3479/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.04.2002

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Kollegen vom 27. Februar 2002, Nr. 3520/J, betreffend Verkauf von Wohnungsgesellschaften
im Bundeseigentum, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu1.:

Gemäß der im Amtsblatt der EG am 4.Jänner 2002 bekannt gemachten EU-weiten Aus-
schreibung der gegenständlichen Dienstleistung werden aus den eingelangten Teilnahme-
anträgen fünf Bewerber nach bestimmten gewichteten Kriterien ausgewählt und zur Vorlage
eines konkreten Angebotes eingeladen.

Kriterium 1:     30 %

Einschlägige nationale und internationale Erfahrungen im Bereich der gänzlichen oder teil-
weisen Veräußerung von Unternehmen (oder von Teilbereichen) im Bereich des Immobilien-
besitzes (und Immobilienverwaltung) - und hier insbesondere von solchen Unternehmen, die
im Besitz einer großen Zahl von Wohnungen sind - mit dem Nachweis, dass die ange-
gebenen Erfahrungen auch auf Grund ihrer Vergleichbarkeit für Österreich und insbesondere
für das konkrete Projekt relevant sind;

Kriterium 2:     30 %

über Kriterium 1 hinausgehende einschlägige nationale und internationale Erfahrungen im

Bereich der gänzlichen oder teilweisen Privatisierung öffentlicher Unternehmen (oder von


Teilbereichen) mit dem Nachweis, dass die angegebenen Erfahrungen auch auf Grund ihrer
Vergleichbarkeit für Österreich und insbesondere für das konkrete Projekt relevant sind;

Kriteriums:     10%

über Kriterium 1 hinausgehende einschlägige nationale und internationale Erfahrungen im
Bereich der gänzlichen oder teilweisen Veräußerung nicht-öffentlicher Unternehmen (oder von
Teilbereichen) mit dem Nachweis, dass die angegebenen Erfahrungen auch auf Grund ihrer
Vergleichbarkeit für Österreich und insbesondere für das konkrete Projekt relevant sind;

Kriterium 4:     30 %

über Kriterium 1 hinausgehende einschlägige nationale und internationale Erfahrungen und
besondere Kenntnisse im Immobilienwesen, insbesondere mit dem Nachweis, dass die ange-
gebenen nationalen und internationalen Erfahrungen auch auf Grund ihrer Vergleichbarkeit für
Österreich und das konkrete Projekt relevant sind. Von besonderer Relevanz sind dabei
Erfahrungen im Bereich der Finanzierung und Verwertung von Wohnungen.

Zu Kriterium 1 - 4:

Die einschlägigen nationalen und internationalen Erfahrungen sind durch die Darstellung von
max. 5 geeigneten Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren mit bestimmten Mindest-
angaben nachzuweisen.

Zu diesen Entscheidungskriterien kommen jeweils noch Subkriterien mit entsprechender an-
teiliger Gewichtung und einer für das Ausmaß der Erfüllung dieser Subkriterien maßgeblichen
Punktevergabe.

Auf Grund des Umfanges der Beschreibung der einzelnen Subkriterien und der jeweils maß-
geblichen Beurteilungsgrundlage sehe ich von einer diesbezüglichen detaillierten Darstellung
ab.

Zu 2.:

Die eingelangten 19 Bewerber wurden hinsichtlich der Erfüllung der Eignungskriterien ent-
sprechend des Nachweises der Zuverlässigkeit, der Befugnis sowie der finanziellen, wirt-
schaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit und schließlich der Erfüllung weiterer zusätz-
licher Mindestbedingungen beurteilt und entsprechend den dargestellten Auswahlkriterien
gereiht.

Die folgenden fünf Bewerber wurden zur Angebotserstellung in der zweiten Stufe eingeladen:
Salomon Brothers AG
Lehman Brothers Bankhaus AG


Rothschild
JPMorgan
CA-IB / CB Richard Ellis

Zu 3.:

Die zur Angebotslegung eingeladenen Unternehmen sind nach Empfehlung einer Vor-
prüfungskommission aus externen Experten von einer im Bundesministerium für Finanzen
gebildeten Bewertungskommission ausgewählt worden. Dieser Bewertungskommission mit
sieben Mitgliedern gehört auch die genannte Persönlichkeit an.

Zu 4.:

Das Beratungshonorar ist Teil des Angebotes der fünf zur Angebotslegung eingeladenen Be-
werber. Das Bestangebot ist nach bestimmten gewichteten Zuschlagskriterien mit weiteren
Subkriterien zu ermitteln. Das sich daraus ergebende Honorar ist daher noch nicht bekannt.

