3404/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3404/J-NR/2002 betreffend zwei Jahre blau-schwarze
Verschwendung, die die Abgeordneten Dr. Cap und Genossinnen am 13. Februar 2002
an meine
Amtsvorgängerin gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Die Anfrage umfasst 105 Einzelfragen, die nahezu alle
wortgleich in dieser Gesetzgebungsperiode
durch mehrere parlamentarische Anfragen bereits gestellt wurden. Teilweise
liegen diese Anfragen
nur einige Monate zurück. Die Beantwortung dieser Anfrage bezieht sich
daher nur auf jenen
Zeitraum, der seit der Beantwortung der jeweils letzten Anfrage
zurückliegt. Diesbezüglich darf auf die
Beantwortung dieser Anfragen verwiesen werden.
Ohne das Interpellationsrecht der Abgeordneten
grundsätzlich in Frage stellen zu wollen, muss doch
die Sinnhaftigkeit von Fragen in Zweifel gezogen werden, die identisch wenige
Monate zuvor bereits
gestellt und beantwortet worden waren, zumal mit deren Beantwortung ein enormer
Zeitaufwand
verbunden ist. Mehrere Mitarbeiter in allen Ressorts sind oft wochenlang mit
der Ausarbeitung der
Antwortentwürfe beschäftigt.
Die Bundesregierung ist überaus bemüht, die
Kosten der Verwaltung zu minimieren. Sie wird dazu
von den Oppositionsparteien auch immer wieder aufgefordert. Anfragen der
vorliegenden Art
konterkarieren also nicht nur die Einsparungsbemühungen der
Bundesregierung, sie lassen auch
Sparappelle der Oppositionsparteien als unglaubwürdig erscheinen.
Generell wird vermerkt, dass die Verknüpfung von
einzelpersonenbezogenem Zahlenmaterial mit
dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht
werden kann.
Ad personeller Nahebereich des Ministers:
Frage 1:
Welche Personen,
geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage
im Ministerbüro bzw. im
Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und
auf
welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz,
Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36
VBG, Angestelltengesetz oder
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses
Dienstverhältnis?
Antwort:
Für den vor dem 1.5.2001 liegenden
Zeitraum darf ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2343/J-NR/2001, Frage 1 (ad Ministerbüro),
durch meine
Amtsvorgängerin verweisen.
Im übrigen, die Anfrage betreffenden Zeitraum bis
1.2.2002 waren abgesehen von Sekretariats-,
Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal folgende
Mitarbeiter im Ministerbüro
beschäftigt:
(Die Aufstellung der Mitarbeiter erfolgt
in alphabetischer Reihenfolge. Im Anschluss an den Namen
wird die Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis
angeführt.)
Dr. Christa LAUBICHLER, Arbeitsleihvertrag (wird beendet mit 30.4.2002)
DI Hans-Jürgen MIKO, Arbeitsleihvertrag (wird beendet mit 30.4.2002)
Dr. Monika NARR, Arbeitsleihvertrag (wird beendet mit 30.4.2002)
Christina POINTNER, Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz
Silke PRETSCHER, Vertragsbedienstetengesetz
MMag. Helgar TOMIC-SUTTERLÜTI, Beamten-Dienstrechtsgesetz
Für den in der Voranfrage angeführten
Mitarbeiter Mag. Arnold SCHIEFER wurde die Grundlage
für das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich von einem
Arbeitsleihvertrag auf einen
Sondervertrag gemäß § 36
Vertragsbedienstetengesetz geändert.
Frage 2:
Sollten die unter Punkt l. beauskunfteten
Dienstverhältnisse bereits beendet sein, wird angefragt,
zu welchen Zeitpunkten und
mit welcher rechtlichen Begründung diese Dienstverhältnisse, geordnet
nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst wurden und welche
Kosten
(Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. -abfindung,
freiwillige Abfertigung, Pönale,
etc.) mit der Beendigung
dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern,
verbunden waren?
Antwort:
Für den vor dem 1.5.2001 liegenden
Zeitraum darf ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2343/J-NR/2001, Frage 2 (ad Ministerbüro),
durch meine
Amtsvorgängerin verweisen. Im Zeitraum bis 1.2.2002 haben folgende unter
Frage 1
beauskunftete Mitarbeiterinnen ihr Beschäftigungsverhältnis bereits
beendet:
(Im Anschluss an die Namen der Mitarbeiterinnen wird der Zeitpunkt der
Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses, die rechtliche Begründung für
die Beendigung, die aus der
Beendigung eventuell entstandenen Kosten ihrer
Art, jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht ihrer Höhe nach,
angeführt.)
Mag. Renald KERN, 31.8.2001, einvernehmliche Lösung des Arbeitsleihvertrages; aus der
Beendigung des Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;
Dr. Christa LAUBICHLER, 30.4.2002, einvernehmliche Lösung des Arbeitsleihvertrages; aus der
Beendigung des Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;
DI Hans-Jürgen MIKO, 30.4.2002, einvernehmliche Lösung des Arbeitsleihvertrages; aus der
Beendigung des Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;
Dr. Monika NARR, 30.4.2002, Kündigung des Arbeitsleihverhältnisses; aus der Beendigung des
Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;
Mag. Walter RIEPLER, 14.8.2001, Beendigung des Arbeitsleihvertrages infolge einvernehmlicher
Lösung des Beschäftigungsverhältnisses; Uriaubsersatzleistung;
DI Erika SCHILD, 15.8.2001, Beendigung des Arbeitsleihvertrages infolge einvernehmlicher
Lösung des Beschäftigungsverhältnisses; Urlaubsersatzleistung;
Romana SCHMIDT, 13.5.2001, Ablauf des befristeten Vertrages; aus der Beendigung des
Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;
Mag. Michael TIEFENGRUBER, 13.5.2001, Beendigung des Arbeitsleihvertrages infolge
Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Dienstnehmer; Urlaubsersatzleistung.
Frage 3:
Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils
für die unter Punkt l. angefragten Personen die
Ermittlung des
Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je namentlich
bezeichneten
Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und
Überstundenpauschale?
Antwort:
Der Gehaltsanspruch meiner
Kabinettsmitglieder bzw. der Kabinettsmitglieder meiner Vorgänger
wird durch das Vertragsbedienstetengesetz 1948 oder durch eine vertragliche
Vereinbarung
festgelegt. Bei allen Mitarbeiterinnen des Kabinetts wurde darauf geachtet,
dass die Bezahlung im
Rahmen der vorgegebenen
Planstellen(Arbeitsplatz)bewertungen erfolgt.
Die im Jahr 2001 angefallen
Personalkosten für die Referentinnen und Referenten meines Büros
belaufen sich auf rund € 1,082.100,-. Dieser Betrag umfasst den
Personalaufwand (€ 210.464,-)
und auch die im Sachaufwand verbuchten Refundierungen (€ 871.636).
Der Gehaltsanspruch richtete
sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sonderverträge wurden im
Rahmen der üblichen Verwaltungspraxis erstellt. Die
Arbeitsleihverträge orientierten sich an der
zugrunde liegenden Wertigkeit der gebundenen Planstellen.
Fragen 4,10 und 11:
Welche, der unter Punkt l.
genannten Personen erhält keine Überstundenpauschale und wie hoch
ist jeweils die bisherige
durchschnittliche monatliche Überstundenleistung, geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
Wie werden zeitliche
Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines
etwaig
eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet nach
namentlich bezeichneten
Dienstnehmern?
In welcher Höhe wurde die bisher geleistete,
durchschnittliche monatliche Mehrdienstleistung der
einzelnen Mitarbeiter des
Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs,
geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern, abgegolten?
Antwort:
5 Mitarbeiterinnen meines Kabinetts
erhalten Ihre geleisteten Überstunden nach den
besoldungsrechtlichen Vorschriften einzeln abgegolten.
