3531/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2002
BM für Inneres
Die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und
Freunde haben am 28. Februar
2002 unter der Nr. 3552/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
“slowenisch/kroatische Schreibweise der Namen in den
Reisepässen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die maschinenlesbare Zone wird in der ICAO-Norm 1993, Part.
3, festgelegt. ICAO ist die
Vereinigung der Internationalen Zivilluftfahrt, deren Abkommen fast alle
Staaten der Welt
unterzeichnet haben. In dieser ICAO-Norm sind Bestimmungen über die
Maschinen-
lesbarkeit von Reisedokumenten aufgenommen. Diese einheitliche Norm dient dazu,
dass
Reisedokumente, auf Grund der Einheitlichkeit der Norm bei
Grenzübergangsstellen, die mit
Lesegeräten ausgestattet sind, weltweit gelesen werden können. Durch
die unter-
schiedlichen Sprachen auf der Welt ist es daher notwendig, sogenannte
Transliterations-
regeln einzuführen, die die Lesbarkeit auf jedem Lesegerät an einer
beliebigen Grenze
gewährleistet.
Eine
dieser Transliterationsregeln besteht auch in der Eliminierung der sogenannten
“diakritischen Zeichen", unter die auch der “Hacek" zu
zählen ist. Diese trifft jedoch nicht nur
Menschen
slowenischer Abstammung, sondern Angehörige jeder Volksgruppe, die Zeichen
in ihrer Sprache aufweist, die unter die Transliterationsregeln fallen. So wird
etwa auch der
französische
“accent" eliminiert.
Diese Regeln gelten auch für die Fahndungssysteme, wie
es das Schengener Informations
System
darstellt.
Die Transliterationsregel bezieht sich allerdings nicht auf
die gesamte Personalisierungs-
seite, denn außerhalb der beiden maschinlesbaren Zeilen (ICAO-Zeilen)
können bei der
Namensangabe am Reisepass diakritische Zeichen verwendet werden.
Im übrigen beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der
Beitritt Sloweniens, Tschechiens, Polens und der Slowakei zur EU wird zu keiner
Änderung der weltweit geltenden ICAO-Norm führen.
Die ICAO-Zeilen befinden sich auf der
Personalisierungsseite des Reisepasses (Seite mit
Bild) an der Unterkante. Sie besteht aus zwei Zeilen in OCR-B-Schrift und
ermöglicht das
Einlesen der Informationen über den Reisepass mit Hilfe eines
Lesegerätes. Damit ist eine
schnellere Grenzkontrolle gewährleistet. Im übrigen haben die
Transliterationsregeln keinen
Einfluss auf die Darstellung der Zeichen auf der Personalisierungsseite.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Die
Anbringung diakritischer Zeichen im web-basierten und auf
Zentralrechnersystemen
(Host) geführten EDV-Anwendungen gestaltet sich als äußerst
umfangreich. Dennoch wurde
bereits die Umsetzung eingeleitet und es finden derzeit bereits die ersten
Tests mit
diakritischen Zeichen im gesamten lDR (IdentitätsDokumenteRegister) statt.
Der
Echteinsatz wird für die erste Jahreshälfte 2002 erwartet.