienstetengesetz 1948 zu EU-
Einrichtungen
abgestellt:
Dr. Gregor KÖSSLER
(Funktionsgruppe A1/6), Mag. Helfried CARL
(Entlohnungsgruppe v1/4), Kinga GROSSER (Entlohnungsgruppe v2/3)
und Michael GROSSER
(Entlohnungsgruppe v3/2) zum in Sarajewo residierenden
Büro des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina seit
14.08.1999;
Mag. Johann SATTLER (Entlohnungsgruppe v1/4) zum Büro des EU-
Stabilitätspakt-Koordinators
in Brüssel seit 13.09.1999;
Dr. Michael WENINGER
(Dienstklasse A/VIII) zum Büro des Präsidenten der EU-
Kommission in Brüssel seit 16. März 2001;
Dipl.-lng. Hannes HAUSER
(Dienstklasse A/VIII) zur EU-Delegation in Dar-es-
Salaam seit 05.04.2001 und
Katalin Tünde HUBER (Entlohnungsgruppe
v2/Ausbildungsphase) zum Büro des
EU-Stabilitätspakt-Koordinators
in Brüssel seit 15.01.2002 .
Die Besoldung dieser
Bediensteten entspricht ihrer jeweiligen dienst- und besoldungs-
rechtlichen Stellung und
wurde unter Anwendung der für die Dienstzuteilung von Bundes-
bediensteten zu Dienststellen im Ausland geltenden Bestimmungen der
Reisegebühren-
vorschrift 1955, insbesondere von deren §§ 26 und 74, festgesetzt.
Weiters waren am 15. Februar
2002 insgesamt 16 MitarbeiterInnen dieses Ressorts auf
Grund eines ihnen befristet
gewährten Urlaubs gegen Entfall der Bezüge nach § 75
Beamten-Dienstrechtsgesetz
1979 bzw. nach § 29b Vertragsbedienstetengesetz 1948 bei
EU-Einrichtungen tätig, deren diesbezügliche Dienstleistung laufend
direkt aus EU-Mitteln
bezahlt wird.
Zu den Fragen 25 und 26:
Am 15. Februar 2002 waren insgesamt 8
Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen
im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beschäftigt.
Bei allen 8 Arbeitsleih-
nehmerlnnen handelt es sich um außerhalb des Kabinetts tätige, durch
die Fa. GPR
Dr. Rudolf Holzer zur Verfügung gestellte SachbearbeiterInnen, die jeweils
über spezielle Kenntnisse im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
verfügen.
Die durchschnittlichen monatlichen
Gesamtkosten aus diesen 8 Leiharbeitsverträgen
betragen
pro Kopf brutto € 5.730,22.
Zu Frage 27:
Im Zeitraum 4. Februar 2000 bis 15.
Februar 2002 wurden 7 Personen (davon 3 Frauen)
in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgenommen, und zwar
3 Personen (davon
2 Frauen) in der Zentrale und
4 Personen (davon 1 Frau) an nachgeordneten
Dienststellen. Außerdem wurden in diesem Zeitraum 6 pragmatisierte
Bedienstete (davon
2 Frauen) aus anderen
Ressorts in den Personalstand des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten übernommen.
Diese Pragmatisierungen
erfolgten im Einklang mit den einschlägigen Beschlüssen der
Bundesregierung, wonach Ernennungen ins öffentlich-rechtliche
Dienstverhältnis inner-
halb des durch die relevanten Ministerratsbeschlüsse jeweils vorgegebenen
Rahmens
von maximal zu besetzenden Beamten-Planstellen in den der Hoheitsverwaltung zu-
zurechnenden Bereichen des Bundesdienstes vorgesehen sind. Da dem
auswärtigen
Dienst neben der Pflege der
auswärtigen Beziehungen Österreichs zu anderen Staaten
auch zahlreiche andere hoheitliche Aufgaben innerstaatlicher Natur obliegen,
wie z.B. die
Wahrnehmung von
Staatsbürgerschafts-, Reisepass- und Sichtvermerksangelegenheiten,
zählt er neben Justiz,
Exekutive und Landesverteidigung zu den Kernbereichen der
österreichischen Hoheitsverwaltung, in denen Pragmatisierungen erfolgen.
Zu Frage 28:
Im Zeitraum vom 4. Februar 2000 bis 15. Februar 2002 wurden
42 Personen (davon 17
Frauen) im Ressortbereich definitiv gestellt, und zwar 10 Personen (davon 4
Frauen) in
der Zentrale und 32 Personen (davon 13 Frauen) an nachgeordneten Dienststellen.
Zu Frage 29:
Einleitend wird in Beantwortung dieser
Detailfrage darauf hingewiesen, dass dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten durch die per 1.