Bei
5 Mitarbeiterinnen meines Kabinetts sind anfallende Überstunden auf Grund
des vereinbarten
Vertrages durch die laufenden Bezüge abgegolten.
Frage 5:
Mit welchen Mitarbeitern des
Ministerbüros bzw. des Büro eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs wurden
seit 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage Sonderverträge
gemäß § 36
Vertragsbedienstetengesetz
abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die darin
vereinbarten Gehälter
das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach
namentlich bezeichneten
Dienstnehmern?
Antwort:
Mit 2 Mitarbeiterinnen wurden
Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz
abgeschlossen. Der im Vergleich zum Gehaltssystem des
Vertragsbedienstetengesetzes
vereinbarte höhere Verdienst ist im Hinblick auf die besonderen
Anforderungen der ausgeübten
Tätigkeit, die außergewöhnliche Fähigkeiten, großes
Wissen und hohes persönliches Engagement
erfordert, gerechtfertigt. Zur Höhe des Sonderentgelts kann ich aus
datenschutzrechtlichen
Gründen
keine Angaben machen.
Fragen 6 und 7:
Über welche Mitarbeiter des
Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche
Vertragsinhalte wurden mit
welchen
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart, jeweils geordnet
nach namentlich
bezeichneten
Dienstnehmern unter Beifügung des verleihenden Arbeitskräfte-
Überlassungsunternehmens?
(Die Frage sollte
nach folgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber, Leiharbeitnehmer,
Vertragszeitraum,
Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen,
Belohnungen,
Umsatzsteuerpflicht des
Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten
und
Überstunden, Pensionsvorsorge,
Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung
des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe; die
Beantwortung kann auch
durch Beilage der entsprechenden
Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert werden.)
Welche Dienstverhältnisse wurden von
den unter Punkt 6. angefragten Personen vor Abschluss des
gegenständlichen
Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Personen und
unter
Beifügung des jeweiligen
Dienstgebers, ausgeübt? Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich
bezeichneten, überlassenen Arbeitskräften, der entsprechende
Arbeitsleihvertrag formuliert?
Antwort
Ich verweise auf die Tabelle, die ich als
Beilage 1 angeschlossen habe. Bezüglich der Frage nach
dem Gehalt bzw. allfälliger Remunerationen darf ich mitteilen, dass eine
Bekanntgabe aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Bezüglich der Abrechnungsmodalitäten der
Überstunden verweise ich auf meine Antwort zu den
Fragen 4, 10 und 11.
Hinsichtlich der angefragten
Amtsverschwiegenheit und weiterer persönlicher Dienstpflichten des
Mitarbeiters gebe ich zu bedenken, dass diese nicht wirkungsvoll Gegenstand
eines Vertrages
zwischen Leihgeber und Leihnehmer sein können, sondern einer Regelung bzw.
Klarstellung
zwischen Leihnehmer und verliehenem Mitarbeiter zuzuführen sind und auch
zugeführt wurden.
Vor Abschluss des Arbeitsleihvertrages war
keiner der genannten Mitarbeiter im meinem Ressort
beschäftigt. Die Frage bezüglich anderer Dienstverhältnisse vor
Abschluss der Arbeitsleihverträge
ist nicht Gegenstand der Vollziehung und kann daher von mir nicht beantwortet
werden.
Frage 8:
An welche Unternehmen bzw. Vereine, die
nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem
Vertragsverhältnis mit
dem Ressort stehen, wurden Förderungen bzw. Werkverträge des
Ministeriums
vergeben und wenn ja, in welcher Höhe
erfolgte eine entsprechende Zahlung, jeweils geordnet nach
Förderungsempfänger
und Budgetjahr?
Antwort:
Nach den mir vorliegenden Informationen wurden keine
Förderungen bzw. Werkverträge des bmvit an
die in der Frage genannten Organisationen vergeben.
Frage 9:
Welche Mitarbeiter des Ministerbüros
bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs
sind mit
Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut, um welche
Organisationseinheit handelt es sich
jeweils, und in welchem Ausmaß wird diese Führungsfunktion
wahrgenommen?
Antwort
Es ist keiner meiner Mitarbeiter mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut.
Frage 12:
An welche Mitarbeiter des
Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs
wurden seit 4.2.2000 bis zum
Einlangen dieser Anfrage Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt
und in welcher Höhe
belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern und Budgetjahr?
Antwort:
Seit 4.2.2000 haben vier Mitarbeiter des
Ministerbüros Belohnungen bzw. Prämien in der
Gesamthöhe von €
1400 erhalten. Eine Aufschlüsselung nach Namen ist mir aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Frage 13:
Welche Mitarbeiter des Ministerbüros
bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs
üben
Nebentätigkeiten bzw. -beschäftigungen und/oder entgeltliche
Aufsichtsratsfunktionen aus und
welche Einkünfte beziehen sie aus diesen, jeweils geordnet nach namentlich
bezeichneten
Dienstnehmern?
Antwort:
Ich darf auf die durch meine
Amtsvorgängerin erfolgte Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1806/J-NR/2001 betreffend Vertretung in Aufsichtsräten,
Beiräten,
Kommissionen und anderen Gremien durch die Abgeordneten Öllinger,
Freundinnen und Freunde
vom 29. Jänner 2001 verweisen.
Seither haben sich folgende Änderungen ergeben:
Herr Mag. Gerhard Sailer wurde aus den
Aufsichtsräten der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-
GmbH, der
Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG, der Schienen Control GmbH, der Brenner
Eisenbahn Gmbh, der HL-AG und
der Graz Köflacher Eisenbahn GesmbH abberufen.
Ing. Mag. Renald Kern wurde aus dem
Aufsichtsrat der Austrian Research Centers GmbH, dem
Aufsichtsrat der Technologieimpulsegesellsschaft mbH und dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft des
Bundes für industriepolitische Maßnahmen GesmbH abberufen.
Mag. Walter Riepler wurde aus dem
Aufsichtsrat der Donau Transport Entwicklungs GmbH und
dem Aufsichtsrat der Alpen Straßen AG abberufen.
Mag. Arnold Schiefer wurde in den Aufsichtsrat der Alpen Straßen AG berufen.
Fragen 14,15,16 ,17,18,19, 20:
Welche Sektionsleiter bzw. welcher
Generalsekretär, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000
bis zum Einlangen dieser
Anfrage bestellt und wurden diese Dienstverhältnisse gemäß dem
Ausschreibungsgesetz in der
geltenden Fassung vergeben?
Welche Personen, geordnet nach Namen, sind
seit 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage
Mitglieder
der Begutachtungskommission gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz
1989?
Wie wurden die unter Punkt 14.
beauskunfteten, tatsächlich betrauten Bewerber von dieser
Begutachtungskommission beurteilt?
Welche der unter Punkt 14. beauskunfteten
Personen bekleiden bzw. bekleideten auch eine Funktion
im Ministerbüro bzw. dem
Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die
zeitlichen Mehrleistungen der unter Punkt 14. angefragten
Personen, geordnet nach
namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung der entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen, abgegolten?
In welcher Höhe wurden bisher an die
unter Punkt 14. beauskunfteten Personen, geordnet nach
Namen, Belohnungen bzw.
Prämien vergeben?
Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten
bzw. -beschäftigungen und/oder Aufsichtsratsmandate werden
von den unter Punkt 14.
beauskunfteten Personen, geordnet nach Namen, ausgeübt und in welcher
Höhe wurde hiefür
Einkommen durch diese Personen bezogen?
Antwort:
Ich darf auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2343/J-NR/2001 durch meine
Amtsvorgängerin
verweisen.
Ergänzend darf ich anmerken, dass die
Sektion l mit 1.1.2002 durch die Erlassung einer neuen
Geschäftseinteilung
aufgelöst wurde.
