3413/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Dr. Kräuter und Genossinnen haben am
13. Feber 2002 unter der Nr. 3398/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "zwei Jahre schwarz-blaue Verschwendung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Einleitend muss - ohne das Interpellationsrecht der Abgeordneten grundsätzlich in
Frage stellen zu wollen - doch die Sinnhaftigkeit von Fragen in Zweifel gezogen
werden, die identisch wenige Monate zuvor bereits gestellt und beantwortet worden
waren, zumal mit deren Beantwortung ein enormer Zeitaufwand verbunden ist. Die
Beantwortung dieser Anfrage bezieht sich daher auch nur auf jenen Zeitraum, der
seit der Beantwortung der jeweils letzten Anfrage zurückliegt bis zum Stichtag 1.
Feber 2002. Mehrere Mitarbeiter meines Ministeriums waren teilweise tage- oder
sogar wochenlang mit der Ausarbeitung der Antwortentwürfe zu den einzelnen
Fragen beschäftigt.

Ad personeller Nahebereich des Ministers

Grundsätzlich darf ich hinsichtlich der Fragen 1 bis 26 auf meine Beantwortung zur
Anfrage Nr. 2337/J vom 5. April 2001 und hinsichtlich der Fragen 27 bis 30 auf die
Beantwortung der Anfrage Nr. 1916/J vom 16. Feber 2001 verweisen. Die
Beantwortung der nachstehenden Fragen bezieht sich daher auf die zwischenzeitlich
eingetretenen Veränderungen.

Zu den Fragen 1 und 2:

Die im Zeitraum 1. Mai 2001 bis zum 1. Feber 2002 bei den Mitarbeitern des Büros
des Herrn Bundesministers eingetretenen personellen Veränderungen stellen sich
wie folgt dar:

Im bezeichneten Zeitraum haben 3 Mitarbeiterinnen das Kabinett verlassen; davon
steht 1 weiterhin in einem Beamtendienstverhältnis im Ressortbereich in
Verwendung, 1 Bediensteter befindet sich auf Sonderurlaub gemäß § 74 Absatz 4
BDG 1979 und 1 Bediensteter ist in den Bereich des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur zurückgekehrt.


Zu Frage 3:

Die Ermittlung der Gehaltsansprüche der im Kabinett des Bundesministers tätigen
Beamten erfolgte nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956, die Ermittlung
der Entlohnung der Vertragsbediensteten nach dem Vertragsbedienstetengesetz
1948.

Die Einstufungen der im bezeichneten Zeitraum ins Kabinett des Bundesministers
auf- bzw. übernommenen Mitarbeiterinnen stellen sich folgendermaßen dar:

Anzahl

 

Dienstrechtliche Stellung

 

1

 

Verwendungsgruppe E2a

 

2

 

Entlohnungsgruppe   v1/3

 

Zu den Fragen 4. 10 und 11:

Zeitliche Mehrleistungen der zu den Fragen  1  und 2 angeführten Bediensteten
werden jeweils im Wege der Einzelverrechnung abgegolten.

Dienstrechtliche Stellung

 

Durchschnittliche Überstunden
monatlich/Einzelverrechnung

 

1  Verwendungsgruppe A1/4

 

85   Stunden

 

4 Entlohnungsgruppe   v1/3

 

95   Stunden

 

1  Entlohnungsgruppe VB/SVA/1/3

 

78   Stunden

 

1 Verwendungsgruppe E2a

 

110   Stunden

 

1 Verwendungsgruppe E2b

 

61   Stunden

 

Zu den Fragen 5 bis 9, 14 bis 16, 18 , 20, 25 und 26:

Ich verweise auf die Einleitung zum Fragenkomplex. Es ergaben sich bis zum in
Frage 1 angeführten Stichtag keine Änderungen.

Zu Frage 12:

Im Anfragezeitraum wurden insgesamt € 13.318,5 (S 183.266,-) an Belohnungen
bzw. Prämien ausbezahlt. Der Betrag wurde hauptsächlich auf die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen im Sekretariats- und Kanzleibereich aufgeteilt. Die Referenten und
Referentinnen meines Kabinetts erhielten mit Ausnahme der allgemeinen
Weihnachtsbelohnung von € 145,3 (S 2.000) keine Belohnung.

Zu Frage 13:

Im angeführten Zeitraum haben zwei Mitarbeiter des Büros des Bundesministers
entgeltliche (Flughafen-)Aufsichtsratsfunktionen übernommen. Einer der beiden hat
das Kabinett mittlerweile verlassen. Kein Kabinettsmitglied übt eine
Nebenbeschäftigung aus.


Zu Frage 17:

Der Leiter der Präsidialsektion bekleidete vor dieser Funktion die Funktion des
Leiters des Kabinetts des Bundesministers (4.2.2000 bis 30.9.2000).

Zu Frage 19:

Für die in der Voranfrage bekanntgegebenen Sektionsleiter wurden insgesamt
Belohnungen in Gesamthöhe von € 145,3 (S 2.000,-) vergeben.

r

Zu Frage 21 und 22:

Die nachstehend angeführten Bediensteten nehmen entgeltliche Aufsichtsrats- (oder
vergleichbare) Funktionen wahr. Die Einkünfte aus diesen Nebentätigkeiten ergeben
sich aus den jeweils entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

Zu- und Vorname

 

Organisation

 

Einkünfte/Grundlage

 

DICK Mag. Josef

 

FH Linz Betriebs-GesmbH

 

Einkünfte/GG 1956

 

FEINER Hermann

 

FH Graz Betriebs-GesmbH

 

Einkünfte/GG 1956

 

KORNER Mag. Berndt

 

Salzburger FH Betriebs-GesmbH

 

Einkünfte/privatr. Vereinb.

 

VOGL Mag. Mathias

 

Tiroler FH-Betriebs-GesmbH

 

Einkünfte/GG 1956

 

ZELLER Gerhard

 

Wirtschaftsrat Statistik Osterr.

