3462/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.04.2002

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Inge Jäger und GenossInnen haben am 27. Februar
2002
unter der Nr. 3485/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend die Positionen Österreichs im Zusammenhang mit der Konferenz "Financing for
Development" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die EU und die internationale Staatengemeinschaft sind gegen die Einrichtung einer ITO,
die auch nicht im Monterrey-Konsensus enthalten ist. Grundsätzlich sollen keine neuen,
kostspieligen Organisationen gegründet werden.

Zu Frage 2:

Derzeit bestehen keine derartigen internationalen Bestrebungen.

Zu Frage 3:

Es gibt bereits konkrete Mechanismen sowohl im Rahmen der Weltbankgruppe als auch
bei den in UNDG (United Nations Development Group) zusammengefassten VN-
Organisationen (UNDP, UNICEF, UNFPA, WFP). An ihrer Verbesserung im VN-Rahmen
und an der stärkeren Vernetzung und Kooperation der Internationalen Organisationen
untereinander wird weiter gearbeitet.


Zu Frage 4:

Die EU schätzt die bestehenden Mechanismen, an deren Erarbeitung sämtliche EU-
Staaten aktiv mitgearbeitet haben. Alle Geberländer sind ständig bemüht, diese
Mechanismen im Dialog mit den betroffenen Internationalen Organisationen zu
verbessern. Eine formalisierte gemeinsame Position der EU besteht nicht. EU-
Ratsschlussfolgerungen zur Stärkung von Effizienz, Effektivität, operativer Koordination,
Kohärenz und Komplementarität der eingesetzten Ressourcen wurden dem Nationalrat
jeweils übermittelt.

Zu Frage 5:

Die Forderung nach erhöhter Effizienz und verstärkter Transparenz der Entwicklungshilfe
beinhaltet beispielsweise, daß die bestehenden nationalen Prozeduren für die Abwicklung
harmonisiert werden. OECD-DAC hat dafür eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis
Ende 2002 Empfehlungen für die Mitgliedsländer verabschieden soll. Dabei arbeiten 3
Untergruppen an den Themen Projektvorbereitung, Berichts- und Kontrollwesen sowie
Finanzmanagement. Die EU arbeitet im Rahmen dieser Arbeitsgruppen aktiv mit und hat
darüber hinaus in Monterrey zugesagt, nach Abschluß der Arbeiten die erforderlichen
weiteren Schritte zu setzen.

Zu Frage 6:

Ja. So hat Österreich die EU-Initiative für einen zoll- und quotenfreien Marktzugang für
alle Waren außer Waffen aus den am wenigsten entwickelten Ländern unterstützt. Die
entsprechenden Maßnahmen sind seit März 2001 in Kraft. Die EU befand sich mit dieser
Initiative in einer Vorreiterrolle, deren Beispiel nunmehr auch andere wichtige
Industriestaaten folgen müssten, damit diese ersten positiven Schritte verstärkt werden
und das Ziel (Entgegenwirken der zunehmenden Marginalisierung der am wenigsten
entwickelten Länder) möglichst rasch erreicht wird.

Im Zuge des Reviews des Allgemeinen Präferenzsystems (APS), das grundsätzlich den
begünstigten Zugang zum Gemeinschaftsmarkt für Produkte aus den Entwicklungsländern
auf autonomer Basis regelt, hat Österreich all jene Maßnahmen unterstützt, die eine
Verbesserung des bisherigen Systems darstellten (u.a. fixer präferenzieller Abschlag vom
Zolltarif, um der Erosion der Präferenzen durch sinkende Zölle entgegen zu wirken;
wesentliche Verbesserung der Zusatzpräferenzen für Produkte aus den
Entwicklungsländern, die nachweislich unter bestimmten Sozial- und Umweltauflagen
produziert wurden). Die verbesserten Maßnahmen sind seit 1. Januar 2002 in Kraft und
gelten bis 31. Dezember 2004.