April 2000 in Kraft
getretene BMG-Novelle 2000 die Zuständigkeit für Angelegenheiten der
Ost-Förderung
samt dem damit bis 31. März 2000 im Bundeskanzleramt überwiegend
befasst
gewesenen Personal übertragen wurde, weshalb am 1. April 2000 insgesamt
752
Beamtinnen dem auswärtigen Dienst angehört haben.
Am 15. Februar 2002 standen nur mehr 701
Personen (davon 205 Frauen) im
Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
in einem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Hiervon waren 278
Personen (davon
66 Frauen) in der Zentrale sowie 355 Personen (davon 105 Frauen) an
nachgeordneten
Dienststellen des Ressorts tätig; weiters waren am Stichtag 56 Personen
(davon 30
Frauen) infolge Karenzierung oder gemäß § 19 BOG 1979
dienstfreigestellt sowie 12
Personen (davon 4 Frauen) anderen Ressorts dienstzugeteilt.
Zu Frage 30:
Keine.
Ad Infrastruktur des
Ministeriums:
Zu den Fragen 31 und 32:
Keine.
Zu den Fragen 33 und 34:
Zwischen dem 04. Februar 2000
und dem 15. Februar 2002 wurden folgende Büromöbel
zu den angeführten
Kosten angeschafft:
Ø Bürozusatzeinrichtung
für das Sekretariat (bestehend aus
Schiebetürenschränken,
1 Bildschirmteller,
2 Computer-Bügel und 1
Rollcontainer) ATS
21.992,40
Ø 2 Drehsessel ATS 9.953,90
Ø 1 Möbeltresor ATS 4.670,00
Ø 1 Drehsessel ATS 4.512,00
Ø 1 Drehsessel ATS 4.990.01
= ATS 46.118,31
Zu den Fragen 35 und 36:
Zwischen dem 04. Februar 2000 und dem 15.
Februar 2002 wurden folgende technische
Ausstattungen zu den angeführten Kosten beschafft:
Ø 1 Mobiltelefon-Set ATS 7.638,17
Ø 2 Mobiltelefon-Sets á ATS 1.501,56
Ø 1 Autotelefon ATS 11.383,92
Ø 1 Mobiltelefon-Set ATS 6.376,39
Außerdem wurde im Zuge
der routinemäßigen Modernisierung aller Bildschirm-
arbeitsplätze des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten, das schon
seit dem Jahre 1998 seine
Aufgaben generell mittels des Elektronischen Aktes (ELAK)
besorgt, im Zeitraum zwischen dem 04. Februar 2000 und dem 15. Februar 2002
auch
eine Adaptierung der 15
Bildschirmarbeitsplätze im Kabinett der Bundesministerin
vorgenommen. Hierfür sind Kosten in Höhe von insgesamt ATS 298.440,--
angefallen.
Überdies wurde ein
Notebook samt dem erforderlichen Zubehör angeschafft, wofür
Kosten von ATS 66.739,-- angefallen sind.
Zu Frage 37:
Sowohl im Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten in Wien als auch an den
ihm unterstellten Auslandsvertretungen sind weitestgehend auf Windows-NT bzw.
auf
Windows 2000, teilweise aber auch noch auf älteren Windows-Programmen
basierende
Systeme im Einsatz. Die
Hardware ist sowohl client- als auch serverseitig durchgängig
intel-basiert.
Zu Frage 38:
Im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten in Wien bestehen rund 700 EDV-
Arbeitsplätze, an den ihm unterstellten Auslandsvertretungen rund 1050.
Die Anzahl der
Personen, die diese EDV-Systeme nutzen, ist praktisch gleich hoch, umfasst aber
nicht
nur Ressortangehörige, sondern auch die von anderen Bundesdienststellen
ins Ausland
entsandten Kräfte, wie
z.B. Landwirtschaftsattaches, polizeiliche Verbindungsbeamte,
Sozial- und Gesundheitsattaches und so
weiter.
Zu Frage 39:
Das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten bedient sich vor allem zweier
Lieferanten, die bei den entsprechenden Ausschreibungen jeweils als Bestbieter
hervorgegangen sind:
Die Hardware für die
EDV-Arbeitsplätze an den Auslandsvertretungen wurde von der
Fa. GECITS (General Electrics Capital IT Solutions) im Rahmen eines
Gesamtauftrags
geliefert.
Die Hardware für die
EDV-Arbeitsplätze im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten in Wien wurde im Rahmen eines Gesamtauftrags von der Fa. UNISYS
geliefert, und zwar die Serverkomponenten bereits im Frühjahr 2000,
sämtliche PCs im
ersten Quartal des Jahres 2001.
Zu Frage 40:
Im Durchschnitt kostet die Anschaffung der
Hardware pro EDV-Arbeitsplatz (für den
jeweiligen Client selbst) ca.
