3461/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.04.2002
Die unter ZI.
3546/J-NR/2002 (XXI. GP) gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr,
Kolleginnen und Kollegen vom 28. Februar 2002 betreffend die barrierefreie
Gestaltung
von Webangeboten beehre ich mich, wie folgt zu beantworten:
Zu 1.)
“Welche Webangebote betreibt der Rechnungshof?" (Auflistung nach Domains)
Der Rechnungshof
betreibt die Domain “rechnungshof.gv.at". Im Auftrag des
Rechnungshofes
werden von der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mbH außerdem
Informationen
zur Meldepflicht des Art. I § 8 Abs. l bis 3 des Bezügebegrenzungs-
gesetzes
unter “bezbeg.rechnungshof.gv.at" angeboten.
Da der Sitz des
Rechnungshofes gleichzeitig der des Generalsekretariats der
Internationalen
Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) ist,
darf
— unbeschadet der Gegenstände des Fragerechts gemäß
§ 91a des Geschäfts-
ordnungsgesetzes
des Nationalrates — auch das Webangebot der INTOSAI unter
“intosai.org" angeführt werden.
Zu 2.)
“Erfüllen
diese Angebote die Voraussetzungen der Zugänglichkeitsrichtlinien für
barrierefreie
Web-lnhalte 1.0 (zumindest Priority 1)?
(Auflistung nach Domains)
Wenn ja, welche dieser Domains erfüllen
dieses Angebot? (Auflistung nach Name der
Domains und Stufe der Richtlinie),
Wenn nein, wann ist eine Verbesserung der
Zugänglichkeit geplant?"
Der
Rechnungshof ist daran interessiert, dass die von ihm im Internet
bereitgestellten
Informationen
im Sinn der Zugänglichkeitsrichtline für Web-lnhalte (Web Content
Accessibility
Guidelines 1.0) von allen Besuchern unbehindert benutzt werden können.
Da der Rechnungshof im Internet überwiegend Texte anbietet, die
unabhängig von der
optischen
Gestaltung allgemein verständlich sein sollen, können seine
Webangebote
nach
den persönlichen Bedürfnissen der Besucher genutzt werden. Die
Webangebote des
Rechnungshofes
bzw. des Generalsekretariates der INTOSAI erfüllen daher weitgehend
die
grundlegenden Empfehlungen der genannten Zugänglichkeitsrichtlinie
für
Web-lnhalte.
Zu 3.) und zu 4.)
“Welche neuen Webangebote sind für das Jahr 2002 geplant?"
(Kurzbeschreibung)
“ Werden diese Angebote die Voraussetzungen der Zugänglichkeitsrichtlinien für
barrierefreie Web-lnhalte 1.0 (zumindest Priority 1) erfüllen?" (Auflistung nach
Domains)
Die bestehenden Webangebote des Rechnungshofes sollen auch im Jahr 2002 gepflegt
und aktualisiert werden.
Die Einrichtung einer neuen Domain ist seitens des Rechnungshofes nicht vorgesehen.
Zu 5.)
“Welche Mittel wurden im letzten Jahr für die barrierefreie Gestaltung von
Webangeboten aufgewendet?"
Die
regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Webangebote des
Rechnungshofes
dienen
auch einer verbesserten Zugänglichkeit für alle Benutzer,
beispielsweise durch
eine noch besser überschaubare Navigation. Der damit verbundene Aufwand
wurde
jedoch
nicht gesondert erfasst.
Zu 6.) und zu 7.)
“Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2002 geplant, um die Zugänglichkeit der
Webangebote zu erhöhen?"
“Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2003 geplant, um die Zugänglichkeit der
Webangebote zu erhöhen?"
Die vom Rechnungshof
im Internet angebotenen Informationen sollen - im Sinn der
Zugänglichkeitsrichtlinie
— weiterhin von allen Menschen nach ihren persönlichen
Bedürfnissen
genutzt werden können.
Dieses Ziel wird der
Rechnungshof nach Maßgabe der technischen und finanziellen
Möglichkeiten
weiter verfolgen.
Im Zuge der
Weiterentwicklung seines Webangebotes wird daher der Rechnungshof
anerkannte
Einrichtungen wie das Berufsbildungs- und Forschungszentrum für Blinde
und
Sehbehinderte kontaktieren.
Zu 8.)
“Welche Schritte wurden von Ihrem Ministerium in der Vergangenheit gesetzt, um die
Zugänglichkeit der Webangebote zu erhöhen und welche Ergebnisse konnten erzielt
werden?"
Der Rechnungshof
entwickelt bzw. betreibt seine Webangebote mit Unterstützung von
anerkannten
Experten und aufgrund von bewährten Standards, wobei nach Möglichkeit
auch
Anregungen und Bedürfnisse der Nutzer miteinbezogen werden. Wenngleich der
Rechnungshof nicht alle Benutzer seiner Webangebote zufriedenstellen kann, sind
seine
Erfahrungen
durchwegs positiv.
Zu 9.)
“Sind Sie bereit, nur noch Aufträge für Webangebote zu vergeben, die zumindest
Priority l der Zugänglichkeitsrichtlinien erfüllen? Wenn ja, ab wann?"
Als
Präsident des Rechnungshofes und als Generalsekretär der INTOSAI ist
es mir
weiterhin
ein persönliches Anliegen, dass die in meinem Auftrag erstellten
Webangebote
allen
Menschen universell zugänglich sind und den Leitlinien der Web
Accessibility
Intitiative
entsprechen.