 

Sitzungsgeld/StatistikG

 

Zu Frage 23:

Insgesamt war im Jahr 2001 (1.1.2001 bis 31.12.2001) für 588 MitarbeiterInnen der
Zentralstelle die Anordnung von mehr als 240 Überstunden erforderlich.

Eine weitere funktionsbezogene Aufschlüsselung konnte aufgrund des damit
verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes und aus
sicherheitspolizeilichen Überlegungen nicht vorgenommen werden.

Zu Frage 24:

Derzeit sind an EU-Einrichtungen abgestellt:

NAME

 

VERWENDUNG bei

 

Rechtliche Grundlage

 

BAUER Mag. Christa

 

EUROPOL Den Haag

 

§ 39 a BOG 1979 Entsendung

 

BAUER Christian

 

EUROPOL Den Haag

 

§ 39 a BOG 1979 Entsendung

 

BARTOS Mag. Christoph

 

EU-Harmonisierungsamt

 

Karenzurlaub, VBG 1948

 

FELGENHAUER Mag. Harald

 

EUROPOL Den Haag

 

Urlaub     unter     Entfall     der
Bezüge gem. § 29b VBG 1948

 

HERBINGER Mag. Walter

 

GD der EU Kommission

 

§ 6b VBG 1948 Entsendung

 

HINTEREGGER Peter

 

EUROPOL Den Haag

 

§ 39 a BOG 1979 Entsendung

 

JURITSCH Ing. Mag. Michael

 

EUROPOL Den Haag

 

Karenzurlaub, § 75 BDG

 

Bei den Genannten handelt es sich um Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppen
v1/2, l/a sowie um Beamte der Verwendungsgruppen A1/3, AA/l/2 und E2a.


Zu Frage 27:

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden seit der Voranfrage 314
männliche und 80 weibliche Bedienstete in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
übernommen.

Die Begründung war in allen Fällen unbedingter Personalbedarf zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit.

Zu Frage 28:

 

Es wurden im Planstellenbereich 1100 2 Beamtinnen definitivgestellt. Im Bereich der
nachgeordneten Behörden und Dienststellen wurden 223 Beamte und 89
Beamtinnen definitiv gestellt.

Zu Frage 29:

Zum 1.2.2002 waren :

•    Im Planstellenbereich 1100

418 männliche Bedienstete (davon 12 dienstzugeteilte Exekutivbeamte)

291 weibliche Bedienstete (davon 11 zugeteilte Exekutivbeamtinnen)

•    Im Planstellenbereich 1150
20 männliche Bedienstete
10 weibliche Bedienstete

•    Im Planstellenbereich 1151
1 männliche Bedienstete
1 weibliche Bedienstete

•    Im Planstellenbereich 1152
36 männliche Bedienstete
27 weibliche Bedienstete

•    im    Bereich    der    den    Gruppen    Bundespolizei    und    Bundesgendarmerie

nachgeordneten Behörden und Dienststellen
24.619 männliche Bedienstete und
2.719 weibliche Bedienstete

in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt.
Zu Frage 30:

Zum 1.2.2002 war kein Beamter einem ausgegliederten Unternehmen
dienstzugeteilt.

Ad Infrastruktur des Ministeriums

Grundsätzlich darf ich hinsichtlich der Fragen 31 bis 36 auf meine Beantwortung zur
Anfrage Nr. 2407/J vom 4. Mai 2001 und hinsichtlich der Fragen 37 bis 63 auf die


Beantwortung der Anfrage Nr. 2395/J vom 16. Feber 2001 verweisen. Die
Beantwortung der nachstehenden Fragen bezieht sich daher auf die zwischenzeitlich
eingetretenen Veränderungen. Hinsichtlich der neuen Fragen 64 und 65 ersuche ich
um Verständnis, wenn ich diese aufgrund des ansonsten damit verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nur für die Zentralstelle beantworte.

Zu den Fragen 31 und 32:

Außer den routinemäßigen Instandhaltungsarbeiten wurden bis zum Stichtag
1. Feber 2002 keine effektiven Umbauarbeiten (an der Bausubstanz) durchgeführt.
Es wurden lediglich Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsstandards
gesetzt. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich aus sicherheitstaktischen Gründen
von einer Aufzählung der einzelnen Maßnahmen und ihrem finanziellen Aufwand
Abstand nehme.

Zu den Fragen 33 und 34:

Für den Bereich Tische

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                                   € 1.471,36

Für den Bereich Schränke (Aktenschränke, Panzerschränke)

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                                   € 9.078,22

erforderlich.

Zu Frage 35 und 36:

Für den Bereich mobile pcs

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                                   € 2.214

Für den Bereich Mobiltelefone

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                                   € 1.833.03

Für den Bereich konventionelle Bürotechnik

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                                   €    811,03

erforderlich.

Zu den Fragen 37. 41, 43 bis 50, 52 bis 54, 57 bis 59, 61 und 63:

Ich verweise auf die Einleitung zum Fragenkomplex. Es ergaben sich bis zum in
Frage 1 angeführten Stichtag keine Änderungen.

Zu Frage 38:

Mit Stichtag 10.3.2002 waren 38.359 User registriert, davon sind 32.421 User
freigegeben.

Zu Frage 39:

Als Ergänzung ist im Bereich NT die Fa. ACP anzuführen.


Zu Frage 40:

Für die Anschaffung der Hardware entstehen pro Arbeitsplatz im BAKS Kosten von

ca. € 1.833,- (inkl. anteilige Server und Druckerkosten), wobei auf die
unterschiedlichen Voraussetzungen in den jeweiligen Ressorts hingewiesen wird.

Zu Frage 42:

Für die im NT-Bereich eingesetzte Software ergeben sich Durchschnittskosten pro
Arbeitsplatz von ca. € 760,- (eingerechnet wurden NT, Office-Paket, PersCom, und
Applikationen wie Verwaltungsstrafverfahren, Kommunikationsapplikation,
Personalevidenz, Aktenverwaltung).

