3404/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3404/J-NR/2002 betreffend zwei Jahre blau-schwarze
Verschwendung, die die Abgeordneten Dr. Cap und Genossinnen am 13. Februar 2002 an meine
Amtsvorgängerin gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Die Anfrage umfasst 105 Einzelfragen, die nahezu alle wortgleich in dieser Gesetzgebungsperiode
durch mehrere parlamentarische Anfragen bereits gestellt wurden. Teilweise liegen diese Anfragen
nur einige Monate zurück. Die Beantwortung dieser Anfrage bezieht sich daher nur auf jenen
Zeitraum, der seit der Beantwortung der jeweils letzten Anfrage zurückliegt. Diesbezüglich darf auf die
Beantwortung dieser Anfragen verwiesen werden.

Ohne das Interpellationsrecht der Abgeordneten grundsätzlich in Frage stellen zu wollen, muss doch
die Sinnhaftigkeit von Fragen in Zweifel gezogen werden, die identisch wenige Monate zuvor bereits
gestellt und beantwortet worden waren, zumal mit deren Beantwortung ein enormer Zeitaufwand
verbunden ist. Mehrere Mitarbeiter in allen Ressorts sind oft wochenlang mit der Ausarbeitung der
Antwortentwürfe beschäftigt.

Die Bundesregierung ist überaus bemüht, die Kosten der Verwaltung zu minimieren. Sie wird dazu
von den Oppositionsparteien auch immer wieder aufgefordert. Anfragen der vorliegenden Art
konterkarieren also nicht nur die Einsparungsbemühungen der Bundesregierung, sie lassen auch
Sparappelle der Oppositionsparteien als unglaubwürdig erscheinen.

Generell wird vermerkt, dass die Verknüpfung von einzelpersonenbezogenem Zahlenmaterial mit
dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden kann.

Ad personeller Nahebereich des Ministers:

Frage 1:

Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage
im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf
welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36


VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses
Dienstverhältnis?

Antwort:

Für den vor dem 1.5.2001 liegenden Zeitraum darf ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2343/J-NR/2001, Frage 1 (ad Ministerbüro), durch meine
Amtsvorgängerin verweisen.

Im übrigen, die Anfrage betreffenden Zeitraum bis 1.2.2002 waren abgesehen von Sekretariats-,
Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal folgende Mitarbeiter im Ministerbüro
beschäftigt:

(Die Aufstellung der Mitarbeiter erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Im Anschluss an den Namen
wird die Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis angeführt.)

Dr. Christa LAUBICHLER, Arbeitsleihvertrag (wird beendet mit 30.4.2002)

DI Hans-Jürgen MIKO, Arbeitsleihvertrag (wird beendet mit 30.4.2002)

Dr. Monika NARR, Arbeitsleihvertrag (wird beendet mit 30.4.2002)

Christina POINTNER, Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz

Silke PRETSCHER, Vertragsbedienstetengesetz

MMag. Helgar TOMIC-SUTTERLÜTI, Beamten-Dienstrechtsgesetz

Für den in der Voranfrage angeführten Mitarbeiter Mag. Arnold SCHIEFER wurde die Grundlage
für das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich von einem Arbeitsleihvertrag auf einen
Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz geändert.

Frage 2:

Sollten die unter Punkt l. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein, wird angefragt,
zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese Dienstverhältnisse, geordnet
nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst wurden und welche Kosten
(Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. -abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale,
etc.) mit der Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern, verbunden waren?

Antwort:

Für den vor dem 1.5.2001 liegenden Zeitraum darf ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2343/J-NR/2001, Frage 2 (ad Ministerbüro), durch meine
Amtsvorgängerin verweisen. Im Zeitraum bis 1.2.2002 haben folgende unter Frage 1
beauskunftete Mitarbeiterinnen ihr Beschäftigungsverhältnis bereits beendet:
(Im Anschluss an die Namen der Mitarbeiterinnen wird der Zeitpunkt der Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses, die rechtliche Begründung für die Beendigung, die aus der


Beendigung eventuell entstandenen Kosten ihrer Art, jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht ihrer Höhe nach, angeführt.)

Mag. Renald KERN, 31.8.2001, einvernehmliche Lösung des Arbeitsleihvertrages; aus der

Beendigung des Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;

Dr. Christa LAUBICHLER, 30.4.2002, einvernehmliche Lösung des Arbeitsleihvertrages; aus der

Beendigung des Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;

DI Hans-Jürgen MIKO, 30.4.2002, einvernehmliche Lösung des Arbeitsleihvertrages; aus der

Beendigung des Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;

Dr. Monika NARR, 30.4.2002, Kündigung des Arbeitsleihverhältnisses; aus der Beendigung des

Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;

Mag. Walter RIEPLER, 14.8.2001, Beendigung des Arbeitsleihvertrages infolge einvernehmlicher

Lösung des Beschäftigungsverhältnisses; Uriaubsersatzleistung;

DI Erika SCHILD, 15.8.2001, Beendigung des Arbeitsleihvertrages infolge einvernehmlicher

Lösung des Beschäftigungsverhältnisses; Urlaubsersatzleistung;

Romana SCHMIDT, 13.5.2001, Ablauf des befristeten Vertrages; aus der Beendigung des

Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;

Mag. Michael TIEFENGRUBER, 13.5.2001, Beendigung des Arbeitsleihvertrages infolge

Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Dienstnehmer; Urlaubsersatzleistung.

Frage 3:

Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt l. angefragten Personen die
Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je namentlich bezeichneten
Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und Überstundenpauschale?

Antwort:

Der Gehaltsanspruch meiner Kabinettsmitglieder bzw. der Kabinettsmitglieder meiner Vorgänger
wird durch das Vertragsbedienstetengesetz 1948 oder durch eine vertragliche Vereinbarung
festgelegt. Bei allen Mitarbeiterinnen des Kabinetts wurde darauf geachtet, dass die Bezahlung im
Rahmen der vorgegebenen Planstellen(Arbeitsplatz)bewertungen erfolgt.

Die im Jahr 2001 angefallen Personalkosten für die Referentinnen und Referenten meines Büros
belaufen sich auf rund € 1,082.100,-. Dieser Betrag umfasst den Personalaufwand (€ 210.464,-)
und auch die im Sachaufwand verbuchten Refundierungen (€ 871.636).

Der Gehaltsanspruch richtete sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sonderverträge wurden im
Rahmen der üblichen Verwaltungspraxis erstellt. Die Arbeitsleihverträge orientierten sich an der
zugrunde liegenden Wertigkeit der gebundenen Planstellen.


Fragen 4,10 und 11:

Welche, der unter Punkt l. genannten Personen erhält keine Überstundenpauschale und wie hoch
ist jeweils die bisherige durchschnittliche monatliche Überstundenleistung, geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?

Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern?

In welcher Höhe wurde die bisher geleistete, durchschnittliche monatliche Mehrdienstleistung der
einzelnen Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs,
geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, abgegolten?

Antwort:

5 Mitarbeiterinnen meines Kabinetts erhalten Ihre geleisteten Überstunden nach den
besoldungsrechtlichen Vorschriften einzeln abgegolten.

Bei 5 Mitarbeiterinnen meines Kabinetts sind anfallende Überstunden auf Grund des vereinbarten
Vertrages durch die laufenden Bezüge abgegolten.

