3560/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.05.2002
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat PARNIGONI, Kolleginnen und
Kollegen haben
am 20. März 2002 unter der Nummer 3657/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend “Südamerikareise des Innenministers" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Zusammenhang mit den Ereignissen des 11. September 2001
wurde im Rahmen
einer Dienstreise nach Brasilien, Peru und Kolumbien eine verstärkte
Kooperation im
Sicherheitsbereich - insbesondere
aber im Bereich der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität, vor allem des Drogenhandels, der
Geldwäsche sowie der
Terrorismusbekämpfung, der Sicherheit des Flugverkehrs sowie der
Bombenentschärfung,
angesprochen.
Zu den Fragen 2. 3 und 5:
In PERU konnte ein Abkommen über eine zukünftig
vertiefte Zusammenarbeit im
Polizeibereich abgeschlossen werden.
In
KOLUMBIEN wurde ein Memorandum über eine zukünftig verstärkte
Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung und Geldwäsche sowie
des
Terrorismus
unterzeichnet.
Die
angestrebten und unterzeichneten Vereinbarungen im Polizeibereich haben
folgende
Inhalte:
Bereiche und Ziel der Zusammenarbeit:
1. der illegale Anbau, die illegale
Erzeugung, Einfuhr, Ausfuhr, der illegale Transport
und Handel von Suchtgift, psychotropen Substanzen und Vorläufersubstanzen;
2. der internationale Extremismus und Terrorismus;
3. andere
Formen der organisierten internationalen Kriminalität einschließlich
Schlepperei und illegale Migration, Wirtschaftskriminalität und
Geldwäsche
Formen der Zusammenarbeit:
1. die gegenseitige Information
über Umstände, deren Kenntnis zur Abwehr von
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die
Verhütung und die
Aufklärung von gerichtlich strafbaren Handlungen beitragen kann;
2. den Austausch von Erfahrungen
über die Anwendung von Rechtsvorschriften,
über die Kriminalitätsvorbeugung sowie über angewendete
Methoden, Mittel und
Technik der Kriminalistik;
3. den Austausch von Erfahrungen von
Experten in bestimmten Bereichen der
Kriminalität und die Abhaltung von Expertentreffen;
4. die Durchführung von
abgestimmten polizeilichen Maßnahmen der
Vertragsparteien auf ihrem Hoheitsgebiet zur Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verhütung und
Aufklärung von
gerichtlich strafbaren Handlungen einschließlich die Anwendung des
Verfahrens
der kontrollierten Lieferung;
5. die wechselseitige Hilfeleistung
bei der Bekämpfung der illegalen Migration,
insbesondere soweit Staatsangehörige der Vertragsparteien davon betroffen
sind
sowie die Schaffung der allenfalls dafür notwendigen rechtlichen wie
organisatorischen Maßnahmen.
Mit BRASILIEN wurde eine vertiefte Zusammenarbeit im
Polizeibereich angestrebt
und im Vorfeld des Besuchs ein Entwurf für ein entsprechendes
Kooperationsabkommen übermittelt. Diesbezüglich ist jedoch auf
brasilianischer
Seite eine Regierungsvereinbarung notwendig, deren Ausverhandlung sehr lange
dauert und einen intensiven persönlichen Kontakt mit den verschiedensten
Ministerien
erfordert.
Von österreichischer Seite wurde daher eine Einladung
für eine Expertengruppe
gemeinsam mit Vertretern aus dem Justizbereich ausgesprochen um hinkünftig
gemeinsame Lösungen zur Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen zu
erörtern.
Aus
meiner Sicht ist eine weltweite Kooperation zur Bekämpfung des
Terrorismus,
sowie seiner Finanzierung im Zuge der Organisierten Kriminalität
unumgänglich.
Aber auch die klassischen Formen der Kriminalität - insbesonders der
Drogenhandel
- verlangen eine weltweite Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden. Im Rahmen
der befragten Dienstreise konnten diesbezüglich sehr wichtige Erstkontakte
auf dem
Kontinent Südamerika geknüpft werden.
