3462/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.04.2002
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Inge
Jäger und GenossInnen haben am 27. Februar
2002 unter der Nr. 3485/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend die Positionen Österreichs im Zusammenhang mit der Konferenz
"Financing for
Development"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die EU und die internationale Staatengemeinschaft sind
gegen die Einrichtung einer ITO,
die auch nicht im Monterrey-Konsensus enthalten ist. Grundsätzlich sollen
keine neuen,
kostspieligen Organisationen gegründet werden.
Zu Frage 2:
Derzeit bestehen keine derartigen internationalen Bestrebungen.
Zu Frage 3:
Es gibt bereits konkrete Mechanismen sowohl im Rahmen der
Weltbankgruppe als auch
bei den in UNDG (United Nations Development Group) zusammengefassten VN-
Organisationen (UNDP, UNICEF,
UNFPA, WFP). An ihrer Verbesserung im VN-Rahmen
und an der stärkeren
Vernetzung und Kooperation der Internationalen Organisationen
untereinander wird weiter
gearbeitet.
Zu Frage 4:
Die EU schätzt die bestehenden Mechanismen, an deren
Erarbeitung sämtliche EU-
Staaten aktiv mitgearbeitet haben. Alle Geberländer sind ständig
bemüht, diese
Mechanismen im Dialog mit den betroffenen Internationalen Organisationen zu
verbessern. Eine formalisierte gemeinsame Position der EU besteht nicht. EU-
Ratsschlussfolgerungen zur
Stärkung von Effizienz, Effektivität, operativer Koordination,
Kohärenz und Komplementarität der eingesetzten Ressourcen wurden dem
Nationalrat
jeweils
übermittelt.
Zu Frage 5:
Die Forderung nach erhöhter Effizienz und
verstärkter Transparenz der Entwicklungshilfe
beinhaltet beispielsweise, daß die bestehenden nationalen Prozeduren
für die Abwicklung
harmonisiert werden. OECD-DAC hat dafür eine eigene Arbeitsgruppe
eingerichtet, die bis
Ende 2002 Empfehlungen für die Mitgliedsländer verabschieden soll.
Dabei arbeiten 3
Untergruppen an den Themen Projektvorbereitung, Berichts- und Kontrollwesen
sowie
Finanzmanagement. Die EU arbeitet im Rahmen dieser Arbeitsgruppen aktiv mit und
hat
darüber hinaus in Monterrey zugesagt, nach Abschluß der Arbeiten die
erforderlichen
weiteren Schritte zu setzen.
Zu Frage 6:
Ja. So hat Österreich die EU-Initiative für einen
zoll- und quotenfreien Marktzugang für
alle Waren außer Waffen aus den am wenigsten entwickelten Ländern
unterstützt. Die
entsprechenden Maßnahmen sind seit März 2001 in Kraft. Die EU befand
sich mit dieser
Initiative in einer Vorreiterrolle, deren Beispiel nunmehr auch andere wichtige
Industriestaaten folgen müssten, damit diese ersten positiven Schritte
verstärkt werden
und das Ziel (Entgegenwirken der zunehmenden Marginalisierung der am wenigsten
entwickelten Länder) möglichst rasch erreicht wird.
Im
Zuge des Reviews des Allgemeinen Präferenzsystems (APS), das grundsätzlich
den
begünstigten Zugang zum Gemeinschaftsmarkt für Produkte aus den
Entwicklungsländern
auf autonomer Basis regelt, hat Österreich all jene Maßnahmen
unterstützt, die eine
Verbesserung des bisherigen
Systems darstellten (u.a. fixer präferenzieller Abschlag vom
Zolltarif, um der Erosion der Präferenzen durch sinkende Zölle
entgegen zu wirken;
wesentliche Verbesserung der Zusatzpräferenzen für Produkte aus den
Entwicklungsländern, die nachweislich unter bestimmten Sozial- und
Umweltauflagen
produziert wurden). Die
verbesserten Maßnahmen sind seit 1. Januar 2002 in Kraft und
gelten bis 31. Dezember 2004.
Im
Rahmen der vierten WTO-Ministerkonferenz in Doha wurde eine neue Liberali-
sierungsrunde beschlossen.
