3449/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.04.2002
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “die
anti-homosexuellen Sonder-
strafbestimmungen §§ 220 und 221 StGB" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 11:
Eine vom
Bundesministerium für Justiz aus Anlass der vorliegenden parlamentari-
schen Anfrage durchgeführte bundesweite Auswertung der elektronischen Ge-
schäftsbehelfe der Gerichte und der staatsanwaltschaftlichen Behörden
wies insge-
samt drei Strafverfahren aus, in denen im Jahr
2000 Urteile mit den §§ 220 oder 221
StGB als strafbestimmende Normen abgefertigt wurden. In allen drei Fällen
schien
das Landesgericht für Strafsachen Wien als erkennendes Gericht auf. Eine
in weite-
rer Folge durchgeführte Überprüfung der ausgeworfenen
Strafverfahren ergab je-
doch, dass in keinem einzigen Fall tatsächlich eine Verurteilung wegen der
§§ 220
oder 221 StGB ergangen war.
Die in der
Gerichtlichen Kriminalstatistik für das Jahr 2000 von der Statistik Austria
ausgewiesenen Daten konnten daher vom Bundesministerium für Justiz nicht
verifi-
ziert werden. Vermutlich handelt es sich um
einen Datenbe- oder -verarbeitungsfeh-
ler.