3545/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.05.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3663/J betreffend
Umsetzung der vom Europäischen Rat beschlossenen Beschäftigungsstrategie zur
Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, welche die Abgeordneten Dr. Ilse
Mertel und Genossen am 21. März 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Hinsichtlich der Beantwortung der Anfragen darf auf Beilage A verwiesen werden.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Anteil der Kinder in öffentlichen und privaten Kinderbetreuungseinrichtungen:

Mitgliedstaat

 

Jahr

 

Anteil:
Kinder 0 bis 3 Jahr

 

Anteil:
Kinder 3 Jahre bis Pflichtschulalter

 

Belgien

 

2000

 

30%

 

97%

 

Dänemark

 

1998

 

64%

 

91%

 

Deutschland

 

2000

 

10%

 

78%

 

Griechenland

 

2000

 

3%

 

46%

 

Spanien

 

2000

 

5%

 

84%

 

Frankreich

 

1998

 

29%

 

99%

 

Irland

 

1998

 

38%

 

5,6%

 


Mitgliedstaat

 

Jahr

 

Anteil:
Kinder 0 bis 3 Jahr

 

Anteil:
Kinder 3 Jahre bis Pflichtschulalter

 

Italien

 

1998

 

6%

 

95%

 

Luxemburg

 

 

 

 

Niederlande

 

1998

 

6%

 

98%

 

Österreich

 

1998

 

4%

 

68%

 

Portugal

 

1999

 

12%

 

75%

 

Finnland

 

1998

 

22%

 

66%

 

Schweden

 

1998

 

48%

 

80%

 

Vereinigtes Königreich:
nur England

 

2000

 

34%

 

60%

 

Quelle: OECD Employment Outlook, June 2001, p. 144.

Antwort zu den Punkten 4 bis 7 der Anfrage:

Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung der österreichischen
Bundesverfassung sind die Bundesländer und Gemeinden für die Finanzierung der
Errichtung und des Betriebs von Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. die Schaffung
von Betreuungsplätzen zuständig. Eine Kompetenz der Bundesregierung bzw. ein-
zelner Ressorts ist nicht gegeben.

Das Förderinstrument Kinderbetreuungsbeihilfe konnte in den letzten Jahren stark
ausgebaut werden. Im Jahr 2001 wurden über 15.200 Kinderbetreuungsbeihilfen
bewilligt, was gegenüber dem Jahr 1996 (ca. 8. 400 bewilligte Beihilfen) beinahe ei-
ne Verdoppelung darstellt. Durch die Kinderbetreuungsbeihilfe des Arbeitsmarktser-
vice wird es ermöglicht, Beschäftigungsbarrieren für Frauen mit Betreuungsver-
pflichtungen aufgrund mangelnder Kinderbetreuungsplätze zu beseitigen. Für Frau-
en, die in Niedriglohnbereichen beschäftigt sind, hat das die Vereinbarungsmöglich-
keiten von Beruf und Familie auch quantitativ gesehen entscheidend positiv beein-
flusst.


Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde aber vor allem durch die Einführung
des Kinderbetreuungsgeldes und der Erweiterung der Zuverdienstmöglichkeit auf bis
zu 14.600 Euro pro Jahr stark verbessert.