€ 1.600,--.
Zu Frage 41:
Im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten in Wien stehen primär Windows
NT und Windows 2000 sowie
Exchange als Software im Einsatz, bezüglich spezieller
Anwendungsfälle aber
auch UNIX-Derivate. Die einzelnen EDV-Arbeitsplätze sind
grundsätzlich mit gleicher Software ausgestattet und nützen Windows
2000 mit MS Office
2000, Outlook, Oracle sowie Fabasoft Components.
Die einzelnen EDV-Arbeitsplätze
an den Auslandsvertretungen nützen Windows 2000
bzw. Windows NT und WfW 3.11, Exchange, MS Office sowie Oracle als Software.
Zu Frage 42:
An Softwarekosten fallen pro
EDV-Arbeitsplatz (für den jeweiligen Client selbst) rund
€
220,-- an.
Zu Frage 43:
Im Jahre 2001 waren die nachgenannten
Firmen für die Betreuung der Hardware
zuständig, wofür im Budgetjahr 2001 die angeführten Kosten
entstanden sind:
Fa. Hewlett Packard für die Drucker ATS 200.000,--
Fa. Unisys für die Hardware und Server in Wien ATS 700.000,--
Fa. GE für die gesamte Hardware im Ausland ATS 3,577.000,--
Fa. GE für Teile der Client-Hardware in Wien ATS 206.000,--
Zu Frage 44:
Im Jahre 2001 waren die nachgenannten Firmen für die Betreuung der Software
zuständig, wofür im Budgetjahr 2001 die angeführten Kosten entstanden sind:
Fa. Oracle für Software in Wien ATS 173.000,--
Fa. Unisys für Software in Wien ATS 715.000,--
Fa. Techwork für den "Help Desk" ATS 95.000,--
Fa. Oracle für Auslandsvertretungen ATS 571.000,--
Fa. Unisys f. EZA-Applikation ATS 230.000,--
Fa. Bacher für die “Firewall" . ATS 85.000,--
Fa. Unisys für “Veritas" ATS 18.000,--
Fa. GE
für Betriebssystem und ATS 1,128.000,--
“Office" an den
Auslandsvertretungen
Zu Frage 45:
Für die ressortweite
Betreuung der EDV - also auch der Auslandsvertretungen - sind im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten derzeit 29
Planstellen vorgesehen,
davon rund ein Viertel
unmittelbar für die Benutzerbetreuung. Das IT-Personal wird bei der
Wahrnehmung seiner Aufgaben
durch das Verwaltungs-, Kanzlei- und Sekretariats-
personal der von ihm betreuten Organisationseinheiten bzw. Dienststellen des
Ressorts
unterstützt.
Zu Frage 46:
Die EDV - BetreuerInnen sind im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten
derzeit wie folgt eingestuft:
1 Beamten-Planstelle in die Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VII (bzw. A 1/6)
2 Planstellen für
ADV-Vertragsbedienstete in Entlohnungsgruppe SV2
4 Planstellen für ADV-Vertragsbedienstete in Entlohnungsgruppe SV3
11 Planstellen für ADV-Vertragsbedienstete in Entlohnungsgruppe SV5
1 Planstelle für ADV-Vertragsbedienstete in
Entlohnungsgruppe SV6
1 Planstelle für ADV-Vertragsbedienstete in Entlohnungsgruppe SV7
1 Beamten-Planstelle in Verwendungsgruppe A 2/6
1 Beamten-Planstelle in Verwendungsgruppe A 2/4
1 Beamten-Planstelle in Verwendungsgruppe A 3/2
1 Planstelle für Vertragsbedienstete in
Entlohnungsgruppe l/b
1 Planstelle für Vertragsbedienstete in Entlohnungsgruppe
v2/3
3 Planstellen für Vertragsbedienstete in Entlohnungsgruppe v3/3
1 Planstelle für Vertragsbedienstete in
Entlohnungsgruppe v3/1
Die Kosten für dieses Personal belaufen sich auf rund € 858.000,-- pro Budgetjahr.
Zu Frage 47:
Bezüglich der Betreuung
der EDV im Ressortbereich bestehen keine Arbeitsleihverträge.
Es wurden aber einzelne EDV-Aufgaben an Firmen outgesourct, wofür im Jahre
2001
Gesamtkosten von rund ATS
5,500.000,-- angefallen sind.
Zu den Fragen 48 bis 50:
Die Erarbeitung der Texte für die Ressort-Homepage und
deren ständige Anpassung
werden im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
vorgenommen. Für die
gesamte technische Betreuung der Homepage und für die Durchführung
der Eingabe der
statischen Texte ist eine Firma beauftragt, an die
hierfür im Jahr 2001 insgesamt ein
Betrag von ATS 975.000,--
bezahlt worden ist.