Zu Frage 51:

Im Jahr 2001 verzeichnete die Server 16.504.928 Hits.

Zu Frage 55

Help-gv wird vom Bundesministerium für Inneres bei den Lebenssituationen “Einreise
und Aufenthalt, Identitätsnachweis, Meldeauskunft, Namensänderung, Reispass,
Personalausweis, Strafregister, Verein, Wahlen, Zivildienst und Zivilschutz" betreut.
In all diesen Bereichen werden laufend Aktualisierungen durch das
Bundesministerium für Inneres veranlasst. Der Bereich “Namensänderung" wurde
neu eingestellt.

Auf Grund der Passgesetznovelle 2001 und der damit verbundenen wesentlichen
Erhöhung des Bürgerservices wurden auch bei “Reisepass und Personalausweis"
umfangreiche Änderungen vorgenommen. Die Einführung des ZMR bedeutete
gleichfalls eine grundlegende neue Informationsgestaltung für die Lebenssituation
“Meldeauskunft". Mit diesen Änderungen war auch die entsprechende Neueinstellung
bzw. Adaptierung im Bereich der “Formulare zum download" verbunden.

Zu Frage 56:

Vor allem Verwaltungsvorgänge mit Bezug zum zentralen Melderegister.

Als Pilotprojekt für den Einsatz der sicheren elektronischen Signatur ist der Antrag
auf Strafregisterbescheinigung via Internet geplant.

Zu Frage 60

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3402/J durch die
Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.

Zu Frage 62

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3397/J durch den Bundesminister
für Finanzen.

Zu Frage 64:

Im anfragerelevanten Zeitraum wurden in der Zentralleitung folgende Kfz angekauft


Ein Lkw Marke Steyr (Planstelle Lkw über 1000 kg) samt Umbauten um € 301.347,62
und ein VW-Sharan (Planstelle für besondere Kfz) um € 34.753,89

Weiters wurden für die Zentralleitung, zu der auch die Sondereinheiten gehören

Ein Audi A8 3,3 tdi um € 79.494.- (Planstelle der Kategorie III),

ein BMW 525 d um € 43.880,72   und ein BMW 520d um € 34.327,59 (Planstelle

besondere Zwecke) bestellt.

Bei Auslieferung werden 1 BMW 730 (Kategorie III), ein Mercedes (Kategorie la) mit
jeweils über 300.000 km-Leistung und ein Mercedes (Kategorie besondere Zwecke)
mit ca. 190.000 km-Leistung abgemeldet und im Sachgüteraustausch angeboten.

Zu Frage 65:

Im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Bundeskriminalamtes war es
erforderlich Räumlichkeiten zwischen der Zentralstelle und der Bundespolizei
teilweise neu zu widmen.

Im Raum Innsbruck konnte mit den vorhandenen Raumangebot nicht das Auslangen
gefunden werden, daher erfolgte eine Neuanmietung. Es handelt sich dabei im
engeren Sinne um keine zusätzlich Anmietung, da eine bestehende Einmietung mit
gleichen bzw. ein wenig höherem Kostenaufwand aufgekündigt wurde.

Seit Mitte der 90iger Jahren ist die Einrichtung einer Außenstelle für den
Entschärfungsdienst im Westen des Bundesgebietes geplant. Nach Verzögerungen
wird nunmehr ein Neubau für die Dienststelle im Raum Hall/Tirol von der BIG auf
Basis eines Mietvertrages errichtet. Der Mietaufwand wird rd. € 16.700/Jahr
betragen.

Die Anmietung von weiteren zusätzlichen Räumlichkeiten ist nicht geplant.
Ad Dienstreisen, internationale Veranstaltungen

Grundsätzlich darf ich hinsichtlich der Fragen 75 bis 88 auf meine Beantwortung zur
Anfrage Nr. 2315/J vom 4. April 2001 und hinsichtlich der Fragen 71 bis 74 auf die
Beantwortung zur Anfrage Nr. 2337/J vom 5. April 2001 hinweisen.

Zu Frage 66:

Die Kosten der Auslandsreisen des Bundesministers für Inneres für das Jahr 2001
stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DESTINATION

 

Flugkosten

 

Tages -  u.
Nächtigungsgeb.

 

Rep. Ausgab
en

 

Rep. Ausgab
en

 

 

 

1/11008/6216

 

1/11008/5613 400

 

1/110087232
002

 

1/110087280
001

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU Raum

 

22.503,72

 

774,-

 

 

 

 

 

EU Raum

 

12.987,49

 

4.040,60

 

 

 

407,3

 

EU Raum

 

19.966,66

 

561,3

 

 

 

 

 


Außerhalb EU

 

 

 

40,7

 

 

 

 

 

Außerhalb EU

 

3.699,11

 

254,-

 

 

 

 

 

Außerhalb EU

 

25.500,00

 

514,--

 

 

 

 

 

Außerhalb EU

 

 

 

747,--

 

 

 

 

 

Außerhalb EU

 

22.880,00

 

338,-

 

 

 

3.080,55

 

Außerhalb EU

 

35.843,67

 

3.208,-

 

 

 

 

 

Außerhalb EU

 

22.875,00

 

450,--

 

 

 

 

 

EU Raum

 

12.696,74

 

570,--

 

 

 

 

 

Außerhalb EU

 

16.926,36

 

1470,7

 

 

 

 

 

Außerhalb EU

 

 

 

241,3

 

 

 

 

 

EU Raum

 

7.748,58

 

570,-

 

 

 

 

 

EU Raum

 

9.229,45

 

570,--

 

 

 

 

 

EU Raum

 

9.228,95

 

540,--

 

 

 

 

 

Summe in ATS

 

222.085,73

 

14.889,60

 

 

 

3.487,85

 

Hinzu kommen noch Kosten aufgrund der Dauer der Abfertigung im Zusammenhang
mit dem 11.9.2001 am 20. und am 27. September 2001 in Höhe von € 1397,32.

