3483/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.04.2002
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3561/J vom 28. Februar 2002 der
Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Kollegen, betreffend Umweltzerstörung
in der Türkei
mittels öffentlicher Exportfinanzierung, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Gemäß § 6
Ausfuhrförderungsgesetz wird dem Hauptausschuss des Nationalrates im
Rahmen der Quartalsberichte über die Zahl der Projekte und
Haftungsübernahmen in
einzelnen Ländern, die ein Volumen von € 7 Mio. überschreiten,
unter Berücksichtigung der
qualifizierten Vertraulichkeit (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie
§ 5 (6)
Ausfuhrförderungsgesetz) berichtet. Auf Details zu Projekten kann aufgrund
der
Vertraulichkeit nicht eingegangen werden.
Es darf jedoch bestätigt
werden, dass am Wasserkraftsektor, in dem österreichische Firmen
innovative hochqualifizierte Technologie anwenden, Garantien für Exporte
in die Türkei
übernommen
wurden.
Zu 3. und 4.:
Um zu gewährleisten, dass die zur
Garantie beantragten Projekte auch den Interessen der
Umwelt-, Entwicklungs- und Außenpolitik genügen, wirken die
zuständigen Ressorts
(auswärtige Angelegenheiten, Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft) in
den befassten Gremien mit.
Zu 5.:
Die Überprüfung von Alternativen zu Großprojekten obliegt der Türkei und wurde nach
unserer Einschätzung im Rahmen der türkischen Energieproduktionsplanung durchgeführt.
Österreichischerseits wurde eine derartige Überprüfung von Alternativen formal daher nicht
eingefordert.
Zu 6.:
Der von den Einbringern genannte Promessenantrag wurde bisher nicht im Beirat behandelt.
Die Prüfung ist anhängig.
Zu 7.:
Bei den angesprochenen Projekten handelt es sich um kommerzielle Projekte. Daher
wurden sie keinem Aid Quality Assessment unterzogen.
Zu 8.:
Die Prüfung des Garantieansuchens für llisu ist anhängig.
Zu 9.:
Bei der Beurteilung der genannten Projekte wurden die erforderlichen Maßnahmen im
internationalen Gleichklang gesetzt, zu denen ich verpflichtet bin. Andere zuständige
Ressorts (Bundesministerien für auswärtige Angelegenheiten, für Wirtschaft und Arbeit, für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) waren hiebei ebenfalls
eingebunden.