Zu Frage 51:
7,797.487
Zu Frage 52:
Nein.
Zu Fragen 53 und 54:
Formulare für bestimmte Anträge,
wie z.B. für Anträge auf Ausstellung, Änderung oder
Ergänzung österreichischer Reisepässe gibt es im Internet.
Vollständige
Verwaltungsvorgänge können jedoch derzeit nicht im Internet
durchgeführt werden.
Zu Frage 55:
Die Internetseite <http://www.help.qv.at> verweist unter dem Stichwort
“Auslandsösterreicher/innen" als Tipp auf die vom
Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten für das Jahr 2002 neu eingerichtete Homepage für
Auslands-
österreicher. Unter dem Stichwort “Urlaub" verweist diese
Help-lnternetseite auf die
Reise-Informationen und Reise-Hinweise der Ressort-Homepage des
Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 56:
Das Angebot von Internet-Verwaltungsvorgängen für
Auslandsösterreicher/innen bzw.
für fremde Staatsangehörige hängt von den Fortschritten des
bundesweiten Projektes
“e-government"
ab.
Zu Frage 57:
Ja.
Zu Frage 58:
Für die flächendeckende
Einführung des ELAK im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten sind Lizenzkosten von ATS 5,6 Mio. sowie zusätzlich Kosten
für
Dienstleistungen (insbesondere für Schulung) in Höhe von rund ATS 12
Mio. angefallen.
Zu Frage 59:
Auf Grund der schrittweisen
Einführung des ELAK seit dem Jahre 1996 wurde der
Personalstand des auswärtigen Dienstes - trotz der in diesem Zeitraum
erfolgten Neu-
bzw. Wieder-Eröffnung
von österreichischen Botschaften in Algier, Beirut, Hanoi, Riga,
Skopje, Tallinn und Wilna -
bis Jänner 2000 nach und nach um 42 Planstellen reduziert,
und zwar primär im Bereich der Kanzlei- und Schreibkräfte.
Zu Frage 60:
Durch die innovative
Einführung des ELAK im Jahre 1996 hat das Bundesministerium für
auswärtige
Angelegenheiten einen Anstoß für die Vereinheitlichung der
EDV-Systeme des
Bundes gegeben. Insbesondere seit das Bundeskanzleramt dem Beispiel des Bundes-
ministeriums für auswärtige Angelegenheiten gefolgt ist und ein
analoges ELAK-System in
seinem Bereich
eingeführt hat, ist der ELAK des auswärtigen Dienstes zum Muster
für die
im Regierungsprogramm vorgesehene Einführung des ELAK-Systems durch alle
anderen
Ressorts geworden.
Zu Frage 61:
Durch die Vereinheitlichung der
EDV-Systeme des Bundes werden sich vor allem durch
die Kompatibilität der Systeme untereinander noch nicht bezifferbare
Kosteneinsparungen
ergeben, z.B. Synergie-Effekte durch die Einrichtung gemeinsamer
“Hotlines" für die EDV-
Benutzerinnen, bei der EDV-Schulung und bei der gesamten
EDV-Betriebsführung.
Außerdem werden sich
künftig bei einer gesetzlichen Übertragung von Zuständigkeiten
von einem Ressort zu einem
anderen jeweils auch geringere Kosten für die dabei nötige
administrativ-technische
Umstellung ergeben.
Zu Frage 62:
Unter Mitarbeit des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten hat die Bundes-
Beschaffungs-GmbH bereits eine zentrale Beschaffung von standardisierbaren EDV-
Komponenten
eingeleitet.
Zu Frage 63:
Durch Synergieeffekte infolge
des Einsatzes von vereinheitlichten EDV-Systemen wird
sich nach und nach eine noch nicht bezifferbare Einsparung hinsichtlich jener
Planstellen
ergeben, die bisher für
die EDV-Betreuung an Bundesdienststellen vorgesehen sind. Da
im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten aber keine Arbeitsplätze bestehen,
die ausschließlich für Aufgaben im Bereich der EDV-Beschaffung
zuständig sind, und da
in diesem Ressort auf absehbare Zeit noch ein weiterer Ausbau bzw. eine
Modernisierung
des ressortweiten EDV-Netzes erforderlich ist, ist das Potential für
Planstellen-
Einsparungen infolge einer künftig zentral erfolgenden Abwicklung von EDV-
Beschaffungen im auswärtigen Dienst gering.