Zu Frage 67:

Die angeführten Auslandsdienstreisen waren durch sicherheitspolitische
Zielsetzungen motiviert und dienten der Erörterung und Festlegung gemeinsamer
Vorhaben auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit.

Zu Frage 68 und 69:

Es darf auf die angeschlossene Aufstellung verwiesen werden, wobei jeweils bei
Flugreisen die planmäßige Abflug- bzw. Ankunftszeit in Österreich ausgewiesen
wurde bzw. bei sonstigen Dienstreisen der effektive Grenzübertritt.

Auslandsdienstreisen der Delegationsmitglieder des BM im Jahr 2001

Destination/
Zweck der Reise

 

Dauer

 

Begleitung
Ressortbedienstete

 

Begleitung
Politiker

 

Sonstige
Personen

 

EU Raum

 

07.02., 17:20 Uhr bis
09.02., 17:00 Uhr

 

3

 

 

 

1

 

EU Raum

 

15.03., 06:55 Uhr bis
16.03., 19:05 Uhr

 

7

 

 

 

 

 

EU Raum

 

25.3., 09:00 Uhr bis
26.3., 20:45 Uhr

 

5

 

 

 

 

 

Außerhalb EU

 

04.05., 09:45 Uhr bis
04.05., 15:00 Uhr

 

9

 

 

 

 

 

Außerhalb EU

 

21.05, 16:55 Uhr bis
22.05., 17:00 Uhr

 

9

 

 

 

2

 

Außerhalb EU

 

28.05., 07:30 Uhr bis
29.05., 20:00 Uhr

 

6

 

 

 

 

 

Außerhalb EU

 

0706., 01:00 Uhr bis
09.06., 18:00 Uhr

 

9

 

 

 

1

 

Außerhalb EU

 

19.06., 05:30 Uhr bis
20.06., 20:15 Uhr

 

5

 

 

 

4

 


Außerhalb EU

 

09.07., 17:05 Uhr bis
17.07., 05:30 Uhr

 

5

 

 

 

1

 

Außerhalb EU

 

02.08., 07:00 Uhr bis
02.08., 21:30 Uhr

 

5

 

 

 

2

 

EU Raum

 

20.09., 06:50 Uhr bis
20.09., 19:05 Uhr

 

6

 

 

 

 

 

Außerhalb EU

 

03.10., 10:15 Uhr bis
07.10., 18:00 Uhr

 

6

 

 

 

3

 

Außerhalb EU

 

07.12., 07:00 Uhr bis
07.12., 20:00 Uhr

 

12

 

 

 

1

 

 

EU Raum

 

27.09., 06:55 Uhr bis
2709, 19:05 Uhr

 

6

 

 

 

 

 

EU Raum

 

19. 11. ,07:00 Uhr bis
19.11., 16:55 Uhr

 

7

 

 

 

 

 

EU Raum

 

07.12., 07:00 Uhr bis
07.12., 20:00 Uhr

 

7

 

 

 

 

 

Zu Frage 70:

Die Teilnehmer wurden nach dem Thema der zu erwartenden Gespräche
ausgewählt.

Zu Frage 71 und 72:

Im Zeitraum 1. Mai 2001 bis 31. Jänner 2002 wurden durch die Sektionsleiter meines
Ressorts insgesamt Auslandsdienstreisen an 59 Reisetagen durchgeführt. Die dafür
aufgewendeten Gesamtkosten belaufen sich bisher auf € 24.024,-. Die
Auslandsdienstreisen waren in entsprechenden sicherheitspolitischen Zielsetzungen
begründet.

Zu Frage 73 und 74:

Bezüglich der Mitarbeiterinnen des Kabinetts des Bundesministers sind im Zeitraum
1. Mai 2001 bis 31. Jänner 2002 insgesamt 81 Reisetage für Auslandsdienstreisen
angefallen. Die Auslandsdienstreisen dienten vorwiegend der Begleitung des
Ministers. Die Kosten hiefür beliefen sich bisher gesamthaft auf € 32.487,-.

Zu Frage 75

Folgende Reisen sind geplant:

Zu derzeit 5 Tagungen des Rates für Justiz und Inneres im Jahr 2002

zur einer Ministerkonferenz

Zu derzeit 3 Multilateralen Innenministertreffen

Weiters sind bilaterale Besuche in Staaten sowohl innerhalb als auch außerhalb des
EU-Raumes geplant.

bereits durchgeführt:


Offizieller Besuch beim rumänischen Innenminister Rus
Offizieller Besuch beim bulgarischen Innenminister Petkanov
Offizieller Besuch bei der Schweizer Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
Brasilien, Peru, Kolumbien

Zu Tagungen des Rates für Justiz und Inneres im Jahr 2002

13./15.2.2002 in Santiago de Compostela,
28.2.2002 in Brüssel,

Zu den Fragen 76 bis 78; 80 bis 82 und 84 bis 86

Ich ersuche um Verständnis, wenn ich aus Gründen des ansonsten damit
verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes den nicht definierten
Begriff “Veranstaltung" auf Kongresse und Seminare einschränke. Darüber hinaus
fanden im Jahr 2001 zahlreiche weitere bilaterale Arbeitstreffen und -besuche,
Einladungen und Empfänge sowie Ausbildungskurse statt, von deren Aufzählung ich
aus den angeführten Gründen Abstand nehme.

In der Zeit vom 7. - 9. Februar 2001 fand das AlP-Meeting (Alpeninformations-
partnerschaft) statt. Bei der Veranstaltung der "Alpeninformationspartnerschaft - AIP"
handelt es sich um eine internationale Teilprojektgruppe zum Thema "Illegale
Migration/Schlepperei/ Menschenhandel". Die Einladung zu der stattgefundenen
Veranstaltung erging wie im Jahr 2000 vom Bundesministerium für Inneres, da der
Vertreter Österreichs ständiger Vorsitzender dieser Teilprojektgruppe ist und es
nahmen daran die Vertreter der jeweils zuständigen Behörden aus Deutschland,
Frankreich, Italien, dem Fürstentum Liechtenstein, Österreich und der Schweiz teil.
Bei der Veranstaltung "AlP-Meeting" entstanden lediglich Kosten in der Höhe von ca.
S 4.800 (€ 348,83) da die Aufenthaltskosten von den Delegierten bzw. deren
Behörden getragen wurden.

