3550/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.05.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3335/J-NR/2002 betreffend Bundesmuseen, die die
Abgeordneten Dr. Eva
Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2002 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet.
Ad 1. bis 4.:
Laut Inventarbestandsrechnung der einzelnen Sammlungen des Kunsthistorischen Museums wurden
per 1.1.1999 folgende Objekte überlassen:
Obiektanzahl:
Sammlung alter Musikinstrumente:
Musikinstrumente 1.001 Stück
Hof-/Jagd- und Rüstkammer:
Kriegswaffen 2.464 Stück
Turnierwaffen 190 Stück
Orientwaffen 195 Stück
Jagdwaffen 489 Stück
Depotstücke 38 Stück
Hof-Gewehrkammer 413 Stück
Hof-Sattelkammer 2 Stück
Sammlung historischer Prunk- und Gebrauchswagen:
Gefährte 151 Stück
Schabracken 457 Stück
Geschirre 693 Stück
Bilder und Grafiken 511 Stück
Kostüme 1.598 Stück
Agyptisch-/Orientalische Sammlung:
Ägyptisches Inventar 7.300 Stück
Altsemitisches Inventar 796 Stück
Sonderinventar Sichern 453 Stück
Archäologisches Inventar 3.597 Stück
Gemäldegalerie:
Gemälde Gesamt: 7.268 Stück
Antikensammlung:
Antike Objekte Gesamt: 21.485 Stück
Kunstkammer (Sammlung für Plastik und Kunstgewerbe):
Kunstkammer 7.723 Stück
Weltliche Schatzkammer 517 Stück
Geistliche Schatzkammer 2.057 Stück
Gobelinsammlung 786 Stück
Gesamt: 11.083 Stück
Münzkabinett: Obiektanzahl:
Münzen 273.860 Stück
Medaillen 88.537 Stück
Naturalgeld 249 Stück
Papiergeld 39.651 Stück
Wertpapiere 20.727 Stück
Signetten 16.508 Stück
Gewichte/Waagen 4.314 Stück
Stempel 15.769 Stück
Modelle 2.977 Stück
Patente 567 Stück
Orden 1.883 Stück
Siegel 1.212 Stück
Münzamt/Akten 203 Stück
Fundgefäße 19 Stück
Archiv 19 Stück
Die
Anzahl der Sammlungsgegenstände resultiert aus den in den einzelnen
Sammlungen des
Kunsthistorischen Museums geführten
Bestandsbüchern, welche in der Inventarbestandsrechnung
zusammengefasst sind. Die Anzahl der
insgesamt dem Kunsthistorischen Museum überlassenen
Objekte resultiert aus den
geführten Inventarrechnungen, welche jährlich an die Zu- und
Abgänge
ergänzt werden. Das physische
Vorhandensein der einzelnen Objekte wird in regelmäßig
durchgeführten
Inventarkontrollen (in einem 10- bis 15-jährigen Zeitraum)
überprüft.
Die Anzahl der oben angeführten
Objekte wurde der jährlich ergänzten Inventarbestandsrechnung
entnommen.
Die Aktualisierung dieser Bestandsrechnung erfolgt jeweils zum 31. Dezember.
Der Österreichischen Galerie
Belvedere wurden per Inventarstand vom 25. März 2002
7.457
Kunstwerke anvertraut. Die Anzahl dieser Sammlungsgegenstände ist aus dem
auch digital
erfassten Inventarverzeichnis zu ersehen. Die Anzahl der
Sammlungsgegenstände verändert sich
laufend,
etwa durch Neuerwerbungen oder Rückgabe von Kunstwerken im Sinne des
Bundesgesetzes
vom 4.12.1998, BGB1. Nr. 1181.
Die Albertina umfasst die Grafische Sammlung mit rund
41.000 Zeichnungen und Aquarellen,
300 Skizzenbüchern und 900.000
druckgrafischen Blättern, die Fotosammlung mit über
50.000 Fotografien, fotografischen
Apparaten und Sammelwerken sowie die Architektursammlung
mit rund 43.000 Arbeiten auf Papier (Zeichnungen, Pläne und
Druckwerke) sowie originalen
Architektur-Modellen und
Architektur-Nachbauten.
Die Anzahl der Sammlungsgegenstände
wurde anhand der Inventarverzeichnisse, der historischen
Wachstumsangaben
sowie auf Grund von Zählungen und Schätzungen ermittelt.
Die Anzahl der Sammlungsgegenstände der Albertina wurde
1.)
für die Grafische Sammlung 1998 (anlässlich der Veröffentlichung
der neu bearbeiteten
Sammlungsgeschichte)
2.) für die Architektursammlung 2000 (im Hinblick auf die Vollrechtsfähigkeit) und
3.)
für die Fotosammlung 2000 (anlässlich ihrer Gründung) bestimmt
und seither weiter
aktualisiert.
Das Gesamtinventar des MAK weist ca.
