3413/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
BM für Inneres
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Dr. Kräuter und Genossinnen haben am
13. Feber 2002 unter der Nr. 3398/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "zwei Jahre
schwarz-blaue Verschwendung" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend muss
- ohne das Interpellationsrecht der Abgeordneten grundsätzlich in
Frage stellen zu wollen - doch die Sinnhaftigkeit von Fragen in Zweifel gezogen
werden, die identisch wenige Monate zuvor bereits gestellt und beantwortet
worden
waren, zumal mit deren Beantwortung ein enormer Zeitaufwand verbunden ist. Die
Beantwortung dieser Anfrage bezieht sich daher auch nur auf jenen Zeitraum, der
seit der Beantwortung der jeweils letzten Anfrage zurückliegt bis zum
Stichtag 1.
Feber 2002. Mehrere Mitarbeiter meines Ministeriums waren teilweise tage- oder
sogar wochenlang mit der Ausarbeitung der Antwortentwürfe zu den einzelnen
Fragen beschäftigt.
Ad personeller Nahebereich des Ministers
Grundsätzlich
darf ich hinsichtlich der Fragen 1 bis 26 auf meine Beantwortung zur
Anfrage Nr. 2337/J vom 5. April 2001 und hinsichtlich der Fragen 27 bis 30 auf
die
Beantwortung der Anfrage Nr. 1916/J vom 16. Feber 2001 verweisen. Die
Beantwortung der nachstehenden Fragen bezieht
sich daher auf die zwischenzeitlich
eingetretenen
Veränderungen.
Zu den Fragen 1 und 2:
Die
im Zeitraum 1. Mai 2001 bis zum 1. Feber 2002 bei den Mitarbeitern des
Büros
des Herrn Bundesministers eingetretenen
personellen Veränderungen stellen sich
wie folgt dar:
Im
bezeichneten Zeitraum haben 3 Mitarbeiterinnen das Kabinett verlassen; davon
steht 1 weiterhin in einem Beamtendienstverhältnis im Ressortbereich in
Verwendung, 1 Bediensteter befindet sich auf Sonderurlaub gemäß
§ 74 Absatz 4
BDG 1979 und 1 Bediensteter ist in den Bereich
des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
zurückgekehrt.
Zu Frage 3:
Die
Ermittlung der Gehaltsansprüche der im Kabinett des Bundesministers
tätigen
Beamten erfolgte nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956, die Ermittlung
der Entlohnung der Vertragsbediensteten nach dem Vertragsbedienstetengesetz
1948.
Die Einstufungen
der im bezeichneten Zeitraum ins Kabinett des Bundesministers
auf- bzw. übernommenen Mitarbeiterinnen stellen sich folgendermaßen
dar:
Anzahl
|
Dienstrechtliche Stellung
|
1
|
Verwendungsgruppe E2a
|
2
|
Entlohnungsgruppe v1/3
|
Zu den Fragen 4. 10 und 11:
Zeitliche Mehrleistungen der zu den Fragen 1
und 2 angeführten Bediensteten
werden jeweils im Wege der Einzelverrechnung abgegolten.
Dienstrechtliche Stellung
|
Durchschnittliche Überstunden
|
1 Verwendungsgruppe A1/4
|
85 Stunden
|
4 Entlohnungsgruppe v1/3
|
95 Stunden
|
1 Entlohnungsgruppe VB/SVA/1/3
|
78 Stunden
|
1 Verwendungsgruppe E2a
|
110 Stunden
|
1 Verwendungsgruppe E2b
|
61 Stunden
|
Zu den Fragen 5 bis 9, 14 bis 16, 18 , 20, 25 und 26:
Ich
verweise auf die Einleitung zum Fragenkomplex. Es ergaben sich bis zum in
Frage 1 angeführten Stichtag keine Änderungen.
Zu Frage 12:
Im
Anfragezeitraum wurden insgesamt € 13.318,5 (S 183.266,-) an Belohnungen
bzw. Prämien ausbezahlt. Der Betrag wurde
hauptsächlich auf die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen im Sekretariats- und Kanzleibereich aufgeteilt. Die Referenten
und
Referentinnen meines Kabinetts erhielten mit Ausnahme der allgemeinen
Weihnachtsbelohnung von € 145,3 (S
2.000) keine Belohnung.
Zu Frage 13:
Im
angeführten Zeitraum haben zwei Mitarbeiter des Büros des
Bundesministers
entgeltliche (Flughafen-)Aufsichtsratsfunktionen übernommen. Einer der
beiden hat
das Kabinett mittlerweile verlassen. Kein Kabinettsmitglied übt eine
Nebenbeschäftigung
aus.
Zu Frage 17:
Der
Leiter der Präsidialsektion bekleidete vor dieser Funktion die Funktion
des
Leiters des Kabinetts
des Bundesministers (4.2.2000 bis 30.9.2000).
Zu Frage 19:
Für
die in der Voranfrage bekanntgegebenen Sektionsleiter wurden insgesamt
Belohnungen in Gesamthöhe von € 145,3 (S 2.000,-) vergeben.
r
Zu Frage 21 und 22:
Die nachstehend
angeführten Bediensteten nehmen entgeltliche Aufsichtsrats- (oder
vergleichbare) Funktionen wahr. Die Einkünfte aus diesen
Nebentätigkeiten ergeben
sich aus den jeweils entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.
Zu- und Vorname
|
Organisation
|
Einkünfte/Grundlage
|
DICK Mag. Josef
|
FH Linz Betriebs-GesmbH
|
Einkünfte/GG 1956
|
FEINER Hermann
|
FH Graz Betriebs-GesmbH
|
Einkünfte/GG 1956
|
KORNER Mag. Berndt
|
Salzburger FH Betriebs-GesmbH
|
Einkünfte/privatr. Vereinb.
|
VOGL Mag. Mathias
|
Tiroler FH-Betriebs-GesmbH
|
Einkünfte/GG 1956
|
ZELLER Gerhard
|
Wirtschaftsrat Statistik Osterr.
|
Sitzungsgeld/StatistikG
|
Zu Frage 23:
Insgesamt
war im Jahr 2001 (1.1.2001 bis 31.12.2001) für 588 MitarbeiterInnen der
Zentralstelle die Anordnung von mehr als 240
Überstunden erforderlich.