Fragen 21 und 22:
Wie lauten die Namen der in entgeltliche
Aufsichtsratsfunktionen entsandten Mitarbeiter, die weder
Sektionsleiter noch Mitarbeiter im Ministerbüro sind?
Wie hoch sind die Einkünfte aus
dieser Tätigkeit, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern?
Antwort:
Ich darf auf die durch meine
Amtsvorgängerin erfolgte Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1806/J-NR/2001 betreffend Vertretung in
Aufsichtsräten, Beiräten,
Kommissionen und anderen Gremien durch die Abgeordneten Öllinger,
Freundinnen und Freunde
vom 29. Jänner 2001 verweisen.
Frage 23:
Welche Personen (sowohl Mitarbeiter des
Ministerbüros als auch sämtliche Bedienstete des Ressorts)
leisten mehr als 240 Überstunden pro Jahr, geordnet nach Namen unter
Beifügung der jährlichen
Überstundenleistung?
Antwort:
Für das Jahr 2001 wurden durch 22
Mitarbeiter der Zentralleitung mehr als 240 Überstunden pro
Kopf geleistet und abgerechnet. Mitarbeiter, deren Mehrdienstleistungen bereits
durch
Funktionszulagen, Verwendungszulagen oder all-in-Bezüge abgegolten sind,
sind bei dieser
Aufstellung nicht berücksichtigt, da diese Mehrleistungen nicht gesondert
abgegolten werden.
Für die Überstundenleistungen im Jahr 2000 darf auf die Beantwortung
der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2343/J-NR/2001, Frage 3 (ad Mitarbeiter des Ressorts), verwiesen
werden.
Frage 24:
Welche Mitarbeiter, geordnet nach Namen,
wurden an EU-Einrichtungen abgestellt, aufweicher
rechtlichen Grundlage basiert
dieses Dienstverhältnis und wie hoch ist die Besoldung dieser Personen,
jeweils bezogen auf den namentlich
bezeichneten Mitarbeiter?
Antwort:
Mit Stichtag 1.2.2002 war kein Mitarbeiter meines Ressorts an eine EU-Einrichtung abgestellt.
Fragen 25 und 26:
Werden Personen ausserhalb des
Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt und
wenn
ja, wie lauten deren Namen
und von welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen werden diese
Personen
verliehen?
Wie hoch sind die durchschnittlichen
monatlichen Kosten aus den Leiharbeitsverträgen der unter Punkt
25. beauskunfteten Leiharbeitnehmer, geordnet nach Namen?
Antwort:
Ausgenommen von im Ministerbüro
beschäftigten Mitarbeiterinnen werden in der Zentralleitung
des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Personen auf
Grund eines Arbeitsleihvertrages
beschäftigt:
Folgende Bedienstete der Austro Control GmbH, Schnirchgasse 11,1030 Wien:
Ing. Josef DUNDLER
Manfred FÜRST
DI Elke GRIEDL
Ing.
Günther RAICHER
Ing. Johann WOLF
Folgende Bedienstete der österreichischen Bundesbahnen, Elisabethstraße 9,1010 Wien:
Ing. Erich BODEN
Ing. Gerald BREITFUSS
Anita EBERHARD
Ing. Harald EDERNDORFER
Annemarie FELLINGER
Ing. Peter GAIDER
Ing. Gerhard GRABNER
Robert GRILL
Hannelore HALPER
Ing. Wolfgang HELM
Andreas LERCH
Ing. Karin LOOS
Ing. Hans MACHALIK
Gertrude MIKES
Ing. Johann ROTH
Ing. Karl SCHUSTER
Peter URBANEK
Diese Verträge bestehen bereits seit
1994, die durchschnittlichen Kosten aus den
Leiharbeitsverträgen für die genannten Mitarbeiter inklusive
Umsatzsteuer betragen ca. 153.000
Euro monatlich. Eine namentliche Zuordnung der Kosten kann aus
datenschutzrechtlichen
Gründen nicht erfolgen.
Frage 27:
Wieviele Personen (gegliedert nach dem
Geschlecht) wurden in Ihrem Ressort (Zentralstelle und
nachgeordnete Dienststellen) seit 4. Februar 2000 bis zum Einlangen dieser
Anfrage in ein öffentlich
rechtliches Dienstverhältnis übernommen und wie wurde dies im
Einzelfall begründet?
Antwort:
Seit 4.2.2000 erfolgte im
Bereich meines Ressorts keine Übernahme in ein öffentlich-rechtliches
Dienstverhältnis.
Frage 28:
Wieviele Personen (gegliedert nach dem
Geschlecht) wurden in Ihrem Ressort (Zentralstelle und
nachgeordnete Dienststellen)
seit 4. Februar 2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage definitiv gestellt?
Antwort:
Seit 4.2.2000 wurden im Bereich meines
Ressorts 24 Personen definitiv gestellt, davon waren 6 Personen
weiblich und 18 Personen männlich.
Fragen 29 und 30:
Wieviele Personen (gegliedert nach dem
Geschlecht) waren im Bereich Ihres Ressorts (gegliedert nach
Zentralstellen und
nachgeordneten Dienststellen) zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage in
einem
öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, wobei Personen, die seit dem
4. Februar 2000 an ausgegliederte
Unternehmen dienstzugeteilt wurden, einzurechnen sind?
Wieviele Beamte (gegliedert nach dem
Geschlecht) sind zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage an
ausgegliederte Unternehmen im
Bereich Ihres Ressorts dienstzugeteilt?
Antwort:
Mit Stichtag 1. Februar 2002 war folgende
nach Planstellenbereichen gegliederte Anzahl von
Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
beschäftigt:
Zentralleitung des Ressorts
Männer Frauen gesamt
328 170 498
Schifffahrtspolizei
75 0 75
Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge
23 0 23
österreichisches Patentamt
118 45 163
Wasserstraßendirektion
40 11 51
Insgesamt waren in der
Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen in einem öffentlich-
rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt:
Männer Frauen
gesamt
584
226
810
Mit Stichtag 1. Februar 2002
war folgende Anzahl öffentlich-rechtlicher Bediensteter an
ausgegliederte Unternehmen zur Dienstleistung zugeteilt:
Männer Frauen
gesamt
144
16
160
Zusätzlich ist ein männlicher
öffentlich-rechtlicher Bediensteter der Zentralleitung der Austro
Control GesmbH zur Dienstleistung zugewiesen.
Es ergibt sich somit unter Einrechnung der
an ausgegliederte Unternehmen zur Dienstleistung
zugeteilten Personen zum
1.2.2002 folgende Gesamtzahl öffentlich-rechtlich Bediensteter im
Bereich des Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technologie:
Männer Frauen
gesamt
728
242
970
ad Infrastruktur des Ministeriums:
Fragen 31 und 32:
Welche Umbauten wurden in Ihrem Büro
und in den Büros Ihres Kabinetts seit 4. Februar 2002 bis
zum Einlangen dieser Anfrage
im Detail vorgenommen?
Welche Kosten sind hiefür im Detail (einzeln ausgewiesen) angefallen?
Antwort:
Seit 4. Februar 2002 wurden keine Umbauten
im Ministerbüro durchgeführt und fielen daher weder
Ausgaben noch Kosten an.
Fragen 33 und 34:
Welche Anschaffungen für Büromöbel wurden
für Ihr Büro und die Büros Ihres Kabinetts seit 4.
Februar 2000 bis zum
Einlangen dieser Anfrage durchgeführt?
Welche Kosten sind dafür im Detail (einzeln ausgewiesen) angefallen?
Antwort:
Es wurden keine Büromöbel für mich, meine Amtsvorgängerin bzw. das Kabinett angekauft.
Fragen 35 und 36:
Welche technischen Ausstattungen (EDV-Anlagen,
Mobiltelefone, Laptops etc.) wurden seit 4.
Februar
2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen im
Ministerbüro
beschafft?
Welche Kosten sind dafür im Detail (einzeln ausgewiesen) angefallen?