Zu Frage 64:
Zwischen dem 4.2.2000 und dem 15. Februar
2002 wurden fünf Dienstwagen
ausgetauscht, und zwar in Form von Kaufverträgen. Im einzelnen wurden
folgende
Fahrzeuge -jeweils an Stelle eines zuvor langfristig benützten und
ausgeschiedenen
Dienstfahrzeuges
- angekauft:
1 Mercedes-Benz E200 um ATS 466.894,54 (anstelle eines M-B
E200)
1 Audi A8 (2,8 l, gebraucht) um ATS 748.896,-- (anstelle eines M-B C280)
1 BMW 520d um
ATS 402.264,-- (anstelle eines M-B E200)
1 BMW 520i um ATS 487.508,03 (anstelle eines M-B E200)
1 VW Caravelle (gebraucht) um ATS 398.000,-- (anstelle eines Chrysler Voyager)
Zu Frage 65:
Keine.
Ad
Dienstreisen, internationale Veranstaltungen und
Repräsentationsaufwendungen:
Da dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gemäß dem
Bundes-
ministeriengesetz 1986 die Federführung bezüglich des Verkehrs mit
dem Ausland
obliegt, haben die Angehörigen dieses Ressorts naturgemäß
zahlreiche Auslands-
dienstreisen zu absolvieren, deren detaillierte Auflistung nach Datum, Anlass,
Voranschlag und Kosten die
manuelle Sichtung aller Reiserechnungen für ab dem
4. Februar 2000 durchgeführte Dienstreisen sowie aller
diesbezüglichen Anträge und
Genehmigungs-Geschäftsstücke
erforderlich machen würde, die mit den zur Verfügung
stehenden Ressourcen nicht durchführbar ist. Die nachstehenden
Ausführungen zu den
Detailfragen 66 bis 75 und
105 beschränken sich deshalb auf jene Dienstreisen, die durch
die Ressortleiterin selbst
oder von SektionsleiterInnen durchgeführt worden sind.
Zu den Fragen 66 bis 69, 73, 74 und 105:
Da diese Fragen hinsichtlich des
Zeitraumes vom 1. Jänner 2001 bis 30. April 2001
bereits in Erledigung der
Anfrage Nr. 2312/J-NR/2001 beantwortet wurden, beschränken
sich diese Ausführungen auf erforderliche Ergänzungen:
Die Dienstreisen dienen primär der
Durchsetzung der außen- und sicherheitspolitischen
Ziele der Republik Österreich, aber auch der Förderung
wirtschaftlicher und kultureller
Interessen Österreichs im Ausland bzw. gegenüber dem Ausland.
Bezüglich der Details
der zwischen dem 1. Mai 2001 und dem Einlangen der vorliegenden
Anfrage durchgeführten
Dienstreisen wird auf die Beilage A verwiesen.
Die für Dienstreisen der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten angefallenen
Reisegebühren werden unter der Verrechnungspost 1/20008/5613-400, DKZ
90000 (DKZ
94003), KSt. 914000,
verbucht. Dienstreisen von Kabinetts-Angehörigen erfolgen in
dienstlicher Begleitung der
Bundesministerin und ergeben sich daher aus Beilage A.
Zu Frage 70:
Die Auswahl der Delegationsmitglieder
erfolgt gemäß dem jeweiligen sach- bzw.
fachbezogenen Reisezweck. Die dem Personalstand des Ressorts angehörenden
Bediensteten werden dementsprechend jeweils gemäß ihrem dienstlichen
Aufgabenbereich als Begleitperson(en) ausgewählt.
Zu den Fragen 71 und 72:
Bezüglich der Details der
Dienstreisen wird auf die Beilage B verwiesen. Die
Ausführungen in dieser Beilage beschränken sich auf die Zeit vom 1.
Mai 2001 bis zum
31. Dezember 2001, weil die gegenständlichen Fragen hinsichtlich des
Zeitraumes vom
4. Februar 2000 bis einschließlich 30. April 2001 bereits in Erledigung
der schriftlichen
Anfrage Nr. 2334/J-NR/2001 beantwortet worden sind.
Zu Frage 75:
Hinsichtlich der von der Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten für die Zeit ab
dem Einlangen der vorliegenden Anfrage im Februar 2002 bereits für das
Jahr 2002
geplanten Dienstreisen, für die schon vorbereitende Schritte unternommen
wurden, wird
auf Beilage C verwiesen.
Für das Jahr 2003 liegt noch keine konkrete Reiseplanung vor.
Zu den Fragen 76 bis 79:
Bezüglich der im Jahre 2001 im Rahmen
internationaler Kontakte durchgeführten
Veranstaltungen (einschließlich der jeweiligen Termine und Kosten) wird
auf die
tabellarische Aufstellung in der Beilage 1 verwiesen.
Eine Erfassung des Zeitaufwandes der
Bediensteten, die im Rahmen dieser
Veranstaltungen mitwirkten, ist nicht erfolgt.
