3526/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3550/J-NR/2002 betreffend Verschwendung öffentlicher
Mittel im Zuge der Vorbereitung der ehemaligen Bundesministerin für den sogenannten
“Reformdialog Infrastruktur", die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am
28. Februar 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Zum Motiventeil

Meine Amtsvorgängerin DI Dr. Monika Forstinger stellte im Rahmen des Infrastrukturreformdialogs
am 25. Jänner dieses Jahres in der Wiener Hofburg den Generalverkehrsplan in seiner letzten
Fassung, wie er mit allen Bundesländern sowie den Planungs-, Errichtungs- und Betreiber-
gesellschaften abgestimmt worden war, vor. Damit wurde einer jahrzehntelangen Forderung nach
einem umfassenden verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturprogramm Rechnung getragen.

Die professionelle Präsentation des Endberichts war als Auftakt zu einer längeren Folge von In-
formationsveranstaltungen in allen Bundesländern gedacht, um den Nutzen und die Bedeutung
der geplanten Ausbaumaßnahmen über den Projektkreis hinaus im Detail zu verdeutlichen und
damit deren Umsetzbarkeit zu fördern.

Die Verknüpfung des Themas Verkehrsinfrastruktur mit zentralen Zielsetzungen meines Ressorts,
wie Standortsicherung, Nachhaltigkeit, Verkehrssicherheit, internationalen verkehrspolitischen
Aspekten, aber auch mit dem Ziel der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung war
wesentlicher Grund für die umfangreichen und entsprechend sorgfältigen Vorbereitungen. Diese
komplexen sachlichen Inhalte einem breiten Publikum verständlich zu machen, bedurfte einer
professionellen Beratung und Strukturierung aus kommunikationstechnischer Sicht.

Frage 1:

Welche Ausgaben wurden im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der
Vorstellung des Generalverkehrsplan-Zwischenprodukts am 25.1.2002 in der Wiener Hofburg im
Einzelnen seitens Ihres Ressorts getätigt?


Antwort:

Wie einleitend dargelegt, stehen die in der Zeit vor der Präsentation des Generalverkehrsplans
extern beauftragten Leistungen im Zusammenhang mit der inhaltlichen Fertigstellung im weitesten
Sinne und sollten zu einer klaren methodischen Strukturierung beitragen sowie die strategische
Konzeption der Inhalte in der Publikation verdeutlichen.

Demgemäß entfiel auch nur ein Bruchteil der Leistungen aus den an die Firmen Ramsauer &
Stürmer Linz (€ 16.900,- zuzüglich USt) sowie Publico ECC Salzburg (Rahmenvertrag, € 54.300,--
zuzüglich USt) erteilten Aufträge auf die gegenständliche Präsentation am 25.1.2002. Aus dem
Rahmenvertrag mit der Fa. Publico ECC wurde nur die Hälfte der Leistungen abgerufen.

Frage 2:

Ist es zutreffend, dass Unterlagen/Vorlagen/Präsentationen für die Vorstellung des General-
verkehrsplan-Zwischenprodukts am 25.1.2002 in der Wiener Hofburg im Rahmen der externen
Beauftragung für die Projektkoordination des Generalverkehrsplans erstellt wurden?

Antwort:

Der externe Projektkoordinator Dr. Rosinak hat im Rahmen seiner Tätigkeit für den General-
verkehrsplan an der Erstellung der Präsentationsunterlagen ebenfalls mitgewirkt.

Fragen 3 und 4:

Ist es zutreffend, dass in der Folge außerdem eine weitere Institution/Unternehmung, in diesem
Fall aus dem Bereich Werbung/PR mit der Erstellung von Unterlagen/Vorlagen/Präsentationen
betraut wurde?

Wenn ja, a) welche Institution/Unternehmung war dies, b) welcher Weg der Auftragsvergabe wurde
im Detail begangen, c) welche Summe wurde dafür gezahlt?

Antwort:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Fragepunkt 1.

Frage 5:

Von wem stammte die am 25.1.2002 letztendlich dargebotene Präsentation zum Generalverkehrs-
plan im einzelnen?

Antwort:

Die Präsentation wurde inhaltlich federführend im Ressort erstellt; ÖBB, HL-AG, SCHIG und
ASFINAG waren eingebunden. Die graphische Umsetzung übernahmen HL-AG und ASFINAG.