Eine
weitere funktionsbezogene Aufschlüsselung konnte aufgrund des damit
verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes und
aus
sicherheitspolizeilichen Überlegungen nicht vorgenommen werden.
Zu Frage 24:
Derzeit sind an EU-Einrichtungen abgestellt:
NAME
|
VERWENDUNG bei
|
Rechtliche Grundlage
|
BAUER Mag. Christa
|
EUROPOL Den Haag
|
§ 39 a BOG 1979 Entsendung
|
BAUER Christian
|
EUROPOL Den Haag
|
§ 39 a BOG 1979 Entsendung
|
BARTOS Mag. Christoph
|
EU-Harmonisierungsamt
|
Karenzurlaub, VBG 1948
|
FELGENHAUER Mag. Harald
|
EUROPOL Den Haag
|
Urlaub
unter Entfall der
|
HERBINGER Mag. Walter
|
GD der EU Kommission
|
§ 6b VBG 1948 Entsendung
|
HINTEREGGER Peter
|
EUROPOL Den Haag
|
§ 39 a BOG 1979 Entsendung
|
JURITSCH Ing. Mag. Michael
|
EUROPOL Den Haag
|
Karenzurlaub, § 75 BDG
|
Bei den Genannten handelt es sich um Vertragsbedienstete
der Entlohnungsgruppen
v1/2, l/a sowie um Beamte der Verwendungsgruppen A1/3, AA/l/2 und E2a.
Zu Frage 27:
Im
Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden seit der Voranfrage 314
männliche und 80 weibliche Bedienstete in ein öffentlich-rechtliches
Dienstverhältnis
übernommen.
Die
Begründung war in allen Fällen unbedingter Personalbedarf zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit.
Zu Frage 28:
Es
wurden im Planstellenbereich 1100 2 Beamtinnen definitivgestellt. Im Bereich
der
nachgeordneten Behörden und Dienststellen
wurden 223 Beamte und 89
Beamtinnen definitiv gestellt.
Zu Frage 29:
Zum 1.2.2002 waren :
• Im Planstellenbereich 1100
418 männliche Bedienstete (davon 12 dienstzugeteilte Exekutivbeamte)
291 weibliche Bedienstete (davon 11 zugeteilte Exekutivbeamtinnen)
• Im Planstellenbereich 1150
20 männliche Bedienstete
10 weibliche Bedienstete
• Im
Planstellenbereich 1151
1 männliche Bedienstete
1 weibliche Bedienstete
• Im Planstellenbereich 1152
36 männliche Bedienstete
27 weibliche Bedienstete
• im Bereich der den Gruppen Bundespolizei und Bundesgendarmerie
nachgeordneten Behörden
und Dienststellen
24.619 männliche Bedienstete und
2.719 weibliche Bedienstete
in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis
beschäftigt.
Zu Frage 30:
Zum
1.2.2002 war kein Beamter einem ausgegliederten Unternehmen
dienstzugeteilt.
Ad Infrastruktur des Ministeriums
Grundsätzlich darf ich hinsichtlich der
Fragen 31 bis 36 auf meine Beantwortung zur
Anfrage Nr. 2407/J vom 4. Mai 2001 und
hinsichtlich der Fragen 37 bis 63 auf die
Beantwortung
der Anfrage Nr. 2395/J vom 16. Feber 2001 verweisen. Die
Beantwortung der nachstehenden Fragen bezieht sich daher auf die
zwischenzeitlich
eingetretenen Veränderungen. Hinsichtlich der neuen Fragen 64 und 65
ersuche ich
um Verständnis, wenn ich diese aufgrund des ansonsten damit verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nur für die
Zentralstelle beantworte.
Zu den Fragen 31 und 32:
Außer
den routinemäßigen Instandhaltungsarbeiten wurden bis zum Stichtag
1. Feber 2002 keine effektiven Umbauarbeiten (an der Bausubstanz)
durchgeführt.
Es wurden lediglich Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsstandards
gesetzt. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich aus sicherheitstaktischen
Gründen
von einer Aufzählung der einzelnen Maßnahmen und ihrem finanziellen
Aufwand
Abstand nehme.
Zu den Fragen 33 und 34:
Für den Bereich Tische
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von € 1.471,36
Für den Bereich Schränke (Aktenschränke, Panzerschränke)
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von € 9.078,22
erforderlich.
Zu Frage 35 und 36:
Für den Bereich mobile pcs
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von € 2.214
Für den Bereich Mobiltelefone
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von € 1.833.03
Für den Bereich konventionelle Bürotechnik
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von € 811,03
erforderlich.
Zu den Fragen 37. 41, 43 bis 50, 52 bis 54, 57 bis 59, 61 und 63:
Ich
verweise auf die Einleitung zum Fragenkomplex. Es ergaben sich bis zum in
Frage 1 angeführten Stichtag keine Änderungen.
Zu Frage 38:
Mit
Stichtag 10.3.2002 waren 38.359 User registriert, davon sind 32.421 User
freigegeben.
Zu Frage 39:
Als Ergänzung ist im Bereich NT die Fa. ACP anzuführen.
Zu Frage 40:
Für die Anschaffung der Hardware entstehen pro Arbeitsplatz im BAKS Kosten von
ca. € 1.833,- (inkl. anteilige Server und Druckerkosten), wobei
auf die
unterschiedlichen Voraussetzungen in den
jeweiligen Ressorts hingewiesen wird.