Antwort-
Ich verweise auf die
Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2413/J-NR/2001 für den
Zeitraum bis 18.6.2001.
Im Zeitraum 19.6.01 bis 1.2.02 wurden
folgende technische Ausstattungen durch die
Amtswirtschaftsstelle beschafft:
1 Soundmachine 2xCass, Tuner €125,23
1 Staubsauger € 375,25
1 Hebelschneider Mod. 1038 €289,01
1 Nokia 8210 €144,62
2 Nokia 6210 €216,57
4 Nokia 6110 Reiselader ACP-9E €88,66
1 Nokia 9110 Reiselader ACP-9E €22,17
1 Nokia Card Phone 2.0 Dual Band € 108,28
2 Nokia 3330 €100,29
Seit 16. Mai 2001 wurden folgende
EDV-Ausstattungen beschafft:
ein Color Laser-Drucker zu einem Neupreis von € 4723,73.
Frage 37:
Welche EDV-Systeme sind in Ihrem Ressort
samt nachgeordneten Dienststellen mit Stichtag l.
Februar 2002 eingerichtet?
Antwort:
Ich verweise auf die
Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2401/J-NR/2001.
Seit dieser Beantwortung
erfolgte lediglich eine Umstellung der Arbeitsplatz - PCs auf Windows
2000.
Frage 38:
Wieviele EDV-Arbeitsplätze gibt es in
Ihrem Ressort bzw. wieviele Personen nutzen die EDV-
Systeme Ihres Ressorts?
Antwort:
Ich verweise auf die Beantwortung meiner
Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2401/J-NR/2001.
Fragen 39 und 40:
Welche Firmen haben die Hardware geliefert, aufgegliedert nach einzelnen Lieferungsaufträgen?
Welche Durchschnittskosten entstehen für die Anschaffung der Hardware pro Arbeitsplatz?
Antwort:
Ich verweise auf die Beantwortung meiner
Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2413/J-NR/2001.
Frage 41:
Welche Software kommt - geordnet nach Computerarbeitsplätzen - zum Einsatz?
Antwort:
Ich verweise auf die Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2401/J-NR/2001.
Seit Mai 2001 erfolgte die Umstellung der Arbeitsplatz - PCs auf das Betriebssystem Windows 2000
und als Office-Software MS Office Professional 2000.
Eine genaue Aufteilung geordnet nach Computerarbeitsplätzen ist aufgrund des Einsatzes von ca.
170 zusätzlichen verschiedenen Applikationen je nach besonderem einzelnem Bedarf zu
aufwändig und daher nicht möglich.
Fragen 42 und 43:
Welche Durchschnittskosten entstehen für die Software pro Arbeitsplatz?
Welche Firmen sind für die Betreuung
der Hardware zuständig und welche Kosten entstanden dafür
im Budgetjahr 2001?
Antwort:
Ich verweise auf die Beantwortung meiner Amtsvorgängerin
zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2401/J-NR/2001.
Frage 44:
Welche Firmen sind für
die Betreuung der Software zuständig und welche Kosten entstanden
dafür
im
Budgetjahr 2001?
Antwort:
Für die Zentralstelle der Obersten
Post- und Fernmeldebehörde:
Telekom Austria AG, € 1,105 Mio.
Für das Zentrale
Führerscheinregister:
Bundesrechenzentrum GmbH, € 363.364,-.
Frage 45:
Wieviele Planstellen sind in Ihrem Ressortbereich für die Betreuung der EDV vorgesehen?
Antwort:
Im Bereich der Zentralleitung meines
Ressorts sind 16,5 Planstellen zur Betreuung der EDV
gebunden. 16 Mitarbeiter sind für die Betreuung der EDV in meinem Ressort
eingesetzt, von
denen eine Mitarbeiterin halbtags beschäftigt ist. Ein Mitarbeiter der
EDV-Abteilung ist bis
31.12.2002
der operativen Unit des IKT-Boards im BMöLS dienstzugeteilt.
Frage 46:
Wie sind die EDV-Betreuerinnen eingestuft,
geordnet nach Planposten, und welche Kosten
entstehen dafür
insgesamt pro Budgetjahr?
Antwort:
Die Einstufung der Mitarbeiter stellt sich mit Stichtag 1.2 2002 folgendermaßen dar:
Mitarbeiterinnenanzahl Planstellenwertigkeit
Verwendungsgruppe/Funktionsgruppe
1 A1/6
1 A2/6
1 A2/5
2 A2/4
1 A3/2
Mitarbeiterinnenanzahl Entlohnungsgruppe/Bewertungsgruppe
1 v2/4
1 v2/3
1 v3/3
Mitarbeiterinnenanzahl ADV-Sondervertrag der Bedienstetengruppe
1 2
5 3
2 5
Entsprechend der mit oa. Stichtag bestehenden Einstufungen
betragen die jährlichen Ausgaben
ca. € 630.000. Der angeführte Betrag wurde auf Grund der
Bruttobezüge ohne
Dienstgeberbeiträge und ohne Familienbeihilfen errechnet.
Frage 47:
Welche Ansätze werden für die Betreuung der EDV
in Ihrem Ressortbereich als Sachaufwand
veranschlagt, obwohl
damit Personalkosten abgedeckt werden?
Antwort:
Nach mir vorliegenden Informationen erfolgt
keine Verrechnung von Personalkosten für EDV-
Betreuung als Sachaufwand.
Frage 48:
Ist die Gestaltung und Betreuung der Homepage Ihres Ressorts in den EDV-Kosten enthalten?
Antwort:
Ja. Die Betreuung der Homepage erfolgt durch die Internet-Redaktion meines Ministeriums.
Frage 49:
Welche Kosten entstehen für die Betreuung der Ressort-Homepage?
Antwort:
Die Personalkosten für die Betreuung der Internet-Redaktion betragen 1 Vb Planstelle v2/4.
Frage 50:
Welche Kosten entstehen darüber hinaus
für externe Berater wie Werbefirmen, Programmierer,
Webdesigner, etc.?
Antwort
Aufgrund der neuen Corporate Identity und des neuen
Leitbildes des Ministeriums wurde eine externe
Agentur im Herbst 2001
beauftragt, einen Relaunch der bmvit-Website http://www.bmvit.gv.at
durchzuführen.
Im Rahmen dieses Projektes werden auch die Inhalte der bmvit-Website in ein
Content
Management-System transferiert. Als
Online-Termin wurde Ende Juni 2002 in Aussicht genommen. An
Ausgaben für den Relaunch sowie die
Transferierung der Inhalte in ein Content Management-System
wurde ein Kostenrahmen von ca. € 110.000 exd. Ust. veranschlagt.
Im Rahmen der bewusstseinsbildenden Kampagne “Gurt
und Kindersicherheit" wurde von der
beauftragten Agentur die Homepage www.sind-sie-sicher.at erstellt.
Gemäß dem Angebot waren
dafür € 2.470,88 zuzüglich
20% USt. zu veranschlagen. Das Hosting für den Zeitraum von 114
Jahren wird rund € 1.200,- betragen. Die Domain-Kosten betragen
€ 72,67.
Frage 51:
Wieviele Zugriffe haben Sie im Jahr 2001 auf Ihre Homepage registriert?
Antwort:
Die Zugriffe auf der Website http://www.bmvit.gv.at listen sich in der Zeit vom 1.7.2001
bis
1 Jänner 2002
folgendermaßen auf:
• Visits: 237.954 BesucherInnen
• Page-Views: 731.412
• Gesamtzahl abgerufene Dateien (Hits): 6,648.557
• Durchschnittlich werden pro Visit 9 Webseiten abgerufen
• Die Durchschnittsdauer pro User beträgt durchschnittlich: 4:19 min
Frage 52:
Wurde die Akzeptanz der Ressort-Homepage bei den
Internet-User abgetestet und welche
Ergebnisse zeigten diese Erhebungen?
