3545/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.05.2002
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3663/J betreffend
Umsetzung der vom Europäischen Rat beschlossenen
Beschäftigungsstrategie zur
Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, welche die Abgeordneten Dr. Ilse
Mertel und Genossen am 21. März 2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Hinsichtlich der Beantwortung der Anfragen darf auf Beilage A verwiesen werden.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Anteil der Kinder in öffentlichen und privaten Kinderbetreuungseinrichtungen:
Mitgliedstaat
|
Jahr
|
Anteil:
|
Anteil:
|
Belgien
|
2000
|
30%
|
97%
|
Dänemark
|
1998
|
64%
|
91%
|
Deutschland
|
2000
|
10%
|
78%
|
Griechenland
|
2000
|
3%
|
46%
|
Spanien
|
2000
|
5%
|
84%
|
Frankreich
|
1998
|
29%
|
99%
|
Irland
|
1998
|
38%
|
5,6%
|
Mitgliedstaat
|
Jahr
|
Anteil:
|
Anteil:
|
Italien
|
1998
|
6%
|
95%
|
Luxemburg
|
—
|
—
|
—
|
Niederlande
|
1998
|
6%
|
98%
|
Österreich
|
1998
|
4%
|
68%
|
Portugal
|
1999
|
12%
|
75%
|
Finnland
|
1998
|
22%
|
66%
|
Schweden
|
1998
|
48%
|
80%
|
Vereinigtes Königreich:
|
2000
|
34%
|
60%
|
Quelle: OECD Employment Outlook, June 2001, p. 144.
Antwort zu den Punkten 4 bis 7 der Anfrage:
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung der
österreichischen
Bundesverfassung sind die Bundesländer und Gemeinden für die
Finanzierung der
Errichtung und des Betriebs von Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. die
Schaffung
von Betreuungsplätzen zuständig. Eine Kompetenz der Bundesregierung
bzw. ein-
zelner Ressorts ist nicht gegeben.
Das
Förderinstrument Kinderbetreuungsbeihilfe konnte in den letzten Jahren
stark
ausgebaut werden. Im Jahr 2001 wurden über 15.200
Kinderbetreuungsbeihilfen
bewilligt, was gegenüber dem Jahr 1996 (ca. 8. 400 bewilligte Beihilfen)
beinahe ei-
ne Verdoppelung darstellt. Durch die Kinderbetreuungsbeihilfe des
Arbeitsmarktser-
vice wird es ermöglicht, Beschäftigungsbarrieren für Frauen mit
Betreuungsver-
pflichtungen aufgrund mangelnder Kinderbetreuungsplätze zu beseitigen.
Für Frau-
en, die in Niedriglohnbereichen beschäftigt sind, hat das die
Vereinbarungsmöglich-
keiten von Beruf und Familie
auch quantitativ gesehen entscheidend positiv beein-
flusst.
Die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde aber vor allem durch die
Einführung
des Kinderbetreuungsgeldes und der Erweiterung der Zuverdienstmöglichkeit
auf bis
zu 14.600 Euro pro Jahr stark verbessert.