Zu Frage 42:
Für
die im NT-Bereich eingesetzte Software ergeben sich Durchschnittskosten pro
Arbeitsplatz von ca. € 760,- (eingerechnet wurden NT, Office-Paket,
PersCom, und
Applikationen wie
Verwaltungsstrafverfahren, Kommunikationsapplikation,
Personalevidenz, Aktenverwaltung).
Zu Frage 51:
Im Jahr 2001 verzeichnete die Server 16.504.928 Hits.
Zu Frage 55
Help-gv
wird vom Bundesministerium für Inneres bei den Lebenssituationen
“Einreise
und Aufenthalt, Identitätsnachweis,
Meldeauskunft, Namensänderung, Reispass,
Personalausweis, Strafregister, Verein, Wahlen, Zivildienst und
Zivilschutz" betreut.
In all diesen Bereichen werden laufend
Aktualisierungen durch das
Bundesministerium für Inneres veranlasst. Der Bereich
“Namensänderung" wurde
neu eingestellt.
Auf
Grund der Passgesetznovelle 2001 und der damit verbundenen wesentlichen
Erhöhung des Bürgerservices wurden auch bei “Reisepass und
Personalausweis"
umfangreiche Änderungen vorgenommen. Die Einführung des ZMR bedeutete
gleichfalls eine grundlegende neue Informationsgestaltung für die
Lebenssituation
“Meldeauskunft". Mit diesen Änderungen war auch die
entsprechende Neueinstellung
bzw. Adaptierung im Bereich der “Formulare zum download" verbunden.
Zu Frage 56:
Vor allem Verwaltungsvorgänge mit Bezug zum zentralen Melderegister.
Als
Pilotprojekt für den Einsatz der sicheren elektronischen Signatur ist der
Antrag
auf Strafregisterbescheinigung via Internet geplant.
Zu Frage 60
Ich
verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3402/J durch die
Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.
Zu Frage 62
Ich
verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3397/J durch den Bundesminister
für Finanzen.
Zu Frage 64:
Im anfragerelevanten Zeitraum wurden in der Zentralleitung folgende Kfz angekauft
Ein
Lkw Marke Steyr (Planstelle Lkw über 1000 kg) samt Umbauten um €
301.347,62
und ein VW-Sharan (Planstelle für besondere Kfz) um € 34.753,89
Weiters wurden für die Zentralleitung, zu der auch die Sondereinheiten gehören
Ein Audi A8 3,3 tdi um € 79.494.- (Planstelle der Kategorie III),
ein BMW 525 d um € 43.880,72 und ein BMW 520d um € 34.327,59 (Planstelle
besondere Zwecke) bestellt.
.»
Bei Auslieferung
werden 1 BMW 730 (Kategorie III), ein Mercedes (Kategorie la) mit
jeweils über 300.000 km-Leistung und ein Mercedes (Kategorie besondere
Zwecke)
mit ca. 190.000 km-Leistung abgemeldet und im Sachgüteraustausch
angeboten.
Zu Frage 65:
Im
Zusammenhang mit der Einrichtung eines Bundeskriminalamtes war es
erforderlich Räumlichkeiten zwischen der Zentralstelle und der
Bundespolizei
teilweise neu zu widmen.
Im
Raum Innsbruck konnte mit den vorhandenen Raumangebot nicht das Auslangen
gefunden werden, daher erfolgte eine Neuanmietung. Es handelt sich dabei im
engeren Sinne um keine zusätzlich Anmietung, da eine bestehende Einmietung
mit
gleichen bzw. ein wenig höherem Kostenaufwand aufgekündigt wurde.
Seit
Mitte der 90iger Jahren ist die Einrichtung einer Außenstelle für
den
Entschärfungsdienst im Westen des Bundesgebietes geplant. Nach
Verzögerungen
wird nunmehr ein Neubau für die
Dienststelle im Raum Hall/Tirol von der BIG auf
Basis eines Mietvertrages errichtet. Der
Mietaufwand wird rd. € 16.700/Jahr
betragen.
Die Anmietung von weiteren zusätzlichen
Räumlichkeiten ist nicht geplant.
Ad Dienstreisen,
internationale Veranstaltungen
Grundsätzlich
darf ich hinsichtlich der Fragen 75 bis 88 auf meine Beantwortung zur
Anfrage Nr. 2315/J vom 4. April 2001 und
hinsichtlich der Fragen 71 bis 74 auf die
Beantwortung zur Anfrage Nr. 2337/J vom 5.
April 2001 hinweisen.
Zu Frage 66:
Die Kosten der
Auslandsreisen des Bundesministers für Inneres für das Jahr 2001
stellen sich wie folgt dar:
|
|
|
|
|
DESTINATION
|
Flugkosten
|
Tages - u.
|
Rep. Ausgab
|
Rep. Ausgab
|
|
1/11008/6216
|
1/11008/5613 400
|
1/110087232
|
1/110087280
|
|
|
|
|
|
EU Raum
|
22.503,72
|
774,-
|
|
|
EU Raum
|
12.987,49
|
4.040,60
|
|
407,3
|
EU Raum
|
19.966,66
|
561,3
|
|
|
Außerhalb EU
|
|
40,7
|
|
|
Außerhalb EU
|
3.699,11
|
254,-
|
|
|
Außerhalb EU
|
25.500,00
|
514,--
|
|
|
Außerhalb EU
|
|
747,--
|
|
|
Außerhalb EU
|
22.880,00
|
338,-
|
|
3.080,55
|
Außerhalb EU
|
35.843,67
|
3.208,-
|
|
|
Außerhalb EU
|
22.875,00
|
450,--
|
|
|
EU Raum
|
12.696,74
|
570,--
|
|
|
Außerhalb EU
|
16.926,36
|
1470,7
|
|
|
Außerhalb EU
|
|
241,3
|
|
|
EU Raum
|
7.748,58
|
570,-
|
|
|
EU Raum
|
9.229,45
|
570,--
|
|
|
EU Raum
|
9.228,95
|
540,--
|
|
|
Summe in ATS
|
222.085,73
|
14.889,60
|
|
3.487,85
|
Hinzu
kommen noch Kosten aufgrund der Dauer der Abfertigung im Zusammenhang
mit dem 11.9.2001 am 20. und am 27. September 2001 in Höhe von €
1397,32.