Frage 5:

Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büro eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage Sonderverträge gemäß § 36
Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die darin
vereinbarten Gehälter das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach
namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

Antwort:

Mit 2 Mitarbeiterinnen wurden Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz
abgeschlossen. Der im Vergleich zum Gehaltssystem des Vertragsbedienstetengesetzes
vereinbarte höhere Verdienst ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen der ausgeübten
Tätigkeit, die außergewöhnliche Fähigkeiten, großes Wissen und hohes persönliches Engagement
erfordert, gerechtfertigt. Zur Höhe des Sonderentgelts kann ich aus datenschutzrechtlichen
Gründen keine Angaben machen.

Fragen 6 und 7:

Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden mit
welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart, jeweils geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung des verleihenden Arbeitskräfte-
Überlassungsunternehmens?

(Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber, Leiharbeitnehmer,
Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen,
Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und


Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung
des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe; die Beantwortung kann auch
durch Beilage der entsprechenden Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert werden.)

Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 6. angefragten Personen vor Abschluss des
gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Personen und unter
Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt? Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich
bezeichneten, überlassenen Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?

Antwort

Ich verweise auf die Tabelle, die ich als Beilage 1 angeschlossen habe. Bezüglich der Frage nach
dem Gehalt bzw. allfälliger Remunerationen darf ich mitteilen, dass eine Bekanntgabe aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Bezüglich der Abrechnungsmodalitäten der Überstunden verweise ich auf meine Antwort zu den
Fragen 4, 10 und 11.

Hinsichtlich der angefragten Amtsverschwiegenheit und weiterer persönlicher Dienstpflichten des
Mitarbeiters gebe ich zu bedenken, dass diese nicht wirkungsvoll Gegenstand eines Vertrages
zwischen Leihgeber und Leihnehmer sein können, sondern einer Regelung bzw. Klarstellung
zwischen Leihnehmer und verliehenem Mitarbeiter zuzuführen sind und auch zugeführt wurden.

Vor Abschluss des Arbeitsleihvertrages war keiner der genannten Mitarbeiter im meinem Ressort
beschäftigt. Die Frage bezüglich anderer Dienstverhältnisse vor Abschluss der Arbeitsleihverträge
ist nicht Gegenstand der Vollziehung und kann daher von mir nicht beantwortet werden.

Frage 8:

An welche Unternehmen bzw. Vereine, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem
Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen bzw. Werkverträge des Ministeriums
vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Zahlung, jeweils geordnet nach
Förderungsempfänger und Budgetjahr?

Antwort:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden keine Förderungen bzw. Werkverträge des bmvit an
die in der Frage genannten Organisationen vergeben.

Frage 9:

Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs
sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut, um welche
Organisationseinheit handelt es sich jeweils, und in welchem Ausmaß wird diese Führungsfunktion
wahrgenommen?

Antwort

Es ist keiner meiner Mitarbeiter mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut.


Frage 12:

An welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs
wurden seit 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt
und in welcher Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern und Budgetjahr?

Antwort:

Seit 4.2.2000 haben vier Mitarbeiter des Ministerbüros Belohnungen bzw. Prämien in der
Gesamthöhe von € 1400 erhalten. Eine Aufschlüsselung nach Namen ist mir aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Frage 13:

Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs
üben Nebentätigkeiten bzw. -beschäftigungen und/oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus und
welche Einkünfte beziehen sie aus diesen, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern?

Antwort:

Ich darf auf die durch meine Amtsvorgängerin erfolgte Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1806/J-NR/2001 betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten,
Kommissionen und anderen Gremien durch die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
vom 29. Jänner 2001 verweisen.

Seither haben sich folgende Änderungen ergeben:

Herr Mag. Gerhard Sailer wurde aus den Aufsichtsräten der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-
GmbH, der Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG, der Schienen Control GmbH, der Brenner
Eisenbahn Gmbh, der HL-AG und der Graz Köflacher Eisenbahn GesmbH abberufen.

Ing. Mag. Renald Kern wurde aus dem Aufsichtsrat der Austrian Research Centers GmbH, dem
Aufsichtsrat der Technologieimpulsegesellsschaft mbH und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft des
Bundes für industriepolitische Maßnahmen GesmbH abberufen.

Mag. Walter Riepler wurde aus dem Aufsichtsrat der Donau Transport Entwicklungs GmbH und
dem Aufsichtsrat der Alpen Straßen AG abberufen.

Mag. Arnold Schiefer wurde in den Aufsichtsrat der Alpen Straßen AG berufen.

Fragen 14,15,16 ,17,18,19, 20:

Welche Sektionsleiter bzw. welcher Generalsekretär, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000
bis zum Einlangen dieser Anfrage bestellt und wurden diese Dienstverhältnisse gemäß dem
Ausschreibungsgesetz in der geltenden Fassung vergeben?


Welche Personen, geordnet nach Namen, sind seit 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage
Mitglieder der Begutachtungskommission gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz 1989?

Wie wurden die unter Punkt 14. beauskunfteten, tatsächlich betrauten Bewerber von dieser
Begutachtungskommission beurteilt?

Welche der unter Punkt 14. beauskunfteten Personen bekleiden bzw. bekleideten auch eine Funktion
im Ministerbüro bzw. dem Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die zeitlichen Mehrleistungen der unter Punkt 14. angefragten
Personen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung der entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen, abgegolten?

In welcher Höhe wurden bisher an die unter Punkt 14. beauskunfteten Personen, geordnet nach
Namen, Belohnungen bzw. Prämien vergeben?

Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten bzw. -beschäftigungen und/oder Aufsichtsratsmandate werden
von den unter Punkt 14. beauskunfteten Personen, geordnet nach Namen, ausgeübt und in welcher
Höhe wurde hiefür Einkommen durch diese Personen bezogen?

Antwort:

Ich darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2343/J-NR/2001 durch meine
Amtsvorgängerin verweisen.

Ergänzend darf ich anmerken, dass die Sektion l mit 1.1.2002 durch die Erlassung einer neuen
Geschäftseinteilung aufgelöst wurde.

Fragen 21 und 22:

Wie lauten die Namen der in entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen entsandten Mitarbeiter, die weder
Sektionsleiter noch Mitarbeiter im Ministerbüro sind?

Wie hoch sind die Einkünfte aus dieser Tätigkeit, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern?

Antwort:

Ich darf auf die durch meine Amtsvorgängerin erfolgte Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1806/J-NR/2001 betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten,
Kommissionen und anderen Gremien durch die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
vom 29. Jänner 2001 verweisen.


Frage 23:

Welche Personen (sowohl Mitarbeiter des Ministerbüros als auch sämtliche Bedienstete des Ressorts)
leisten mehr als 240 Überstunden pro Jahr, geordnet nach Namen unter Beifügung der jährlichen
Überstundenleistung?

Antwort:

Für das Jahr 2001 wurden durch 22 Mitarbeiter der Zentralleitung mehr als 240 Überstunden pro
Kopf geleistet und abgerechnet. Mitarbeiter, deren Mehrdienstleistungen bereits durch
Funktionszulagen, Verwendungszulagen oder all-in-Bezüge abgegolten sind, sind bei dieser
Aufstellung nicht berücksichtigt, da diese Mehrleistungen nicht gesondert abgegolten werden.
Für die Überstundenleistungen im Jahr 2000 darf auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2343/J-NR/2001, Frage 3 (ad Mitarbeiter des Ressorts), verwiesen werden.

Frage 24:

Welche Mitarbeiter, geordnet nach Namen, wurden an EU-Einrichtungen abgestellt, aufweicher
rechtlichen Grundlage basiert dieses Dienstverhältnis und wie hoch ist die Besoldung dieser Personen,
jeweils bezogen auf den namentlich bezeichneten Mitarbeiter?

