3496/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3333/J-NR/2002 betreffend Erfolg
Umsetzung des
Bundesmuseengesetzes, die die Abgeordneten
Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen am
30. Jänner 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet.
Ad 1. und 2.:
Der
Subventionsgrad ist eine reine Rechengröße, die sich in
Abhängigkeit von der jährlichen
Besucherzahl verändert. Diese Kennzahl
dient zum Vergleich der Leistungsfähigkeit der einzelnen
Bundesmuseen untereinander. Ein Zusammenhang zwischen dieser Kennzahl und den
Zielen des
Bundesmuseengesetzes ist jedoch
nicht gegeben.
Ad 3.:
Es ist Aufgabe des Kunsthistorischen Museums, die
wissenschaftliche Anstalt entsprechend den
gesetzlichen
Vorschriften und den Arbeits- und Budgetprogrammen zu führen, wobei der
Subventionsgrad
nur eine von vielen Kenngrößen des Controllings darstellt.
Ad 4. bis 6.:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass aufgrund der
Entlassung des Kunsthistorischen Museums in die
Vollrechtsfähigkeit das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keinen Einfluss
auf die Höhe des Personal Standes hat. Weiters ist ein kausaler
Zusammenhang zwischen den
Besucherzahlen und den Personalkosten nicht
gegeben, da beide Faktoren unterschiedlichen
Einflussgrößen unterliegen. Ein Personalzuwachs war jedoch
aufgrund der Übernahme neuer
Tätigkeiten (Gebäudemanagement,
Verwaltung, usw.) unumgänglich.
Weiters könnte der außerordentlich hohe
Eigenfinanzierungsgrad des Kunsthistorischen Museums
von rd. 40 % sonst nicht erreicht werden.
Ad 7. und 8.:
Zwischen den Zielen des
Bundesmuseen-Gesetzes und den Einnahmen aus Eintrittsgebühren sowie
dem Personalaufwand besteht
kein kausaler Zusammenhang. Die Eintrittseinnahmen sind von der
Besucheranzahl und den Preisklassen abhängig und zeigen im
Kunsthistorischen Museum eine
steigende Entwicklung.
Faktum
ist, dass das Kunsthistorische Museum den höchsten Anteil an zahlenden
Besuchern
aufweist und dieser Wert im Jahr 2000 und
2001 sehr wohl eine steigende Tendenz zeigt. Aufgrund
der Beschränkung der freien
Eintritte ist in den Jahren 1999 und 2000 lediglich die
Gesamtbesucherzahl
rückläufig. Im Jahr 2001 zeigt sich hingegen eine
Besuchererhöhung.
Zu den Personalkosten ist anzumerken, dass
selbst bei gleich bleibendem Personalstand eine
beträchtliche jährliche
Erhöhung der Personalkosten gegeben ist. Dies resultiert aus den
jährlichen
kollektivvertraglich sowie inflationär bedingten Steigerungen sowie
Personalkostensteigerungen
aufgrund der zwingenden Anwendung neuer
Rechtsvorschriften (z.B. Angestelltengesetz). Weiters
wird ein Personalabbau durch
Kündigungen nicht angestrebt.
Ad 9.:
Das
Kunsthistorische Museum ist aufgrund der Ausgliederung selbst für die
Steuerung der
Personalkosten verantwortlich. Aufgrund der
Limitierung der Ausgaben für die Bundesmuseen auf
Kostenbasis von 1997 sind etwaige
zusätzliche Personalkosten aus Eigenmitteln zu finanzieren.
Ad 10.:
Im Kunsthistorischen Museum ist bereits eine kaufmännische Leiterin mit ausgewiesener
kaufmännischer Ausbildung eingesetzt, welche als Prokuristin bestellt ist.
Ad 11.:
Die Besucherstruktur der einzelnen Museen kann folgender Grafik entnommen werden:
Ad 12. und 13.:
Die statistischen Daten befinden sich in der Beilage.
Ad 14. und 18.:
Den genannten Museen wurden keine zusätzlichen
Abgeltungen gemäß § 8 (2) Bundesmuseen-
Gesetz gewährt.