Zu Frage 67:
Die
angeführten Auslandsdienstreisen waren durch sicherheitspolitische
Zielsetzungen motiviert und dienten der Erörterung und Festlegung
gemeinsamer
Vorhaben auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit.
Zu Frage 68 und 69:
Es
darf auf die angeschlossene Aufstellung verwiesen werden, wobei jeweils bei
Flugreisen die planmäßige Abflug- bzw. Ankunftszeit in
Österreich ausgewiesen
wurde bzw. bei sonstigen Dienstreisen der effektive Grenzübertritt.
Auslandsdienstreisen der Delegationsmitglieder des BM im Jahr 2001
Destination/
|
Dauer
|
Begleitung
|
Begleitung
|
Sonstige
|
EU Raum
|
07.02., 17:20 Uhr
bis
|
3
|
|
1
|
EU Raum
|
15.03., 06:55 Uhr
bis
|
7
|
|
|
EU Raum
|
25.3., 09:00 Uhr bis
|
5
|
|
|
Außerhalb EU
|
04.05., 09:45 Uhr
bis
|
9
|
|
|
Außerhalb EU
|
21.05, 16:55
Uhr bis
|
9
|
|
2
|
Außerhalb EU
|
28.05., 07:30 Uhr
bis
|
6
|
|
|
Außerhalb EU
|
0706., 01:00
Uhr bis
|
9
|
|
1
|
Außerhalb EU
|
19.06., 05:30 Uhr
bis
|
5
|
|
4
|
Außerhalb EU
|
09.07., 17:05 Uhr
bis
|
5
|
|
1
|
Außerhalb EU
|
02.08., 07:00 Uhr
bis
|
5
|
|
2
|
EU Raum
|
20.09., 06:50 Uhr
bis
|
6
|
|
|
Außerhalb EU
|
03.10., 10:15 Uhr
bis
|
6
|
|
3
|
Außerhalb EU
|
07.12., 07:00 Uhr
bis
|
12
|
|
1
|
EU Raum
|
27.09., 06:55 Uhr
bis
|
6
|
|
|
EU Raum
|
19. 11. ,07:00 Uhr
bis
|
7
|
|
|
EU Raum
|
07.12., 07:00 Uhr
bis
|
7
|
|
|
Zu Frage 70:
Die
Teilnehmer wurden nach dem Thema der zu erwartenden Gespräche
ausgewählt.
Zu Frage 71 und 72:
Im
Zeitraum 1. Mai 2001 bis 31. Jänner 2002 wurden durch die Sektionsleiter
meines
Ressorts insgesamt Auslandsdienstreisen an 59
Reisetagen durchgeführt. Die dafür
aufgewendeten Gesamtkosten belaufen sich bisher auf € 24.024,-. Die
Auslandsdienstreisen waren in entsprechenden sicherheitspolitischen
Zielsetzungen
begründet.
Zu Frage 73 und 74:
Bezüglich
der Mitarbeiterinnen des Kabinetts des Bundesministers sind im Zeitraum
1. Mai 2001 bis 31. Jänner 2002 insgesamt 81 Reisetage für
Auslandsdienstreisen
angefallen. Die Auslandsdienstreisen dienten vorwiegend der Begleitung des
Ministers. Die Kosten hiefür beliefen sich bisher gesamthaft auf €
32.487,-.
Zu Frage 75
Folgende Reisen sind geplant:
Zu derzeit 5 Tagungen des Rates für Justiz und Inneres im Jahr 2002
zur einer Ministerkonferenz
Zu derzeit 3 Multilateralen Innenministertreffen
Weiters sind bilaterale Besuche in Staaten sowohl innerhalb
als auch außerhalb des
EU-Raumes geplant.
bereits durchgeführt:
Offizieller Besuch beim rumänischen Innenminister Rus
Offizieller Besuch beim bulgarischen Innenminister Petkanov
Offizieller Besuch bei der Schweizer Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
Brasilien, Peru, Kolumbien
Zu Tagungen des Rates für Justiz und Inneres im Jahr 2002
13./15.2.2002 in Santiago de
Compostela,
28.2.2002 in
Brüssel,
Zu den Fragen 76 bis 78; 80 bis 82 und 84 bis 86
Ich ersuche um
Verständnis, wenn ich aus Gründen des ansonsten damit
verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes den
nicht definierten
Begriff “Veranstaltung" auf Kongresse und Seminare einschränke.
Darüber hinaus
fanden im Jahr 2001 zahlreiche weitere bilaterale Arbeitstreffen und -besuche,
Einladungen und Empfänge sowie Ausbildungskurse statt, von deren
Aufzählung ich
aus den angeführten Gründen Abstand nehme.
In
der Zeit vom 7. - 9. Februar 2001 fand das AlP-Meeting (Alpeninformations-
partnerschaft) statt. Bei der Veranstaltung
der "Alpeninformationspartnerschaft - AIP"
handelt es sich um eine internationale Teilprojektgruppe zum Thema
"Illegale
Migration/Schlepperei/ Menschenhandel". Die Einladung zu der
stattgefundenen
Veranstaltung erging wie im Jahr 2000 vom
Bundesministerium für Inneres, da der
Vertreter Österreichs ständiger Vorsitzender dieser Teilprojektgruppe
ist und es
nahmen daran die Vertreter der jeweils zuständigen Behörden aus Deutschland,
Frankreich, Italien, dem Fürstentum Liechtenstein, Österreich und der
Schweiz teil.
Bei der Veranstaltung "AlP-Meeting" entstanden lediglich Kosten in
der Höhe von ca.
S 4.800 (€ 348,83) da die
Aufenthaltskosten von den Delegierten bzw. deren
Behörden getragen wurden.