In der Zeit vom 27. und 28. Juni 2001 wurde von der Abteilung ll/D/8, Zentralstelle
zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Suchtmittelkriminalität, wurde
in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat von IKPO/Interpol und Europol eine
internationale Tagung zum Thema “Drogenkriminalität - Balkanroute" im Hotel
.Wende' in Neusiedl/See im Burgenland veranstaltet. An der Tagung nahmen neben
Vertretern des Generalsekretariates von IKPO/Interpol und von Europol die
Drogenbekämpfungsbehörden von insgesamt 24 betroffenen Ländern (Belgien,
Bulgarien, Bosnien/Herzegowina, Kanada, Tschechien, Deutschland, Dänemark,
Finnland, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Italien, Mazedonien,
Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Türkei, Ukraine,
USA und Jugoslawien) sowie den österreichischen Sicherheitsbehörden und -
dienststeilen teil. Ziel dieser Tagung war es, die für eine erfolgreiche Bekämpfung
der Organisierten Suchtgiftkriminalität unabdingbare internationale Kooperation
zwischen den Exekutivdienststellen der betroffenen Länder zu vertiefen, den
gegenseitigen Informationsaustausch über konkrete Erkenntnisse zu fördern und
neue Ermittlungsansätze zu erkennen bzw. zu erarbeiten. Weitere Ziele waren die
operative Umsetzung der vorliegenden Analysen, wobei insbesondere operative
länderübergreifende Maßnahmen konkretisiert werden sollten. Während der
Veranstaltung wurden von allen Teilnehmern in offener Art Erkenntnisse über
kriminelle Organisationen, die sich mit dem Heroinhandel und -Schmuggel entlang
der Balkanroute befassen, dargestellt. Dies bot die Möglichkeit, diese Organisationen
und deren aktuelle Arbeitsweise auf internationaler Ebene zu erkennen sowie
zusätzliche Erkenntnisse über Zusammenhänge von verschiedenen


Ermittlungsverfahren festzustellen. Für die Veranstaltung der Tagung sind € 5.281,50
an Kosten erwachsen.

Vom 18. bis zum 22.7.2001 fand in Vorarlberg ein Trilaterales Ministertreffen mit der
Regierungschefstellvertreterin von Liechtenstein und der Vorsteherin des Justiz- und
Polizeidepartments der Schweiz zum Zweck der Verstärkung der Zusammenarbeit
betreffend die innere Sicherheit in der Bodenseeregion statt. Es fielen Gesamtkosten
von S 58.345,76 (€ 4.240,15) an.

Vom 26. bis zum 28.7.2001 fand das Forum SBG 2001 statt. Teilnehmer waren unter
anderem der EU-Kommissar für Justiz und Innere Angelegenheiten, die
Innenminister von Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen
Republik, Ungarn sowie der Regierungsbeauftragte für EU-Erweiterung. Das Forum
diente dem Dialog mit den Beitrittswerberländern sowie der Vereinbarung von
Sicherheitspartnerschaften mit den Teilnehmern. Es fielen Gesamtkosten von
S 3,094.104,59 (€ 224.857,35) an.

Vom 6. August 2001 bis 10. August 2001 fand gemeinsam mit den Vereinten
Nationen eine Veranstaltung zur Evaluierung der zukünftigen Durchführung von
Managementkursen für Führungskräfte im Rahmen von friedenserhaltenden
Einsätze der Vereinten Nationen statt. An dieser Veranstaltung nahmen 26
Führungskräfte der Exekutive aus 16 Nationen teil. Die Kosten beliefen sich auf ca.
S 40.000,-(€2.906,91).

Weiters fand ein Unterwasserentschärfungsseminar der Abteilung ll/D/17 für die
GSG 9 aus Deutschland und Kräfte der Delta Force und Navy (USA) vom 17.
September bis 5. Oktober 2001. Es entstanden lediglich Kosten in Höhe von ca. S
25.000(€ 1.816,82).

Seitens der Abteilung ll/D/10 wurde im Jahr 2001 eine Veranstaltung zum Thema
“EURO-Bargeldeinführung" mit den benachbarten EU-Kandidatenstaaten
durchgeführt. Die Veranstaltung fand am 11.10.2001 in Wien statt. Die Einladung
erfolgte durch die Abteilung ll/D/10. Die Veranstaltung hatte zum Ziel, die
benachbarten Kandidatenstaaten über die in Österreich getroffenen sicherheits- und
kriminalpolizeilichen Vorkehrungen im Zusammenhang mit der €-Bargeldeinführung
zu informieren, die Möglichkeiten der Kooperation mit den benachbarten
Kandidatenstaaten hinsichtlich grenzüberschreitender Problemlagen auszuloten
sowie gemeinsame Bekämpfungsstrategien gegen die im Zusammenhang mit der €-
Bargeldeinführung stehenden Straftaten, wie insbesondere Raub- und
Eigentumsdelikte sowie Falschgelddelikte festzulegen. An der Veranstaltung nahmen
Vertreter der Polizeien der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarns und
Sloweniens, sowie Vertreter der BMI, der Oesterreichischen Nationalbank, des
Gendarmerieeinsatzkommandos, der Sicherheitsdirektionen für Oberösterreich,
Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten teil. Für die Veranstaltung
wurden für die Bewirtung der Gäste S 7.000,- (€ 508,7) aufgewendet.