42.000 Eintragungen auf. Diese Zahl sagt wenig über die
tatsächliche Objektzahl
aus, weil Objektgruppen unterschiedlichster Größe zum Teil unter
einer
Inventarnummer aufgenommen sind. Der
Gesamtbestand des MAK umfasst zwischen 200.000 und
300.000 Einzelobjekte.
Die Inventare aller Sammlungsbereiche wurden anhand einer
körperlichen Inventur überprüft und
die
Standorte der Objekte festgestellt. Bislang nicht inventarisierte Bestände
wurden
nachinventarisiert
bzw. als Konvolute erfasst. Diese Inventur wurde anlässlich der
Ausgliederung
per
1.1.2000 durchgeführt.
Die
genaue Anzahl der Sammlungsgegenstände findet sich in den als Beilage zum
Übergabe-
Übernahmevertrag angeführten
Inventaren.
Die
Sammlung des Technischen Museums Wien wurde per 1.1.2000 und die Sammlung der
Österreichischen Phonothek bzw.
Mediathek per 1.1.2001 der wissenschaftlichen Anstalt
öffentlichen Rechts anvertraut. Die bestehenden "alten"
Grundblätter (ab 1930) und die "neuen"
Grundblätter der
Sammlungsgegenstände (einzusehen in der Inventarverwaltung des Technischen
Museums Wien) wurden seit der Aussiedlung (1992) EDV-mäßig in
einer Foxpro-Datenbank
erfasst. Diese Daten wurden 2000/01 in die
neue SQL-Datenbank konvertiert.
Dabei handelt es sich um 56.154
Hauptdatensätze (Inventarnummern), die in einigen Fällen noch
aus
mehreren Nebendatensätzen bestehen.
Folgende Vorgänger- und
Altbestände bzw. -Sammlungen wurden in den letzten Jahren ebenfalls
EDV-mäßig
in der Datenbank erfasst. Dabei handelt es sich um insgesamt ca. 60.000
Hauptdatensätze.
TM-Inventar (bis 1930)
TH-Inventar (Fabriksproduktenkabinett)
Modellensammlung des Polytechnischen Instituts
Modellensammlung der k.k.Landwirtschaftsgesellschaft
Altmütter-Werkzeugsammlung des Polytechnischen Instituts
Museum der Geschichte der österreichischen Arbeit
Petermandische Messersammlung
Dillinger Schlösser- und Schlüsselsammlung
Patriotische Kriegsmetallsammlung
K. k. Handelsmuseum
K. k. Salinenverwaltung Hall in Tirol
Gewerbe-hygienisches Museum
Warenkundliche Sammlung
Zusätzlich sind dem TMW noch folgende Sammlungsbestände anvertraut worden:
Ehem.
Eisenbahnmuseum: ca. 9.000 Sammlungsgegenstände (Verzeichnisse vorhanden)
Ehem.
Post- und Telegraphenmuseum: 26.345
Sammlungsgegenstände (Verzeichnisse
vorhanden)
Insgesamt sind dem TMW damit mit
Stand vom 26. März 2002 ca. 130.000 Sammlungs-
gegenstände
(Hauptdatensätze) anvertraut.
Die Sammlung von 237.058 audiovisuellen Trägern der
Österreichischen Mediathek umfasst
folgende Objekte:
CD: 35.065
Single-Schallplatten:
10.476
LP's: 21.021
Schellacks: 73.435
Audiocassetten: 36.233
Sonderformate: 531
Bildplatten: 438
Tonbänder: 42.526
DAT-Kassetten: 4.421
DVD: 12
CD-R: 233
Filme: 1.609
Videokassetten: 11.058
Diese Daten wurden im Herbst 2000
mittels einer Generalinventur in den Archiven (d. h. Abzählen
der
vorhandenen Träger) erhoben.
Der Übernahmevertrag zwischen
dem am 1.1.2002 in die Vollrechtsfähigkeit entlassenen Museum
moderner Kunst Stiftung
Ludwig Wien (MUMOK) und der Republik Österreich wurde noch nicht
abgeschlossen. An den Voraussetzungen hiefür, insbesondere an der
Erstellung eines genauen
Verzeichnisses der anzuvertrauenden
Sammlungsgegenstände, wird derzeit gearbeitet.
Ad 5.:
Gemäß der geführten
Inventarbestandsrechnung wurden dem Kunsthistorischen Museum zum
1.1.1999 insgesamt 526.679 Inventarnummern anvertraut. Dazu ist anzumerken,
dass eine
Inventarnummer
jedoch mehrere Objekte (z. B. ein Kettenset, ein Harnisch bestehend aus
mehreren
Einzelteilen, usw. ) umfassen kann, sodass die Anzahl der überlassen
Inventarnummern
mit der Anzahl der überlassenen Objekte nicht identisch ist.
Ad 6. und 7.:
Seitens des Kunsthistorischen Museums werden in den einzelnen Sammlungen Bestandsbücher
geführt, wobei alle Zu- und Abgänge manuell ergänzt werden.