Das Verhandlungsmandat enthält als wesentliches Element
die Reduzierung von
Zolltarifspitzen bzw. dort, wo es möglich ist, die Eliminierung von
Industriezöllen sowie den Abbau von nicht tarifären Handelsbarrieren,
wobei die
Exportinteressen der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen
wären. Die
Arbeiten zur Umsetzung des Mandates stehen erst am Anfang. Österreich wird
sich aber
im Rahmen der EU für eine operationale Umsetzung des Verhandlungsmandates
einsetzen.
Zu Frage 7:
Diese Frage betrifft keinen
Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 8:
Ein derartiger Beschluss der EZA-Minister ist nicht
bekannt. Die bereits beim ER Göteborg
begonnene und beim ER Laeken geführte Diskussion über die Erreichung
des 0,7 %-Ziels
wurde in der EU in Vorbereitung der internationalen Konferenz über
Entwicklungsfinanzierung
intensiv fortgesetzt.
Beim ER in Barcelona (15.-16.03.2002) findet sich unter
Punkt 13 der Schlussfolgerungen
des EU-Vorsitzes die folgende Formulierung:
“Mit Blick auf die Konferenz von Monterrey über
die Entwicklungsfinanzierung begrüßt der
Europäische Rat die von den Außenministern erzielte Einigung
hinsichtlich der
öffentlichen Entwicklungshilfe. Diese beinhaltet, dass entsprechend der
Zusage, die Mittel
und den Zeitrahmen zu prüfen, anhand deren jeder Mitgliedstaat das VN-Ziel
von 0,7 %
des BIP für die öffentliche Entwicklungshilfe erreichen kann, von
Seiten derjenigen EU-
Mitgliedstaaten, die das Ziel von 0,7 % noch nicht erreicht haben, als erster
bedeutender
Schritt zugesagt wird, das Volumen der öffentlichen Entwicklungshilfe in
den nächsten vier
Jahren im Rahmen ihrer jeweiligen Haushaltsmittelzuweisungen zu erhöhen,
während die
anderen Mitgliedstaaten erneut Anstrengungen unternehmen, um bei oder über
dem Wert
von 0,7 % für die öffentliche Entwicklungshilfe zu bleiben, sodass
gemeinsam bis 2006 ein
EU-Durchschnittswert von 0,39 % erreicht wird. Im Hinblick auf dieses Ziel
werden alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf jeden Fall bestrebt sein, im
Rahmen ihrer
jeweiligen Haushaltsmittelzuweisungen bis 2006 mindestens ein Volumen von 0,33
% des
BIP für öffentliche Entwicklungshilfe zu erreichen".
Zu Frage 9:
Grundsätzlich sind Entschuldungsmaßnahmen im
Rahmen der Hl PC-Initiative gemäß den
geltenden
DAC-Statistikrichtlinien auf die öffentliche Entwicklungshilfe
anrechenbar,
österreichischerseits werden die einzelnen
HIPC-Entschuldungsmaßnahmen gemäß
diesen Richtlinien dem OECD-Sekretariat gemeldet werden.
Zu Frage 10:
Die Beantwortung dieser Frage hängt
von den künftigen Budgetverhandlungen mit dem
Bundesministerium für Finanzen ab.
Zu Frage 11:
Bei der Umsetzung der von
Weltbank und IMF im Jahr 1996 initiierten HIPC-Entschuldung
handelt es sich um eine ressortübergreifende Materie.
Die in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
fallende Entschuldung von budget- und ERP-finanzierten
Entwicklungshilfekrediten in der
Höhe von 1,7 Mrd. ATS wurde bereits durch das Entschuldungsgesetz 1997
beschlossen.
Davon wurden bisher zirka 1,2 Mrd. tatsächlich entschuldet.
Ausständig sind derzeit noch
die Entschuldung von Burundi, Kenia und Äthiopien.
Die Entschuldungen der Exportkredite sowie Beteiligungen am
HIPC Trust Fund
(Weltbank) bzw. sonstigen internationalen Organisationen zählen nicht zum
Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 12:
Diese
Frage betrifft keinen
Gegenstand der
Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 13:
Die Beantwortung dieser Frage hängt
von den künftigen Budgetverhandlungen mit dem
Bundesministerium für Finanzen ab.