3463/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.04.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen haben am
21. Feber 2002 unter der Nr. 3454/J-NR/2002 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend fehlende Budgetdisziplin im Nationalrat an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Zu Fragen 1 und 2:

Nein. Überschreitungen der Budgets 2000 und 2001 erfolgten nicht, da der Mehraufwand
für Pflichtbeiträge zu internationalen Organisationen (gesetzliche Verpflichtungen),
insbesondere zu friedenserhaltenden Operationen der Vereinten Nationen sowie andere
internationale Aktivitäten, vom Bundesministerium für Finanzen zu bedecken ist. Das
Ausmaß dieses von nicht vorherbestimmten internationalen Entwicklungen abhängigen
Mehraufwandes war zum Zeitpunkt der Genehmigung der Budgets durch den Nationalrat
nicht bekannt. Auf die jeweiligen Bundesrechnungsabschlüsse des Kapitels 20 “Äußeres"
wird verwiesen.

Zu Frage 3:

Nein. Zu Beginn des Budgetjahres 2002 ist das Ausmaß von Überschreitungen bei den
“gesetzlichen Verpflichtungen", insbesondere den friedenserhaltenden Operationen der
Vereinten Nationen, die vom Bundesministerium für Finanzen zu bedecken sind, noch gar
nicht bekannt.


Zu Frage 4:

Die Projekt- und Kostenverantwortung für den Neubau des Kulturforums New York trägt
die BIG, deren letzte Kostenschätzung sich auf etwa 30 Millionen US-Dollar beläuft.
Anlässlich der Ausschreibung des Projektes im Jahr 1998 wurden von der BIG
Herstellungskosten von 23,9 Millionen Dollar bekannt gegeben.

Zu Frage 5:

Nein.

Zu Frage 6:

Es wurde nicht in prestigeträchtige Möbel investiert. Für die Beschaffung der Bestuhlung
(Handelsware) wurde vor allem Wert gelegt auf Preisangemessenheit, Herkunft der Ware
(Österreich) und Qualität sowie damit verbundene lange Verwendungsdauer
(Wirtschaftlichkeit)

Zu Frage 7:

Die “Ästhetik der Reduktion" bezieht sich auf ein modernes gemeinsames Designkonzept,
das die österreichischen Kulturforen bei ihrem zeitgemäßen Auftreten als Vermittler
österreichischer Kultur unterstützt. Die konzeptive inhaltliche Arbeit des Kulturforums New
York steht in den kommenden Jahren unter dem Generalthema “Transforming Modernity".

Zu den Fragen 8 bis 10:

Nein. Der Mietvertrag zwischen der Via Dominorum und dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten zur Anmietung von Büroflächen in den Häusern
Herrengasse 11 und 13 sieht einen Kostenrahmen für nutzerspezifische
Zusatzanforderungen in der Gesamthöhe von 7,9 Millionen Euro vor. Diese noch
festzulegenden Nutzeranforderungen dienen dazu, das Mietobjekt in ein funktionelles
Amtsgebäude umzugestalten. Es handelt sich hierbei um die Bereiche Sicherheit, EDV,
Beleuchtung, eine behindertengerechte Optimierung sowie die Herstellung eines
Standards, der dem Bundesbedienstetenschutzgesetz entspricht.


Bei den Gebäuden handelt es sich um denkmalgeschützte Objekte, die teilweise mit
Stuckatur ausgestattet sind, wobei eine Ergänzung des fehlenden Bestandes an
Stuckleisten vorgenommen werden muss .

Zu Frage 11:

Die Projekt- und Kostenverantwortung für die österreichische Botschaft in Berlin trägt die
BIG, deren letzte Kostenschätzung sich auf .16,86 Millionen Euro beläuft. Der vertraglich
vereinbarte Kostenrahmen beträgt 14,6 Millionen Euro. Die Gründe der
Kostenüberschreitung werden derzeit von der BIG geprüft.

Zu Frage 12:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat keine Budgetüber-
schreitungen beantragt. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten war im Jahr 2001 wie im Jahr 2000
mit 774,5 Mio öS dotiert, wogegen das Gesamtbudget des Außenministeriums von 4,206
Mrd öS auf 4,175 Mrd öS gekürzt wurde. Die Budgetmittel des Außenministeriums wurden
also zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit umgeschichtet.

Zu Frage 13:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat keine Budgetüber-
schreitungen beantragt. Die Bundesfinanzgesetze 1994 bis 2000 enthielten neben dem
veranschlagten Förderbudget auch eine Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen
zur Budgetüberschreitung; diese Ermächtigung wurde in den Bundesfinanzgesetzen 2001
und 2002 gestrichen. In den Jahren vor 2000, in denen das Ost-Förderprogramm nicht
zum Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gehörte, wurden keine klare
Finanzierungslösungen für eine ausreichende Veranschlagung der Fördermittel getroffen.
Dennoch wurden trotz der geringeren Mittel für Osthilfe keine laufenden Projekte gekürzt
oder gar abgebrochen.


Zu Frage 14:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat keine Budgetüber-
schreitungen beantragt. Entscheidend sind nicht alleine Beiträge zum administrativen
Budget von UN-Organisationen-. Österreich hat dem UNHCR in den vergangenen beiden
Jahren auch umfangreiche Projekte finanziert, wie ein Minenprogramm im Kosovo
(öS 5,5 Mio), Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung (öS 1,8 Mio), Flüchtlings-
betreuungs- und Flüchtlingsrückkehrprojekte in Serbien (öS 5 Mio), ein Projekt in Burundi
(ös 0,938 Mio) und andere Projekte. In diesem Sinn hielt auch das UNHCR fest, dass
“Österreich damit ein positives Zeichen setzt" (APA 0463 5 AI 0179 vom 4. September
2001 “UNHCR lobt Beitragszahler Österreich").