Zu den Fragen 80 bis 83 und 104:
Zur Funktion der Außenministerin gehören
zahlreiche bilaterale Verpflichtungen wie
Besuche von AußenministerInnen anderer
Staaten, EU-Kommissionsmitgliedern,
ausländischen Parlamentariern und anderen
PolitikerInnen sowie LeiterInnen
internationaler Organisationen usw. in Österreich; Vorträge bei
Kongressen, Seminaren
usw., Pressegespräche, aber auch Zusammentreffen mit
Nicht-Regierungsorganisationen
wie etwa Weltbund der Auslandsösterreicher und dergleichen mehr. Für
diese
Verpflichtungen ergeben sich international übliche
Repräsentationsaufwendungen, wobei
zur dienstlichen Unterstützung der Bundesministerin jeweils auch
Bedienstete des
Ressorts, u. a. ein bis zwei Angehörige des Kabinetts, an den betreffenden
Veranstaltungen teilnehmen. Für diese Repräsentationsaufwendungen
fielen vom
04.02.2000 bis 31.12.2000
ATS 2.370.665,17; im Jahre 2001 ATS 3.756.872,40; und
vom 1. Jänner 2002 bis 1. Februar 2002 € 43.344,14 an.
Zu den Fragen 84 bis 87:
Bezüglich der im Jahre 2001 durchgeführten
EU-Veranstaltung, deren Termin
und Kosten wird auf die Beilage 2 verwiesen.
Eine Erfassung des Zeitaufwandes der
Bediensteten, die im Rahmen dieser
Veranstaltung mitwirkten, ist nicht erfolgt.
Zu Frage 88:
Im Jahre 2002 wurde bis 15. März 2002 folgende Veranstaltung durchgeführt:
- a) im Rahmen internationaler Kontakte:
Christlich-Islamischer Dialog mit Kosten zu € 7.300,--
Weiters sind folgende Veranstaltungen für das Jahr 2002 geplant:
- a) im Rahmen internationaler Kontakte:
Vienna-Symposium der Vereinten Nationen: “The United Nations: Combatting
International Terrorism" und
Außenministerkonferenz “Donauraumkooperation" im Rahmen des Stabilitätspakts
-c) im Rahmen der EU:
Expertenseminar “Euro-Med Dialogue
between Cultures and Civilizations: The Role
of the Media."
Außerdem ist im Rahmen
internationaler Kontakte für Mai 2003 ein Außenministertreffen
betreffend “Netzwerk für menschliche Sicherheit" in Graz
geplant.
Ad externe Berater.
Zu den Fragen 89 bis 97:
Bezüglich der Erstellung
von Strukturreform-Modellen wurde in der Zeit vom 04.02.2000
bis zum Einlangen der
vorliegenden Anfrage seitens des Bundesministeriums für
Finanzen nur ein Beratungs-Auftrag erteilt, und zwar an die Beratungsfirma
Arthur
Andersen
Consulting.
Dieser vom Bundesministerium für
Finanzen auch bezahlte Auftrag betrifft neben
ressortübergreifenden Projekten folgende speziell für das
Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten abzuwickelnde Projekte:
•
Übersiedlungen: Reduktion der durch die Rotation der Bediensteten
anfallenden
Übersiedlungskosten;
•
Integration Kanzleien/Sekretariate: Zusammenführung der verschiedenen
Support-
Einrichtungen, um die durch
den elektronischen Akt (ELAK) nunmehr gegebenen
technischen Möglichkeiten optimal ausnützen zu können;
•
Sur place - Personal: Analyse der Möglichkeiten zur Verbesserung des
zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen lokal aufgenommenem
Personal und
entsandten Bediensteten an den Dienststellen im Ausland.
Bezüglich des
ressortübergreifenden Inhaltes des Beratervertrages mit der Firma
Arthur Andersen Consulting, der Grundlagen für die Beauftragung dieses Unternehmens
und hinsichtlich der diesbezüglichen Kosten wird auf die Beantwortung der
gleichlautenden Anfrage Nr.
3397/J-NR/2002 durch den Bundesminister für Finanzen
verwiesen.
Genereller Grund für eine Struktur-
bzw. Organisationsreform im Ressortbereich ist die
Notwendigkeit zur sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen
Gebarung (vgl. Art.
126b Abs. 5 B-VG) mit öffentlichen Mitteln, die auch einen sparsamen und
zweckmäßigen
Einsatz der personellen Ressourcen des Bundes - also aller Bundesbediensteten -
und
deshalb eine laufende Evaluierung der Aufgabenstellung sowie der
organisatorischen
Gestaltung der Wahrnehmung
jener Aufgaben erfordert, die im Zuge der jeweiligen
Überprüfung als
weiterhin unmittelbar vom Staat wahrzunehmende Angelegenheiten
beurteilt werden. In diesem Sinne unterliegt auch der auswärtige Dienst
einem
permanenten Reorganisationsprozess, sodass die Struktur- bzw.