Darüber hinaus wurde in den drei besuchten
Ländern im Sinne einer weltweiten
Flugsicherheit das österreichische System der air-marshal vorgestellt und
Entwürfe
für
Rückübernahmeabkommen übergeben.
Zu Frage 4:
Offizielle Gesprächspartner in Brasilien waren der:
- Präsident des obersten Wahlgerichtshofes Nelson AZEVEDO JOBIM
- General Alberto MENDES CARDOSO und
- Justizminister Aloysio NUNES FERREIRA
Offizielle Gesprächspartner in Peru waren der:
- Innenminister Fernando ROSPIGLIOSI CAPURRO und
- Ministerpräsident Roberte DANINO ZAPATA
Offizielle Gesprächspartner in Kolumbien waren der/die:
- Polizeichef General GILIBERT
- Justizminister Romulo GONZALEZ TRUJILLO
- Direktor des
Departamento Administrative de Seguridad (DAS)
German Gustavo JARAMILLO PIEDRAITA
- Innenminister Armande ESTRADA VILLA
- Vize-Aussenministerin Clemencia FORERO UCROS
- Vizepräsident und Verteidigungsminister Gustavo BELL LEMUS und
- Präsident des Kongresses GARCIA ORJUELO
Zu Frage 6:
Die Delegation bestand aus 13 Personen (inklusive 4 Sicherheitsbeamte).
Die Aufgaben der Delegationsmitglieder ergaben sich aus
deren
Zuständigkeitsbereichen - Kabinett, Pressesprecher, Kriminalpolizeiliche
Zusammenarbeit, Internationale Gesamtkoordination und Protokoll sowie
Sicherheitsbelange.
Zu Frage 7:
Am 9. März 2002 fand ein, von peruanischer Seite
organisierter, offizieller Besuch in
Machu Picchu statt.
Zu Frage 8:
In allen drei Ländern wurde über die österreichischen
Botschaften und die jeweiligen
Innenministerien ein Damenprogramm organisiert.
Zu Frage 9:
Die Reisedelegationen werden nach den aktuellen
Notwendigkeiten
zusammengestellt. Es nehmen jeweils hochrangige Fachexperten nach den zu
besprechenden Themen teil.
Zu Frage 10:
Die Gesamtkosten der befragten Dienstreise belaufen sich
auf € 97.550,11 (inklusive
diverser
Gastgeschenke).
Zu den Fragen 11 und 13:
Grundsätzlich darf ich hinsichtlich der
Auslandsdienstreisen der Jahre 2000 und
2001, deren Kosten und Teilnehmer auf die Beantwortungen zu den vergleichbaren
Voranfragen Nr. 2315/J vom 4.
April 2001 bzw. Nr. 3398/J vom 13. Februar 2002
verweisen.
Neben der befragten Südamerikareise wurden bis 31. März 2002 folgende
Auslandsdienstreisen
durchgeführt:
Destination/
|
Dauer
|
Begleitung
|
Sonstige
|
Außerhalb EU
|
09.01, 10:45 Uhr
bis
|
7
|
2
|
Außerhalb EU
|
20.01., 20:00 Uhr
bis
|
5
|
|
EU Raum
|
13.02., 17:00 Uhr
bis
|
8
|
|
EU Raum
|
28.02., 11:30 Uhr
bis
|
5
|
|
Der daraus auf mich entfallende (Reise-)Kostenanteil
gliedert sich in € 4.245,17
Flugkosten und € 139,70 Tages- und Nächtigungsgebühren.
Zu Frage 12:
Bei allen offiziellen Besuchen wird aus protokollarischen
Gründen vom Gastland ein
Rahmenprogramm - abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten des Landes und
dem zur Verfügung
stehenden Zeitrahmen organisiert.