Antwort:

Mit Stichtag 1.2.2002 war kein Mitarbeiter meines Ressorts an eine EU-Einrichtung abgestellt.

Fragen 25 und 26:

Werden Personen ausserhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt und wenn
ja, wie lauten deren Namen und von welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen werden diese Personen
verliehen?

Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten aus den Leiharbeitsverträgen der unter Punkt
25. beauskunfteten Leiharbeitnehmer, geordnet nach Namen?

Antwort:

Ausgenommen von im Ministerbüro beschäftigten Mitarbeiterinnen werden in der Zentralleitung
des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende Personen auf
Grund eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt:

Folgende Bedienstete der Austro Control GmbH, Schnirchgasse 11,1030 Wien:

Ing. Josef DUNDLER
Manfred FÜRST
DI Elke GRIEDL
Ing. Günther RAICHER
Ing. Johann WOLF

Folgende Bedienstete der österreichischen Bundesbahnen, Elisabethstraße 9,1010 Wien:


Ing. Erich BODEN

Ing. Gerald BREITFUSS

Anita EBERHARD

Ing. Harald EDERNDORFER

Annemarie FELLINGER

Ing. Peter GAIDER

Ing. Gerhard GRABNER

Robert GRILL

Hannelore HALPER

Ing. Wolfgang HELM

Andreas LERCH

Ing. Karin LOOS

Ing. Hans MACHALIK

Gertrude MIKES

Ing. Johann ROTH

Ing. Karl SCHUSTER

Peter URBANEK

Diese Verträge bestehen bereits seit 1994, die durchschnittlichen Kosten aus den
Leiharbeitsverträgen für die genannten Mitarbeiter inklusive Umsatzsteuer betragen ca. 153.000
Euro monatlich. Eine namentliche Zuordnung der Kosten kann aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht erfolgen.

Frage 27:

Wieviele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) wurden in Ihrem Ressort (Zentralstelle und
nachgeordnete Dienststellen) seit 4. Februar 2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage in ein öffentlich
rechtliches Dienstverhältnis übernommen und wie wurde dies im Einzelfall begründet?

Antwort:

Seit 4.2.2000 erfolgte im Bereich meines Ressorts keine Übernahme in ein öffentlich-rechtliches
Dienstverhältnis.

Frage 28:

Wieviele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) wurden in Ihrem Ressort (Zentralstelle und
nachgeordnete Dienststellen) seit 4. Februar 2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage definitiv gestellt?

Antwort:

Seit 4.2.2000 wurden im Bereich meines Ressorts 24 Personen definitiv gestellt, davon waren 6 Personen
weiblich und 18 Personen männlich.


Fragen 29 und 30:

Wieviele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) waren im Bereich Ihres Ressorts (gegliedert nach
Zentralstellen und nachgeordneten Dienststellen) zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage in einem
öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, wobei Personen, die seit dem 4. Februar 2000 an ausgegliederte
Unternehmen dienstzugeteilt wurden, einzurechnen sind?

Wieviele Beamte (gegliedert nach dem Geschlecht) sind zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage an
ausgegliederte Unternehmen im Bereich Ihres Ressorts dienstzugeteilt?

Antwort:

Mit Stichtag 1. Februar 2002 war folgende nach Planstellenbereichen gegliederte Anzahl von
Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt:

Zentralleitung des Ressorts

Männer                                             Frauen                      gesamt

328                                                        170                              498

Schifffahrtspolizei

75                                                            0                                75

Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge

23                                                            0                                23

österreichisches Patentamt

118                                                        45                              163

Wasserstraßendirektion

40                                                          11                               51

Insgesamt waren in der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen in einem öffentlich-
rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt:

Männer                                             Frauen                       gesamt
584                                                        226                              810

Mit Stichtag 1. Februar 2002 war folgende Anzahl öffentlich-rechtlicher Bediensteter an
ausgegliederte Unternehmen zur Dienstleistung zugeteilt:

Männer                                             Frauen                     gesamt
144                                                           16                            160

Zusätzlich ist ein männlicher öffentlich-rechtlicher Bediensteter der Zentralleitung der Austro
Control GesmbH zur Dienstleistung zugewiesen.


Es ergibt sich somit unter Einrechnung der an ausgegliederte Unternehmen zur Dienstleistung
zugeteilten Personen zum 1.2.2002 folgende Gesamtzahl öffentlich-rechtlich Bediensteter im
Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie:

Männer                                             Frauen                   gesamt
728                                                       242                              970

ad Infrastruktur des Ministeriums:

Fragen 31 und 32:

Welche Umbauten wurden in Ihrem Büro und in den Büros Ihres Kabinetts seit 4. Februar 2002 bis
zum Einlangen dieser Anfrage im Detail vorgenommen?

Welche Kosten sind hiefür im Detail (einzeln ausgewiesen) angefallen?

Antwort:

Seit 4. Februar 2002 wurden keine Umbauten im Ministerbüro durchgeführt und fielen daher weder
Ausgaben noch Kosten an.

Fragen 33 und 34:

Welche Anschaffungen für Büromöbel wurden für Ihr Büro und die Büros Ihres Kabinetts seit 4.
Februar 2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage durchgeführt?

Welche Kosten sind dafür im Detail (einzeln ausgewiesen) angefallen?

Antwort:

Es wurden keine Büromöbel für mich, meine Amtsvorgängerin bzw. das Kabinett angekauft.

Fragen 35 und 36:

Welche technischen Ausstattungen (EDV-Anlagen, Mobiltelefone, Laptops etc.) wurden seit 4.
Februar 2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen im Ministerbüro
beschafft?

Welche Kosten sind dafür im Detail (einzeln ausgewiesen) angefallen?

Antwort-
Ich verweise auf die Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2413/J-NR/2001 für den Zeitraum bis 18.6.2001.

Im Zeitraum 19.6.01 bis 1.2.02 wurden folgende technische Ausstattungen durch die
Amtswirtschaftsstelle beschafft:

1 Soundmachine 2xCass, Tuner                                      €125,23


1 Staubsauger                                                                € 375,25

1 Hebelschneider Mod. 1038                                          €289,01

1 Nokia 8210                                                                  €144,62

2 Nokia 6210                                                                   €216,57

4 Nokia 6110 Reiselader ACP-9E                                   €88,66

1 Nokia 9110 Reiselader ACP-9E                                   €22,17

1 Nokia Card Phone 2.0 Dual Band                                € 108,28

2 Nokia 3330                                                                   €100,29

Seit 16. Mai 2001 wurden folgende EDV-Ausstattungen beschafft:
ein Color Laser-Drucker zu einem Neupreis von € 4723,73.

Frage 37:

Welche EDV-Systeme sind in Ihrem Ressort samt nachgeordneten Dienststellen mit Stichtag l.
Februar 2002 eingerichtet?

Antwort:

Ich verweise auf die Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2401/J-NR/2001.

Seit dieser Beantwortung erfolgte lediglich eine Umstellung der Arbeitsplatz - PCs auf Windows
2000.

Frage 38:

Wieviele EDV-Arbeitsplätze gibt es in Ihrem Ressort bzw. wieviele Personen nutzen die EDV-
Systeme Ihres Ressorts?

Antwort:

Ich verweise auf die Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2401/J-NR/2001.

Fragen 39 und 40:

Welche Firmen haben die Hardware geliefert, aufgegliedert nach einzelnen Lieferungsaufträgen?

