3548/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.05.2002

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KRÄUTER und GenossInnen haben am
4.3.2002 unter der Nummer 3575/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "wirtschaftlich absurde Weisung im Zusammenhang mit ei-
ner Gendarmeriepostenzusammenlegung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie
folgt:

Zu Frage 1:

Das Landesgendarmeriekommando führte in dieser Angelegenheit ein Vorge-
spräch. Ein Antrag des Landesgendarmeriekommandos Steiermark über die Be-
standnahme einer neuen Unterkunft für die Folgedienststelle nach der Zusam-
menlegung der Gendarmerieposten Gratwein, Gratkorn und Stattegg ist beim
BMI, Gendarmeriezentralkommando nicht eingelangt.

Zu Frage 2:

Das Landesgendarmeriekommando für Steiermark hat sehr gute Vertragsbedin-
gungen ausgehandelt.

Zu Frage 3 und 4:

Mit Erlass vom 8. Oktober 2001, ZI 2146/1049-11/23/01 wurde dem Landesgen-
darmeriekommando für Steiermark die Entscheidung über den Standort der Fol-
gedienststelle nach der Zusammenlegung der Gendarmerieposten Gratwein,
Gratkorn und Stattegg zur Kenntnis gebracht. In diesem Erlass wurde in einer
beiliegenden Übersicht, in der sämtliche Dienststellenstrukturmaßnahmen in der
Steiermark aufgelistet worden waren, der Standort Gratwein festgelegt.


Zu Frage 5:

Wie in Gratkorn, gibt es auch in Gratwein nur ein einziges emstzunehmendes
Projekt. Die Raiffeisen-Lagerhaus GesmbH ist Besitzer des zur Diskussion ste-
henden Objektes in Gratwein. Sie ist bereit, das bestehende Gebäude einer Ge-
neralsanierung zuzuführen, um der österreichischen Bundesgendarmerie eine
moderne, zukunftsorientierte und den heute geltenden Richtlinien für das Bau-
wesen entsprechende Unterkunft bereitzustellen. Das adaptierte Gebäude wird
der Republik Österreich zu einem adäquaten Mietzinspreis zur Verfugung ge-
stellt werden.

Zu Frage 6-8:

Eine wirtschaftliche Gegenüberstellung der beiden Projekte ist erst möglich,
wenn das Landesgendarmeriekommando für Steiermark einen unterschriftsrei-
fen Vertragsentwurf mit der Raiffeisen-Lagerhaus GesmbH dem Bundesministe-
rium für Inneres, Gendarmeriezentralkommando vorgelegt hat.