In der Zeit vom
27. und 28. Juni 2001 wurde von der Abteilung ll/D/8, Zentralstelle
zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der
Suchtmittelkriminalität, wurde
in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat von IKPO/Interpol und Europol eine
internationale Tagung zum Thema “Drogenkriminalität -
Balkanroute" im Hotel
.Wende' in Neusiedl/See im Burgenland veranstaltet. An der Tagung nahmen neben
Vertretern des Generalsekretariates von IKPO/Interpol und von Europol die
Drogenbekämpfungsbehörden von insgesamt 24 betroffenen Ländern
(Belgien,
Bulgarien,
Bosnien/Herzegowina, Kanada, Tschechien, Deutschland, Dänemark,
Finnland, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Italien,
Mazedonien,
Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Türkei, Ukraine,
USA und Jugoslawien) sowie den
österreichischen Sicherheitsbehörden und -
dienststeilen teil. Ziel dieser Tagung war es,
die für eine erfolgreiche Bekämpfung
der Organisierten Suchtgiftkriminalität unabdingbare internationale
Kooperation
zwischen den Exekutivdienststellen der betroffenen Länder zu vertiefen,
den
gegenseitigen Informationsaustausch über konkrete Erkenntnisse zu
fördern und
neue Ermittlungsansätze zu erkennen bzw. zu erarbeiten. Weitere Ziele
waren die
operative Umsetzung der vorliegenden Analysen, wobei insbesondere operative
länderübergreifende Maßnahmen konkretisiert werden sollten.
Während der
Veranstaltung wurden von allen Teilnehmern in offener Art Erkenntnisse
über
kriminelle Organisationen, die sich mit dem Heroinhandel und -Schmuggel entlang
der Balkanroute befassen, dargestellt. Dies bot die Möglichkeit, diese
Organisationen
und deren aktuelle Arbeitsweise auf internationaler Ebene zu erkennen sowie
zusätzliche Erkenntnisse über Zusammenhänge von verschiedenen
Ermittlungsverfahren
festzustellen. Für die Veranstaltung der Tagung sind € 5.281,50
an Kosten erwachsen.
Vom
18. bis zum 22.7.2001 fand in Vorarlberg ein Trilaterales Ministertreffen mit
der
Regierungschefstellvertreterin von
Liechtenstein und der Vorsteherin des Justiz- und
Polizeidepartments der Schweiz zum Zweck der Verstärkung der
Zusammenarbeit
betreffend die innere Sicherheit in der Bodenseeregion statt. Es fielen
Gesamtkosten
von S 58.345,76 (€
4.240,15) an.
Vom
26. bis zum 28.7.2001 fand das Forum SBG 2001 statt. Teilnehmer waren unter
anderem der EU-Kommissar für Justiz und Innere Angelegenheiten, die
Innenminister von Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der
Tschechischen
Republik, Ungarn sowie der Regierungsbeauftragte für EU-Erweiterung. Das
Forum
diente dem Dialog mit den
Beitrittswerberländern sowie der Vereinbarung von
Sicherheitspartnerschaften mit den
Teilnehmern. Es fielen Gesamtkosten von
S 3,094.104,59 (€
224.857,35) an.
Vom
6. August 2001 bis 10. August 2001 fand gemeinsam mit den Vereinten
Nationen eine Veranstaltung zur Evaluierung der zukünftigen
Durchführung von
Managementkursen für
Führungskräfte im Rahmen von friedenserhaltenden
Einsätze der Vereinten Nationen statt. An dieser Veranstaltung nahmen 26
Führungskräfte der Exekutive aus 16 Nationen teil. Die Kosten
beliefen sich auf ca.
S 40.000,-(€2.906,91).
Weiters
fand ein Unterwasserentschärfungsseminar der Abteilung ll/D/17 für
die
GSG 9 aus Deutschland und Kräfte der
Delta Force und Navy (USA) vom 17.
September bis 5. Oktober 2001. Es entstanden
lediglich Kosten in Höhe von ca. S
25.000(€ 1.816,82).
Seitens
der Abteilung ll/D/10 wurde im Jahr 2001 eine Veranstaltung zum Thema
“EURO-Bargeldeinführung" mit
den benachbarten EU-Kandidatenstaaten
durchgeführt. Die Veranstaltung fand am 11.10.2001 in Wien statt. Die
Einladung
erfolgte durch die Abteilung ll/D/10. Die
Veranstaltung hatte zum Ziel, die
benachbarten Kandidatenstaaten über die in Österreich getroffenen
sicherheits- und
kriminalpolizeilichen Vorkehrungen im Zusammenhang mit der
€-Bargeldeinführung
zu informieren, die Möglichkeiten der Kooperation mit den benachbarten
Kandidatenstaaten hinsichtlich grenzüberschreitender Problemlagen
auszuloten
sowie gemeinsame Bekämpfungsstrategien gegen die im Zusammenhang mit der
€-
Bargeldeinführung stehenden Straftaten, wie insbesondere Raub- und
Eigentumsdelikte sowie Falschgelddelikte festzulegen. An der Veranstaltung
nahmen
Vertreter der Polizeien der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarns und
Sloweniens, sowie Vertreter der BMI, der
Oesterreichischen Nationalbank, des
Gendarmerieeinsatzkommandos, der Sicherheitsdirektionen für
Oberösterreich,
Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten teil. Für
die Veranstaltung
wurden für die Bewirtung der Gäste S 7.000,- (€ 508,7)
aufgewendet.
Am 8. und 9.
November 2001 fand das PWGT-Meeting (Police Working Group on
Terrorism) statt. Bei der "Police Working
Group on Terrorism - PWGT" handelt es
sich um eine Vereinigung der Leiter jener Polizeiorganisationen, die jeweils
innerstaatlich für die Bekämpfung des Terrorismus zuständig
sind. Dieser
Vereinigung gehören die Länder Belgien, Dänemark, Deutschland,
England,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Luxemburg, die Niederlande,
Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechei und Ungarn an.