Organisationsreform
weiter
geht.
Seitens des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten ist aber weder in
dem seit 04.02.2000 und dem
Einlangen der Anfrage verstrichenen Zeitraum ein
diesbezüglicher Auftrag an externe Berater bzw. Beratungsunternehmen
erteilt worden
noch derzeit beabsichtigt, vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode einen
derartigen
Beratungs-Auftrag
zu erteilen.
Zu den Fragen 98 und 101:
Seit dem 4.2.2000 wurden mit den
nachgenannten externen Beratern Dienstleistungs-
verträge außerhalb der Strukturreform geschlossen, wofür die
angeführten Kosten
angefallen sind:
im Jahre 2000:
Dipl.-lng. F. VEIT, Facility-Management (CAD-Richtlinien) ATS 72.000,--
Contrast Management-Consulting, Controlling-Projekt ATS 326.400,--
W. Firmkranz, Kostenrechnungs-Projekt (1. Teil-Rechnung) ATS 198.900.--
ATS 597.300,--
im Jahre 2001:
W. Firmkranz, Kostenrechnungs-Projekt (Schluß-Rechnung) ATS 152.100,--
im Jahre 2002:
Contrast Management-Consulting, Controlling-Projekt €
17.441,48
Der Abschluss weiterer
Beraterverträge ist derzeit nicht geplant.
Zu den Fragen 99 und 100:
Im Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten besteht
lediglich die Österreich Institut GmbH als dem Art. 52 Abs. 2 B-VG
unterliegendes
Unternehmen. Es wurde weder vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten
ein Auftrag bezüglich Erbringung von Beratungsleistungen hinsichtlich
dieser GmbH noch
seitens der Österreich Institut GmbH ein Auftrag zur Erbringung von
Dienstleistungen
bezüglich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
an externe Berater
bzw. an Beratungsunternehmen
erteilt.
Zu Frage 102:
Zwischen dem 4.2.2000 und dem Einlangen
dieser Anfrage wurden die früher als
selbständige Kulturinstitute geführten österreichischen
Kulturforen in Agram, Mailand,
Paris und Teheran in die
jeweils am betreffenden Dienstort befindlichen österreichischen
Vertretungsbehörden integriert. Weiters wurden die Arbeitsabläufe in
den österreichischen
Auslandsvertretungen gestrafft und dadurch einige Arbeitsplätze an
nachgeordneten
Dienststellen entbehrlich. Im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten in Wien
selbst wurden in diesem Zeitraum drei Abteilungen mit bestehenden anderen
Organisationseinheiten zusammengelegt, eine Abteilung in ein Referat
umgestaltet und
das einer Abteilung gleichzuhaltende Generalsekretariat aufgelöst sowie
die Anzahl der
Referate von 90 (Stand Anfang Februar 2000) auf 83 (Stand: Anfang März
2002)
reduziert. Außerdem wurde das frühere Staatssekretariat in eine
Stabsstelle umgestaltet.
Zwischen dem 04. Februar 2000 und dem 15.
Februar 2002 wurden bereits 25 Planstellen
im Ressortbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten eingespart,
obwohl diesem Ressort durch die BMG-Novelle 2000 per 1. April 2000
zusätzliche
Aufgaben (im Bereich der Ost-Förderung) übertragen worden sind.
Im Zeitraum zwischen dem 04.
Februar 2000 und dem 31. Dezember 2003 werden die
Einsparungen insgesamt 74 Planstellen betragen; d. h., zwischen dem 1.
Jänner 1996
(siehe die Ausführungen zur Frage 59) und dem 31. Dezember 2003 verliert
der
auswärtige Dienst insgesamt 116 Planstellen.
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 1
bis 3 ausgeführt wurde, handelt es sich bei
allen MitarbeiterInnen des Kabinetts um dem Personalstand dieses
Bundesministeriums
angehörende
Bundesbedienstete, die auch alle Voraussetzungen für ihre Verwendung auf
anderen Arbeitsplätzen im Ressortbereich erfüllen. Diese
MitarbeiterInnen bedürfen im
Falle der Beendigung ihrer Kabinettstätigkeit also keiner
“Integration in die Organisation
dieses Ministeriums". Im übrigen wird auf die Beantwortung der
Anfrage Nr. 2301/J-
NR/2001 verwiesen.
Zu Frage 103:
Zwischen dem 4.2.2000 und dem Einlangen
dieser Anfrage wurden Aufträge für
Werbekampagnen und Schaltungen von Inseraten sowie für TV-Spots im
Gesamtbetrag
von ATS 4,184.622,91 erteilt,
bezüglich deren Details auf die Beilage 3 verwiesen wird.
