3550/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.05.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3335/J-NR/2002 betreffend Bundesmuseen, die die
Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2002 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet.

Ad 1. bis 4.:

Laut Inventarbestandsrechnung der einzelnen Sammlungen des Kunsthistorischen Museums wurden

per 1.1.1999 folgende Objekte überlassen:

Obiektanzahl:
Sammlung alter Musikinstrumente:

Musikinstrumente                                                                   1.001 Stück

Hof-/Jagd- und Rüstkammer:

Kriegswaffen                                                                            2.464 Stück

Turnierwaffen                                                                               190 Stück

Orientwaffen                                                                                    195 Stück

Jagdwaffen                                                                                        489 Stück

Depotstücke                                                                                        38 Stück

Hof-Gewehrkammer                                                                     413 Stück

Hof-Sattelkammer                                                                         2 Stück

Gesamt:         3.791 Stück


Sammlung historischer Prunk- und Gebrauchswagen:

Gefährte                                                                                                              151 Stück

Schabracken                                                                                                     457 Stück

Geschirre                                                                                                           693 Stück

Bilder und Grafiken                                                                                           511 Stück

Kostüme                                                                                                             1.598 Stück

Gesamt:       3.410 Stück

Agyptisch-/Orientalische Sammlung:

Ägyptisches Inventar                                                                                       7.300 Stück

Altsemitisches Inventar                                                                                     796 Stück

Sonderinventar Sichern                                                                                    453 Stück

Archäologisches Inventar                                                                              3.597 Stück

Gesamt:       12.146 Stück

Gemäldegalerie:

Gemälde                                                        Gesamt:         7.268 Stück

Antikensammlung:

Antike Objekte                                                Gesamt:        21.485 Stück


Kunstkammer (Sammlung für Plastik und Kunstgewerbe):

Kunstkammer                                                                                      7.723 Stück

Weltliche Schatzkammer                                                                      517 Stück

Geistliche Schatzkammer                                                                   2.057 Stück

Gobelinsammlung                                                                                 786 Stück

                            Gesamt:           11.083 Stück

Münzkabinett:                                                                                 Obiektanzahl:

Münzen                                                                                              273.860 Stück

Medaillen                                                                                             88.537 Stück

Naturalgeld                                                                                             249 Stück

Papiergeld                                                                                           39.651 Stück

Wertpapiere                                                                                        20.727 Stück

Signetten                                                                                             16.508 Stück

Gewichte/Waagen                                                                              4.314 Stück

Stempel                                                                                                                                  15.769 Stück

Modelle                                                                                                 2.977 Stück

Patente                                                                                                                                       567 Stück

Orden                                                                                                   1.883 Stück

Siegel                                                                                                                                       1.212 Stück

Münzamt/Akten                                                                                      203 Stück

Fundgefäße                                                                                                                                19 Stück

Archiv                                                                                                      19 Stück

   Gesamt:        466.495 Stück

Die Anzahl der Sammlungsgegenstände resultiert aus den in den einzelnen Sammlungen des
Kunsthistorischen Museums geführten Bestandsbüchern, welche in der Inventarbestandsrechnung
zusammengefasst sind. Die Anzahl der insgesamt dem Kunsthistorischen Museum überlassenen
Objekte resultiert aus den geführten Inventarrechnungen, welche jährlich an die Zu- und Abgänge
ergänzt werden. Das physische Vorhandensein der einzelnen Objekte wird in regelmäßig
durchgeführten Inventarkontrollen (in einem 10- bis 15-jährigen Zeitraum) überprüft.

Die Anzahl der oben angeführten Objekte wurde der jährlich ergänzten Inventarbestandsrechnung
entnommen. Die Aktualisierung dieser Bestandsrechnung erfolgt jeweils zum 31. Dezember.