Welche Durchschnittskosten entstehen für die Anschaffung der Hardware pro Arbeitsplatz?

Antwort:

Ich verweise auf die Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2413/J-NR/2001.

Frage 41:

Welche Software kommt - geordnet nach Computerarbeitsplätzen - zum Einsatz?


Antwort:

Ich verweise auf die Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.

2401/J-NR/2001.

Seit Mai 2001 erfolgte die Umstellung der Arbeitsplatz - PCs auf das Betriebssystem Windows 2000

und als Office-Software MS Office Professional 2000.

Eine genaue Aufteilung geordnet nach Computerarbeitsplätzen ist aufgrund des Einsatzes von ca.

170 zusätzlichen verschiedenen Applikationen je nach besonderem einzelnem Bedarf zu

aufwändig und daher nicht möglich.

Fragen 42 und 43:

Welche Durchschnittskosten entstehen für die Software pro Arbeitsplatz?

Welche Firmen sind für die Betreuung der Hardware zuständig und welche Kosten entstanden dafür
im Budgetjahr 2001?

Antwort:

Ich verweise auf die Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2401/J-NR/2001.

Frage 44:

Welche Firmen sind für die Betreuung der Software zuständig und welche Kosten entstanden dafür
im Budgetjahr 2001?

Antwort:

Für die Zentralstelle der Obersten Post- und Fernmeldebehörde:
Telekom Austria AG, € 1,105 Mio.

Für das Zentrale Führerscheinregister:
Bundesrechenzentrum GmbH, € 363.364,-.

Frage 45:

Wieviele Planstellen sind in Ihrem Ressortbereich für die Betreuung der EDV vorgesehen?

Antwort:

Im Bereich der Zentralleitung meines Ressorts sind 16,5 Planstellen zur Betreuung der EDV
gebunden. 16 Mitarbeiter sind für die Betreuung der EDV in meinem Ressort eingesetzt, von
denen eine Mitarbeiterin halbtags beschäftigt ist. Ein Mitarbeiter der EDV-Abteilung ist bis
31.12.2002 der operativen Unit des IKT-Boards im BMöLS dienstzugeteilt.

Frage 46:

Wie sind die EDV-Betreuerinnen eingestuft, geordnet nach Planposten, und welche Kosten
entstehen dafür insgesamt pro Budgetjahr?


Antwort:

Die Einstufung der Mitarbeiter stellt sich mit Stichtag 1.2 2002 folgendermaßen dar:

Mitarbeiterinnenanzahl                                                                                                        Planstellenwertigkeit

                     Verwendungsgruppe/Funktionsgruppe

 

1                                                                                                                                                       A1/6

1                                                                                                                                                       A2/6

1                                                                                                                                                       A2/5

2                                                                                                                                                       A2/4

1                                                                                                                                                       A3/2

Mitarbeiterinnenanzahl                  Entlohnungsgruppe/Bewertungsgruppe

1                                                                                 v2/4

1                                                                                  v2/3

1                                                                                  v3/3

Mitarbeiterinnenanzahl                 ADV-Sondervertrag der Bedienstetengruppe

1                                                                                  2

5                                                                                  3

2                                                                                  5

Entsprechend der mit oa. Stichtag bestehenden Einstufungen betragen die jährlichen Ausgaben
ca. € 630.000. Der angeführte Betrag wurde auf Grund der Bruttobezüge ohne
Dienstgeberbeiträge und ohne Familienbeihilfen errechnet.

Frage 47:

Welche Ansätze werden für die Betreuung der EDV in Ihrem Ressortbereich als Sachaufwand
veranschlagt, obwohl damit Personalkosten abgedeckt werden?

Antwort:

Nach mir vorliegenden Informationen erfolgt keine Verrechnung von Personalkosten für EDV-
Betreuung als Sachaufwand.

Frage 48:

Ist die Gestaltung und Betreuung der Homepage Ihres Ressorts in den EDV-Kosten enthalten?

Antwort:

Ja. Die Betreuung der Homepage erfolgt durch die Internet-Redaktion meines Ministeriums.

Frage 49:

Welche Kosten entstehen für die Betreuung der Ressort-Homepage?


Antwort:

Die Personalkosten für die Betreuung der Internet-Redaktion betragen 1 Vb Planstelle v2/4.

Frage 50:

Welche Kosten entstehen darüber hinaus für externe Berater wie Werbefirmen, Programmierer,
Webdesigner, etc.?

Antwort

Aufgrund der neuen Corporate Identity und des neuen Leitbildes des Ministeriums wurde eine externe
Agentur im Herbst 2001 beauftragt, einen Relaunch der bmvit-Website http://www.bmvit.gv.at
durchzuführen. Im Rahmen dieses Projektes werden auch die Inhalte der bmvit-Website in ein Content
Management-System transferiert. Als Online-Termin wurde Ende Juni 2002 in Aussicht genommen. An
Ausgaben für den Relaunch sowie die Transferierung der Inhalte in ein Content Management-System
wurde ein Kostenrahmen von ca. € 110.000 exd. Ust. veranschlagt.

Im Rahmen der bewusstseinsbildenden Kampagne “Gurt und Kindersicherheit" wurde von der
beauftragten Agentur die Homepage www.sind-sie-sicher.at erstellt. Gemäß dem Angebot waren
dafür € 2.470,88 zuzüglich 20% USt. zu veranschlagen. Das Hosting für den Zeitraum von 114
Jahren wird rund € 1.200,- betragen. Die Domain-Kosten betragen € 72,67.

Frage 51:

Wieviele Zugriffe haben Sie im Jahr 2001 auf Ihre Homepage registriert?

Antwort:

Die Zugriffe auf der Website http://www.bmvit.gv.at listen sich in der Zeit vom 1.7.2001 bis
1 Jänner 2002 folgendermaßen auf:

•     Visits: 237.954 BesucherInnen

•     Page-Views: 731.412

•     Gesamtzahl abgerufene Dateien (Hits): 6,648.557

•     Durchschnittlich werden pro Visit 9 Webseiten abgerufen

•     Die Durchschnittsdauer pro User beträgt durchschnittlich: 4:19 min

Frage 52:

Wurde die Akzeptanz der Ressort-Homepage bei den Internet-User abgetestet und welche
Ergebnisse zeigten diese Erhebungen?

Antwort:

Im Zuge des Projektes “Relaunch der Website des bmvit" wurde zwecks Verbesserung der Online-
Angebote der bmvit-Website ein Fragebogen für Internet-Userlnnen konzipiert. Dieser Fragebogen
steht derzeit online auf der bmvit-Website zur Verfügung. Die Ergebnisse der befragten Userlnnen


sollen im Zuge des Webrelaunches des bmvit mitberücksichtigt werden. Derzeit können daher noch
keine konkreteren Aussagen zur Akzeptanz der Ressort-Homepage getroffen werden.

Fragen 53 und 54:

Welche Verwaltungsvorgänge bieten Sie den Bürgerinnen im Internet an?

Wieviele Verwaltungskontakte wurden im Jahr 2001 über Internet abgewickelt?

Antwort:

Ich darf auf die Anfragebeantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2401/J-NR/2001 verweisen.

Frage 55:

Welche Beiträge hat Ihr Ressort für die Gestaltung der Internetseite www.help.gv.at seit 4.2.2000
bis zum Einlangen dieser Anfrage geleistet?

Antwort:

Ich darf auf die Anfragebeantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage NR

2401/J-NR/2001 verweisen.

Seit Jänner 2002 werden auch die im Help-Gästebuch anfallenden Bürgerserviceanfragen für die

Bereiche KFZ und Führerschein in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen des Hauses

beantwortet.