Beilage A / Reisen der Frau Bundesministerin im Jahre 2002
Beilage B
/ Reisen von |
Beilage B / Reisen
von |
Beilage B / Botschafter Dr. Walter Siegl (SL II)
Beilage B / Botschafter Dr. Walter SiegI (SL II)
Beilage B / Botschafterin Dr. Eva Nowotny (SL III)
|
Beilage B / Botschafter Dr. Christian Prosl (SL IV)
Beilage B / Ministerialrätin Dr. Monika Kalista (SL V)
Beilage B / Botschafter Dr. Peter Niesner (SL VI)
Beilage B / Botschalter Dr. Georg Lennkh (SL VII)
Beilage C
Geplante Auslandsreisen
von FBM
2002
11.3. Brüssel: RAA
15./16.3. Barcelona: ao. Europ. Rat
20.3. Genf: MR-Kommission: Rede
12.4. Luxemburg, bilateral
15./(16.)4. Brüssel: RAA
22./23.4. Valencia: EUROMED
24. 4. ev. Bosnien und Herzegowina (Sarajewo): bilateral (od. 30.5.)
13.5. Brüssel: RAA
17./18.5. Madrid: AM-Treffen EU-Latam-Karibik .
21.5. London:
Vortrag London School
of Economics
22723.5. Polen:
Breslau + Krakau
24.5. Slowakei:
bilateral
2S./29.5. Belgrad:
bilat.
30.5. " ev. Brüssel, EZA-MRat oder Sarajewo
6.6. ev. Madrid: ASEM-Gipfel
10./(11.)6. Brüssel: RAA
19.6. Slowenien/Regionalkonferenz AM-Treffen
17./(18.)6. Brüssel: RAA
21./22.6. Sevilla: Europäischer Rat
24.6. ev. Luxemburg: RAA (Ersatztermin)
26.6. Bern: bilat. Besuch u. Zürich: Vortrag Eidgenöss. Techn. Hochschule
28.6. Ohrid/Mazedonien: CEI-AM-Treffen
29.6.-5.7. Santiago de Chile: Human Security Ministertreffen u. bilat. Besuch
22./(23.)7. Luxemburg: RAA
30./31.8. Elsinore/Dänemark: GYMNICH (inform. Treffen AM)
4.-5.9. Südafrika: UN-Weltgipfel f.Nachhaltige Entwicklung ("Rio+10")
15.-20.9. New York: UN-Ministerwoche
30.9. Luxemburg: RAA
2.10. ev. Russland: bilateral
10.10. Frankfurter Buchmesse
21.10. Brüssel: RAA
24725.10. Brüssel: Europäischer Rat
30.-31.10. Ukraine: bilateral
14.11. Skopje/Mazedonien: CEI-inf. AM-Treffen
18.11. Brüssel: RAA
20.-22.11. Prag: NATO-Gipfel
5./6.12. Porto: OSZE-Ministertreffen
9.12. Brüssel: RAA
12713.12. Kopenhagen: Europäischer Rat
Beilage 1 |
Internationale Veranstaltungen im Jahr 2001
Beilage 2 |
EU-Veranstaltungen im Jahr 2001
Beilage 3
Zu Frage 103
Während des Anfragezeitraumes wurden
seitens des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten folgende Aufträge für die Einschaltung von TV-Spots
und Inseraten für
Werbezwecke erteilt:
A) im Jahre 2000: ATS
International Herald Tribüne 1/1 Seite
anlässlich der EU-Sanktionen gegen Österreich 420.000,--
B) im Jahre 2001:
Umfassende Informierung über das Konzept
der “Regionalen
Partnerschaft" sowie Ziele der Regionalkonferenz (Zielpublikum:
In- und ausländische Medien, die Bevölkerung Österreichs sowie
der
Partnerländer,
Regierungsvertreter/Entscheidungsträger der
Partnerländer)
Zum Thema “EU-Erweiterung" und speziell im Hinblick auf die
Regionalkonferenz “strategische
Partnerschaft" am 6.6.2001 in Wien
wurden folgende Medienkooperationen eingegangen:
Financial Times ATS 313.779,94 1/2 Seite
Austria Today ATS 100.000,-- 4 Seiten + Website
Parliament Magazine ATS 25.842,97 halbe Seite
Der Standard ATS 75.600,-- 1 Seite + Website
Wiener Journal ATS 100.000,-- 3 Artikel
Neues Volksblatt ATS 150.000,-- 10 Artikel
Gesamtaufwand 764.622,91
Informationsinitiative 2001 über die
österreichische Entwicklungs-
zusammenarbeit (Gestaltung von TV-Spots, Schaffung einer eigenen
Website im Internet, Inserate in Printmedien, Druck von Broschüren)
Trimedia Communications Austria GmbH und EURO RSCG GmbH
Gesamtaufwand 3.000.000,--
C) im Jahre 2002:
keine Aufwendungen