3531/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2002

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am 28. Februar
2002 unter der Nr. 3552/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“slowenisch/kroatische Schreibweise der Namen in den Reisepässen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Die maschinenlesbare Zone wird in der ICAO-Norm 1993, Part. 3, festgelegt. ICAO ist die
Vereinigung der Internationalen Zivilluftfahrt, deren Abkommen fast alle Staaten der Welt
unterzeichnet haben. In dieser ICAO-Norm sind Bestimmungen über die Maschinen-
lesbarkeit von Reisedokumenten aufgenommen. Diese einheitliche Norm dient dazu, dass
Reisedokumente, auf Grund der Einheitlichkeit der Norm bei Grenzübergangsstellen, die mit
Lesegeräten ausgestattet sind, weltweit gelesen werden können. Durch die unter-
schiedlichen Sprachen auf der Welt ist es daher notwendig, sogenannte Transliterations-
regeln einzuführen, die die Lesbarkeit auf jedem Lesegerät an einer beliebigen Grenze
gewährleistet.

Eine dieser Transliterationsregeln besteht auch in der Eliminierung der sogenannten
“diakritischen Zeichen", unter die auch der “Hacek" zu zählen ist. Diese trifft jedoch nicht nur


Menschen slowenischer Abstammung, sondern Angehörige jeder Volksgruppe, die Zeichen
in ihrer Sprache aufweist, die unter die Transliterationsregeln fallen. So wird etwa auch der
französische “accent" eliminiert.

Diese Regeln gelten auch für die Fahndungssysteme, wie es das Schengener Informations
System darstellt.

Die Transliterationsregel bezieht sich allerdings nicht auf die gesamte Personalisierungs-
seite, denn außerhalb der beiden maschinlesbaren Zeilen (ICAO-Zeilen) können bei der
Namensangabe am Reisepass diakritische Zeichen verwendet werden.

Im übrigen beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Der Beitritt Sloweniens, Tschechiens, Polens und der Slowakei zur EU wird zu keiner
Änderung der weltweit geltenden ICAO-Norm führen.

Die ICAO-Zeilen befinden sich auf der Personalisierungsseite des Reisepasses (Seite mit
Bild) an der Unterkante. Sie besteht aus zwei Zeilen in OCR-B-Schrift und ermöglicht das
Einlesen der Informationen über den Reisepass mit Hilfe eines Lesegerätes. Damit ist eine
schnellere Grenzkontrolle gewährleistet. Im übrigen haben die Transliterationsregeln keinen
Einfluss auf die Darstellung der Zeichen auf der Personalisierungsseite.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Die Anbringung diakritischer Zeichen im web-basierten und auf Zentralrechnersystemen
(Host) geführten EDV-Anwendungen gestaltet sich als äußerst umfangreich. Dennoch wurde
bereits die Umsetzung eingeleitet und es finden derzeit bereits die ersten Tests mit
diakritischen Zeichen im gesamten lDR (IdentitätsDokumenteRegister) statt. Der
Echteinsatz wird für die erste Jahreshälfte 2002 erwartet.