3477/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.04.2002

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3478/J vom 27. Februar 2002, der
Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Kollegen, betreffend Schließungen von
648 Postämtern, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Der Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der Republik Österreich
als Alleineigentümerin der österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptver-
sammlung der ÖIAG wahr. Der Bundesminister für Finanzen hat daher nach der be-
stehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, unternehmensinterne Entscheidungen bei Be-
teiligungsgesellschaften der ÖIAG zu beeinflussen.

Die ÖIAG bildet seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-
Novelle 1993, d.h. seit 31. Dezember 1993, mit den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich
in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen keinen Konzern mehr; auch das ÖIAG-
Gesetz 2000, BGBI. l Nr. 24/2000, enthält in § 11 Abs. 2 ein Konzernverbot. Die ÖIAG hat
daher gegenüber ihren Tochtergesellschaften keine Einwirkungs- und Auskunftsrechte.

Die vorliegenden Fragen betreffen überwiegend in die Zuständigkeit von Organen der öster-
reichischen Post AG fallende Angelegenheiten und somit keine in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere
auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und


sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht
erfasst.

Soweit von der Anfrage mit der Post-Universaldienstverordnung, BGBI. II Nr. 100/2002, im
Zusammenhang stehende Angelegenheiten berührt sind, verweise ich auf die Ausführungen
des zuständigen Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die gleich-
artig an ihn gerichteten Fragen der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3477/J.

Ich ersuche Sie um Verständnis, dass es mir somit auch hier nicht möglich ist, inhaltlich
Stellung zu nehmen.