Antwort:
Im Zuge des Projektes “Relaunch der Website des
bmvit" wurde zwecks Verbesserung der Online-
Angebote der bmvit-Website ein Fragebogen
für Internet-Userlnnen konzipiert. Dieser Fragebogen
steht derzeit online auf der bmvit-Website
zur Verfügung. Die Ergebnisse der befragten Userlnnen
sollen im Zuge des
Webrelaunches des bmvit mitberücksichtigt werden. Derzeit können
daher noch
keine konkreteren Aussagen
zur Akzeptanz der Ressort-Homepage getroffen werden.
Fragen 53 und 54:
Welche Verwaltungsvorgänge bieten Sie den Bürgerinnen im Internet an?
Wieviele Verwaltungskontakte wurden im Jahr 2001 über Internet abgewickelt?
Antwort:
Ich darf auf die Anfragebeantwortung
meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr.
2401/J-NR/2001 verweisen.
Frage 55:
Welche Beiträge
hat Ihr Ressort für die Gestaltung der Internetseite www.help.gv.at
seit
4.2.2000
bis zum Einlangen dieser
Anfrage geleistet?
Antwort:
Ich darf auf die Anfragebeantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage NR
2401/J-NR/2001 verweisen.
Seit Jänner 2002 werden auch die im Help-Gästebuch anfallenden Bürgerserviceanfragen für die
Bereiche KFZ und Führerschein in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen des Hauses
beantwortet.
Frage 56:
Welche Verwaltungsvorgänge planen Sie in Zukunft über Internet abzuwickeln?
Antwort:
Die diesbezüglichen Planungen sind in
Arbeit. Endgültige Resultate liegen derzeit noch nicht vor.
Die Ergebnisse werden auch wesentlich vom weiteren Verlauf des Projektes
“Bürgerkarte"
abhängen.
Fragen 57 und 58:
Ist der elektronische Akt in Ihrem Ressort realisiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Kosten sind dafür entstanden?
Antwort:
Der elektronische Akt ist im Ressort in
Teilbereichen realisiert. Im Kanzleiinformationssystem (KIS)
werden insbesondere alle Metadaten zum Akt und in Teilbereichen auch die
Aktendaten selbst
verwaltet. Teilbereiche des
ELAK-Konzeptes sind noch nicht realisiert. Gründe dafür sind: Dzt.
läuft eine Ausschreibung der BBG zur Einführung
eines einheitlichen ELAK-Systems für alle
Ressorts, welches das dzt. im Einsatz befindliche System ersetzen soll - daher
findet keine
Weiterentwicklung des eingesetzten Systems statt.
Die Kostenstruktur
blieb seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2401/J-NR/2001
durch meine Amtsvorgängerin unverändert.
Frage 59:
Wieviele und welche Planstellen konnten
durch die Verwendung elektronischer Medien eingespart
werden?
Antwort:
Zur Beschleunigung der verwaltungsinternen
Abläufe werden in vielen Bereichen elektronische Medien
verwendet. So führte z. B. die Einführung des KIS im Ressort
zu einer Planstellenreduktion der zentralen
Kanzleistellen. Eine exakte Angabe über direkt zuordenbare
Planstellenreduktionen ist aber nicht möglich.
Frage 60:
Was haben Sie bzw. Ihr Ressort seit Regierungsbildung dazu
beigetragen, dass es zu einer
Vereinheitlichung der
EDV-Systeme des Bundes kommt?
Antwort:
Ich verweise auf die Antwort meiner
Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2401/J-
NR/2001.
Fragen 61 und 62:
Welche Kosteneinsparungen ergeben sich
für Ihr Ressort aus der Vereinheitlichung der EDV-
Systeme des Bundes?
Werden in Zukunft
Beschaffungsvorgänge im EDV-Sektor für alle Ressorts vereinheitlicht
und
zentral durchgeführt?
Antwort:
Ich verweise auf die Antwort meiner
Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2401/J-
NR/2001.
Frage 63:
Wieviele Planstellen können durch eine Vereinheitlichung der EDV-Systeme eingespart werden?
Antwort:
Ich verweise auf die Antwort
meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2401/J-
NR/2001.
Frage 64:
Wieviele Dienstautos wurden seit 4.2.2000
bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Ihr Ressort
angeschafft, aufweichen
Verträgen beruht die Nutzung dieser Kraftfahrzeuge, um welche Automarken
handelt es sich und wie hoch
waren die Kosten dieser Beschaffungen, geordnet nach den einzelnen
Kraftfahrzeugen?
Antwort:
In meinem Ressort
wurden im fraglichen Zeitraum ein Audi A6 Avant (Ministerfahrzeug €
48.714,05)
und ein Mercedes Benz 220 CDI
(Ersatzbeschaffung Dienstauto € 33 821,94 Vorführwagen)
angekauft.
Frage 65:
In welchem Ausmaß wurden durch Ihr
Ressort seit 4.2.2000 Kanzleiräumlichkeiten angemietet bzw.
existieren Pläne weitere
Räumlichkeiten anzumieten, aus welchen Gründen erklärt sich der
erhöhte Bedarf und
welche Kosten sind dadurch entstanden bzw. werden dadurch entstehen?
Antwort:
Es wurden 192,41 m2
Bürofläche für den mit BGBI. l Nr. 48/2000 neugegründeten
Rat für
Forschung- und Technologieentwicklung mit einer monatlichen Miete inkl.
Betriebskosten von €
4223,57
angemietet.
ad Dienstreisen, internationale Veranstaltungen:
Fragen 66 bis 72:
Welche Dienstreisen wurden im Jahr 2001
durchgeführt und in welcher Höhe, geordnet nach
einzelnem Reisevorhaben,
belasteten diese das Jahresbudget?
Welchem Zweck haben diese Reisen jeweils
gedient und welcher positive Effekt für die Republik
Österreich bzw. ihre
Staatsbürger konnte damit erreicht werden?
Wann genau erfolgten jeweils die Abreisen aus und die Ankünfte der Delegationen in Österreich?
Welche Politiker und sonstige Personen wie
Journalisten, Vertreter der Wirtschaft, etc. nahmen an
den einzelnen Dienstreisen
teil?
Nach welchen Gesichtspunkten wurden die Teilnehmer an diesen Dienstreisen ausgewählt?
In welchem Ausmaß wurden seit
4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Sektionsleiter
Auslandsdienstreisen durchgeführt,
wieviele Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet und
welche Reisekosten
sind pro namentlich bezeichneten Bediensteten insgesamt entstanden?
Um welche Art von Veranstaltungen handelte
es sich bei den jeweils unter Punkt 71.
beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und
inwieweit wurde dieser
Zweck erreicht?
Antwort:
Da Dienstreisen sehr häufig anfallen, beschränke ich mich auf Auslandsdienstreisen.
Nach mir vorliegenden Informationen wurden von meiner Amtsvorgängerin für das Jahr 2001
folgende Dienstreisen abgerechnet:
22.3. Stockholm
ATS 591,- +ATS 11.412,30 Flug
4.-S.4. Luxemburg
ATS 3.276,30 + 13.038,60 Flug
27.-2S.6. Luxemburg
ATS 2.251,60 (keine Flugkosten)
Die Mitarbeiterinnen des Ressorts haben 976 Dienstreisen durchgeführt. Die Kosten hiefür
betrugen ATS 7,915.605,58.
Diese dienen in erster Linie der Teilnahme an Ratssitzungen der Europäischen Union und zur
Aufnahme und Weiterführung bilateraler Kontakte für die Durchsetzung österreichischer Ziele auf
dem Verkehrs-, Telekom - und Forschungssektor.
Die Teilnehmer an diesen Dienstreisen wurden nach dem Thema der zu erwartenden Gespräche
sowie nach ihrer Zuständigkeit ausgewählt.
