3483/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.04.2002

Bundesminister für Finanzen

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3561/J vom 28. Februar 2002 der
Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Kollegen, betreffend Umweltzerstörung in der Türkei
mittels öffentlicher Exportfinanzierung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Gemäß § 6 Ausfuhrförderungsgesetz wird dem Hauptausschuss des Nationalrates im
Rahmen der Quartalsberichte über die Zahl der Projekte und Haftungsübernahmen in
einzelnen Ländern, die ein Volumen von € 7 Mio. überschreiten, unter Berücksichtigung der
qualifizierten Vertraulichkeit (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie § 5 (6)
Ausfuhrförderungsgesetz) berichtet. Auf Details zu Projekten kann aufgrund der
Vertraulichkeit nicht eingegangen werden.

Es darf jedoch bestätigt werden, dass am Wasserkraftsektor, in dem österreichische Firmen
innovative hochqualifizierte Technologie anwenden, Garantien für Exporte in die Türkei
übernommen wurden.

Zu 3. und 4.:

Um zu gewährleisten, dass die zur Garantie beantragten Projekte auch den Interessen der
Umwelt-, Entwicklungs- und Außenpolitik genügen, wirken die zuständigen Ressorts
(auswärtige Angelegenheiten, Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) in
den befassten Gremien mit.


Zu 5.:

Die Überprüfung von Alternativen zu Großprojekten obliegt der Türkei und wurde nach

unserer Einschätzung im Rahmen der türkischen Energieproduktionsplanung durchgeführt.

Österreichischerseits wurde eine derartige Überprüfung von Alternativen formal daher nicht

eingefordert.

Zu 6.:

Der von den Einbringern genannte Promessenantrag wurde bisher nicht im Beirat behandelt.

Die Prüfung ist anhängig.

Zu 7.:

Bei den angesprochenen Projekten handelt es sich um kommerzielle Projekte. Daher

wurden sie keinem Aid Quality Assessment unterzogen.

Zu 8.:

Die Prüfung des Garantieansuchens für llisu ist anhängig.

Zu 9.:

Bei der Beurteilung der genannten Projekte wurden die erforderlichen Maßnahmen im

internationalen Gleichklang gesetzt, zu denen ich verpflichtet bin. Andere zuständige

Ressorts (Bundesministerien für auswärtige Angelegenheiten, für Wirtschaft und Arbeit, für

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) waren hiebei ebenfalls

eingebunden.