Die Einladung zu
dieser stattgefundenen Veranstaltung, die alljährlich von einem
anderen Mitgliedstaat ausgerichtet wird, erging im Jahr 2001 vom
Bundesministerium
für Inneres. Durch das "PWGT-Meeting" entstanden Kosten in der
Höhe von ca.
S 193.000 (€14.025,86)
Weiters
fanden über Einladung des Bundesministeriums für Inneres im November
und Dezember 2001 Seminare der Abteilung ll/D/8, EDOK statt. Die Gesamtkosten
beliefen sich auf knapp
über S 70.000 (€ 5.087,1).
• Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität und
der organisierten
Kriminalität zwischen Österreich und der Ukraine.
Teilnehmer: Angehörige des Bundesministeriums für Inneres und des
ukrainischen
Ministeriums für Innere Angelegenheiten
Zweck dieser
Veranstaltung war die Verbesserung der Kooperation zwischen
Österreich und der Ukraine in Bezug auf OK- und
Suchtmittelkriminalität
•
Internationale Probleme bei der Bekämpfung der Geldwäsche an dem
Teilnehmer: Angehörige des Bundesministeriums für Inneres und der
Polizei/des
“Innenministeriums" bzw. der
Geldwäschemeldestelle Ungarns, Liechtensteins bzw.
der Schweiz
Zweck dieses
Seminar war die Verbesserung der Kooperation zwischen Österreich
und den Ländern Ungarn, Liechtenstein und der Schweiz.
• “Money Laundering"
Teilnehmer: Angehörige des Bundesministeriums für Inneres und Mitglieder der
tschechischen Geldwäsche-Meldestelle Zweck der Veranstaltung war die
Verbesserung der Kooperation zwischen Österreich und der Tschechischen
Republik.
• “Prevention and Control of Money Laundering"
Teilnehmer:
Angehörige des Bundesministeriums für Inneres und Mitglieder der
Meldestelle für Geldwäsche in Rumänien
Zweck der
Veranstaltung war der Aufbau der rumänischen Geldwäschemeldestelle
sowie ein Informationsaustausch und Verbesserung der Kooperation mit
Rumänien.
Im
Jahr 2001 wurden im Rahmen der Mitteleuropäischen Polizeiakademie (MEPA)
in
Österreich folgende Veranstaltungen
durchgeführt:
Hauptkurs der
Mitteleuropäischen Polizeiakademie
(MEPA) zum1 Thema
“Organisierte Kriminalität" (26 Teilnehmer aus 8 Staaten)
Bildungsstandort
(Rossauerkaserne) Wien: 26.02. - 09.03.2001.
Die Kosten betrugen S
78.446 (€ 5.700,9)
7. MEPA-Spezialkurs für die Grenzpolizei 2001 (24
Teilnehmer aus 8 Staaten)
Bildungsstandort Graz (Schulabteilung der BPD Graz): 25.09.-30.09.2001
Die Kosten betrugen S
33.395,80 (€ 2.427).
MEPA-Fachseminar zum Thema “Schleusungskriminalität" (25 Teilnehmer aus 8
Staaten)
Bildungsstandort Graz (Schulabteilung der BPD Graz): 22.-25.10.2001.
Die Kosten betrugen S 17.069,69 (€ 1.240,5)
Weiters
wurde im Rahmen des OISIN-Programmes der EK (Joint European Studies
Course - Operational language skills training) ein Deutsch Sprachkurs für
ausländische Polizeiangehörige durchgeführt. Die Einladung
erfolgte durch die
Abteilung l/A/10. Der 4-wöchige Kurs fand vom 22.01 - 16.02.2001 beim LGK
Steiermark (in der Schulungsabteilung) statt. Es nahmen 24 Polizeibeamte aus 12
europäischen Staaten teil. Ziel der Veranstaltung war es die Deutsch-
Sprachkenntnisse der Teilnehmer zu fördern, um über die nationalen
Grenzen
hinweg bei polizeilichen Aufgaben besser miteinander kommunizieren zu
können.
Die Kosten betrugen
für das BMI S 412.504,17 (€ 29.977,85). .50 % der
Gesamtkosten (Ausgaben) werden durch die EK
refundiert. Dies entspracht einem
Betrag von S 206.252,09 (€ 14.988,93).
Hinzu kommen noch Einnahmen durch
geleistete
Kursbeiträge von S 127.870,12 (€ 9.292,68).
Zu den Fragen 79, 83 und 87:
Da
der konkrete Zeitaufwand für einzelne Tätigkeiten nicht errechnet
wird, kann auch
keine genaue Aussage über die Höhe der Kosten getroffen werden.
Zu Frage 88
In
Fortsetzung der Aktivitäten im Rahmen der Mitteleuropäischen
Polizeiakademie ist
ein MEPA-Hauptkurs, 3 MEPA-Fachseminare sowie ein MEPA-Spezialkurs für die
Grenzpolizei geplant.
Weiters
Schengen-Spezialseminare (im Rahmen der Sicherheitspartnerschaften in
der EU)
-
Am 27/28.01.2002 für Beamte der Innen- und Außenministerien von
Polen,
Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn (jeweils 5 Beamte, insgesamt 25
Teilnehmer)
-
Am 31.01/01.02.2002 für Beamte der Innen- und Außenministerien von
Estland,
Lettland und Litauen (jeweils 4-5 Beamte, insgesamt 14 Teilnehmer)
Geplant: Am 28/29.05.2002 für
Beamte der Innen- und Außenministerien der
Schweiz und Liechtensteins (insgesamt voraussichtlich
15 Teilnehmer)
Geplant
ist weiters die Europäische Konferenz für die Rektoren von
polizeilichen
Führungsakademien und die Sitzung des Governing Boards der Vereinigung der
Europäischen Polizeiakademien (AEPC).
Weiters
ist eine Expertentagung zum Thema Demokratie und Sicherheit in Europa
geplant.