Am 8. und 9. November 2001 fand das PWGT-Meeting (Police Working Group on
Terrorism) statt. Bei der "Police Working Group on Terrorism - PWGT" handelt es
sich um eine Vereinigung der Leiter jener Polizeiorganisationen, die jeweils
innerstaatlich für die Bekämpfung des Terrorismus zuständig sind. Dieser
Vereinigung gehören die Länder Belgien, Dänemark, Deutschland, England,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande,


Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechei und Ungarn an.

Die Einladung zu dieser stattgefundenen Veranstaltung, die alljährlich von einem
anderen Mitgliedstaat ausgerichtet wird, erging im Jahr 2001 vom Bundesministerium
für Inneres. Durch das "PWGT-Meeting" entstanden Kosten in der Höhe von ca.
S 193.000 (€14.025,86)

Weiters fanden über Einladung des Bundesministeriums für Inneres im November
und Dezember 2001 Seminare der Abteilung ll/D/8, EDOK statt. Die Gesamtkosten
beliefen sich auf knapp über S 70.000 (€ 5.087,1).

•   Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität und

der organisierten Kriminalität zwischen Österreich und der Ukraine.
Teilnehmer: Angehörige des Bundesministeriums für Inneres und des ukrainischen
Ministeriums für Innere Angelegenheiten

Zweck dieser Veranstaltung war die Verbesserung der Kooperation zwischen
Österreich und der Ukraine in Bezug auf OK- und Suchtmittelkriminalität

• Internationale Probleme bei der Bekämpfung der Geldwäsche an dem
Teilnehmer: Angehörige des Bundesministeriums für Inneres und der Polizei/des
“Innenministeriums" bzw. der Geldwäschemeldestelle Ungarns, Liechtensteins bzw.
der Schweiz

Zweck dieses Seminar war die Verbesserung der Kooperation zwischen Österreich
und den Ländern Ungarn, Liechtenstein und der Schweiz.

•    “Money Laundering"

Teilnehmer: Angehörige des Bundesministeriums für Inneres und Mitglieder der

tschechischen    Geldwäsche-Meldestelle    Zweck    der    Veranstaltung    war    die

Verbesserung   der   Kooperation   zwischen   Österreich   und   der   Tschechischen

Republik.

•    “Prevention and Control of Money Laundering"

Teilnehmer: Angehörige des Bundesministeriums für Inneres und Mitglieder der
Meldestelle für Geldwäsche in Rumänien

Zweck der Veranstaltung war der Aufbau der rumänischen Geldwäschemeldestelle
sowie ein Informationsaustausch und Verbesserung der Kooperation mit Rumänien.

Im Jahr 2001 wurden im Rahmen der Mitteleuropäischen Polizeiakademie (MEPA) in
Österreich folgende Veranstaltungen durchgeführt:

Hauptkurs    der    Mitteleuropäischen    Polizeiakademie    (MEPA)    zum1   Thema
“Organisierte Kriminalität" (26 Teilnehmer aus 8 Staaten)
Bildungsstandort (Rossauerkaserne) Wien: 26.02. - 09.03.2001.
Die Kosten betrugen S 78.446 (€ 5.700,9)

7. MEPA-Spezialkurs für die Grenzpolizei 2001 (24 Teilnehmer aus 8 Staaten)
Bildungsstandort Graz (Schulabteilung der BPD Graz): 25.09.-30.09.2001
Die Kosten betrugen S 33.395,80 (€ 2.427).

MEPA-Fachseminar zum Thema “Schleusungskriminalität" (25 Teilnehmer aus 8

Staaten)

Bildungsstandort Graz (Schulabteilung der BPD Graz): 22.-25.10.2001.

Die Kosten betrugen S 17.069,69 (€ 1.240,5)


Weiters wurde im Rahmen des OISIN-Programmes der EK (Joint European Studies
Course - Operational language skills training) ein Deutsch Sprachkurs für
ausländische Polizeiangehörige durchgeführt. Die Einladung erfolgte durch die
Abteilung l/A/10. Der 4-wöchige Kurs fand vom 22.01 - 16.02.2001 beim LGK
Steiermark (in der Schulungsabteilung) statt. Es nahmen 24 Polizeibeamte aus 12
europäischen Staaten teil. Ziel der Veranstaltung war es die Deutsch-
Sprachkenntnisse der Teilnehmer zu fördern, um über die nationalen Grenzen
hinweg bei polizeilichen Aufgaben besser miteinander kommunizieren zu können.
Die Kosten betrugen für das BMI S 412.504,17 (€ 29.977,85). .50 % der
Gesamtkosten (Ausgaben) werden durch die EK refundiert. Dies entspracht einem
Betrag von S 206.252,09 (€ 14.988,93). Hinzu kommen noch Einnahmen durch
geleistete Kursbeiträge von S 127.870,12 (€ 9.292,68).

Zu den Fragen 79, 83 und 87:

Da der konkrete Zeitaufwand für einzelne Tätigkeiten nicht errechnet wird, kann auch
keine genaue Aussage über die Höhe der Kosten getroffen werden.

Zu Frage 88

In Fortsetzung der Aktivitäten im Rahmen der Mitteleuropäischen Polizeiakademie ist
ein MEPA-Hauptkurs, 3 MEPA-Fachseminare sowie ein MEPA-Spezialkurs für die
Grenzpolizei geplant.

Weiters Schengen-Spezialseminare (im Rahmen der Sicherheitspartnerschaften in
der EU)

- Am 27/28.01.2002 für Beamte der Innen- und Außenministerien von Polen,
Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn (jeweils 5 Beamte, insgesamt 25

Teilnehmer)

- Am 31.01/01.02.2002 für Beamte der Innen- und Außenministerien von Estland,
Lettland und Litauen (jeweils 4-5 Beamte, insgesamt 14 Teilnehmer)

Geplant: Am 28/29.05.2002 für Beamte der Innen- und Außenministerien der
Schweiz und Liechtensteins (insgesamt voraussichtlich 15 Teilnehmer)

Geplant ist weiters die Europäische Konferenz für die Rektoren von polizeilichen
Führungsakademien und die Sitzung des Governing Boards der Vereinigung der
Europäischen Polizeiakademien (AEPC).

