3384/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

BM für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3441/J vom 19. Februar 2002 der
Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Kollegen, betreffend Abschlussbilanz 2000 des
Kunsthistorischen Museums, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2 Abschnitt C Z.4 des Bundesministeriengesetzes 1986,
BGBI.Nr.76/1986 i.d.g.F., wonach die Angelegenheiten der Museen in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur fallen,
unterliegt auch das Kunsthistorische Museum als wissenschaftliche Anstalt nach Abschnitt 2
§ 3 (1) des Bundesmuseen-Gesetzes 2002, BGBI. l Nr. 14/2002 der Aufsicht der Bundes-
ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Aufsicht bezieht sich auf die Einhaltung
der Gesetze und Verordnungen. Darüber hinaus obliegt ihr gemäß § 3 (3) leg.cit. auch die
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses des KHM sowie die Entlastung des
Geschäftsführers und des Kuratoriums.


Ausgehend von diesen umfassenden, auch die zuständigen Unternehmensorgane
umfassenden Kompetenzregelungen, die einen Teilzuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Finanzen nicht vorsehen, ersuche ich Sie um Verständnis dafür,
dass ich die an mich gerichteten Fragen nicht beantworten kann und verweise auf die
Beantwortung der Anfrage Nr. 3442/J vom 19. Februar 2002 durch die Frau
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.