3461/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.04.2002

Die unter ZI. 3546/J-NR/2002 (XXI. GP) gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Februar 2002 betreffend die barrierefreie
Gestaltung von Webangeboten beehre ich mich, wie folgt zu beantworten:

Zu 1.)

“Welche Webangebote betreibt der Rechnungshof?" (Auflistung nach Domains)

Der Rechnungshof betreibt die Domain “rechnungshof.gv.at". Im Auftrag des
Rechnungshofes werden von der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mbH außerdem
Informationen zur Meldepflicht des Art. I § 8 Abs. l bis 3 des Bezügebegrenzungs-
gesetzes unter “bezbeg.rechnungshof.gv.at" angeboten.

Da der Sitz des Rechnungshofes gleichzeitig der des Generalsekretariats der
Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) ist,
darf — unbeschadet der Gegenstände des Fragerechts gemäß § 91a des Geschäfts-
ordnungsgesetzes des Nationalrates — auch das Webangebot der INTOSAI unter
“intosai.org" angeführt werden.


Zu 2.)

“Erfüllen diese Angebote die Voraussetzungen der Zugänglichkeitsrichtlinien für
barrierefreie Web-lnhalte 1.0 (zumindest Priority 1)? (Auflistung nach Domains)
Wenn ja, welche dieser Domains erfüllen dieses Angebot? (Auflistung nach Name der
Domains und Stufe der Richtlinie), Wenn nein, wann ist eine Verbesserung der
Zugänglichkeit geplant?"

Der Rechnungshof ist daran interessiert, dass die von ihm im Internet bereitgestellten
Informationen im Sinn der Zugänglichkeitsrichtline für Web-lnhalte (Web Content
Accessibility Guidelines 1.0) von allen Besuchern unbehindert benutzt werden können.
Da der Rechnungshof im Internet überwiegend Texte anbietet, die unabhängig von der
optischen Gestaltung allgemein verständlich sein sollen, können seine Webangebote
nach den persönlichen Bedürfnissen der Besucher genutzt werden. Die Webangebote des
Rechnungshofes bzw. des Generalsekretariates der INTOSAI erfüllen daher weitgehend
die grundlegenden Empfehlungen der genannten Zugänglichkeitsrichtlinie für
Web-lnhalte.

Zu 3.) und zu 4.)

“Welche neuen Webangebote sind für das Jahr 2002 geplant?"

(Kurzbeschreibung)

“ Werden diese Angebote die Voraussetzungen der Zugänglichkeitsrichtlinien für

barrierefreie Web-lnhalte 1.0 (zumindest Priority 1) erfüllen?" (Auflistung nach

Domains)

Die bestehenden Webangebote des Rechnungshofes sollen auch im Jahr 2002 gepflegt

und aktualisiert werden.

Die Einrichtung einer neuen Domain ist seitens des Rechnungshofes nicht vorgesehen.

Zu 5.)

“Welche Mittel wurden im letzten Jahr für die barrierefreie Gestaltung von

Webangeboten aufgewendet?"

Die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Webangebote des Rechnungshofes
dienen auch einer verbesserten Zugänglichkeit für alle Benutzer, beispielsweise durch
eine noch besser überschaubare Navigation. Der damit verbundene Aufwand wurde
jedoch nicht gesondert erfasst.


Zu 6.) und zu 7.)

“Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2002 geplant, um die Zugänglichkeit der

Webangebote zu erhöhen?"

“Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2003 geplant, um die Zugänglichkeit der

Webangebote zu erhöhen?"

Die vom Rechnungshof im Internet angebotenen Informationen sollen - im Sinn der
Zugänglichkeitsrichtlinie — weiterhin von allen Menschen nach ihren persönlichen
Bedürfnissen genutzt werden können.

Dieses Ziel wird der Rechnungshof nach Maßgabe der technischen und finanziellen
Möglichkeiten weiter verfolgen.

Im Zuge der Weiterentwicklung seines Webangebotes wird daher der Rechnungshof
anerkannte Einrichtungen wie das Berufsbildungs- und Forschungszentrum für Blinde
und Sehbehinderte kontaktieren.

Zu 8.)

“Welche Schritte wurden von Ihrem Ministerium in der Vergangenheit gesetzt, um die

Zugänglichkeit der Webangebote zu erhöhen und welche Ergebnisse konnten erzielt

werden?"

Der Rechnungshof entwickelt bzw. betreibt seine Webangebote mit Unterstützung von
anerkannten Experten und aufgrund von bewährten Standards, wobei nach Möglichkeit
auch Anregungen und Bedürfnisse der Nutzer miteinbezogen werden. Wenngleich der
Rechnungshof nicht alle Benutzer seiner Webangebote zufriedenstellen kann, sind seine
Erfahrungen durchwegs positiv.

Zu 9.)

“Sind Sie bereit, nur noch Aufträge für Webangebote zu vergeben, die zumindest

Priority l der Zugänglichkeitsrichtlinien erfüllen? Wenn ja, ab wann?"

Als Präsident des Rechnungshofes und als Generalsekretär der INTOSAI ist es mir
weiterhin ein persönliches Anliegen, dass die in meinem Auftrag erstellten Webangebote
allen Menschen universell zugänglich sind und den Leitlinien der Web Accessibility
Intitiative entsprechen.