Im
Jahr 2002 läuft weiters das Projekt “Police and Border
Security". Dazu fand am 9.
und 10. 1. 2002 ein erster Workshop in Neusiedl am See statt, an dem 40
Experten
aus 12 Mitgliedstaaten teilnahmen. Ein zweiter Workshop mit rund 30 Experten
ist
geplant.
Zudem
ist ein weiteres Unterwasserentschärfungsseminar mit der GSG 9 aus
Deutschland und möglicherweise Teilnehmern aus weiteren Staaten geplant.
Von der Abteilung ll/BK/16 ist für das
Jahr 2002 die Organisation des 34. Treffens
der European Working Party on IT-Crime in Wien geplant.
Weiters
ist geplant, im Jahr 2003 ein Treffen der Interpol-Leiter Europas sowie eine
Fortsetzungsveranstaltung der Tagung 2001 zum Thema
“Drogenkriminalität -
Balkanroute"
durchzuführen.
Seitens
der Abteilung ll/BK/10 ist an die Ausrichtung eines internationalen
Falschgeldtrainingsseminares im Jahr 2003 gedacht.
Durchgeführt wurden bereits
im Jänner 2002 die Veranstaltung “Cooperation between Austria and the Ukraine:
Fighting Money Laundering and White-Collar Crime,, und
die Veranstaltung “Prevention and Combating Organised Crime; Bi- and Multilateral
Projekts"
im
Februar 2002 die Veranstaltung “Meeting in Vienna,
Sicherheitspartnerschaft
Österreich -Tschechische Republik,, und
im
März 2002 wurde die Veranstaltung “Twinning Study Visit (Twinning
Project der
EU) Prevention and Control of Money Launderings".
Ad externe Berater
Grundsätzlich
darf ich hinsichtlich der Fragen 89 bis 97 auf meine Beantwortung zur
Bundesratsanfrage Nr. 1858/J-BR/2001 vom 6. August 2001 bzw zur Anfrage Nr.
2470/J vom 11.Mai 2001 und hinsichtlich der Fragen 98 auf die Beantwortung zur
Anfrage Nr. 1610/J vom 30.November 2000 bzw. auf die Beantwortung zur Anfrage
Nr. 1392/J vom 19. Oktober 2000 hinweisen.
Zu den Fragen 89 bis 92, 95, 96, 98 und 101:
Mit
der Consulting AG wurde ein Vertrag zur Erstellung einer Expertise zur
geplanten
Bündelung der Leistungserbringung der Buchhaltung des BMI abgeschlossen.
Der
Abschluss des Vertrages sowie die Bezahlung erfolgte durch das
Bundesministerium für Inneres. Die Kosten
belaufen sich auf S 50.000 (€ 3.633,64).
Als
Grund für eine Organisationsreform ist die Ausschöpfung von
Einsparungspotential im Infrastrukturbereich des BMI zu nennen.
Die
Vorschläge der Consulting AG stellen auf eine Bündelung der
Ressourcen zur
Erzielung eines effizienteren Betriebsablaufes ab.
Die
Fa. Pius Strobl Development & Consulting wurde zur Erbringung folgender
Dienstleistungen beauftragt:
Projektsteuerungen, Beratungsleistungen und
Zusammenarbeit im und für den Bereich der
IT-Reform und der digitalen
Öffentlichkeitsarbeit.
Die
Einführung bzw. Reorganisation zentraler Datenverbundsysteme (zB ZMR) war
teils schon durch gesetzliche Vorgaben bedingt. Der Abschluss des Vertrages
sowie
die
Bezahlung erfolgte durch das Bundesministerium für Inneres. Die Kosten
belaufen sich bisher auf S 837.600 (€ 60.870,77). Der Vertrag läuft
noch bis April
2002.
Mit
der Fa. Card Management Marketing und Vertriebs Ges.m.b.H wurde für das
begleitende Projektmanagement bei der Einführung des Personal- und
Dienstausweises mit Chipkartenfunktion ein Vertrag geschlossen; der
Pauschalpreis
inklusive USt. betrug S
2.160.000 (€ 156.973,32).
Mit
dem Institut für anwendungsorientierte Wissensverarbeitung der
Universität Linz
wurde für die Projektbegleitung bzw. Evaluierung im Zusammenhang mit dem
Projekt
IPOS ein Vertrag geschlossen; die Kosten belaufen sich auf ca. € 6.500.
Mit
der ARGE Austroconsult/Mason wurde für die Unterstützung im Projekt
ADONIS
ein Vertrag für die umfassende begleitende Projektbetreuung und Erarbeitung
der
Ausschreibung abgeschlossen. Die Kosten beliefen sich auf ca. € 580.000.
Mit
einer Rechtsanwaltskanzlei wurde seitens des Bundesministerium für Inneres
ein
Vertrag zur “Beratung bei der
Hubschrauber-Rettungsdienstprivatisierung"
abgeschlossen. Die
Vertragssumme betrug S 280.093,20 (€ 20.355,17).
Mit
einer weiteren Rechtsanwaltskanzlei wurde ein Vertrag betreffend
“Beratungstätigkeit im Rahmen des Besucherzentrums Mauthausen"
abgeschlossen.
Die Vertragssumme
beträgt € 1.950.
Bezüglich
der Frage der Erhaltungspflichten des Hauses Braunau am Inn, Vorstadt
Nr. 15, wurden insgesamt zwei Verträge mit einem Rechtsanwalt und einem
weiteren
Fachmann betreffend Erstellung eines Gutachtens abgeschlossen. Die
Vertragssumme belief
sich insgesamt auf S 44.000 (€3.197,6).
Weiters
sind 2 Beratervereinbarungen (Einzelpersonen) in Form von freien
Dienstverträgen im Zusammenhang mit Reorganisationsmaßnahmen
anzuführen.
