3496/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3333/J-NR/2002 betreffend Erfolg Umsetzung des
Bundesmuseengesetzes, die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen am
30. Jänner 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet.

Ad 1. und 2.:

Der Subventionsgrad ist eine reine Rechengröße, die sich in Abhängigkeit von der jährlichen
Besucherzahl verändert. Diese Kennzahl dient zum Vergleich der Leistungsfähigkeit der einzelnen
Bundesmuseen untereinander. Ein Zusammenhang zwischen dieser Kennzahl und den Zielen des
Bundesmuseengesetzes ist jedoch nicht gegeben.

Ad 3.:

Es ist Aufgabe des Kunsthistorischen Museums, die wissenschaftliche Anstalt entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und den Arbeits- und Budgetprogrammen zu führen, wobei der
Subventionsgrad nur eine von vielen Kenngrößen des Controllings darstellt.

Ad 4. bis 6.:

Grundsätzlich ist anzumerken, dass aufgrund der Entlassung des Kunsthistorischen Museums in die
Vollrechtsfähigkeit das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keinen Einfluss
auf die Höhe des Personal Standes hat. Weiters ist ein kausaler Zusammenhang zwischen den
Besucherzahlen und den Personalkosten nicht gegeben, da beide Faktoren unterschiedlichen
Einflussgrößen unterliegen. Ein Personalzuwachs war jedoch aufgrund der Übernahme neuer
Tätigkeiten (Gebäudemanagement, Verwaltung, usw.) unumgänglich.


Weiters könnte der außerordentlich hohe Eigenfinanzierungsgrad des Kunsthistorischen Museums
von rd. 40 % sonst nicht erreicht werden.

Ad 7. und 8.:

Zwischen den Zielen des Bundesmuseen-Gesetzes und den Einnahmen aus Eintrittsgebühren sowie
dem Personalaufwand besteht kein kausaler Zusammenhang. Die Eintrittseinnahmen sind von der
Besucheranzahl und den Preisklassen abhängig und zeigen im Kunsthistorischen Museum eine
steigende Entwicklung.

Faktum ist, dass das Kunsthistorische Museum den höchsten Anteil an zahlenden Besuchern
aufweist und dieser Wert im Jahr 2000 und 2001 sehr wohl eine steigende Tendenz zeigt. Aufgrund
der Beschränkung der freien Eintritte ist in den Jahren 1999 und 2000 lediglich die
Gesamtbesucherzahl rückläufig. Im Jahr 2001 zeigt sich hingegen eine Besuchererhöhung.


Zu den Personalkosten ist anzumerken, dass selbst bei gleich bleibendem Personalstand eine
beträchtliche jährliche Erhöhung der Personalkosten gegeben ist. Dies resultiert aus den jährlichen
kollektivvertraglich sowie inflationär bedingten Steigerungen sowie Personalkostensteigerungen
aufgrund der zwingenden Anwendung neuer Rechtsvorschriften (z.B. Angestelltengesetz). Weiters
wird ein Personalabbau durch Kündigungen nicht angestrebt.

Ad 9.:

Das Kunsthistorische Museum ist aufgrund der Ausgliederung selbst für die Steuerung der
Personalkosten verantwortlich. Aufgrund der Limitierung der Ausgaben für die Bundesmuseen auf
Kostenbasis von 1997 sind etwaige zusätzliche Personalkosten aus Eigenmitteln zu finanzieren.

Ad 10.:

Im  Kunsthistorischen  Museum   ist   bereits   eine   kaufmännische  Leiterin   mit   ausgewiesener

kaufmännischer Ausbildung eingesetzt, welche als Prokuristin bestellt ist.

Ad 11.:

Die Besucherstruktur der einzelnen Museen kann folgender Grafik entnommen werden:


Ad 12. und 13.:

Die statistischen Daten befinden sich in der Beilage.

Ad 14. und 18.:

Den genannten Museen wurden keine zusätzlichen Abgeltungen gemäß § 8 (2) Bundesmuseen-
Gesetz gewährt.