Durch die Sektionsleiter meines Ressorts wurden im Jahr
2001 19 Auslandsdienstreisen mit
insgesamt 47 Reisetagen durchgeführt. Diese Reisen lagen im Interesse des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und haben damit
den
diesbezüglichen Zweck
erreicht. Die Reisekosten betrugen insgesamt € 14.197,89.
Fragen 73 und 74:
In welchem Ausmaß wurde von
Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten
Staatssekretärs im Zeitraum vom 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage
Auslandsdienstreisen
durchgeführt, wieviele Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet
und
welche Reisekosten sind pro
namentlich bezeichneten Bediensteten entstanden?
Um welche Art von
Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter Punkt 73.
beauskunfteten Dienstreisen,
welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und inwieweit wurde dieser
Zweck erreicht?
Antwort:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines
Kabinetts bzw. des meiner Amtsvorgängerin haben
Auslandsdienstreisen mit insgesamt 30 Reisetagen durchgeführt.
Sämtliche Reisen lagen im
Interesse des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
und haben sohin den
diesbezüglichen Zweck erreicht. Die
Reisekosten betrugen insgesamt € 5.503,-.
Frage 75:
Welche Dienstreisen sind für die Jahre
2002 und 2003 geplant bzw. wurden im Jahr
2002 bereits durchgeführt?
Antwort:
Im Jahr 2002 wurden 163 Dienstreisen durchgeführt.
Fragen 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83,84, 85, 86, 87, 88:
Welche Veranstaltungen im Rahmen internationaler Kontakte wurden im Jahr 2001 durchgeführt?
Wann fanden diese Veranstaltungen statt, wer hat dazu
eingeladen, welchem Zweck
dienten sie und wer hat daran teilgenommen?
Welche Kosten sind dem Ressort für jede dieser
Veranstaltungen entstanden,
chronologisch geordnet?
Wie hoch war der Zeitaufwand für die Bediensteten, die
im Rahmen dieser Veranstaltungen
mitwirkten und welcher Personalmehraufwand ergibt sich daraus für
das Ressort bzw. welcher Personalaufwand
würde sich daraus bei gesonderter Abrechnung dieser
Kostenstelle ergeben?
Welche bilateralen Veranstaltungen wurden im Jahr 2001 durchgeführt?
Wann fanden diese Veranstaltungen statt, wer hat dazu
eingeladen, welchem Zweck
dienten sie und wer hat daran teilgenommen?
Welche
Kosten sind dem Ressort für jede dieser Veranstaltungen entstanden,
chronologisch
geordnet?
Wie
hoch war der Zeitaufwand für die Bediensteten, die im Rahmen dieser
Veranstaltungen
mitwirkten und welcher Personalmehraufwand
ergibt sich daraus für das Ressort bzw. welcher
Personalaufwand würde sich daraus bei
gesonderter Abrechnung dieser Kostenstelle ergeben?
Welche EU-Veranstaltungen wurden im Jahr 2001 durchgeführt?
Wann fanden diese Veranstaltungen statt, wer
hat dazu eingeladen, welchem Zweck
dienten sie und wer hat daran teilgenommen?
Welche Kosten sind dem Ressort für
jede dieser Veranstaltungen entstanden,
chronologisch geordnet?
Wie hoch war der Zeitaufwand für die
Bediensteten, die im Rahmen dieser Veranstaltungen
mitwirkten und welcher Personalmehraufwand ergibt sich daraus für
das Ressort bzw. welcher
Personalaufwand würde sich daraus bei gesonderter Abrechnung dieser
Kostenstelle ergeben?
Welche Veranstaltungen
a) im Rahmen internationaler Kontakte
b) im Rahmen bilateraler Kontakte
c) im Rahmen der EU
sind für die Jahre 2002 und 2003 geplant bzw. wurden im Jahr 2002 bereits
durchgeführt?
Antwort:
Da
der Begriff Veranstaltung nicht näher definiert ist, beschränke ich
mich auf große Kongresse
und Seminare mit internationalem Teilnehmerkreis, die von meinem Ressort
veranstaltet wurden
oder wo das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Mitveranstalter war.
Eisenbahnweltkongreß vom 25.-28.9.2001 in Wien; das bmvit trat in Teilbereichen als
Mitveranstalter auf.
Die Kostenbeteiligung des bmvit betrug € 7,994,01,-.
Von der Sektion IV ist vom 10.-14.6.2002 eine CEPT/ECC/WGSE-Tagung in Baden bei Wien
geplant; Kostenangaben dzt. noch nicht möglich
ad externe Berater:
Fragen 89 bis 95:
Von welchen externen Beratern wurden bzw.
werden seit 4.2.2000 bis zum Einlangen
dieser Anfrage Modelle
hinsichtlich einer Strukturreform Ihres Ministeriums entwickelt?
Worin besteht der exakte Inhalt dieser
Beraterverträge mit den unter 89. beauskunfteten
Unternehmen?
Von welcher Zentralstelle
wurden die unter 89. beauskunfteten Berater-Verträge
abgeschlossen und von welcher
Zentralstelle wurden bzw. werden diese Leistungen
bezahlt?
Worin liegen generell die Gründe
für eine Organisationsreform in Ihrem Ministerium
und wie lauten die
Vorschläge der von Ihnen beauftragten Berater?
Wann ist ein entsprechender Abschluss des Reorganisationsprozesses zu erwarten?
Sind weitere Vertragsabschlüsse
über Beratungsdienstleistungen betreffend die
Reorganisation Ihres Ressorts
geplant?
Wie hoch sind die bisher angelaufenen
Kosten für externe Berater (Kapitalgesellschaften und
Einzelpersonen), die sich mit
der Reorganisation Ihres Ressorts befasst haben bzw. befassen,
unabhängig von der
auszahlenden Stelle?
Antwort-
Ich darf einleitend auf
die Beantwortungen meiner Amtsvorgängerin zu den Anfragen 2476J,
1863J-BR, 2530J und meine Beantwortung zur parlamentarischen Anfrage 3254J
verweisen.
Es ist von mir nicht geplant, weitere Verträge abzuschließen.
Ergänzend darf ich noch anmerken,
dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie, das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
und das Patentamt
gemeinsam mit der Firma TPA Consult Unternehmensberatung GmbH in Wien im
Dezember 2001
einen Werkvertrag zum Thema “Aufgabenkritik und Organisationsberatung
betreffend den
gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Österreichisches Patentamt)"
abgeschlossen haben.
Als Auftragsentgelt wurden
€ 59.999,- inkl. MWSt. zuzüglich Reisekosten (Taggelder ä
€ 23,26
Kilometergeld und
Nächtigungen) vereinbart. Die Reisespesen sind jeweils abzurechnen und
dürfen den Betrag von € 6.000,— nicht übersteigen. Das
vereinbarte Honorar wird zu gleichen
Teilen vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport und
vom Österreichischen
Patentamt getragen. Mangels vollständiger Vertragserfüllung erfolgte
noch keine Zahlung des
Österreichischen Patentamtes.
Der Reorganisationsprozess
der Zentralleitung wird unter Berücksichtigung der Veränderung der
Bundesstrassen seit 1. April 2002 und weiterer in Bearbeitung befindlicher
Organisationsprojekte
mit Auswirkungen auf die Aufbauorganisation (beispielsweise die Neuordnung der
Kompetenzen in
der Zivilluftfahrt) mit Ende des Jahres 2002 abgeschlossen sein.
Im Rahmen des Reorganisationsprojekts
wurde von mir eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die
beauftragt wurde, ua. folgende Empfehlungen im Rahmen der Neustrukturierung
umzusetzen:
Konzentration auf die Kernaufgaben des bmvit, klare Trennung zwischen
strategischen und
operativen Aufgaben, sowie schlanke und zeitgemäße interne
Verwaltungs- und
Führungsstrukturen mit Zusammenfassung der Ergebnis- und
Ressourcenverantwortung.