Für diese Tätigkeiten sind in dem
bezeichneten Zeitraum Gesamtkosten von
insgesamt € 21.438,- angefallen. Die
Vertragsinhalte betreffen die “Beratung und
Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung
von Konzepten betreffend die
Einführung von Systemen der Zeiterfassung und des
Jahresarbeitszeitmodelles im
Bundesministerium für Inneres" bzw. “Beratung und Mitwirkung
bei Analysen zur
Gestaltung von Organisationsabläufen und der automationsunterstützten
Vollziehung
des ZDG"
Ergänzend
zu den angeführten Voranfragen wäre hinsichtlich des dort
angeführten
Vertrages mit dem Institut für Verwaltungsmanagement GmBH in Bezug auf die
Entwicklung von Leistungskennzahlen anzuführen, dass hinsichtlich dieses
Projektes
im Jahr 2001 Kosten in Höhe von €
108.881,-- entstanden sind. Dazu ist zu
bemerken, dass die in der Antwort zur Anfrage
2470/J genannte Summe
(S 661.500,--) für den Anfragezeitraum
Februar 2000 bis 30. April 2001 auf Basis von
35 Personentagen gerechnet war. Im Herbst 2001
erfolgte eine Auftragserweiterung
auf ca. 80 Personentage, die zu den genannten Gesamtkosten führte.
Für das Jahr
2002 werden Kosten in Höhe von € 132.000,-- für das
Fortsetzungsprojekt
angegeben, von denen bisher € 32.000
bezahlt wurden.
Hinsichtlich
der Dotierung der Ausgaben aus dem Abschluss von (Werk-)Verträgen,
die gutachterlichen oder beratenden Charakter haben, wird darauf hingewiesen,
daß
hiefür im Bereich der Zentralleitung keine eigene Verrechnungsposten zur
Verfügung
stehen.
Die im Zusammenhang mit solchen Verträgen entstehenden Kosten werden
im Sinne der Bestimmungen des Ansatz- und Kontenplanes des Bundes bei den
sachlich vorgegebenen VA-Posten verrechnet.
Werkverträge
für Studien, die auf einem gesetzlichen Auftrag beruhen (wie zum
Beispiel die Expertise des Wirtschaftsforschungsinstitutes zur
Niederlassungsverordnung), Übersetzungen oder Werkverträge, die die
laufende
Routinetätigkeit des Ministeriums betreffen, fallen wohl nicht unter die
in Frage 101
angeführten Begriffsbestimmungen und scheinen daher in der Beantwortung
auch
nicht auf.
Zu den Fragen 93 und 94:
Derzeit sind keine Vertragsabschlüsse
geplant.
Zu Frage 96:
Bei
jeder Beauftragung müssen selbstverständlich die gesetzlichen
Vorgaben
beachtet werden. Weitergehende Erhebungen - speziell im internationalen Umfeld
-
erschienen im Hinblick auf die oben angeführten Themen nicht
zweckmäßig.
Zu Frage 97:
Hinsichtlich
Arthur Andersen Business Consulting GmbH verweise ich auf die
Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 3397/J durch den Bundesminister
für
Finanzen.
Zu den Fragen 99 und 100
Das
Bundesministerium für Inneres ist weder an Unternehmungen im Sinne des
Art. 52 Abs. 2 B-VG, auch nicht gemeinsam mit anderen Ressorts, mit mindestens
50% des Stamm- Grund- oder Eigenkapitals beteiligt, noch beherrscht es solche
Unternehmungen durch finanzielle, wirtschaftliche oder organisatorische
Maßnahmen. Eine Beantwortung dieser Fragen entfällt daher.
Zu Frage 102:
Hinsichtlich der
organisatorisch/personellen Veränderungen wird der Stand der/s
BMI-Organisationseinheiten/Personalstandes vom 1. April 2000 jenem vom 1.
Februar 2002
gegenübergestellt.
1.4.2000
|
1.2.2002
|
Organisationseinheiten
|
Organisationseinheiten
|
KBM
|
KBM
|
4 Sektionen
|
5 Sektionen
|
12 Gruppen
|
6 Gruppen
|
48 Abteilungen
|
47 Abteilungen
|
Personalstand
|
Personalstand
|
2133 incl. Dienstzuteilungen
|
2124 incl. Dienstzuteilungen
|
Dr. Theodor THANNER hat die Leitung der Präsidialsektion übernommen.
Dr.
Herwig HAIDINGER hat die Leitung der Gruppe II/D - Bundeskriminalamt
übernommen.
Dr.
Michaela PFEIFENBERGER übt nunmehr die Funktion der Polizeidirektorin in
Schwechat aus.
Zu Frage 103
Einleitend
weise ich darauf hin, dass Einschaltungen in Printmedien, die auf einem
gesetzlichen Auftrag beruhen (wie zum Beispiel Stellenausschreibungen) und die
in
Angelegenheiten des kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes entfalteten
Tätigkeiten
wohl nicht unter die in dieser Frage angeführten Begriffsbestimmungen wie
Werbekampagne oder Schaltungen von Inseraten für Werbezwecke fallen und
daher
in der Beantwortung auch nicht aufscheinen.
Ad Repräsentationsaufwendungen
Zu Frage 104
Für
Repräsentationszwecke wurden für den gefragten Personenkreis seit 4.
Feber
2000 zu Lasten des VA-Ansatzes 1/11008 Ausgaben in Höhe von €124.090,39
aufgewendet. Diese gliedern sich in Ausgaben für Empfänge,
Einladungen, für
Hotelkosten, für VIP Betreuung Vienna Airport und Flugspesen, für
Gastgeschenke
sowie Ausgaben für Pressekonferenzen und -termine sowie Dolmetschdienste.
Zu Frage 105.
Hinsichtlich
der Kosten meiner Auslandsdienstreisen im Jahr 2001 verweise ich auf
die Beantwortung der Frage 66.
Im Zeitraum 1.
Mai 2001 bis 31. Jänner 2002 sind Gesamtkosten für meine Inlands-
sowie für die Inlands- und Auslandsdienstreisen der Mitarbeiterinnen des
Kabinetts
in Höhe von €
47.370,60 angefallen.