3564/AB XXI. GP

Eingelangt am 08.05.2002
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Am 10.10.2022 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und Genossinnen haben am 11. März 2002 unter der Nummer 3591/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Vorfall im Kosovo" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:
Ja.

Zu Frage 2:

Vor dem Einsatz gibt es eine psychologische Schulung, bei der auf die Belastung vor und während der Entsendung, während des Einsatzes und bei und nach der Rückkehr eingegangen wird.

Im Einsatzgebiet selbst steht den Beamten ein “Counselling and Support Team" für einschlägige Beratungen zur Verfügung.

Nach einem Einsatz erfolgt mit den aus dem Kosovo (und aus anderen Einsatzgebieten) zurückkehrenden Exekutivbeamten eine psychologische Einsatznachbesprechung (Demobilisierung). Diese Nachbesprechung ist ein Gruppenprozess, der es dem Einzelnen ermöglicht, seine Belastungen auszudrücken, Belastungserfahrungen in der Gruppe auszutauschen und sich adäquat über allfällige Stressreaktionen zu informieren. Ziel dabei ist, psychische Belastungen, die der Einsatz mit sich bringt, aufzulösen oder zu lindern. Ein weiteres Ziel ist es, jene Beamte herauszufiltern, die eine zusätzliche Beratung benötigen.

 

Zu Frage 3:

Die Beamten müssen sich nach Erbringung einer Überprüfung ihrer Englischkenntnisse einem zweiwöchigen Ausbildungs- und Selektionskurs unterziehen.
Im Rahmen dieses Kurses wird auch der Umgang mit ethnischen Gruppen und Menschenrechten geschult.


 

Zu Frage 4:

Österreich vertritt die Position, dass die Festnahme des österreichischen CivPol-Polizisten M. A. unrechtmäßig und damit rechtlich unwirksam war, da seine Immunität zum Zeitpunkt der Festnahme nicht aufgehoben war.

Zu Frage 5:

Eine erste Sachverhaltsdarstellung wurde am 1. März 2002 und eine zweite Sachverhaltsdarstellung am 05. März 2002 an die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht für Strafsachen in Wien übermittelt.

Zu Frage 6:

Der Journaldienst der Generaldirektion erhielt in der Nacht von 26. auf 27.02.2002 einen Anruf über einen “Vorfall im Kosovo".

Seitens meines Ressorts wurden u.a. folgende Maßnahmen getroffen:

·         Telefonische Verständigung des BMaA über den Vorfall im Kosovo am 27.02.2002

·         Schreiben am 28.02.2002 an das BMaA

·         Besprechung am 28.02.2002 im BMaA

·         Besprechung am 01.03.2002 im BMaA

·         Übermittlung einer ersten Sachverhaltsdarstellung an die StA beim Landesgericht für Strafsachen Wien am 01.03.2002

·         Übermittlung einer weiteren Sachverhaltsdarstellung an die StA beim Landesgericht für Strafsachen Wien am 05.03.2002

·         Schreiben am 12.03.2002, 15.03.2002 und 21.03.2002 an das BMaA mit dem Ersuchen neuerlich an die VN betreffend Übermittlung der relevanten Akten heranzutreten und eine Untersuchungskommission zu installieren.

Zu Frage 7:

Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit nach Rücksprache mit dem BMaA wegen akuter medizinischer Gründe (Gefahr im Verzüge).

Zu Frage 8:

Die Vereinten Nationen wurden von der wegen Gefahr in Verzug getroffenen Entscheidung unverzüglich durch die Österreichische Vertretung in New York informiert.

 

Zu Frage 9:

Es gab mehrere Koordinationssitzungen mit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Die beiden Ministerien standen im permanenten Kontakt. Dabei wurde die inhaltliche Linie abgestimmt.