Weiters ist eine Expertentagung zum Thema Demokratie und Sicherheit in Europa
geplant.

Im Jahr 2002 läuft weiters das Projekt “Police and Border Security". Dazu fand am 9.
und 10. 1. 2002 ein erster Workshop in Neusiedl am See statt, an dem 40 Experten
aus 12 Mitgliedstaaten teilnahmen. Ein zweiter Workshop mit rund 30 Experten ist

geplant.

Zudem ist ein weiteres Unterwasserentschärfungsseminar mit der GSG 9 aus
Deutschland und möglicherweise Teilnehmern aus weiteren Staaten geplant.


Von der Abteilung ll/BK/16 ist für das Jahr 2002 die Organisation des 34. Treffens
der European Working Party on IT-Crime in Wien geplant.

Weiters ist geplant, im Jahr 2003 ein Treffen der Interpol-Leiter Europas sowie eine
Fortsetzungsveranstaltung der Tagung 2001 zum Thema “Drogenkriminalität -
Balkanroute" durchzuführen.

Seitens der Abteilung ll/BK/10 ist an die Ausrichtung eines internationalen
Falschgeldtrainingsseminares im Jahr 2003 gedacht.

 

Durchgeführt wurden bereits                                                                                       

im Jänner 2002 die Veranstaltung   “Cooperation between Austria and the Ukraine:

Fighting Money Laundering and White-Collar Crime,, und

die Veranstaltung “Prevention and Combating Organised Crime; Bi- and Multilateral

Projekts"

im Februar 2002 die Veranstaltung “Meeting in Vienna, Sicherheitspartnerschaft
Österreich -Tschechische Republik,, und

im März 2002 wurde die Veranstaltung “Twinning Study Visit (Twinning Project der
EU) Prevention and Control of Money Launderings".

Ad externe Berater

Grundsätzlich darf ich hinsichtlich der Fragen 89 bis 97 auf meine Beantwortung zur
Bundesratsanfrage Nr. 1858/J-BR/2001 vom 6. August 2001 bzw zur Anfrage Nr.
2470/J vom 11.Mai 2001 und hinsichtlich der Fragen 98 auf die Beantwortung zur
Anfrage Nr. 1610/J vom 30.November 2000 bzw. auf die Beantwortung zur Anfrage
Nr. 1392/J vom 19. Oktober 2000 hinweisen.

Zu den Fragen 89 bis 92, 95, 96, 98 und 101:

Mit der Consulting AG wurde ein Vertrag zur Erstellung einer Expertise zur geplanten
Bündelung der Leistungserbringung der Buchhaltung des BMI abgeschlossen.

Der Abschluss des Vertrages sowie die Bezahlung erfolgte durch das
Bundesministerium für Inneres. Die Kosten belaufen sich auf S 50.000 (€ 3.633,64).

Als Grund für eine Organisationsreform ist die Ausschöpfung von
Einsparungspotential im Infrastrukturbereich des BMI zu nennen.

Die Vorschläge der Consulting AG stellen auf eine Bündelung der Ressourcen zur
Erzielung eines effizienteren Betriebsablaufes ab.

Die Fa. Pius Strobl Development & Consulting wurde zur Erbringung folgender
Dienstleistungen beauftragt: Projektsteuerungen, Beratungsleistungen und
Zusammenarbeit im und für den Bereich der IT-Reform und der digitalen
Öffentlichkeitsarbeit.

Die Einführung bzw. Reorganisation zentraler Datenverbundsysteme (zB ZMR) war
teils schon durch gesetzliche Vorgaben bedingt. Der Abschluss des Vertrages sowie


die Bezahlung erfolgte durch das Bundesministerium für Inneres. Die Kosten
belaufen sich bisher auf S 837.600 (€ 60.870,77). Der Vertrag läuft noch bis April
2002.

Mit der Fa. Card Management Marketing und Vertriebs Ges.m.b.H wurde für das
begleitende Projektmanagement bei der Einführung des Personal- und
Dienstausweises mit Chipkartenfunktion ein Vertrag geschlossen; der Pauschalpreis
inklusive USt. betrug S 2.160.000 (€ 156.973,32).

Mit dem Institut für anwendungsorientierte Wissensverarbeitung der Universität Linz
wurde für die Projektbegleitung bzw. Evaluierung im Zusammenhang mit dem Projekt
IPOS ein Vertrag geschlossen; die Kosten belaufen sich auf ca. € 6.500.

Mit der ARGE Austroconsult/Mason wurde für die Unterstützung im Projekt ADONIS
ein Vertrag für die umfassende begleitende Projektbetreuung und Erarbeitung der
Ausschreibung abgeschlossen. Die Kosten beliefen sich auf ca. € 580.000.

Mit einer Rechtsanwaltskanzlei wurde seitens des Bundesministerium für Inneres ein
Vertrag zur “Beratung bei der Hubschrauber-Rettungsdienstprivatisierung"
abgeschlossen. Die Vertragssumme betrug S 280.093,20 (€ 20.355,17).

Mit einer weiteren Rechtsanwaltskanzlei wurde ein Vertrag betreffend
“Beratungstätigkeit im Rahmen des Besucherzentrums Mauthausen" abgeschlossen.
Die Vertragssumme beträgt € 1.950.

Bezüglich der Frage der Erhaltungspflichten des Hauses Braunau am Inn, Vorstadt
Nr. 15, wurden insgesamt zwei Verträge mit einem Rechtsanwalt und einem weiteren
Fachmann betreffend Erstellung eines Gutachtens abgeschlossen. Die
Vertragssumme belief sich insgesamt auf S 44.000 (€3.197,6).