Frage 56:

Welche Verwaltungsvorgänge planen Sie in Zukunft über Internet abzuwickeln?

Antwort:

Die diesbezüglichen Planungen sind in Arbeit. Endgültige Resultate liegen derzeit noch nicht vor.
Die Ergebnisse werden auch wesentlich vom weiteren Verlauf des Projektes “Bürgerkarte"
abhängen.

Fragen 57 und 58:

Ist der elektronische Akt in Ihrem Ressort realisiert?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Kosten sind dafür entstanden?

Antwort:

Der elektronische Akt ist im Ressort in Teilbereichen realisiert. Im Kanzleiinformationssystem (KIS)
werden insbesondere alle Metadaten zum Akt und in Teilbereichen auch die Aktendaten selbst
verwaltet. Teilbereiche des ELAK-Konzeptes sind noch nicht realisiert. Gründe dafür sind: Dzt.


läuft eine Ausschreibung der BBG zur Einführung eines einheitlichen ELAK-Systems für alle
Ressorts, welches das dzt. im Einsatz befindliche System ersetzen soll - daher findet keine
Weiterentwicklung des eingesetzten Systems statt.

Die Kostenstruktur blieb seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2401/J-NR/2001
durch meine Amtsvorgängerin unverändert.

Frage 59:

Wieviele und welche Planstellen konnten durch die Verwendung elektronischer Medien eingespart
werden?

Antwort:

Zur Beschleunigung der verwaltungsinternen Abläufe werden in vielen Bereichen elektronische Medien
verwendet. So führte z. B. die Einführung des KIS im Ressort zu einer Planstellenreduktion der zentralen
Kanzleistellen. Eine exakte Angabe über direkt zuordenbare Planstellenreduktionen ist aber nicht möglich.

Frage 60:

Was haben Sie bzw. Ihr Ressort seit Regierungsbildung dazu beigetragen, dass es zu einer
Vereinheitlichung der EDV-Systeme des Bundes kommt?

Antwort:

Ich verweise auf die Antwort meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2401/J-
NR/2001.

Fragen 61 und 62:

Welche Kosteneinsparungen ergeben sich für Ihr Ressort aus der Vereinheitlichung der EDV-
Systeme des Bundes?

Werden in Zukunft Beschaffungsvorgänge im EDV-Sektor für alle Ressorts vereinheitlicht und
zentral durchgeführt?

Antwort:

Ich verweise auf die Antwort meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2401/J-
NR/2001.

Frage 63:

Wieviele Planstellen können durch eine Vereinheitlichung der EDV-Systeme eingespart werden?

Antwort:

Ich verweise auf die Antwort meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2401/J-
NR/2001.


Frage 64:

Wieviele Dienstautos wurden seit 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Ihr Ressort
angeschafft, aufweichen Verträgen beruht die Nutzung dieser Kraftfahrzeuge, um welche Automarken
handelt es sich und wie hoch waren die Kosten dieser Beschaffungen, geordnet nach den einzelnen
Kraftfahrzeugen?

Antwort:

In meinem Ressort wurden im fraglichen Zeitraum ein Audi A6 Avant (Ministerfahrzeug € 48.714,05)
und ein Mercedes Benz 220 CDI (Ersatzbeschaffung Dienstauto € 33 821,94 Vorführwagen)
angekauft.

Frage 65:

In welchem Ausmaß wurden durch Ihr Ressort seit 4.2.2000 Kanzleiräumlichkeiten angemietet bzw.
existieren Pläne weitere Räumlichkeiten anzumieten, aus welchen Gründen erklärt sich der
erhöhte Bedarf und welche Kosten sind dadurch entstanden bzw. werden dadurch entstehen?

Antwort:

Es wurden 192,41 m2 Bürofläche für den mit BGBI. l Nr. 48/2000 neugegründeten Rat für
Forschung- und Technologieentwicklung mit einer monatlichen Miete inkl. Betriebskosten von
4223,57 angemietet.

ad Dienstreisen, internationale Veranstaltungen:

Fragen 66 bis 72:

Welche Dienstreisen wurden im Jahr 2001 durchgeführt und in welcher Höhe, geordnet nach
einzelnem Reisevorhaben, belasteten diese das Jahresbudget?

Welchem Zweck haben diese Reisen jeweils gedient und welcher positive Effekt für die Republik
Österreich bzw. ihre Staatsbürger konnte damit erreicht werden?

Wann genau erfolgten jeweils die Abreisen aus und die Ankünfte der Delegationen in Österreich?

Welche Politiker und sonstige Personen wie Journalisten, Vertreter der Wirtschaft, etc. nahmen an
den einzelnen Dienstreisen teil?

Nach welchen Gesichtspunkten wurden die Teilnehmer an diesen Dienstreisen ausgewählt?

In welchem Ausmaß wurden seit 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Sektionsleiter
Auslandsdienstreisen durchgeführt, wieviele Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet und
welche Reisekosten sind pro namentlich bezeichneten Bediensteten insgesamt entstanden?


Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter Punkt 71.
beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und inwieweit wurde dieser
Zweck erreicht?

Antwort:

Da Dienstreisen sehr häufig anfallen, beschränke ich mich auf Auslandsdienstreisen.

Nach mir vorliegenden Informationen wurden von meiner Amtsvorgängerin für das Jahr 2001

folgende Dienstreisen abgerechnet:

22.3. Stockholm

ATS 591,- +ATS 11.412,30 Flug

4.-S.4. Luxemburg

ATS 3.276,30 + 13.038,60 Flug

27.-2S.6. Luxemburg

ATS 2.251,60 (keine Flugkosten)

Die Mitarbeiterinnen des Ressorts haben 976 Dienstreisen durchgeführt. Die Kosten hiefür

betrugen ATS 7,915.605,58.

Diese dienen in erster Linie der Teilnahme an Ratssitzungen der Europäischen Union und zur

Aufnahme und Weiterführung bilateraler Kontakte für die Durchsetzung österreichischer Ziele auf

dem Verkehrs-, Telekom - und Forschungssektor.

Die Teilnehmer an diesen Dienstreisen wurden nach dem Thema der zu erwartenden Gespräche

sowie nach ihrer Zuständigkeit ausgewählt.

Durch die Sektionsleiter meines Ressorts wurden im Jahr 2001 19 Auslandsdienstreisen mit
insgesamt 47 Reisetagen durchgeführt. Diese Reisen lagen im Interesse des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und haben damit den
diesbezüglichen Zweck erreicht. Die Reisekosten betrugen insgesamt € 14.197,89.

Fragen 73 und 74:

In welchem Ausmaß wurde von Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten Staatssekretärs im Zeitraum vom 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage
Auslandsdienstreisen durchgeführt, wieviele Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet und
welche Reisekosten sind pro namentlich bezeichneten Bediensteten entstanden?

Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter Punkt 73.
beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und inwieweit wurde dieser
Zweck erreicht?


Antwort:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts bzw. des meiner Amtsvorgängerin haben
Auslandsdienstreisen mit insgesamt 30 Reisetagen durchgeführt. Sämtliche Reisen lagen im
Interesse des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und haben sohin den
diesbezüglichen Zweck erreicht. Die Reisekosten betrugen insgesamt € 5.503,-.

Frage 75:

Welche Dienstreisen sind für die Jahre 2002 und 2003 geplant bzw. wurden im Jahr
2002 bereits durchgeführt?

