3478/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.04.2002

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Kollegen
vom 27. Februar 2002, Nr. 3489/J, betreffend Sonderurlaube und Dienstfreistellungen,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Eine Auswertung der im Personalinformationssystem (PIS) gespeicherten Daten hat
ergeben, dass innerhalb der letzten 10 Jahre 12 Bediensteten (davon fünf in der
Zentralleitung) ein Sonderurlaub gewährt wurde, der länger als drei Monate dauerte. In
diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass erst seit 1. Jänner 1996 eine
lückenlose elektronische Erfassung dieser Daten erfolgt.

Zu 2. und 3.:

Wie bereits bei Punkt 1 dargelegt, erfolgt erst seit 1. Jänner 1996 eine lückenlose
elektronische Erfassung der Daten, wobei außerdem darauf hingewiesen wird, dass die im
Beamten-Dienstrechtsgesetz (BOG) getroffene Unterscheidung der Gründe für die
Gewährung eines Sonderurlaubs nicht deckungsgleich mit den in der EDV erfassten
Gründen ist.

Eine Auswertung der vorhandenen Daten ergibt folgende Gründe für die Gewährung der
Sonderurlaube für die zwölf unter Punkt 1 genannten Bediensteten:


Zentralleitung:

     1-mal: Tätigkeit bei der Weltbank

2-mal: Tätigkeit bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
1-mal: Tätigkeit bei der Afrikanischen Entwicklungsbank/Afrikanischer Entwicklungsfonds
1-mal: Referent für Dienstrecht in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD)
nachgeordneter Bereich:
5-mal: gewerkschaftliche Funktionen
1-mal: Gemeindefunktionen
1-mal: allgemeine Gründe

Bemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass bei sämtlichen die Zentralleitung
betreffenden Sonderurlauben (mit Ausnahme der Referententätigkeit bei der GÖD) eine
Verzichtserklärungen auf 50 % der Bezüge abgegeben wurde.

Zu 4.:

In der Zentralleitung wurden im genannten Zeitraum keine Teilzeitsonderurlaube gewährt.

Im nachgeordneten Bereich waren 6 der 7 angeführten Sonderurlaube
Teilzeitsonderurlaube, die sich wie folgt darstellen:

1-mal im Ausmaß von 5%

2-mal im Ausmaß von 10%
1-mal im Ausmaß von 20%
1-mal im Ausmaß von 23%
1-mal im Ausmaß von 50%

Zu 5.:

Obwohl die Führung von Evidenzen über gemeldete Nebenbeschäftigungen weder im
Gesetz noch in sonstigen Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist, werden in der
Zentralleitung seit Jänner 2002 entsprechende Aufzeichnungen im PIS geführt. Bis zu
diesem Zeitpunkt liegen in der Zentralleitung jedoch keine derartigen Aufzeichnungen vor.
Die Erhebung der geforderten Daten wäre nur unter Durchsicht sämtlicher Personalakten
möglich, was einen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Ich
ersuche daher um Verständnis, dass ich die Frage hinsichtlich der Zentralleitung nicht
beantworten kann.


Im nachgeordneten Bereich waren zum Stichtag 27. Februar 2002 1.557 Beamte mit einer
erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung EDV - mäßig erfasst. Dabei ist allerdings darauf
hinzuweisen, dass nach § 56 BDG, i.d.g.F., der Beamte/die Beamtin seine/ihre
erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung zwar unverzüglich zu melden hat, aber weder für
Beamte noch für Vertragsbedienstete eine Verpflichtung besteht, die Beendigung einer
Nebenbeschäftigung bekannt zu geben, sodass sich aus dieser Tatsache eine nicht
unbedeutende Unscharfe ergibt.

Zu 6.:

Vorerst ist auch diesbezüglich darauf hinzuweisen, dass im § 37 BDG i.d.g.F. keine
generelle (An- oder Ab-)Meldepflicht für eine Nebentätigkeit normiert ist. Um die Frage
zweifelsfrei beantworten zu können, wäre daher die Durchsicht aller Personalakten
erforderlich, die mit einem, wie bereits dargelegt, unverhältnismäßig großen Arbeitsaufwand
verbunden wäre.

Auf Grund der vorhandenen Aufzeichnungen über die Nebentätigkeiten ergibt sich folgendes
Bild:

Zentralleitung                        297 Beamte

nachgeordneter Bereich       264 Beamte

insgesamt                             561 Beamte

In der Zentralleitung wurden den Bediensteten insbesondere Tätigkeiten als

Aufsichtsrat, Treuhänder, Staatskommissär (bei Banken), Regierungskommissär (bei
Banken) Beauftragter (bei Banken), Aufsichtskommissär (bei den
Sozialversicherungsträgern) Kontrollor (in der österreichischen Staatsdruckerei),
Vortragender am Bildungszentrum der Finanzverwaltung und Vortragender an der Bund-
Zoll und Zollwachschule

übertragen.


Im nachgeordneten Bereich betrifft der weit aus überwiegende Teil die Vortragstätigkeit am
Bildungszentrum der Finanzverwaltung.