3444/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.04.2002
BUNDESMINISTER FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
vom
22. Februar 2002, Nr. 3460/J, betreffend Position des österreichischen
Finanzministers beim
ECOFIN: Kürzung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft, beehre
ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Zum Zeitpunkt des Rates ECOFIN am 12.2.2002 gab es keine
offizielle Stellungnahme der
österreichischen Bundesregierung. Laut Bericht des Ständigen
Vertreters brachte der Bun-
desminister für Finanzen lediglich seine persönliche Meinung zum
Ausdruck. Dies bleibt ei-
nem Mitglied der Bundesregierung immer unbenommen, weshalb auch in diesem
Zusam-
menhang nicht von einer Irritation gesprochen werden kann.
Zu Frage 3:
Die erste vorläufige
österreichische Bewertung wurde seitens des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten mit Weisung für die RAG Erweiterung
definiert und lautete:
Österreich begrüßt grundsätzlich den
Vorschlag der Kommission als wohldurchdachte
Diskussionsgrundlage.
Dies gilt auch für die
schrittweise Einführung der Direktzahlungen und die sofortige An-
wendung der mengensteuernden
Mechanismen der Gemeinsamen Marktorganisationen.
Bei der Festsetzung der Quoten und Mengen erfüllt die EK eine der
Forderungen Öster-
reichs, wonach sich die
Mengenregulative auf historische Daten bezieht und keine unrea-
listischen Produktionspotentiale herangezogen werden.
Aus
österreichischer Sicht ist der vom Europäischen Rat von Berlin
festgelegte Ausga-
benrahmen einzuhalten und die Kompatibilität mit den WTO-Verpflichtungen
zu gewähr-
leisten.
Sollte
sich die EU letztlich für ein Phasing-in bei den Direktzahlungen
entscheiden, so tritt
Österreich grundsätzlich dafür ein, die Direktzahlungen nach der
Betriebsgröße zu modu-
lieren.
Betreffend
die Pauschalregelung kann Österreich einen solchen Ansatz
unterstützen,
weil dadurch Schwierigkeiten in der Administration und die Gefahr des
Missbrauches
hintan gehalten wird.
Dass
in der Übergangsperiode vor allem ländliche
Entwicklungsmaßnahmen zur Stär-
kung der Agrarstruktur und zur Verbesserung im Bereich der Verarbeitung und
Vermark-
tung gesetzt werden, entspricht der neuen Prioritätensetzung in der
Europäischen Agrar-
politik, die eine Stärkung der zweiten Säule vorsieht.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft stimmt
diesbezüglich zur
Gänze mit der Europäischen Kommission überein, wonach es für die Er-
weiterung keiner Reform der GAP bedarf. Mit der Agenda 2000 wurde ein
tauglicher Rah-
men geschaffen. Einer
sinnvollen Weiterentwicklung im Sinne effizienterer Marktordnungen,
der Verwaltungsvereinfachung und Stärkung der 2. Säule stehen wir
aber immer offen ge-
genüber.
Die
Kommission gemäß § 7 des Landwirtschaftsgesetzes, in der die
politischen Parteien und
die Wirtschaftspartner vertreten sind, hat am 24. August 1998 einvernehmlich
die Empfeh-
lung betreffend Erfassung und Darstellung des Arbeitseinsatzes in der Land- und
Forstwirt-
schaft beschlossen, wonach zu analysieren ist, wie sich Betriebsform,
Größe und Erschwer-
nislage auswirken. Die wissenschaftlichen Analysen werden im April 2002 in der
Kommission
gemäß § 7 beraten und Auszüge davon im Grünen Bericht
veröffentlicht.
Hinsichtlich
der Modulation wurde im Rahmen der Agenda 2000 Verhandlungen ein kon-
struktiver Vorschlag eingebracht, der bisher allerdings keine generelle
Zustimmung der übri-
gen Mitgliedsländer fand. Im Zuge der Beratungen über den
Kommissionsvorschlag zur EU-
Erweiterung ist dieser Sachverhalt noch nicht entschieden.