3444/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.04.2002

 


BUNDESMINISTER FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom
22. Februar 2002, Nr. 3460/J, betreffend Position des österreichischen Finanzministers beim
ECOFIN: Kürzung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Zum Zeitpunkt des Rates ECOFIN am 12.2.2002 gab es keine offizielle Stellungnahme der
österreichischen Bundesregierung. Laut Bericht des Ständigen Vertreters brachte der Bun-
desminister für Finanzen lediglich seine persönliche Meinung zum Ausdruck. Dies bleibt ei-
nem Mitglied der Bundesregierung immer unbenommen, weshalb auch in diesem Zusam-
menhang nicht von einer Irritation gesprochen werden kann.

Zu Frage 3:

Die erste vorläufige österreichische Bewertung wurde seitens des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten mit Weisung für die RAG Erweiterung definiert und lautete:

Österreich begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Kommission als wohldurchdachte
Diskussionsgrundlage.

Dies gilt auch für die schrittweise Einführung der Direktzahlungen und die sofortige An-
wendung der mengensteuernden Mechanismen der Gemeinsamen Marktorganisationen.
Bei der Festsetzung der Quoten und Mengen erfüllt die EK eine der Forderungen Öster-
reichs, wonach sich die Mengenregulative auf historische Daten bezieht und keine unrea-
listischen Produktionspotentiale herangezogen werden.

Aus österreichischer Sicht ist der vom Europäischen Rat von Berlin festgelegte Ausga-
benrahmen einzuhalten und die Kompatibilität mit den WTO-Verpflichtungen zu gewähr-
leisten.

Sollte sich die EU letztlich für ein Phasing-in bei den Direktzahlungen entscheiden, so tritt
Österreich grundsätzlich dafür ein, die Direktzahlungen nach der Betriebsgröße zu modu-
lieren.

Betreffend die Pauschalregelung kann Österreich einen solchen Ansatz unterstützen,
weil dadurch Schwierigkeiten in der Administration und die Gefahr des Missbrauches
hintan gehalten wird.

Dass in der Übergangsperiode vor allem ländliche Entwicklungsmaßnahmen zur Stär-
kung der Agrarstruktur und zur Verbesserung im Bereich der Verarbeitung und Vermark-
tung gesetzt werden, entspricht der neuen Prioritätensetzung in der Europäischen Agrar-
politik, die eine Stärkung der zweiten Säule vorsieht.

Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stimmt
diesbezüglich zur Gänze mit der Europäischen Kommission überein, wonach es für die Er-
weiterung keiner Reform der GAP bedarf. Mit der Agenda 2000 wurde ein tauglicher Rah-
men geschaffen. Einer sinnvollen Weiterentwicklung im Sinne effizienterer Marktordnungen,
der Verwaltungsvereinfachung und Stärkung der 2. Säule stehen wir aber immer offen ge-
genüber.

Die Kommission gemäß § 7 des Landwirtschaftsgesetzes, in der die politischen Parteien und
die Wirtschaftspartner vertreten sind, hat am 24. August 1998 einvernehmlich die Empfeh-
lung betreffend Erfassung und Darstellung des Arbeitseinsatzes in der Land- und Forstwirt-
schaft beschlossen, wonach zu analysieren ist, wie sich Betriebsform, Größe und Erschwer-
nislage auswirken. Die wissenschaftlichen Analysen werden im April 2002 in der Kommission
gemäß § 7 beraten und Auszüge davon im Grünen Bericht veröffentlicht.


Hinsichtlich der Modulation wurde im Rahmen der Agenda 2000 Verhandlungen ein kon-
struktiver Vorschlag eingebracht, der bisher allerdings keine generelle Zustimmung der übri-
gen Mitgliedsländer fand. Im Zuge der Beratungen über den Kommissionsvorschlag zur EU-
Erweiterung ist dieser Sachverhalt noch nicht entschieden.