Die von mir am 18. März 2002
genehmigte Grundstruktur sieht im Vergleich zur
Geschäftseinteilung vom 1. April 2000 eine Reduktion von fünf
Sektionen auf drei Sektionen, die
Zusammenführung und
zweckmäßige Neuverteilung der Aufgaben von 65 Abteilungen auf rund
50
Abteilungen und in weiterer Folge die Auflösung sämtlicher Referate,
vor.
Frage 96:
Haben Sie vor Beauftragung von externen
Beratern für Strukturproblemstellungen
deren Kenntnisse auf diesem Gebiet im internationalen Umfeld geprüft und
welche
Ergebnisse zeigten diese
Erhebungen?
Antwort:
In meiner Amtszeit wurden keinerlei Beraterverträge abgeschlossen.
Frage 97:
In welcher Höhe wurden durch Sie
Aufträge an die Beraterfirmen Arthur Andersen
Business Consulting GmbH und
PriceWaterhouseCoopers, Coopers & Lybrand
Management Consulting GmbH vergeben und wurden mit diesen Unternehmen auch
andere Verträge (z.B.
über Buchprüfungen) durch Ihr Ressort oder von Ihrem Ressort
beherrschte Unternehmen
abgeschlossen, wenn ja, um welchen Auftragsinhalt
handelt es sich und welche
Zahlungen erfolgten an das Unternehmen?
Antwort:
Nach mir
vorliegenden Informationen wurden an die genannten Firmen von meinen
Amtsvorgängern
keine Aufträge erteilt. Auch ich habe keine solche Aufträge erteilt.
Der Vollständigkeit halber darf ich
jedoch auf den Generalvertrag des BM für Finanzen verweisen.
Frage 98:
Mit welchen Beratungsunternehmen wurde
seit 4.2.2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage
Dienstleistungsverträge
ausserhalb der Strukturreform abgeschlossen und wie hoch waren die
Kosten für diese Beratungsaufträge, geordnet nach beauftragten
Unternehmen?
Antwort:
Mit der Firma AMC Management Consulting
GmbH wurde am 23.11.2001 ein Vertrag betreffend
“Wachstumsschub in der angewandten Forschung und Entwicklung durch
Stärkung der
außeruniversitären Forschung und Entwicklung geschlossen. Aus diesem
Vertrag entstehen für
mein Ressort finanzielle Aufwendungen in Höhe von € 137.711,98.
Frage 99:
Welchen Unternehmensberatern bzw.
sonstigen externen Beratern wurden durch
Unternehmen, an denen Ihr
Ressort mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder
Eigenkapitals
beteiligt ist oder das durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche
oder
organisatorische
Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht wird, Aufträge erteilt und
welche Kosten
zogen diese Beraterverträge
nach sich, geordnet nach auftraggebendem Unternehmen?
Antwort:
Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein
Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1
B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach
Art. 126b Abs. 2 B-VG)
ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses
Interpellationsrecht allerdings “nur
auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer
Aktiengesellschaft)
und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die
Tätigkeit der Organe
der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt
wurden." (AB 1142 BlgNR 18.
GP, 4f).
Frage 100:
Wurden externe
Berater von Unternehmen, die der Kontrolle gem. § 52 Abs. 2 B-VG
unterliegen,
bezahlt welche aber
Dienstleistungen für die Zentralstelle erbracht haben und wenn ja, um
welchen
Vertrag handelt es sich und
von welchem Unternehmen wurden die Kosten getragen?
Antwort:
Im Zusammenhang mit den
Vorbereitungsarbeiten für die Neuordnung der behördlichen Aufgaben
im Bereich der Zivilluftfahrt, wurde von Austro Control ein Beratungsauftrag an
KPMG Consulting
vergeben; dieser Auftrag erstreckte sich über das erste Halbjahr 2001 und
hatte ein
Honorarvolumen
von € 150.816,77 inkl. MWSt.
Frage 101:
Wie hoch sind die Gesamtkosten für
externe Berater bzw. Beratungsunternehmen für
die Budgetjahre 2000, 2001 und in welcher Höhe wurden entsprechende Kosten
für
das Budgetjahr 2002 veranschlagt?
Antwort:
Die Veranschlagung für 2002 erfolgte
bekanntlich bereits im Jahr 2000 (Doppelbudget) daher
konnte mangels bekannter Eckpunkte eine genaue Festlegung nicht stattfinden; es
wurde aber
aufgrund von bisherigen Erfahrungswerten summarisch am zentralen
finanzgesetzlichen
Voranschlagsansatz für Verwaltungsaufwendungen 1/65008 für
“sonstige Leistungen juristischer
Personen" € 744.000 und für “sonstige Werkleistungen von
Einzelpersonen € 125.000
veranschlagt. Diese Beträge beinhalten aber sämtliche
Verwaltungsaufwendungen, die nach dem
Kontenplan bei den ggstl. Voranschlagsposten zu verrechnen sind (z.B.
Reinigung, Kopien,
Dolmetscher,
ärztliche Tätigkeiten, Veranstaltungen, Schulungen, Fortbildung,
Wartungsarbeiten,
sonstige Expertisen, etc.).
Frage 102:
Welche organisatorischen
Veränderungen wurden seit 4.2.2000 innerhalb der Struktur Ihres
Ressorts getroffen, wieviele
Planstellen wurden dadurch eingespart, wieviele Planstellen sollen bis
zum Ende der Legislaturperiode im Bereich Ihres Ressorts eingespart werden und
welche
ehemaligen Mitarbeiter des Ministerbüros wurden in die Organisation des
Ministeriums integriert?
Antwort:
Abgesehen von den durch die
Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 mit Wirkung vom
1. April 2000 herbeigeführten Organisationsänderungen wurden bis zum
Stichtag 1. Februar 2002
folgende organisatorische Änderungen durchgeführt (Änderungen
werden mit Stichtag der
jeweiligen
Geschäftseinteilungsänderung angeführt):
Mit der Geschäftseinteilungsänderung vom 10. April 2000 wurden
•
die im Bereich der Sektion l bestehenden Abteilungen der Obersten
Zivilluftfahrtbehörde in
einer Gruppe “Luftfahrt"
zusammengefasst.
Mit der Geschäftseinteilungsänderung vom 2. März 2001 wurde
•
die Stabstelle CEATS (Innerstaatliche Vorbereitung für die
Flugsicherungszentrale für
Eurocontrol in Wien) aufgelöst
•
ein Generalsekretär für das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
eingerichtet
•
das Referat lll/A/7b (Koordination des Erhaltungsmanagements, generelle
Angelegenheiten
der baulichen Instandsetzung
von Straßen) aufgelöst
• die Abteilung lll/A/10 (Angelegenheiten der Baukontrolle) aufgelöst
•
die Abteilung ll/B/8 (Straßenverkehr) aufgelöst, und die Abteilung
Hl/10 (Verordnungen gemäß
STVO) sowie das Referat ll/B/71 (Fachliche Aufsicht über die
Kraftfahrbehörden,
administrative Angelegenheiten des Schulfahrwesens) mit jeweils einem Teil der
Agenden der
aufgelassenen Abteilung neu eingerichtet.
Mit der Geschäftseinteilungsänderung vom 1. Jänner 2002 wurde
• die Sektion l aufgelöst
•
die Gruppe “Luftfahrt" in die Sektion II eingegliedert und die “Interne Revision" direkt dem
Generalsekretär unterstellt
•
die Geschäftsstelle des Rates für Forschung und
Technologieentwicklung in die
Geschäftseinteilung des bmvit aufgenommen
•
die vom Bundeskanzleramt übernommene Abteilung für
“Angelegenheiten des Energiewesens
und des Umweltschutzes" als Abteilung V/B/12 in das Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie eingegliedert
•
die Abteilung Präsidium 5 (Budgetangelegenheiten des Kapitels 65) der
Gruppe Präsidium
eingegliedert.
