3560/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.05.2002

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat PARNIGONI, Kolleginnen und Kollegen haben
am 20. März 2002 unter der Nummer 3657/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “Südamerikareise des Innenministers" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Zusammenhang mit den Ereignissen des 11. September 2001 wurde im Rahmen
einer Dienstreise nach Brasilien, Peru und Kolumbien eine verstärkte Kooperation im
Sicherheitsbereich - insbesondere aber im Bereich der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität, vor allem des Drogenhandels, der Geldwäsche sowie der
Terrorismusbekämpfung, der Sicherheit des Flugverkehrs sowie der
Bombenentschärfung, angesprochen.

Zu den Fragen 2. 3 und 5:

In PERU konnte ein Abkommen über eine zukünftig vertiefte Zusammenarbeit im
Polizeibereich abgeschlossen werden.

In KOLUMBIEN wurde ein Memorandum über eine zukünftig verstärkte
Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung und Geldwäsche sowie des
Terrorismus unterzeichnet.


Die angestrebten und unterzeichneten Vereinbarungen im Polizeibereich haben
folgende Inhalte:

Bereiche und Ziel der Zusammenarbeit:

1.  der illegale Anbau, die illegale Erzeugung, Einfuhr, Ausfuhr, der illegale Transport
und Handel von Suchtgift, psychotropen Substanzen und Vorläufersubstanzen;

2.  der internationale Extremismus und Terrorismus;

3. andere Formen der organisierten internationalen Kriminalität einschließlich
Schlepperei und illegale Migration, Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche

Formen der Zusammenarbeit:

1.  die gegenseitige Information über Umstände, deren Kenntnis zur Abwehr von
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Verhütung und die
Aufklärung von gerichtlich strafbaren Handlungen beitragen kann;

2.  den Austausch von Erfahrungen über die Anwendung von Rechtsvorschriften,
über die Kriminalitätsvorbeugung sowie über angewendete Methoden, Mittel und
Technik der Kriminalistik;

3. den Austausch von Erfahrungen von Experten in bestimmten Bereichen der
Kriminalität und die Abhaltung von Expertentreffen;

4.  die Durchführung von abgestimmten polizeilichen Maßnahmen der
Vertragsparteien auf ihrem Hoheitsgebiet zur Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verhütung und Aufklärung von
gerichtlich strafbaren Handlungen einschließlich die Anwendung des Verfahrens
der kontrollierten Lieferung;

5.  die wechselseitige Hilfeleistung bei der Bekämpfung der illegalen Migration,
insbesondere soweit Staatsangehörige der Vertragsparteien davon betroffen sind
sowie die Schaffung der allenfalls dafür notwendigen rechtlichen wie
organisatorischen Maßnahmen.

Mit BRASILIEN wurde eine vertiefte Zusammenarbeit im Polizeibereich angestrebt
und im Vorfeld des Besuchs ein Entwurf für ein entsprechendes
Kooperationsabkommen übermittelt. Diesbezüglich ist jedoch auf brasilianischer
Seite eine Regierungsvereinbarung notwendig, deren Ausverhandlung sehr lange
dauert und einen intensiven persönlichen Kontakt mit den verschiedensten
Ministerien erfordert.

Von österreichischer Seite wurde daher eine Einladung für eine Expertengruppe
gemeinsam mit Vertretern aus dem Justizbereich ausgesprochen um hinkünftig
gemeinsame Lösungen zur Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen zu
erörtern.

Aus meiner Sicht ist eine weltweite Kooperation zur Bekämpfung des Terrorismus,
sowie seiner Finanzierung im Zuge der Organisierten Kriminalität unumgänglich.
Aber auch die klassischen Formen der Kriminalität - insbesonders der Drogenhandel


- verlangen eine weltweite Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Im Rahmen
der befragten Dienstreise konnten diesbezüglich sehr wichtige Erstkontakte auf dem
Kontinent Südamerika geknüpft werden.