Im Rahmen der vierten WTO-Ministerkonferenz in Doha wurde eine neue Liberali-
sierungsrunde beschlossen. Das Verhandlungsmandat enthält als wesentliches Element
die Reduzierung von Zolltarifspitzen bzw. dort, wo es möglich ist, die Eliminierung von
Industriezöllen sowie den Abbau von nicht tarifären Handelsbarrieren, wobei die
Exportinteressen der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen wären. Die
Arbeiten zur Umsetzung des Mandates stehen erst am Anfang. Österreich wird sich aber
im Rahmen der EU für eine operationale Umsetzung des Verhandlungsmandates
einsetzen.


Zu Frage 7:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 8:

Ein derartiger Beschluss der EZA-Minister ist nicht bekannt. Die bereits beim ER Göteborg
begonnene und beim ER Laeken geführte Diskussion über die Erreichung des 0,7 %-Ziels
wurde in der EU in Vorbereitung der internationalen Konferenz über
Entwicklungsfinanzierung intensiv fortgesetzt.

Beim ER in Barcelona (15.-16.03.2002) findet sich unter Punkt 13 der Schlussfolgerungen
des EU-Vorsitzes die folgende Formulierung:

“Mit Blick auf die Konferenz von Monterrey über die Entwicklungsfinanzierung begrüßt der
Europäische Rat die von den Außenministern erzielte Einigung hinsichtlich der
öffentlichen Entwicklungshilfe. Diese beinhaltet, dass entsprechend der Zusage, die Mittel
und den Zeitrahmen zu prüfen, anhand deren jeder Mitgliedstaat das VN-Ziel von 0,7 %
des BIP für die öffentliche Entwicklungshilfe erreichen kann, von Seiten derjenigen EU-
Mitgliedstaaten, die das Ziel von 0,7 % noch nicht erreicht haben, als erster bedeutender
Schritt zugesagt wird, das Volumen der öffentlichen Entwicklungshilfe in den nächsten vier
Jahren im Rahmen ihrer jeweiligen Haushaltsmittelzuweisungen zu erhöhen, während die
anderen Mitgliedstaaten erneut Anstrengungen unternehmen, um bei oder über dem Wert
von 0,7 % für die öffentliche Entwicklungshilfe zu bleiben, sodass gemeinsam bis 2006 ein
EU-Durchschnittswert von 0,39 % erreicht wird. Im Hinblick auf dieses Ziel werden alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf jeden Fall bestrebt sein, im Rahmen ihrer
jeweiligen Haushaltsmittelzuweisungen bis 2006 mindestens ein Volumen von 0,33 % des
BIP für öffentliche Entwicklungshilfe zu erreichen".

Zu Frage 9:

Grundsätzlich sind Entschuldungsmaßnahmen im Rahmen der Hl PC-Initiative gemäß den
geltenden DAC-Statistikrichtlinien auf die öffentliche Entwicklungshilfe anrechenbar,
österreichischerseits werden die einzelnen HIPC-Entschuldungsmaßnahmen gemäß
diesen Richtlinien dem OECD-Sekretariat gemeldet werden.

Zu Frage 10:

Die Beantwortung dieser Frage hängt von den künftigen Budgetverhandlungen mit dem
Bundesministerium für Finanzen ab.

Zu Frage 11:

Bei der Umsetzung der von Weltbank und IMF im Jahr 1996 initiierten HIPC-Entschuldung
handelt es sich um eine ressortübergreifende Materie.


Die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
fallende Entschuldung von budget- und ERP-finanzierten Entwicklungshilfekrediten in der
Höhe von 1,7 Mrd. ATS wurde bereits durch das Entschuldungsgesetz 1997 beschlossen.
Davon wurden bisher zirka 1,2 Mrd. tatsächlich entschuldet. Ausständig sind derzeit noch
die Entschuldung von Burundi, Kenia und Äthiopien.

Die Entschuldungen der Exportkredite sowie Beteiligungen am HIPC Trust Fund
(Weltbank) bzw. sonstigen internationalen Organisationen zählen nicht zum
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 12:

Diese    Frage    betrifft    keinen    Gegenstand    der    Vollziehung    des    Bundes    im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 13:

Die Beantwortung dieser Frage hängt von den künftigen Budgetverhandlungen mit dem
Bundesministerium für Finanzen ab.