3450/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.04.2002

DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Rehabilitierung Leopold Hilsner"
gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Unter Bezugnahme auf meine am 26. Juli 2001 erteilte Beantwortung der Anfrage

der Abgeordneten Stoisits, Freundinnen und Freunde, 2592/J-NR/2001, halte ich
neuerlich fest, dass mangels Zuständigkeit der österreichischen Justizbehörden we-
der eine Wiederaufnahme gemäß § 354 StPO noch eine außerordentliche Wieder-
aufnahme nach § 362 StPO möglich ist.

Mit Schreiben vom 24. Juli 2001, das im Bundesministerium für Justiz am 30. Juli
des Vorjahres einlangte, teilte mir mein tschechischer Amtskollege mit, dass es in
dieser Angelegenheit zu keiner Aufhebung bzw. Annullierung der in der Strafsache
gegen Leopold Hilsner gefällten Urteile durch die tschechischen Gerichte oder das
tschechische Justizministerium gekommen ist.

Weitere Schritte in Richtung Rehabilitierung von Leopold Hilsner sind dem Bundes-
ministerium für Justiz daher nicht möglich.