3485/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.04.2002
BM für Fianzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3563/J vom 28. Februar 2002 der
Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Kollegen, betreffend Umweltzerstörung
auf den
Philippinen mittels öffentlicher Exportfinanzierung, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Gemäß § 6
Ausfuhrförderungsgesetz wird dem Hauptausschuss des Nationalrates im
Rahmen der Quartalsberichte über die Zahl der Projekte und
Haftungsübernahmen in
einzelnen Ländern, die ein Volumen von € 7 Mio. überschreiten,
unter Berücksichtigung der
qualifizierten Vertraulichkeit (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie
§ 5 (6)
Ausfuhrförderungsgesetz) berichtet. Auf Details zu Projekten kann zu
meinem Bedauern
aufgrund der Vertraulichkeit nicht eingegangen werden.
Es darf jedoch mitgeteilt
werden, dass für österreichische Exporte auf die Philippinen unter
anderem im Wasserkraftsektor Bundesgarantien für innovative
hochqualifizierte
Technologieexporte übernommen wurden, wie dies auch anlässlich der
Quartals-
berichterstattung dem Hauptausschuss des Nationalrates zur Kenntnis gebracht
wurde.
Damit wurde dem
Gesetzesauftrag des Ausfuhrförderungsgesetzes (Verbesserung der
Leistungsbilanz) Rechnung getragen.