Der Österreichischen Galerie Belvedere wurden per Inventarstand vom 25. März 2002
7.457 Kunstwerke anvertraut. Die Anzahl dieser Sammlungsgegenstände ist aus dem auch digital
erfassten Inventarverzeichnis zu ersehen. Die Anzahl der Sammlungsgegenstände verändert sich
laufend, etwa durch Neuerwerbungen oder Rückgabe von Kunstwerken im Sinne des
Bundesgesetzes vom 4.12.1998, BGB1. Nr. 1181.

Die Albertina umfasst die Grafische Sammlung mit rund 41.000 Zeichnungen und Aquarellen,
300 Skizzenbüchern und 900.000 druckgrafischen Blättern, die Fotosammlung mit über
50.000 Fotografien, fotografischen Apparaten und Sammelwerken sowie die Architektursammlung
mit rund 43.000 Arbeiten auf Papier (Zeichnungen, Pläne und Druckwerke) sowie originalen
Architektur-Modellen und Architektur-Nachbauten.

Die Anzahl der Sammlungsgegenstände wurde anhand der Inventarverzeichnisse, der historischen
Wachstumsangaben sowie auf Grund von Zählungen und Schätzungen ermittelt.

Die Anzahl der Sammlungsgegenstände der Albertina wurde

1.)       für die Grafische Sammlung 1998 (anlässlich der Veröffentlichung der neu bearbeiteten
Sammlungsgeschichte)

2.)       für die Architektursammlung 2000 (im Hinblick auf die Vollrechtsfähigkeit) und

3.)       für die Fotosammlung 2000 (anlässlich ihrer Gründung) bestimmt und  seither weiter
aktualisiert.

Das Gesamtinventar des MAK weist ca. 42.000 Eintragungen auf. Diese Zahl sagt wenig über die
tatsächliche Objektzahl aus, weil Objektgruppen unterschiedlichster Größe zum Teil unter einer
Inventarnummer aufgenommen sind. Der Gesamtbestand des MAK umfasst zwischen 200.000 und
300.000 Einzelobjekte.


Die Inventare aller Sammlungsbereiche wurden anhand einer körperlichen Inventur überprüft und
die Standorte der Objekte festgestellt. Bislang nicht inventarisierte Bestände wurden
nachinventarisiert bzw. als Konvolute erfasst. Diese Inventur wurde anlässlich der Ausgliederung
per 1.1.2000 durchgeführt.

Die genaue Anzahl der Sammlungsgegenstände findet sich in den als Beilage zum Übergabe-
Übernahmevertrag angeführten Inventaren.

Die Sammlung des Technischen Museums Wien wurde per 1.1.2000 und die Sammlung der
Österreichischen Phonothek bzw. Mediathek per 1.1.2001 der wissenschaftlichen Anstalt
öffentlichen Rechts anvertraut. Die bestehenden "alten" Grundblätter (ab 1930) und die "neuen"
Grundblätter der Sammlungsgegenstände (einzusehen in der Inventarverwaltung des Technischen
Museums Wien) wurden seit der Aussiedlung (1992) EDV-mäßig in einer Foxpro-Datenbank
erfasst. Diese Daten wurden 2000/01 in die neue SQL-Datenbank konvertiert.

Dabei handelt es sich um 56.154 Hauptdatensätze (Inventarnummern), die in einigen Fällen noch
aus mehreren Nebendatensätzen bestehen.

Folgende Vorgänger- und Altbestände bzw. -Sammlungen wurden in den letzten Jahren ebenfalls
EDV-mäßig in der Datenbank erfasst. Dabei handelt es sich um insgesamt ca. 60.000
Hauptdatensätze.