Antwort:

Im Jahr 2002 wurden 163 Dienstreisen durchgeführt.

Fragen 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83,84, 85, 86, 87, 88:

Welche Veranstaltungen im Rahmen internationaler Kontakte wurden im Jahr 2001 durchgeführt?

Wann fanden diese Veranstaltungen statt, wer hat dazu eingeladen, welchem Zweck
dienten sie und wer hat daran teilgenommen?

Welche Kosten sind dem Ressort für jede dieser Veranstaltungen entstanden,
chronologisch geordnet?

Wie hoch war der Zeitaufwand für die Bediensteten, die im Rahmen dieser Veranstaltungen
mitwirkten und welcher Personalmehraufwand ergibt sich daraus für
das Ressort bzw. welcher Personalaufwand würde sich daraus bei gesonderter Abrechnung dieser
Kostenstelle ergeben?

Welche bilateralen Veranstaltungen wurden im Jahr 2001 durchgeführt?

Wann fanden diese Veranstaltungen statt, wer hat dazu eingeladen, welchem Zweck
dienten sie und wer hat daran teilgenommen?

Welche Kosten sind dem Ressort für jede dieser Veranstaltungen entstanden, chronologisch
geordnet?

Wie hoch war der Zeitaufwand für die Bediensteten, die im Rahmen dieser Veranstaltungen
mitwirkten und welcher Personalmehraufwand ergibt sich daraus für das Ressort bzw. welcher
Personalaufwand würde sich daraus bei gesonderter Abrechnung dieser Kostenstelle ergeben?

Welche EU-Veranstaltungen wurden im Jahr 2001 durchgeführt?

Wann fanden diese Veranstaltungen statt, wer hat dazu eingeladen, welchem Zweck
dienten sie und wer hat daran teilgenommen?


Welche Kosten sind dem Ressort für jede dieser Veranstaltungen entstanden,
chronologisch geordnet?

Wie hoch war der Zeitaufwand für die Bediensteten, die im Rahmen dieser Veranstaltungen
mitwirkten und welcher Personalmehraufwand ergibt sich daraus für
das Ressort bzw. welcher Personalaufwand würde sich daraus bei gesonderter Abrechnung dieser
Kostenstelle ergeben?

Welche Veranstaltungen

a)           im Rahmen internationaler Kontakte

b)           im Rahmen bilateraler Kontakte

c)           im Rahmen der EU

sind für die Jahre 2002 und 2003 geplant bzw. wurden im Jahr 2002 bereits

durchgeführt?

Antwort:

Da der Begriff Veranstaltung nicht näher definiert ist, beschränke ich mich auf große Kongresse
und Seminare mit internationalem Teilnehmerkreis, die von meinem Ressort veranstaltet wurden
oder wo das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mitveranstalter war.

Eisenbahnweltkongreß vom 25.-28.9.2001 in Wien; das bmvit trat in Teilbereichen als

Mitveranstalter auf.

Die Kostenbeteiligung des bmvit betrug € 7,994,01,-.

Von der Sektion IV ist vom 10.-14.6.2002 eine CEPT/ECC/WGSE-Tagung in Baden bei Wien
geplant; Kostenangaben dzt. noch nicht möglich

ad externe Berater:

Fragen 89 bis 95:

Von welchen externen Beratern wurden bzw. werden seit 4.2.2000 bis zum Einlangen
dieser Anfrage Modelle hinsichtlich einer Strukturreform Ihres Ministeriums entwickelt?

Worin besteht der exakte Inhalt dieser Beraterverträge mit den unter 89. beauskunfteten
Unternehmen?

Von welcher Zentralstelle wurden die unter 89. beauskunfteten Berater-Verträge
abgeschlossen und von welcher Zentralstelle wurden bzw. werden diese Leistungen
bezahlt?


Worin liegen generell die Gründe für eine Organisationsreform in Ihrem Ministerium
und wie lauten die Vorschläge der von Ihnen beauftragten Berater?

Wann ist ein entsprechender Abschluss des Reorganisationsprozesses zu erwarten?

Sind weitere Vertragsabschlüsse über Beratungsdienstleistungen betreffend die
Reorganisation Ihres Ressorts geplant?

Wie hoch sind die bisher angelaufenen Kosten für externe Berater (Kapitalgesellschaften und
Einzelpersonen), die sich mit der Reorganisation Ihres Ressorts befasst haben bzw. befassen,
unabhängig von der auszahlenden Stelle?

Antwort-
Ich darf einleitend auf die Beantwortungen meiner Amtsvorgängerin zu den Anfragen 2476J,
1863J-BR, 2530J und meine Beantwortung zur parlamentarischen Anfrage 3254J verweisen.
Es ist von mir nicht geplant, weitere Verträge abzuschließen.

Ergänzend darf ich noch anmerken, dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie, das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport und das Patentamt
gemeinsam mit der Firma TPA Consult Unternehmensberatung GmbH in Wien im Dezember 2001
einen Werkvertrag zum Thema “Aufgabenkritik und Organisationsberatung betreffend den
gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Österreichisches Patentamt)" abgeschlossen haben.
Als Auftragsentgelt wurden € 59.999,- inkl. MWSt. zuzüglich Reisekosten (Taggelder ä € 23,26
Kilometergeld und Nächtigungen) vereinbart. Die Reisespesen sind jeweils abzurechnen und
dürfen den Betrag von € 6.000,— nicht übersteigen. Das vereinbarte Honorar wird zu gleichen
Teilen vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport und vom Österreichischen
Patentamt getragen. Mangels vollständiger Vertragserfüllung erfolgte noch keine Zahlung des
Österreichischen Patentamtes.

Der Reorganisationsprozess der Zentralleitung wird unter Berücksichtigung der Veränderung der
Bundesstrassen seit 1. April 2002 und weiterer in Bearbeitung befindlicher Organisationsprojekte
mit Auswirkungen auf die Aufbauorganisation (beispielsweise die Neuordnung der Kompetenzen in
der Zivilluftfahrt) mit Ende des Jahres 2002 abgeschlossen sein.

Im Rahmen des Reorganisationsprojekts wurde von mir eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die
beauftragt wurde, ua. folgende Empfehlungen im Rahmen der Neustrukturierung umzusetzen:
Konzentration auf die Kernaufgaben des bmvit, klare Trennung zwischen strategischen und
operativen Aufgaben, sowie schlanke und zeitgemäße interne Verwaltungs- und
Führungsstrukturen mit Zusammenfassung der Ergebnis- und Ressourcenverantwortung.

Die von mir am 18. März 2002 genehmigte Grundstruktur sieht im Vergleich zur
Geschäftseinteilung vom 1. April 2000 eine Reduktion von fünf Sektionen auf drei Sektionen, die


Zusammenführung und zweckmäßige Neuverteilung der Aufgaben von 65 Abteilungen auf rund 50
Abteilungen und in weiterer Folge die Auflösung sämtlicher Referate, vor.

Frage 96:

Haben Sie vor Beauftragung von externen Beratern für Strukturproblemstellungen
deren Kenntnisse auf diesem Gebiet im internationalen Umfeld geprüft und welche
Ergebnisse zeigten diese Erhebungen?

Antwort:

In meiner Amtszeit wurden keinerlei Beraterverträge abgeschlossen.

