3548/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.05.2002
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. KRÄUTER und GenossInnen haben am
4.3.2002
unter der Nummer 3575/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "wirtschaftlich absurde Weisung im Zusammenhang mit ei-
ner
Gendarmeriepostenzusammenlegung" gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1:
Das
Landesgendarmeriekommando führte in dieser Angelegenheit ein Vorge-
spräch. Ein Antrag des Landesgendarmeriekommandos Steiermark über die
Be-
standnahme
einer neuen Unterkunft für die Folgedienststelle nach der Zusam-
menlegung
der Gendarmerieposten Gratwein, Gratkorn und Stattegg ist beim
BMI,
Gendarmeriezentralkommando nicht eingelangt.
Zu Frage 2:
Das
Landesgendarmeriekommando für Steiermark hat sehr gute Vertragsbedin-
gungen
ausgehandelt.
Zu Frage 3 und 4:
Mit Erlass vom 8.
Oktober 2001, ZI 2146/1049-11/23/01 wurde dem Landesgen-
darmeriekommando
für Steiermark die Entscheidung über den Standort der Fol-
gedienststelle
nach der Zusammenlegung der Gendarmerieposten Gratwein,
Gratkorn
und Stattegg zur Kenntnis gebracht. In diesem Erlass wurde in einer
beiliegenden Übersicht, in der sämtliche
Dienststellenstrukturmaßnahmen in der
Steiermark aufgelistet worden waren, der Standort Gratwein festgelegt.
Zu Frage 5:
Wie in Gratkorn, gibt
es auch in Gratwein nur ein einziges emstzunehmendes
Projekt. Die Raiffeisen-Lagerhaus GesmbH ist Besitzer des zur Diskussion ste-
henden
Objektes in Gratwein. Sie ist bereit, das bestehende Gebäude einer Ge-
neralsanierung
zuzuführen, um der österreichischen Bundesgendarmerie eine
moderne,
zukunftsorientierte und den heute geltenden Richtlinien für das Bau-
wesen
entsprechende Unterkunft bereitzustellen. Das adaptierte Gebäude wird
der
Republik Österreich zu einem adäquaten Mietzinspreis zur Verfugung
ge-
stellt werden.
Zu Frage 6-8:
Eine wirtschaftliche
Gegenüberstellung der beiden Projekte ist erst möglich,
wenn
das Landesgendarmeriekommando für Steiermark einen unterschriftsrei-
fen
Vertragsentwurf mit der Raiffeisen-Lagerhaus GesmbH dem Bundesministe-
rium für Inneres, Gendarmeriezentralkommando vorgelegt hat.