3485/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.04.2002

BM für Fianzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3563/J vom 28. Februar 2002 der
Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Kollegen, betreffend Umweltzerstörung auf den
Philippinen mittels öffentlicher Exportfinanzierung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Gemäß § 6 Ausfuhrförderungsgesetz wird dem Hauptausschuss des Nationalrates im
Rahmen der Quartalsberichte über die Zahl der Projekte und Haftungsübernahmen in
einzelnen Ländern, die ein Volumen von € 7 Mio. überschreiten, unter Berücksichtigung der
qualifizierten Vertraulichkeit (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie § 5 (6)
Ausfuhrförderungsgesetz) berichtet. Auf Details zu Projekten kann zu meinem Bedauern
aufgrund der Vertraulichkeit nicht eingegangen werden.

Es darf jedoch mitgeteilt werden, dass für österreichische Exporte auf die Philippinen unter
anderem im Wasserkraftsektor Bundesgarantien für innovative hochqualifizierte
Technologieexporte übernommen wurden, wie dies auch anlässlich der Quartals-
berichterstattung dem Hauptausschuss des Nationalrates zur Kenntnis gebracht wurde.

Damit wurde dem Gesetzesauftrag des Ausfuhrförderungsgesetzes (Verbesserung der
Leistungsbilanz) Rechnung getragen.