TM-Inventar (bis 1930)

TH-Inventar (Fabriksproduktenkabinett)

Modellensammlung des Polytechnischen Instituts

Modellensammlung der k.k.Landwirtschaftsgesellschaft

Altmütter-Werkzeugsammlung des Polytechnischen Instituts

Museum der Geschichte der österreichischen Arbeit

Petermandische Messersammlung

Dillinger Schlösser- und Schlüsselsammlung

Patriotische Kriegsmetallsammlung

K. k. Handelsmuseum

K. k. Salinenverwaltung Hall in Tirol

Gewerbe-hygienisches Museum

Warenkundliche Sammlung


Zusätzlich sind dem TMW noch folgende Sammlungsbestände anvertraut worden:

Ehem. Eisenbahnmuseum: ca. 9.000 Sammlungsgegenstände (Verzeichnisse vorhanden)
Ehem.   Post-   und   Telegraphenmuseum:   26.345 Sammlungsgegenstände   (Verzeichnisse
vorhanden)

Insgesamt sind dem TMW damit mit Stand vom 26. März 2002 ca. 130.000 Sammlungs-
gegenstände (Hauptdatensätze) anvertraut.

Die Sammlung von 237.058 audiovisuellen Trägern der Österreichischen Mediathek umfasst
folgende Objekte:

CD:                                               35.065
Single-Schallplatten:         10.476

LP's:                                              21.021

Schellacks:                                  73.435

Audiocassetten:                          36.233

Sonderformate:                               531

Bildplatten:                            438

Tonbänder:                                  42.526

DAT-Kassetten:                  4.421

DVD:                                              12

CD-R:                                                 233

Filme:                                              1.609

Videokassetten:                          11.058

Diese Daten wurden im Herbst 2000 mittels einer Generalinventur in den Archiven (d. h. Abzählen
der vorhandenen Träger) erhoben.

Der Übernahmevertrag zwischen dem am 1.1.2002 in die Vollrechtsfähigkeit entlassenen Museum
moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK) und der Republik Österreich wurde noch nicht
abgeschlossen. An den Voraussetzungen hiefür, insbesondere an der Erstellung eines genauen
Verzeichnisses der anzuvertrauenden Sammlungsgegenstände, wird derzeit gearbeitet.


Ad 5.:

Gemäß der geführten Inventarbestandsrechnung wurden dem Kunsthistorischen Museum zum
1.1.1999 insgesamt 526.679 Inventarnummern anvertraut. Dazu ist anzumerken, dass eine
Inventarnummer jedoch mehrere Objekte (z. B. ein Kettenset, ein Harnisch bestehend aus
mehreren Einzelteilen, usw. ) umfassen kann, sodass die Anzahl der überlassen
Inventarnummern mit der Anzahl der überlassenen Objekte nicht identisch ist.

Ad 6. und 7.:

Seitens des Kunsthistorischen Museums werden in den einzelnen Sammlungen Bestandsbücher

geführt, wobei alle Zu- und Abgänge manuell ergänzt werden.

Darüber hinaus werden in "File Maker" - Dateien die Bestände der einzelnen Sammlungen auch

maschinell verwaltet. Derzeit wird an einem Projekt gearbeitet, sämtliche manuell bzw. dezentral

geführten Bestände in eine zentrale Datenbank zusammenzufassen.

Die Bestände des Kunsthistorischen Museums resultieren im Wesentlichen aus kaiserlichen

Sammlungen und wurden historisch bedingt in Bestandsbüchern getrennt für jede einzelne

Sammlung   aufgezeichnet.   Diese   vorhandenen   Inventaraufzeichnungen   werden   bis   heute

weitergeführt.  Demgemäß  resultiert  die  dezentrale  Inventarführung  aus  einer  historischen

Entwicklung, die in den spezifischen Eigenheiten und unterschiedlichen Anforderungen der

einzelnen Sammlungen an eine Bestandsaufzeichnung begründet ist. Eine Änderung dieses

Systems ist nicht vorgesehen.