Zu 5. und 6.:

Aufgrund der Größe und der Komplexität des Projektes erscheint die direkte Ausschreibung
der Dienstleistung durch das Bundesministerium für Finanzen auch aus vergaberechtlicher
Sicht zweckmäßig, zumal die genannten Organisationen selbst wieder die Dienste von
Investmentbanken und weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Experten in Anspruch
nehmen müssten.

Zu 7.:

Beabsichtigt ist die bestmögliche Verwertung der Anteile des Bundes an den Wohnungs-
gesellschaften beziehungsweise die bestmögliche Verwertung des Vermögens der Gesell-
schaften. Der vorgeschlagene Verkauf der Wohnungen an eine zu gründende Tochter der
ÖIAG würde nur eine Möglichkeit darstellen und somit den Verkauf der Beteiligung an sich
verhindern.

Zu 8.:

Gegenstand der Dienstleistung ist die Vorbereitung der Verwertung und die Ausarbeitung
eines Gesamtverwertungskonzeptes, eines Privatisierungskonzeptes sowie die Umsetzung
dieser Konzepte. Die Projektziele sind die bestmögliche Verwertung der Wohnungsgesell-
schaften für den Bund, wobei einer fairen und für die Mieter optimalen Lösung eine zentrale
Bedeutung zukommt. Wie ich bereits des öfteren bei der Beantwortung einschlägiger
Anfragen ausgeführt habe, darf sich -wie immer letztendlich das vorgeschlagene
Verwertungskonzept aussieht - für die Mieter keinesfalls eine Verschlechterung gegenüber
ihrer derzeitigen Situation ergeben. Im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des


EG-Vertrages zur Frage der unerlaubten Beihilfe und der maßgeblichen Leitlinie der
Kommission ist beim Beteiligungsverkauf das Meistbieterprinzip anzuwenden.

Zu 9. und 10.:

Das vorgenannte Prinzip bedeutet die Privatisierung öffentlicher Unternehmen über ein
offenes bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren gemäß nichtdiskriminierender und trans-
parenter Modalitäten und Bedingungen durch Verkauf an den Meistbietenden. Veräußerungen
im Wege eines eingeschränkten Verfahrens oder durch freihändige Vergabe beziehungsweise
unter Bedingungen, die für einen privaten Anleger in einer Marktwirtschaft nicht akzeptabel
wären, sind der Kommission unter Vorlage eines Bewertungsgutachtens zur Prüfung des all-
fälligen Vorliegens von Elementen einer staatlichen Beihilfe vorab zu melden.

Die offenbar gewünschte Sicherung eines österreichischen Einflusses trotz der vorgesehenen
gänzlichen Anteilsabgabe ist mit Rücksicht auf diese Grundsätze und die angestrebte Erlös-
maximierung zu sehen.

Zu 11.:

Es bleibt gemeinnützigen Bauvereinigungen selbstverständlich unbenommen, mit Angeboten
an dem geschilderten Verfahren teilzunehmen, wobei ich auch hier betonen möchte, dass
einem Verwertungskonzept, welches für die Mieter eine optimale Lösung bringt, eine zentrale
Bedeutung zukommt.

Zu 12. und 13.:

Wie in den vorigen Punkten bereits dargestellt, ist nicht der Verkauf einzelner Wohnungen an
Private oder Mieter vorgesehen, sondern die Verwertung des Vermögens beziehungsweise
der Anteile des Bundes. Wieso nur bei einer vorhergehenden Privatisierung an eine gemein-
nützige Bauvereinigung und nicht bei einer Privatisierung an einen sonstigen Investor ein
späterer Wohnungserwerb durch den Mieter möglich sein sollte, ist nicht nachvollziehbar.

Zu 14.:

Eine Bevorzugung inländischer Investoren würde dem europarechtlichen Grundsatz einer
nichtdiskriminierenden Ausschreibung widersprechen und würde die Ausschreibung beim
EuGH anfechtbar machen.

Zu 15.:

Ein Kauf der WBG Wien durch die BUWOG ist nicht fixiert.


Zu 16.:

Ein Kauf der ESG Linz durch die WAG ist nicht fixiert.

Zu 17.:

Die ÖBB ist nicht als Interessent für den Erwerb der Geschäftsanteile aufgetreten.

Zu 18.:

Für die ESG Villach liegt ein Angebot eines Kärntner Investors nicht vor.

Zu 19.:

Ein Verkauf der WAG an die von den anfragenden Abgeordneten genannten Institutionen ist

nicht paktiert.

Zu 20.:

Die dargestellten Optionen der Übernahme der BUWOG werden nicht erwogen, vielmehr ist
diese Gesellschaft ebenso Gegenstand der unter zu 1. genannten Ausschreibung wie die drei
anderen Wohnbaugesellschaften des Bundes.