Ad 20. und 21.:
Im Jahr 1999 und 2001 wurden dem Kunsthistorischen Museum
zusätzliche finanzielle Mittel zur
Realisierung von Sonderausstellungen im Künstlerhaus gewährt. Dabei
handelt es sich um
Sonderausstellungen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
bzw. in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
durchgeführt wurden. Die im Jahr 1999 gewährten Mittel betreffen eine
Sonderausstellung, die im
Jahr 1998 - sohin vor der Ausgliederung -
begonnen und im Jahr 1999 ausfinanziert wurde.
Ad 22.:
Durch die Eingliederung der beiden Museen wird sowohl eine
Effizienzsteigerung (durch Nutzung
der Ressourcen und Erfahrungen des Kunsthistorischen Museums) als auch
Verselbstständigung
(durch Eingliederung von einer nachgelagerten Dienststelle des Bundes in ein
sehr erfolgreiches,
renommiertes und international bedeutendes
Museum) und Dezentralisierung erreicht.
Die Basisabgeltung hätte für
das Österreichische Theatermuseum ab 1. Jänner 2001 etwa
€2,470.876,30 (ATS 34
Mio.) betragen, für das Museum für Völkerkunde etwa
€3,415.623,2
(ATS 47 Mio.) pro Jahr. Diese Beträge wären auf Jahre ohne jegliche
Valorisierungsregelung
"gedeckelt" gewesen, ohne dass
eine Aufstockung zu erwarten gewesen wäre. Dies hätte bedeutet,
dass die unabweislichen
Struktureffekte personalrechtlicher Natur wie Vorrückungen,
Beförderungen etc. zu Lasten der
operationalen und innovativen Ressourcen gegangen wären, falls
keine gegensteuernden
Maßnahmen gesetzt worden wären. Daraus ergab sich für diese
kleineren
Museen die Notwendigkeit, mit einer größeren musealen
Einrichtung ein Kooperationsverhältnis
einzugehen und die sich daraus ergebenden
Organisations- und Planungsstrukturen unter
Beibehalten der wissenschaftlichen
Autonomie dieser Häuser optimal zu nützen.
Neben den bereits erwähnten strukturellen Verbesserungen
durch eine derartige Kooperation boten
sich auch inhaltlich
konzeptionelle Argumente an, die eine engere Zusammenarbeit des Öster-
reichischen Theatermuseums und des Museums für Völkerkunde mit dem
Kunsthistorischen
Museum Wien als sinnvolle Maßnahme nahe legten. Internationale Beispiele
wie Louvre, British
Museum und Metropolitan Museum New York zeigten die Darstellung
völkerkundlicher Artefakte
im kunsthistorischen Kontext als durchaus
anzustrebenden und erreichbaren Vorteil.
Einsparungen und Synergieeffekte
resultierten vor allem aus dem Bereich der Personalverwaltung,
des
Rechnungswesens, der Budgetplanung, des Gebäudemanagements, der
Ausstellungsplanung,
des gemeinsamen Marketing und der PR-Maßnahmen. Zu bemerken ist auch,
dass die
Kooperationen
in organisatorischer Hinsicht die Bestellung von zwei
Geschäftsführern und je eines
neunköpfigen
Kuratoriums erübrigte.
Die bereits 1999 vollzogene Vollrechtsfähigkeit des
Kunsthistorischen Museums hat dessen
klagloses Funktionieren und -
auf Grund der gewonnenen Erfahrungen - Strafrungen und
Rationalisierungen in den
Verwaltungsabläufen dieses Hauses bewirkt. In gleicher Weise hat auch
die Einbeziehung der
Personalressourcen des Österreichischen Theatermuseums und des Museums
für Völkerkunde weitere Synergien und budgetwirksame Effekte
gezeitigt. Die zu erwartende
Budgetentwicklung der kleineren Bundesmuseen
hätte ohne Setzung der erwähnten Kooperations-
maßnahmen zwar
organisatorische Selbstständigkeit, nicht aber die Erfüllung und den
Ausbau der
ihnen gesetzlich aufgetragenen Aufgaben ermöglicht. Dies betrifft
sowohl die wissenschaftliche
Forschung als auch die Ausstellungsplanung
und die notwendigen Ankäufe von Objekten.