Vom Stichtag 1. April 2000
bis zum Stichtag 1. Februar 2002 konnten im Bereich der Zentralleitung
meines Ressorts 17 Planstellen eingespart werden. Als Zielrichtung für die
Einsparung von
Planstellen bis zum Ende der Legislaturperiode dienen die im
Ministerratsbeschluss vom 19.
September
2000 getroffenen Vorgaben.
Darüber hinaus werden
Einsparungen von Planstellen durch eine umfangreiche Reorganisation
meines Ressorts erzielt werden. Die genaue Zahl von Planstellen, die durch die
von mir
angesprochene Reorganisation und die
dadurch erzielte Optimierung von Verwaltungsabläufen
bzw. durch Synergieeffekte eingespart werden kann, ist zum derzeitigen
Projektstand nicht
bezifferbar.
Von den seit 4. Februar 2000 im
Ministerbüro beschäftigten Mitarbeitern wurde keiner in die
Organisation des Ministeriums integriert.
Frage 103:
In welcher Höhe wurden durch Sie
Aufträge für Werbekampagnen und Schaltungen von Inseraten für
Werbezwecke seit 4.2.2000
veranlasst, geordnet nach beauftragtem Unternehmen?
Antwort-
Ich verweise auf die
Anfragebeantwortung meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage
Nr. 1398/J-NR/2000.
Seit 2001 sind folgende
Werbekampagnen und Inserate durch mein Ressort in Auftrag gegeben
worden:
Den Zuschlag für die
Durchführung der bewusstseinsbildenden Kampagne “Gurt und
Kindersicherheit" erhielt
die Werbeagentur McCann-Erickson GmbH, Gregor Mendel-Straße 50,
1190 Wien, in der Höhe von €
434.641,69.
Die diversen Schaltungen (TV-Spot,
Kino-Spot, HF-Spot, Insertionen in Kronen Zeitung) zu dieser
Kampagne werden von der CI&M Werbeagentur gmbH, Elisabethstraße
2,1010 Wien, getätigt. Als
gesamter Rahmen stehen
dafür € 631.817,62 zur Verfügung.
Eine Einschaltung zum Thema
Anti-Drogenkampagne 2001/2002 erfolgte in der Arbeits- und
Lernbroschüre MEGA IN - MEGA OUT (Club der Exekutive); die Zahlung erfolgte
an: Klub der
Exekutive - Team Franz
Macheiner, Belgiergasse 8/II, 8020 Graz. Zahlung: € 4.123,30.
Eine Einschaltung zum Thema
“Nationales Verkehrssicherheitsprogramm" erfolgte im ORF-
Ratgeber “Alles rund ums Auto". Zahlungsempfänger war: Dr.
Peter Müller, Buch- und Kunstverlag
GmbH,
Sieveringer Straße 126, 1190 Wien. Zahlungsbetrag: € 7.691,70.
Im Rahmen der Baureportage
über die neue Seilbahnanlage am Hauser Kaibling in der Steiermark
erfolgte im Jahre 2001 eine umfassende Vorstellung des Verkehrsressorts durch
das
Fachmagazin Seilbahn & Bus Tourismus. Inkludiert war ein Bericht und ein
Interview mit Frau BM
DI Dr. Forstinger. Im Rahmen dieser Berichterstattung wurde auch eine
PR-Reportage über das
Verkehrsressort
gebracht.
Für
diese PR-Aktion wurde ein Druckkostenbeitrag in Höhe von € 3.204,87
inkl. 5 % Werbeabgabe
und 20 % USt. an die Exclusiv-Veriagsges.m.b.H. & Co. KG,
Weiserstraße 64, 4623 Gunskirchen,
geleistet.
Für sachliche Informationstätigkeiten im
Zusammenhang mit laufenden Technologie-
programmen wurden von 1.1.2001 bis 1.2.2002 Ausgaben in Höhe von €
95.Q9Q:08 getätigt.
Die beauftragten Leistungen beinhalten:
• Äwareness-Maßnahmen für neue Technologien
• Darstellung österreichischer Technologiebereiche für internationales Publikum
• Zielgruppenorientierte Information über aktuelle Ausschreibungen in Fachzeitschriften
• Inserate zur Bekanntmachung von Wettbewerben
Technologieprogramm_______Auftragnehmer__________________Summe in € (exkl.
Abgaben)
Nachhaltig
Wirtschaften
Zeitschrift
“Umweltberatung"
3.300,07
Nachhaltig
Wirtschaften
Zeitschrift
“A3Umwelt"
3.633,64
Technologieprogramme
“Die Presse", Peilage “Austria
Today"
14.461,89
Haus der
Zukunft
Zeitschrift “a3-Bau"
2.252,86
Nachhaltig
Wirtschaften
Zeitschrift “Blickpunkt
Technikum"
2.143,85
Sanfte
Mobilität
Zeitschrift “die neue Umwelt"
1.999,96
“e-business"
&
Logistik
“der Standard”/Logistikbeilage 5.657,58
Forschungsförderung
Österreichisches
Indusrriemagazin
3.696,00
Österr.
Technologieprogramme "Austria Today/Gateway
to the
East
2.180,19
Österr.
Technologieprogramme "Austria Today/Green
Austria"
7.230,95
Nachhaltig
Wirtschaften
“Öko-Datenbank"
917,64
Haus der
Zukunft
“die neue Umwelt"
1.299,97
Technologieprogramme
“der
Standard"/Serie
38.527,14
Forschungsförderung
Zeitschrift “Wir machen
Karriere"
2.701,25
Nachhaltig Wirtschaften_______Zeitschrift
“Umweltschutz"___________
_5.087,10
Summe 95.090,08
ad Repräsentationsaufwendungen:
Frage 104:
Welche Repräsentationsaufwendung
(Datum, Anlass, Voranschlag, tatsächliche
Abrechnung)
sind für den Ressortminister und die Bediensteten des Ministerbüros
im
Zeitraum
vom 4.2.2000 bis 1.2.2002 angefallen?
Antwort:
In den Jahren 2000 und 2001 fielen im
Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie
ATS 388.329,89 und im Jahr 2002 € 946,20 für
Repräsentationsausgaben meiner
Amtsvorgängerin DI Dr. Forstinger und
ihrem Kabinett an. Ich ersuche jedoch um Verständnis, dass eine
detaillierte Aufstellung über jeden einzelnen Anlassfall zu umfangreich
wäre.
Frage 105:
in weicher Höhe sind für den
obig genannten Zeitraum Reisespesen des Ressortministers und der
Bediensteten des Ministerbüros angefallen (national und international,
jeweils geordnet nach Datum,
Anlass, Voranschlag und tatsächlicher
Abrechnung)?
Antwort:
Für den genannten Zeitraum sind Reisespesen in Höhe von € 38.610,32 angefallen.
Leiharbeit-
|
Leiharbeitgeber
|
Vertrags-
|
Wert-
|
Kündigungsmög-
|
Beloh-
|
Umsatzsteu-
|
Abrech-
|
Pensions-
|
Abdingung
|
Konventi-
|
DI Hans
|
Flexwork Ge-
|
Dauer
|
ja
|
ohne Angabe von
|
nein
|
ja
|
monatlich
|
ASVG
|
ja
|
nein
|
Dr. Christa
|
Horst Felbermay-
|
Dauer
|
ja
|
analog Angestell-
|
nein
|
ja
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quartalsweise
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ASVG
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ja
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nein
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Werner
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Institut für Bildung
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Dauer
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ja
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analog Angestell-
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nein
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ja
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quartalsweise
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ASVG
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ja
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nein
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Dr. Monika
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Reifein Bruck-
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Dauer
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ja
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Analog Angestell-
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nein
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ja
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quartalsweise
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ASVG
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ja
|
nein
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