Darüber hinaus wurde in den drei besuchten Ländern im Sinne einer weltweiten
Flugsicherheit das österreichische System der air-marshal vorgestellt und Entwürfe
für Rückübernahmeabkommen übergeben.

Zu Frage 4:

Offizielle Gesprächspartner in Brasilien waren der:

- Präsident des obersten Wahlgerichtshofes Nelson AZEVEDO JOBIM

- General Alberto MENDES CARDOSO und

- Justizminister Aloysio NUNES FERREIRA

Offizielle Gesprächspartner in Peru waren der:

- Innenminister Fernando ROSPIGLIOSI CAPURRO und

- Ministerpräsident Roberte DANINO ZAPATA

Offizielle Gesprächspartner in Kolumbien waren der/die:

- Polizeichef General GILIBERT

- Justizminister Romulo GONZALEZ TRUJILLO

- Direktor des Departamento Administrative de Seguridad (DAS)
German Gustavo JARAMILLO PIEDRAITA

- Innenminister Armande ESTRADA VILLA

- Vize-Aussenministerin Clemencia FORERO UCROS

- Vizepräsident und Verteidigungsminister Gustavo BELL LEMUS und

- Präsident des Kongresses GARCIA ORJUELO

Zu Frage 6:

Die Delegation bestand aus 13 Personen (inklusive 4 Sicherheitsbeamte).

Die Aufgaben der Delegationsmitglieder ergaben sich aus deren
Zuständigkeitsbereichen - Kabinett, Pressesprecher, Kriminalpolizeiliche
Zusammenarbeit, Internationale Gesamtkoordination und Protokoll sowie
Sicherheitsbelange.

Zu Frage 7:

Am 9. März 2002 fand ein, von peruanischer Seite organisierter, offizieller Besuch in
Machu Picchu statt.

Zu Frage 8:

In allen drei Ländern wurde über die österreichischen Botschaften und die jeweiligen
Innenministerien ein Damenprogramm organisiert.


Zu Frage 9:

Die Reisedelegationen werden nach den aktuellen Notwendigkeiten
zusammengestellt. Es nehmen jeweils hochrangige Fachexperten nach den zu
besprechenden Themen teil.

Zu Frage 10:

Die Gesamtkosten der befragten Dienstreise belaufen sich auf € 97.550,11 (inklusive
diverser Gastgeschenke).

Zu den Fragen 11 und 13:

Grundsätzlich darf ich hinsichtlich der Auslandsdienstreisen der Jahre 2000 und
2001, deren Kosten und Teilnehmer auf die Beantwortungen zu den vergleichbaren
Voranfragen Nr. 2315/J vom 4. April 2001 bzw. Nr. 3398/J vom 13. Februar 2002
verweisen.

Neben der befragten Südamerikareise wurden bis 31. März 2002 folgende
Auslandsdienstreisen durchgeführt:

Destination/
Zweck der Reise

 

Dauer

 

Begleitung
Ressortbedienstete

 

Sonstige
Personen

 

Außerhalb EU

 

09.01, 10:45 Uhr bis
10.01., 18:50 Uhr

 

7

 

2

 

Außerhalb EU

 

20.01., 20:00 Uhr bis
21.01, 12:00 Uhr

 

5

 

 

 

EU Raum

 

13.02., 17:00 Uhr bis
14.02., 20:00 Uhr

 

8

 

 

 

EU Raum

 

28.02., 11:30 Uhr bis
28.02., 22:50 Uhr

 

5

 

 

 

Der daraus auf mich entfallende (Reise-)Kostenanteil gliedert sich in € 4.245,17
Flugkosten und € 139,70 Tages- und Nächtigungsgebühren.

Zu Frage 12:

Bei allen offiziellen Besuchen wird aus protokollarischen Gründen vom Gastland ein
Rahmenprogramm - abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten des Landes und
dem zur Verfügung stehenden Zeitrahmen organisiert.