Frage 97:

In welcher Höhe wurden durch Sie Aufträge an die Beraterfirmen Arthur Andersen
Business Consulting GmbH und PriceWaterhouseCoopers, Coopers & Lybrand
Management Consulting GmbH vergeben und wurden mit diesen Unternehmen auch
andere Verträge (z.B. über Buchprüfungen) durch Ihr Ressort oder von Ihrem Ressort
beherrschte Unternehmen abgeschlossen, wenn ja, um welchen Auftragsinhalt
handelt es sich und welche Zahlungen erfolgten an das Unternehmen?

Antwort:

Nach mir vorliegenden Informationen wurden an die genannten Firmen von meinen Amtsvorgängern
keine Aufträge erteilt. Auch ich habe keine solche Aufträge erteilt. Der Vollständigkeit halber darf ich
jedoch auf den Generalvertrag des BM für Finanzen verweisen.

Frage 98:

Mit welchen Beratungsunternehmen wurde seit 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage
Dienstleistungsverträge ausserhalb der Strukturreform abgeschlossen und wie hoch waren die
Kosten für diese Beratungsaufträge, geordnet nach beauftragten Unternehmen?

Antwort:

Mit der Firma AMC Management Consulting GmbH wurde am 23.11.2001 ein Vertrag betreffend
“Wachstumsschub in der angewandten Forschung und Entwicklung durch Stärkung der
außeruniversitären Forschung und Entwicklung geschlossen. Aus diesem Vertrag entstehen für
mein Ressort finanzielle Aufwendungen in Höhe von € 137.711,98.

Frage 99:

Welchen Unternehmensberatern bzw. sonstigen externen Beratern wurden durch
Unternehmen, an denen Ihr Ressort mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder
Eigenkapitals beteiligt ist oder das durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder
organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht wird, Aufträge erteilt und welche Kosten
zogen diese Beraterverträge nach sich, geordnet nach auftraggebendem Unternehmen?


Antwort:

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1
B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG)
ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings “nur
auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft)
und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe
der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden." (AB 1142 BlgNR 18.
GP, 4f).

Frage 100:

Wurden externe Berater von Unternehmen, die der Kontrolle gem. § 52 Abs. 2 B-VG unterliegen,
bezahlt welche aber Dienstleistungen für die Zentralstelle erbracht haben und wenn ja, um welchen
Vertrag handelt es sich und von welchem Unternehmen wurden die Kosten getragen?

Antwort:

Im Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten für die Neuordnung der behördlichen Aufgaben
im Bereich der Zivilluftfahrt, wurde von Austro Control ein Beratungsauftrag an KPMG Consulting
vergeben; dieser Auftrag erstreckte sich über das erste Halbjahr 2001 und hatte ein
Honorarvolumen von € 150.816,77 inkl. MWSt.

Frage 101:

Wie hoch sind die Gesamtkosten für externe Berater bzw. Beratungsunternehmen für
die Budgetjahre 2000, 2001 und in welcher Höhe wurden entsprechende Kosten für
das Budgetjahr 2002 veranschlagt?

Antwort:

Die Veranschlagung für 2002 erfolgte bekanntlich bereits im Jahr 2000 (Doppelbudget) daher
konnte mangels bekannter Eckpunkte eine genaue Festlegung nicht stattfinden; es wurde aber
aufgrund von bisherigen Erfahrungswerten summarisch am zentralen finanzgesetzlichen
Voranschlagsansatz für Verwaltungsaufwendungen 1/65008 für “sonstige Leistungen juristischer
Personen" € 744.000 und für “sonstige Werkleistungen von Einzelpersonen € 125.000
veranschlagt. Diese Beträge beinhalten aber sämtliche Verwaltungsaufwendungen, die nach dem
Kontenplan bei den ggstl. Voranschlagsposten zu verrechnen sind (z.B. Reinigung, Kopien,
Dolmetscher, ärztliche Tätigkeiten, Veranstaltungen, Schulungen, Fortbildung, Wartungsarbeiten,
sonstige Expertisen, etc.).

Frage 102:

Welche organisatorischen Veränderungen wurden seit 4.2.2000 innerhalb der Struktur Ihres
Ressorts getroffen, wieviele Planstellen wurden dadurch eingespart, wieviele Planstellen sollen bis
zum Ende der Legislaturperiode im Bereich Ihres Ressorts eingespart werden und welche
ehemaligen Mitarbeiter des Ministerbüros wurden in die Organisation des Ministeriums integriert?


Antwort:

Abgesehen von den durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 mit Wirkung vom
1. April 2000 herbeigeführten Organisationsänderungen wurden bis zum Stichtag 1. Februar 2002
folgende organisatorische Änderungen durchgeführt (Änderungen werden mit Stichtag der
jeweiligen Geschäftseinteilungsänderung angeführt):

Mit der Geschäftseinteilungsänderung vom 10. April 2000 wurden

•    die im Bereich der Sektion l bestehenden Abteilungen der Obersten Zivilluftfahrtbehörde in
einer Gruppe “Luftfahrt" zusammengefasst.

Mit der Geschäftseinteilungsänderung vom 2. März 2001 wurde

•    die Stabstelle CEATS (Innerstaatliche Vorbereitung für die Flugsicherungszentrale für
Eurocontrol in Wien) aufgelöst

•    ein Generalsekretär für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
eingerichtet

•    das Referat lll/A/7b (Koordination des Erhaltungsmanagements, generelle Angelegenheiten
der baulichen Instandsetzung von Straßen) aufgelöst

•    die Abteilung lll/A/10 (Angelegenheiten der Baukontrolle) aufgelöst

•    die Abteilung ll/B/8 (Straßenverkehr) aufgelöst, und die Abteilung Hl/10 (Verordnungen gemäß
STVO) sowie das Referat ll/B/71 (Fachliche Aufsicht über die Kraftfahrbehörden,
administrative Angelegenheiten des Schulfahrwesens) mit jeweils einem Teil der Agenden der
aufgelassenen Abteilung neu eingerichtet.

Mit der Geschäftseinteilungsänderung vom 1. Jänner 2002 wurde

•    die Sektion l aufgelöst

•    die Gruppe “Luftfahrt" in die Sektion II eingegliedert und die “Interne Revision" direkt dem
Generalsekretär unterstellt

•    die Geschäftsstelle des Rates für Forschung und Technologieentwicklung in die
Geschäftseinteilung des bmvit aufgenommen

•    die vom Bundeskanzleramt übernommene Abteilung für “Angelegenheiten des Energiewesens
und des Umweltschutzes" als Abteilung V/B/12 in das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie eingegliedert

•    die Abteilung Präsidium 5 (Budgetangelegenheiten des Kapitels 65) der Gruppe Präsidium
eingegliedert.

Vom Stichtag 1. April 2000 bis zum Stichtag 1. Februar 2002 konnten im Bereich der Zentralleitung
meines Ressorts 17 Planstellen eingespart werden. Als Zielrichtung für die Einsparung von
Planstellen bis zum Ende der Legislaturperiode dienen die im Ministerratsbeschluss vom 19.
September 2000 getroffenen Vorgaben.

Darüber hinaus werden Einsparungen von Planstellen durch eine umfangreiche Reorganisation
meines Ressorts erzielt werden. Die genaue Zahl von Planstellen, die durch die von mir


angesprochene Reorganisation und die dadurch erzielte Optimierung von Verwaltungsabläufen
bzw. durch Synergieeffekte eingespart werden kann, ist zum derzeitigen Projektstand nicht
bezifferbar.

Von den seit 4. Februar 2000 im Ministerbüro beschäftigten Mitarbeitern wurde keiner in die
Organisation des Ministeriums integriert.