Weiters sind 2 Beratervereinbarungen (Einzelpersonen) in Form von freien
Dienstverträgen im Zusammenhang mit Reorganisationsmaßnahmen anzuführen.
Für diese Tätigkeiten sind in dem bezeichneten Zeitraum Gesamtkosten von
insgesamt € 21.438,- angefallen. Die Vertragsinhalte betreffen die “Beratung und
Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten betreffend die
Einführung von Systemen der Zeiterfassung und des Jahresarbeitszeitmodelles im
Bundesministerium für Inneres" bzw. “Beratung und Mitwirkung bei Analysen zur
Gestaltung von Organisationsabläufen und der automationsunterstützten Vollziehung
des ZDG"

Ergänzend zu den angeführten Voranfragen wäre hinsichtlich des dort angeführten
Vertrages mit dem Institut für Verwaltungsmanagement GmBH in Bezug auf die
Entwicklung von Leistungskennzahlen anzuführen, dass hinsichtlich dieses Projektes
im Jahr 2001 Kosten in Höhe von € 108.881,-- entstanden sind. Dazu ist zu
bemerken, dass die in der Antwort zur Anfrage 2470/J genannte Summe
(S 661.500,--) für den Anfragezeitraum Februar 2000 bis 30. April 2001 auf Basis von
35 Personentagen gerechnet war. Im Herbst 2001 erfolgte eine Auftragserweiterung
auf ca. 80 Personentage, die zu den genannten Gesamtkosten führte. Für das Jahr
2002 werden Kosten in Höhe von € 132.000,-- für das Fortsetzungsprojekt
angegeben, von denen bisher € 32.000 bezahlt wurden.

Hinsichtlich der Dotierung der Ausgaben aus dem Abschluss von (Werk-)Verträgen,
die gutachterlichen oder beratenden Charakter haben, wird darauf hingewiesen, daß
hiefür im Bereich der Zentralleitung keine eigene Verrechnungsposten zur Verfügung


stehen. Die im Zusammenhang mit solchen Verträgen entstehenden Kosten werden
im Sinne der Bestimmungen des Ansatz- und Kontenplanes des Bundes bei den
sachlich vorgegebenen VA-Posten verrechnet.

Werkverträge für Studien, die auf einem gesetzlichen Auftrag beruhen (wie zum
Beispiel die Expertise des Wirtschaftsforschungsinstitutes zur
Niederlassungsverordnung), Übersetzungen oder Werkverträge, die die laufende
Routinetätigkeit des Ministeriums betreffen, fallen wohl nicht unter die in Frage 101
angeführten Begriffsbestimmungen und scheinen daher in der Beantwortung auch
nicht auf.


Zu den Fragen 93 und 94:

Derzeit sind keine Vertragsabschlüsse geplant.
Zu Frage 96:

Bei jeder Beauftragung müssen selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben
beachtet werden. Weitergehende Erhebungen - speziell im internationalen Umfeld -
erschienen im Hinblick auf die oben angeführten Themen nicht zweckmäßig.

Zu Frage 97:

Hinsichtlich Arthur Andersen Business Consulting GmbH verweise ich auf die
Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 3397/J durch den Bundesminister für
Finanzen.

Zu den Fragen 99 und 100

Das Bundesministerium für Inneres ist weder an Unternehmungen im Sinne des
Art. 52 Abs. 2 B-VG, auch nicht gemeinsam mit anderen Ressorts, mit mindestens
50% des Stamm- Grund- oder Eigenkapitals beteiligt, noch beherrscht es solche
Unternehmungen durch finanzielle, wirtschaftliche oder organisatorische
Maßnahmen. Eine Beantwortung dieser Fragen entfällt daher.

Zu Frage 102:

Hinsichtlich der organisatorisch/personellen Veränderungen wird der Stand der/s
BMI-Organisationseinheiten/Personalstandes vom 1. April 2000 jenem vom 1.
Februar 2002 gegenübergestellt.

1.4.2000

 

1.2.2002

 

Organisationseinheiten

 

Organisationseinheiten

 

KBM

 

KBM

 

4 Sektionen

 

5 Sektionen

 

12 Gruppen

 

6 Gruppen

 

48 Abteilungen

 

47 Abteilungen

 

Personalstand

 

Personalstand

 

2133 incl. Dienstzuteilungen

 

2124 incl. Dienstzuteilungen

 

Dr. Theodor THANNER hat die Leitung der Präsidialsektion übernommen.


Dr. Herwig HAIDINGER hat die Leitung der Gruppe II/D - Bundeskriminalamt
übernommen.

Dr. Michaela PFEIFENBERGER übt nunmehr die Funktion der Polizeidirektorin in
Schwechat aus.

Zu Frage 103

Einleitend weise ich darauf hin, dass Einschaltungen in Printmedien, die auf einem
gesetzlichen Auftrag beruhen (wie zum Beispiel Stellenausschreibungen) und die in
Angelegenheiten des kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes entfalteten Tätigkeiten
wohl nicht unter die in dieser Frage angeführten Begriffsbestimmungen wie
Werbekampagne oder Schaltungen von Inseraten für Werbezwecke fallen und daher
in der Beantwortung auch nicht aufscheinen.

Ad Repräsentationsaufwendungen

Zu Frage 104

Für Repräsentationszwecke wurden für den gefragten Personenkreis seit 4. Feber
2000 zu Lasten des VA-Ansatzes 1/11008 Ausgaben in Höhe von €124.090,39
aufgewendet. Diese gliedern sich in Ausgaben für Empfänge, Einladungen, für
Hotelkosten, für VIP Betreuung Vienna Airport und Flugspesen, für Gastgeschenke
sowie Ausgaben für Pressekonferenzen und -termine sowie Dolmetschdienste.

Zu Frage 105.

Hinsichtlich der Kosten meiner Auslandsdienstreisen im Jahr 2001 verweise ich auf
die Beantwortung der Frage 66.

Im Zeitraum 1. Mai 2001 bis 31. Jänner 2002 sind Gesamtkosten für meine Inlands-
sowie für die Inlands- und Auslandsdienstreisen der Mitarbeiterinnen des Kabinetts
in Höhe von € 47.370,60 angefallen.