3477/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.04.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3478/J vom 27. Februar 2002, der
Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Kollegen, betreffend
Schließungen von
648 Postämtern, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Der Bundesminister für
Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der Republik Österreich
als Alleineigentümerin der österreichischen Industrieholding AG
(ÖIAG) in der Hauptver-
sammlung der ÖIAG wahr. Der Bundesminister für Finanzen hat daher
nach der be-
stehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, unternehmensinterne
Entscheidungen bei Be-
teiligungsgesellschaften der ÖIAG zu beeinflussen.
Die ÖIAG bildet seit Inkrafttreten
der ÖIAG-Gesetz- und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-
Novelle 1993, d.h. seit 31. Dezember 1993, mit den unmittelbar oder mittelbar
mehrheitlich
in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen keinen Konzern mehr; auch das
ÖIAG-
Gesetz 2000, BGBI. l Nr.
24/2000, enthält in § 11 Abs. 2 ein Konzernverbot. Die ÖIAG hat
daher gegenüber ihren Tochtergesellschaften keine Einwirkungs- und
Auskunftsrechte.
Die vorliegenden Fragen
betreffen überwiegend in die Zuständigkeit von Organen der
öster-
reichischen Post AG fallende Angelegenheiten und somit keine in die
Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der
Vollziehung, insbesondere
auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von
Privatrechten und
sind somit von dem im § 90
Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht
erfasst.
Soweit von der Anfrage mit der Post-Universaldienstverordnung,
BGBI. II Nr. 100/2002, im
Zusammenhang stehende Angelegenheiten berührt sind, verweise ich auf die
Ausführungen
des zuständigen Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technologie auf die gleich-
artig an ihn gerichteten Fragen der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
3477/J.
Ich ersuche Sie um Verständnis, dass es mir somit auch
hier nicht möglich ist, inhaltlich
Stellung zu nehmen.