Ad 20. und 21.:

Im Jahr 1999 und 2001 wurden dem Kunsthistorischen Museum zusätzliche finanzielle Mittel zur
Realisierung von Sonderausstellungen im Künstlerhaus gewährt. Dabei handelt es sich um
Sonderausstellungen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
bzw. in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
durchgeführt wurden. Die im Jahr 1999 gewährten Mittel betreffen eine Sonderausstellung, die im
Jahr 1998 - sohin vor der Ausgliederung - begonnen und im Jahr 1999 ausfinanziert wurde.

Ad 22.:

Durch die Eingliederung der beiden Museen wird sowohl eine Effizienzsteigerung (durch Nutzung
der Ressourcen und Erfahrungen des Kunsthistorischen Museums) als auch Verselbstständigung
(durch Eingliederung von einer nachgelagerten Dienststelle des Bundes in ein sehr erfolgreiches,
renommiertes und international bedeutendes Museum) und Dezentralisierung erreicht.

Die Basisabgeltung hätte für das Österreichische Theatermuseum ab 1. Jänner 2001 etwa
€2,470.876,30 (ATS 34 Mio.) betragen, für das Museum für Völkerkunde etwa €3,415.623,2
(ATS 47 Mio.) pro Jahr. Diese Beträge wären auf Jahre ohne jegliche Valorisierungsregelung
"gedeckelt" gewesen, ohne dass eine Aufstockung zu erwarten gewesen wäre. Dies hätte bedeutet,
dass die unabweislichen Struktureffekte personalrechtlicher Natur wie Vorrückungen,
Beförderungen etc. zu Lasten der operationalen und innovativen Ressourcen gegangen wären, falls
keine gegensteuernden Maßnahmen gesetzt worden wären. Daraus ergab sich für diese kleineren
Museen die Notwendigkeit, mit einer größeren musealen Einrichtung ein Kooperationsverhältnis
einzugehen und die sich daraus ergebenden Organisations- und Planungsstrukturen unter
Beibehalten der wissenschaftlichen Autonomie dieser Häuser optimal zu nützen.


Neben den bereits erwähnten strukturellen Verbesserungen durch eine derartige Kooperation boten
sich auch inhaltlich konzeptionelle Argumente an, die eine engere Zusammenarbeit des Öster-
reichischen Theatermuseums und des Museums für Völkerkunde mit dem Kunsthistorischen
Museum Wien als sinnvolle Maßnahme nahe legten. Internationale Beispiele wie Louvre, British
Museum und Metropolitan Museum New York zeigten die Darstellung völkerkundlicher Artefakte
im kunsthistorischen Kontext als durchaus anzustrebenden und erreichbaren Vorteil.

Einsparungen und Synergieeffekte resultierten vor allem aus dem Bereich der Personalverwaltung,
des Rechnungswesens, der Budgetplanung, des Gebäudemanagements, der Ausstellungsplanung,
des gemeinsamen Marketing und der PR-Maßnahmen. Zu bemerken ist auch, dass die
Kooperationen in organisatorischer Hinsicht die Bestellung von zwei Geschäftsführern und je eines
neunköpfigen Kuratoriums erübrigte.

Die bereits 1999 vollzogene Vollrechtsfähigkeit des Kunsthistorischen Museums hat dessen
klagloses Funktionieren und - auf Grund der gewonnenen Erfahrungen - Strafrungen und
Rationalisierungen in den Verwaltungsabläufen dieses Hauses bewirkt. In gleicher Weise hat auch
die Einbeziehung der Personalressourcen des Österreichischen Theatermuseums und des Museums
für Völkerkunde weitere Synergien und budgetwirksame Effekte gezeitigt. Die zu erwartende
Budgetentwicklung der kleineren Bundesmuseen hätte ohne Setzung der erwähnten Kooperations-
maßnahmen zwar organisatorische Selbstständigkeit, nicht aber die Erfüllung und den Ausbau der
ihnen gesetzlich aufgetragenen Aufgaben ermöglicht. Dies betrifft sowohl die wissenschaftliche
Forschung als auch die Ausstellungsplanung und die notwendigen Ankäufe von Objekten.