Darüber hinaus werden in "File Maker" - Dateien die Bestände der einzelnen Sammlungen auch
maschinell verwaltet. Derzeit wird an einem Projekt gearbeitet, sämtliche manuell bzw. dezentral
geführten Bestände in eine zentrale Datenbank zusammenzufassen.
Die Bestände des Kunsthistorischen Museums resultieren im Wesentlichen aus kaiserlichen
Sammlungen und wurden historisch bedingt in Bestandsbüchern getrennt für jede einzelne
Sammlung aufgezeichnet. Diese vorhandenen Inventaraufzeichnungen werden bis heute
weitergeführt. Demgemäß resultiert die dezentrale Inventarführung aus einer historischen
Entwicklung, die in den spezifischen Eigenheiten und unterschiedlichen Anforderungen der
einzelnen Sammlungen an eine Bestandsaufzeichnung begründet ist. Eine Änderung dieses
Systems ist nicht vorgesehen.
Ad 8. und 9.:
Im Kunsthistorischen Museum sind per 1.1.1999 folgende Objekte elektronisch erfasst:
Sammlung/Abteilung____________Objekte______________Anzahl
elektronisch
erfasster Objekte
Gemäldegalerie
7.268
Stück rd.
2.000 Stück
Ägyptisch-Orientalische Sammlung 12.146
Stück 12.146
Stück
Antikensammlung
21.485
Stück 21.485
Stück
Kunstkammer
11.083
Stück 11.083
Stück
Münzkabinett
466.495
Stück 22.180
Stück
Hof-Jagd-
und Rüstkammer 3.791
Stück 2.692
Stück
Sammlung
alter Musikinstrumente 1.001
Stück 1.001
Stück
Wagenburg
und Monturendepot 3.410
Stück 3.390
Stück
Ad 10.:
Die Überlassung des Sammlungsgutes erfolgte auf Basis der Inventarhauptbestandsrechnung in dem
oben angeführten Umfang.
Ad 11. und 12.:
Gemäß § 5 Abs. l Bundesmuseen-Gesetz hat
die Überlassung der Sammlungsgegenstände zugleich
mit der Erlassung der
Museumsordnung zu erfolgen. Die Rechtsfähigkeit tritt mit der
Kundmachung der Museumsordnung im Bundesgesetzblatt ein. Daraus folgt, dass die
Erstellung
der Inventarverzeichnisse durch das dafür zuständige Organ der
Republik Österreich, nämlich den
Leiter des Kunsthistorischen Museums, zu erfolgen hatte und dieser daher auch
in seiner
Organeigenschaft für die Vollständigkeit und Richtigkeit des
Verzeichnisses einzutreten hätte. Die
Prüfung des seitens des Kunsthistorischen Museums geführten Inventars
auf Vollständigkeit und
Richtigkeit erfolgt durch eine körperliche Bestandsaufnahme aller
überlassenen Sammlungsgüter in
regelmäßigen Abständen.
Diese Prüfung erfolgt durch die Kuratoren der einzelnen Sammlungen.
Ad 13.:
Das
Vier-Augen-Prinzip ergibt sich aus der Gliederung des Kunsthistorischen Museums
in
Sammlungen mit Sammlungsleitern, die für ihren Bereich gleichfalls Organe
der Republik waren,
sodass das Vier-Augen-Prinzip durch das Zusammenwirken des Sammlungsleiters mit
dem
Generaldirektor gewahrt wurde.
Ad 14. und 15.:
Da
gemäß Bundesmuseen-Gesetz den vollrechtsfähigen Museen
ausschließlich ein Nutzungsrecht
an den überlassenen Sammlungsobjekten, nicht jedoch das Eigentumsrecht
zusteht, ist eine
Veräußerung von Sammlungsobjekten
nicht zulässig.
Ad 16.:
Die
seitens des Kunsthistorischen Museums in den einzelnen Sammlungen manuell
geführten
Bestandsbücher stehen im Eigentum der Republik Österreich und werden
vom Kunsthistorischen
Museum nur verwaltet. Aus diesen manuell geführten Bestandsbüchern
ist jeder Erwerb sowie jede
Veräußerung nachweisbar. Unrechtmäßige
Veräußerungen sind seitens des Kunsthistorischen
Museums nicht vorgenommen worden.
Ad 17.:
Irrtümer können in
Sammlungen, die Hunderttausende bis zu Millionen Sammlungsobjekte
umfassen,
auftreten und werden niemals auszuschließen sein. Die derzeit forcierte
elektronische
Erfassung
aller Sammlungsobjekte wird diesbezüglich eine Verbesserung mitbringen.
Ad 18.:
Jede Haftung setzt Verschulden voraus. Wenn kein Verschulden, nicht einmal culpa levis vorliegt,
tritt der Schaden im Eigentum der Republik Österreich ein.
Ad 19. bis 21.:
Bei der in der Frage erwähnten Prüfung handelt
es sich um langwierige und nach Sammlungsgut
sehr
differenzierte Arbeiten, die nicht in einem zeitlichen Konnex mit der
Entlassung der Anstalten
in die
Vollrechtsfähigkeit gebracht werden können.