Ad 8. und 9.:

Im Kunsthistorischen Museum sind per 1.1.1999 folgende Objekte elektronisch erfasst:

Sammlung/Abteilung____________Objekte______________Anzahl
elektronisch

erfasster Objekte

Gemäldegalerie                                                 7.268 Stück                                               rd. 2.000 Stück
Ägyptisch-Orientalische Sammlung                 12.146 Stück                                    12.146 Stück
Antikensammlung                                              21.485 Stück                                   21.485 Stück
Kunstkammer                                                    11.083 Stück                                   11.083 Stück
Münzkabinett                                                     466.495 Stück                                 22.180 Stück
Hof-Jagd- und Rüstkammer                              3.791 Stück                                                    2.692 Stück
Sammlung alter Musikinstrumente                   1.001 Stück                                                    1.001 Stück
Wagenburg und Monturendepot                                         3.410 Stück                                                         3.390 Stück


Ad 10.:

Die Überlassung des Sammlungsgutes erfolgte auf Basis der Inventarhauptbestandsrechnung in dem

oben angeführten Umfang.

Ad 11. und 12.:

Gemäß § 5 Abs. l Bundesmuseen-Gesetz hat die Überlassung der Sammlungsgegenstände zugleich
mit der Erlassung der Museumsordnung zu erfolgen. Die Rechtsfähigkeit tritt mit der
Kundmachung der Museumsordnung im Bundesgesetzblatt ein. Daraus folgt, dass die Erstellung
der Inventarverzeichnisse durch das dafür zuständige Organ der Republik Österreich, nämlich den
Leiter des Kunsthistorischen Museums, zu erfolgen hatte und dieser daher auch in seiner
Organeigenschaft für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses einzutreten hätte. Die
Prüfung des seitens des Kunsthistorischen Museums geführten Inventars auf Vollständigkeit und
Richtigkeit erfolgt durch eine körperliche Bestandsaufnahme aller überlassenen Sammlungsgüter in
regelmäßigen Abständen. Diese Prüfung erfolgt durch die Kuratoren der einzelnen Sammlungen.

Ad 13.:

Das Vier-Augen-Prinzip ergibt sich aus der Gliederung des Kunsthistorischen Museums in
Sammlungen mit Sammlungsleitern, die für ihren Bereich gleichfalls Organe der Republik waren,
sodass das Vier-Augen-Prinzip durch das Zusammenwirken des Sammlungsleiters mit dem
Generaldirektor gewahrt wurde.

Ad 14. und 15.:

Da gemäß Bundesmuseen-Gesetz den vollrechtsfähigen Museen ausschließlich ein Nutzungsrecht
an den überlassenen Sammlungsobjekten, nicht jedoch das Eigentumsrecht zusteht, ist eine
Veräußerung von Sammlungsobjekten nicht zulässig.

Ad 16.:

Die seitens des Kunsthistorischen Museums in den einzelnen Sammlungen manuell geführten
Bestandsbücher stehen im Eigentum der Republik Österreich und werden vom Kunsthistorischen
Museum nur verwaltet. Aus diesen manuell geführten Bestandsbüchern ist jeder Erwerb sowie jede
Veräußerung nachweisbar. Unrechtmäßige Veräußerungen sind seitens des Kunsthistorischen
Museums nicht vorgenommen worden.


Ad 17.:

Irrtümer können in Sammlungen, die Hunderttausende bis zu Millionen Sammlungsobjekte
umfassen, auftreten und werden niemals auszuschließen sein. Die derzeit forcierte elektronische
Erfassung aller Sammlungsobjekte wird diesbezüglich eine Verbesserung mitbringen.

Ad 18.:

Jede Haftung setzt Verschulden voraus. Wenn kein Verschulden, nicht einmal culpa levis vorliegt,

tritt der Schaden im Eigentum der Republik Österreich ein.

Ad 19. bis 21.:

Bei der in der Frage erwähnten Prüfung handelt es sich um langwierige und nach Sammlungsgut
sehr differenzierte Arbeiten, die nicht in einem zeitlichen Konnex mit der Entlassung der Anstalten
in die Vollrechtsfähigkeit gebracht werden können.