Frage 103:

In welcher Höhe wurden durch Sie Aufträge für Werbekampagnen und Schaltungen von Inseraten für
Werbezwecke seit 4.2.2000 veranlasst, geordnet nach beauftragtem Unternehmen?

Antwort-
Ich verweise auf die Anfragebeantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage
Nr. 1398/J-NR/2000.

Seit 2001 sind folgende Werbekampagnen und Inserate durch mein Ressort in Auftrag gegeben
worden:

Den Zuschlag für die Durchführung der bewusstseinsbildenden Kampagne “Gurt und
Kindersicherheit" erhielt die Werbeagentur McCann-Erickson GmbH, Gregor Mendel-Straße 50,
1190 Wien, in der Höhe von € 434.641,69.

Die diversen Schaltungen (TV-Spot, Kino-Spot, HF-Spot, Insertionen in Kronen Zeitung) zu dieser
Kampagne werden von der CI&M Werbeagentur gmbH, Elisabethstraße 2,1010 Wien, getätigt. Als
gesamter Rahmen stehen dafür € 631.817,62 zur Verfügung.

Eine Einschaltung zum Thema Anti-Drogenkampagne 2001/2002 erfolgte in der Arbeits- und
Lernbroschüre MEGA IN - MEGA OUT (Club der Exekutive); die Zahlung erfolgte an: Klub der
Exekutive - Team Franz Macheiner, Belgiergasse 8/II, 8020 Graz. Zahlung: € 4.123,30.

Eine Einschaltung zum Thema “Nationales Verkehrssicherheitsprogramm" erfolgte im ORF-
Ratgeber “Alles rund ums Auto". Zahlungsempfänger war: Dr. Peter Müller, Buch- und Kunstverlag
GmbH, Sieveringer Straße 126, 1190 Wien. Zahlungsbetrag: € 7.691,70.

Im Rahmen der Baureportage über die neue Seilbahnanlage am Hauser Kaibling in der Steiermark
erfolgte im Jahre 2001 eine umfassende Vorstellung des Verkehrsressorts durch das
Fachmagazin Seilbahn & Bus Tourismus. Inkludiert war ein Bericht und ein Interview mit Frau BM
DI Dr. Forstinger. Im Rahmen dieser Berichterstattung wurde auch eine PR-Reportage über das
Verkehrsressort gebracht.


Für diese PR-Aktion wurde ein Druckkostenbeitrag in Höhe von € 3.204,87 inkl. 5 % Werbeabgabe
und 20 % USt. an die Exclusiv-Veriagsges.m.b.H. & Co. KG, Weiserstraße 64, 4623 Gunskirchen,
geleistet.

Für sachliche Informationstätigkeiten im Zusammenhang mit laufenden Technologie-
programmen wurden von 1.1.2001 bis 1.2.2002 Ausgaben in Höhe von € 95.Q9Q:08 getätigt.

Die beauftragten Leistungen beinhalten:

•    Äwareness-Maßnahmen für neue Technologien

•    Darstellung österreichischer Technologiebereiche für internationales Publikum

•    Zielgruppenorientierte Information über aktuelle Ausschreibungen in Fachzeitschriften

•    Inserate zur Bekanntmachung von Wettbewerben

Technologieprogramm_______Auftragnehmer__________________Summe in € (exkl.

Abgaben)

Nachhaltig Wirtschaften                   Zeitschrift “Umweltberatung"                              3.300,07
Nachhaltig Wirtschaften                  Zeitschrift “A3Umwelt"                                         3.633,64
Technologieprogramme                  “Die Presse", Peilage “Austria Today"                14.461,89
Haus der Zukunft                            Zeitschrift “a3-Bau"                                               2.252,86
Nachhaltig Wirtschaften                 Zeitschrift “Blickpunkt Technikum"                      2.143,85
Sanfte Mobilität                               Zeitschrift “die neue Umwelt"                                 1.999,96
“e-business" & Logistik                  “der Standard”/Logistikbeilage                             5.657,58
Forschungsförderung                      Österreichisches Indusrriemagazin                        3.696,00
Österr. Technologieprogramme      "Austria Today/Gateway to the East                   2.180,19
Österr. Technologieprogramme      "Austria Today/Green Austria"                           7.230,95
Nachhaltig Wirtschaften                  “Öko-Datenbank"                                                        917,64
Haus der Zukunft                            “die neue Umwelt"                                                1.299,97
Technologieprogramme                  “der Standard"/Serie                                            38.527,14
Forschungsförderung                      Zeitschrift “Wir machen Karriere"                       2.701,25
Nachhaltig Wirtschaften_______Zeitschrift “Umweltschutz"___________           _5.087,10

Summe                                                                                                                                                                         95.090,08

ad Repräsentationsaufwendungen:

Frage 104:

Welche Repräsentationsaufwendung (Datum, Anlass, Voranschlag, tatsächliche
Abrechnung) sind für den Ressortminister und die Bediensteten des Ministerbüros im
Zeitraum vom 4.2.2000 bis 1.2.2002 angefallen?

Antwort:

In den Jahren 2000 und 2001 fielen im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie ATS 388.329,89 und im Jahr 2002 € 946,20 für Repräsentationsausgaben meiner


Amtsvorgängerin DI Dr. Forstinger und ihrem Kabinett an. Ich ersuche jedoch um Verständnis, dass eine
detaillierte Aufstellung über jeden einzelnen Anlassfall zu umfangreich wäre.

Frage 105:

in weicher Höhe sind für den obig genannten Zeitraum Reisespesen des Ressortministers und der
Bediensteten des Ministerbüros angefallen (national und international, jeweils geordnet nach Datum,
A
nlass, Voranschlag und tatsächlicher Abrechnung)?

Antwort:

Für den genannten Zeitraum sind Reisespesen in Höhe von € 38.610,32 angefallen.


Leiharbeit-
nehmer

 

Leiharbeitgeber

 

Vertrags-
zeitraum

 

Wert-
anpas-
sung

 

Kündigungsmög-
lichkeit

 

Beloh-
nungen

 

Umsatzsteu-
erpflicht des
Arbeitskräfte-
überlassers

 

Abrech-
nungsmoda-
litäten Reise-
kosten

 

Pensions-
vorsorge

 

Abdingung
des Wei-
sungsrechts
des Leihar-
beitgebers

 

Konventi-
onalstrafe

 

DI Hans
Jürgen Miko

 

Flexwork Ge-
meinnützige Ar-
beitskräfteüber-
lassungsGmbH

 

Dauer
Tätigkeit
Kabinett

 

ja

 

ohne Angabe von
Gründen zum 15.
und Letzten jeden
Kalendermonats
(7-wöchige Kündi-
gungsfrist)

 

nein

 

ja

 

monatlich

 

ASVG

 

ja

 

nein

 

Dr. Christa
Laubichler

 

Horst Felbermay-
er GesmbH

 

Dauer
Tätigkeit
Kabinett

 

ja

 

analog Angestell-
tengesetz

 

nein

 

ja

 

quartalsweise

 

ASVG

 

ja

 

nein

 

Werner
Weiclinger

 

Institut für Bildung
und Innovation

 

Dauer
Tätigkeit
Kabinett

 

ja

 

analog Angestell-
tengesetz

 

nein

 

ja

 

quartalsweise

 

ASVG

 

ja

 

nein

 

Dr. Monika
Närr

 

Reifein Bruck-
müller GesmbH

 

Dauer
Tätigkeit
Kabinett

 

ja

 

Analog Angestell-
tengesetz

 

nein

 

ja

 

quartalsweise

 

ASVG

 

ja

 

nein