3502/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Lapp und Genossen, Nr. 3531/J, wie folgt:
Präambel:
Mit
der Behindertenmilliarde wurde eine Beschäftigungsoffensive zur
Integration
von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt gestartet. Als
Zielgruppen sind insbesondere behinderte Jugendliche mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf, ältere Menschen mit Behinderung sowie behinderte
Menschen mit
besonderen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt vorgesehen. Die Maßnahmen im
Rahmen der Beschäftigungsoffensive sollen primär der
Unterstützung des
Einstieges in den offenen Arbeitsmarkt sowie der Sicherung gefährdeter
Arbeitsplätze dienen. Bei den geförderten Projekten wird auf
bewährte Maßnahmen
der beruflichen Integration, wie zum Beispiel Qualifizierungsmaßnahmen
oder
Integrationsbeihilfen zurückgegriffen. Es wird jedoch auch Wert auf
innovative
Projekte gelegt, die mithelfen, neue Lösungsansätze zu entwickeln. So
wurden
beispielsweise Clearingmaßnahmen für behinderte Jugendliche
entwickelt, eine
Arbeitsassistenz für Jugendliche eingeführt, ein Unternehmerservice
aufgebaut und
in Zusammenarbeit mit dem ORF eine Journalistenausbildung für behinderte
Menschen angeboten.
Zur Kontrolle
Frage 1 bis 4, 8 und 9:
Die Interne Revision des BMSG wurde von mir beauftragt,
1. sämtliche Projekte mit einem
Gesamtvolumen von mehr als öS 8 Mio.
(€581.382,67) sowohl
aktenmäßig als auch vor Ort (d.h. beim Fördernehmer)
zu prüfen, wobei in
weiterer Folge das Bundesministerium für Finanzen
mitzubefassen ist,
2. stichprobenweise Projekte bis zu
öS 8 Mio. (€ 581.382,67) sowohl aktenmäßig
als auch vor Ort zu prüfen. Diese Prüfung erstreckt sich auf das
gesamte
Bundesgebiet und hat in unterschiedlichen Phasen zu erfolgen; nämlich zum
Einen im Rahmen von Prävisionen (d.s. Prüfungen, die bereits vor dem
eigentlichen Vertragsabschluss erfolgen) und zum Anderen sind in weiterer
Folge genehmigte (d.s. in Durchführung befindliche) sowie abgelehnte
Projekte
anzusehen. Bis Dezember 2001
wurden auf diese Weise 85 von 469
gemeldeten Projekten
geprüft.
3. Auch für das Jahr 2002 wurde die
Interne Revision angewiesen, Prüfungen auf
die selbe Art und Weise durchzuführen.
Frage11:
Zusätzlich
zur Prüfung der Internen Revision werden die Projektträger und die
Projekte zumindest einmal jährlich von den Bundessozialämtern
überprüft.
Frage 12:
Ergibt die Kontrolle ein negatives Ergebnis und ist eine
Verbesserung der
Maßnahme nicht möglich, so werden die Projekte eingestellt. Bei
widmungswidriger
Verwendung der Fördermittel werden die Förderungen
rückgefordert.
Zur Evaluierung:
Frage 1 bis 5:
Die Bewertung der Effizienz und Effektivität der
Umsetzung der
Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung soll durch unabhängige
Evalutoren/innen erfolgen. Das nach den Sonderrichtlinien zur
Beschäftigungsoffensive eingerichtete Begleitkomitee wurde in der Sitzung
am 20.
Februar 2002 über Inhalt der geplanten Evaluierung und Vorgangsweise zur
Auswahl der Evalutoren/innen informiert. Die Evaluierung wird im April 2002
ausgeschrieben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt durch eine
Expertengruppe aus Vertreter/innen des BMSG, der Bundessozialämter und der
österreichischen
Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation informiert.
Frage 6 und 7:
Die
Evaluierung wird voraussichtlich € 150.000,- kosten und aus dem Budget
des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen bezahlt.
Frage 9 und 10:
Die Evaluierung soll Folgendes leisten:
• Bewertung der
Effizienz und Effektivität der Umsetzung der
Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung unter Berücksichtigung
der
regionalen Rahmenbedingungen (Strukturen, Arbeitsmarkt, Förderprogramme
für behinderte Menschen von anderen Kostenträgern) für die im
Konzept für
eine Beschäftigungsoffensive für behinderte Menschen
(Behindertenmilliarde)
angeführten
Zielgruppen;
• Analyse und
Bewertung der Interventionen hinsichtlich Konzeption,
Zielgruppen, Zielerreichung,
Gender-Mainstreaming und anderer relevanter
Aspekte;
• Analyse und
Interpretation der Zielabweichungen der Umsetzungsergebnisse
gegenüber der in der Regionalen arbeitsmarktpolitischen
Behindertenprogrammen festgelegten Zielvorgaben;
• Analyse und
Bewertung der regionalen Kommunikations- und
Vernetzungsstrukturen, Ergänzung und Abgrenzung der Zielgruppen und
Fördermaßnahmen der einzelnen Kostenträger
• Analyse der
operationellen Aspekte der Umsetzung (Verwaltungs- und
Begleitstrukturen, institutionelle Zusammenhänge)
• Formulieren von
Empfehlungen zur Verbesserung der Konzeption und
Umsetzung der Beschäftigungsoffensive
Es werden Halbjahresberichte
sowie zusammenfassender Jahresendberichte über
die Analysen und Bewertungen erstellt.