Fragen 6 und 7:

Ist es zutreffend, dass für die zwanzigminütige Vorstellung des Generalverkehrsplan-
Zwischenprodukts am 25.1.2002 in der Wiener Hofburg ein eigenständiges Coaching/Briefing für
BM a. D. Dr. Forstinger durch externe Auftragnehmer in Anspruch genommen wurde?

Wenn ja, a) wer war der Auftragnehmer bzw. die Institution/Unternehmung, b) welcher Weg der
Auftragsvergabe wurde im Detail begangen, c) welche Summe wurde dafür gezahlt?


Antwort:

Die Aufträge an Ramsauer & Stürmer sowie an Publico erfolgten freihändig, wobei im letzteren Fall
mehrere Offerte eingeholt wurden.

Frage 8:

Wenn ja, warum konnte das Coaching/Briefing nicht vom beim Generalverkehrsplan formal
projektleitenden und daher mit allen Details des Projekts vertrauten Kabinettschef der BM a. D. Dr.
Forstinger, Herrn DI. Miko, übernommen werden?

Antwort:

Herr DI. Miko war als Projektleiter des Generalverkehrsplans für den Inhalt der Präsentation ver-
antwortlich. Das Coaching der Vortragenden, welches über ein inhaltliches Briefing hinausging,
erforderte weitergehende Qualifikationen.

Frage 9:

Welche Änderungen wurden gegenüber der Präsentationsfassung des Generalverkehrsplan-
Zwischenprodukts seit 25. Jänner 2002 mit wem im Einzelnen besprochen und akkordiert?

Antwort:

Grundsätzlich geht es nunmehr um die Umsetzung des Generalverkehrsplans. In begründeten
Einzelfällen kann es im Einvernehmen mit den Beteiligten zur Optimierung der zeitlichen Abfolge
der Projekte kommen. Eine systematische Erfassung der Gespräche im Zusammenhang mit dem
GVP existiert selbstverständlich nicht.

Frage 10:

Werden Sie entsprechend Ihren Aussagen, wonach die Finanzierung - nämlich der im General-
verkehrsplan additiv zusammengeschriebenen Wunschlisten - nur bis 2006 gesichert sei, eine
Absicherung darüber hinaus keinen Sinn mache und konkrete Zahlen für den Zeitraum nach 2006
noch nicht auf dem Tisch seien, a) eine entsprechend seriöse Überarbeitung dieses Planes,
b) eine öffentliche Distanzierung von Aussagen Ihrer Vorgängerin und Ihrer Regierungskollegen,
wonach “45 Milliarden Euro investiert" würden, in die Wege leiten?

Antwort:

Im Schienenbereich ist mit der beschlossenen Aufstockung des SCHIG-Rahmens die Finanzierung
für Projekte mit einem Baubeginn bis 2006 in einem Volumen von 10,9 Mrd. € gesichert, auf der
Straße sind es vorerst 6,3 Mrd. €, die etwa bis 2012 zu verbauen wären. Das Gesamtvolumen aller
Projekte im Generalverkehrsplan beträgt bekanntlich 45 Mrd. €. Die Umsetzbarkeit ist aber von
vielen Faktoren abhängig, die zu wesentlichen Teilen auch im Einflussbereich der Länder liegen,
wie z.B. der Naturschutz, und ist auf 30 - 40 Jahre hinaus nicht im Einzelnen vorhersehbar.

Frage 11:

Halten Sie wirklich, wie in Ihrer Antrittsrede im Parlament formuliert, "Arbeitsplätze ins Land zu
bringen und die Bauwirtschaft anzukurbeln" für das "einzige Interesse" im Zusammenhang mit dem
angeblichen verkehrspolitischen Jahrhundertwerk Generalverkehrsplan?


Antwort:

In Zeiten schwächerer Konjunktur haben diese Aspekte naturgemäß einen besonderen Stellen-
wert. Die deutlichen Beschäftigungs- und Konjunktureffekte eines forcierten Infrastrukturausbaus
stehen außer Zweifel.

Maßgebend für die Auswahl und Reihung von Projekten ist aber auch in dieser Situation der
eigentliche Projektnutzen im Sinne des im Generalverkehrsplan verankerten Kriterienkatalogs. Ziel
ist es daher, die Projekte so rasch wie möglich in Angriff zu nehmen, um damit sowohl die unmit-
telbaren Beschäftigungseffekte als auch den langfristigen Nutzen zu lukrieren.