3492/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.04.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3475/J der Abgeordneten Dr. Kräuter und Genossinnen wie folgt:

Fragen 1 und 3:

Der ORF, eine Stiftung öffentlichen Rechts, entscheidet auf Grundlage eines Antra-
ges des Auftraggebers frei und eigenständig, ob die jeweilige Aktion als social adver-
tisement einzustufen ist und ob der 60%ige Sozialrabatt zur Anwendung kommt.

Der Sozialtarif kommt bei all jenen Aktionen zur Anwendung, die nicht kommerzielle,
sondern gesellschaftliche Interessen zum Inhalt haben. Diese Kampagnen dürfen
nicht die Nachfrage nach Produkten steigern oder Konsumenten zum Kauf anregen,
sondern ausschließlich öffentliche Anliegen kommunizieren. Die Dauer solcher Akti-
onen ist auf 3 Monate und maximal 6 Frequenzen täglich beschränkt. Verschiebun-
gen in der Sendezeit sind dem ORF bei der Anwendung des Sozialtarifs vorbehalten.

Mit BGBI.I Nr. 103 vom 7. August 2001 wurde das Kinderbetreuungsgeldgesetz be-
schlossen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 geändert. Ge-
mäß § 39k Abs. 2 FLAG 1967 sind Informationsmaßnahmen vorzusehen. Diesem
gesetzlichen Auftrag bin ich als zuständiger Bundesminister nachgekommen.

Zielsetzung dieser Maßnahmen war es, die Öffentlichkeit über die neue Leistung zu
informieren, um allen Anspruchsberechtigten im Sinne der Chancengleichheit durch
denselben Informationsstand die Möglichkeit zur Antragsstellung zu gewährleisten.
Mit entsprechenden Informationen sollen auch jene Mütter und Väter aufmerksam
gemacht werden, die nicht, noch nicht oder geringfügig beschäftigt sind und bisher
kein Karenzgeld oder eine dem Karenzgeld vergleichbare Leistung bezogen haben


und für Geburten ab dem 1. Jänner 2001 Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld
haben.

Um dies zu erreichen, habe ich weiters die kostenlose Info-Hotline des Familienser-
vice personell aufgestockt, eine Maßnahme, die dem konkreten und individuellen
Informationsbedürfnis gerecht wird. Die durchschnittliche Anruferzahl der letzten vier
Monate vor Beginn der Informationskampagne betrug rund 1.600 Anrufe pro Monat,
allein im Februar 2002 (nach Beginn der Informationsmaßnahmen) wurden 5.253
individuelle Auskünfte über die kostenlose Info-Hotline meines Ressorts erteilt.

Frage 2:

Die Kosten für die Informationsmaßnahmen im ORF-TV gliedern sich wie folgt auf:

30. und 31.01.2002: EURO 7.860,--
01. bis 28.02.2002:   EURO 131.280,--
01. bis 31.03.2002 EURO 153.420,--

Die angegebenen Kosten stellen die Mediakosten vor MwSt. dar. Da der Zeitraum
1. bis 31.03.2002 noch nicht abgerechnet ist, stehen die endgültigen Kosten noch
nicht fest; Schwankungen +/- aufgrund von kurzfristigen Umbuchungen sind noch
möglich.